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Kryptowährungen in der Steuererklärung (Praxis + offizielle Informationen)


seppomaster

Empfohlene Beiträge

Hier eine Liste an Quellen zu deiner Frage:

Der erste Link ist zu einem Post, den ich selbst verfasst habe (D und Ö), dort sind auch einige Links zum BMF angehängt! Ist grundsätzlich der Post den ich hier auch gepostet habe ;) In unserm Blog gäbe es auch noch andere Beiträge dazu, die zur Thematik passen.

https://blog.blockpit.io/de/cryptocurrencies-in-the-tax-declaration

Der zweite Link ist eine Quelle, die ich diesbezüglich auch sehr kompetent finde:

https://www.finanzgefluester.de/steuerliches-faq-zu-bitcoin-damit-ist-alles-beantwortet/

Bearbeitet von seppomaster
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Zum BTC-echo link. Soweit verständlich bei Tausch von und in FIAT. Aber keine Quelle vom BFM. Ich warte ersteinmal  die Antwort meines Steuerberaters ab.

 

Mein derzeitiger Kenntnisstand.(Unberücksichtigt der Freigrenze)

Beispiel: 

Ich kaufe 10 Äpfel für 10€ und tausche die 10 Äpfel gegen 20 Glühbirnen. 

Anschließend tausche ich die 20 Glühbirnen gegen 40 Steine.

Die 40 Steine tausche ich gegen 15 Äpfel.

Innerhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 5€

Ausserhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 0€

Bearbeitet von vTorus
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vor 14 Minuten schrieb seppomaster:

Hier eine Liste an Quellen zu deiner Frage:

Der erste Link ist zu einem Post, den ich selbst verfasst habe (D und Ö), dort sind auch einige Links zum BMF angehängt! Ist grundsätzlich der Post den ich hier auch gepostet habe ;) In unserm Blog gäbe es auch noch andere Beiträge dazu, die zur Thematik passen.

https://blog.blockpit.io/de/cryptocurrencies-in-the-tax-declaration

Der zweite Link ist eine Quelle, die ich diesbezüglich auch sehr kompetent finde:

https://www.finanzgefluester.de/steuerliches-faq-zu-bitcoin-damit-ist-alles-beantwortet/

Danke für den Link. Vom BMF leider nur das Schreiben, welches mir durch meinen SB bereits vorliegt, zum Thema USt. Falls jede Transaktion zu dokumentieren ist, werde ich sicherlich das Tool nutzen.

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Ich kaufe 10 Äpfel für 10€ und tausche die 10 Äpfel gegen 20 Glühbirnen.

Du veraeusserst nun 10 Aepfel, deren Anschaffungskosten 10 Euro waren.
Die Gluehbirnen haben einen Wert von 30 Euro, somit betraegt Dein Veraeusserungswert der Aepfel 30 Euro
=> Du hast einen steuerpflichtigen Gewinn von 20 Euro erzielt.

Anschließend tausche ich die 20 Glühbirnen gegen 40 Steine.

Nun veraeusserst Du die 20 Gluehbirnen, deren Anschaffungswert 30 Euro hatten.
Du erhaeltst 40 Steine im Wert von 30 Euro
=> Du machst weder Gewinn noch Verlust

Die 40 Steine tausche ich gegen 15 Äpfel.

Jetzt veraeusserst Du 40 Steine, die Du zum Anschaffungswert von 30 Euro erhalten hast.
Due erhaeltst 15 Aepfel im Wert von 30 Euro
=> Du machst weder Gewinn noch Verlust

Innerhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 5€

Du hast Aepfel im Anschaffungswert von 30 Euro
Und nun vereusserst Du sie fuer 15 Euro.
=> Du machst nun einen Verlust von 15 Euro
... in Summe mit dem Gewinn aus dem Aepfel->Gluehbirnen-Tausch verbleibt ein steuerpflichtiger Gewinn von 5 Euro

Ausserhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 0€

Dein erster Gewinn beim Aepfel->Gluehbirnen-Tausch hat Dir einen steuerpflichtigen Gewinn von 20 Euro beschert.
Indem Du die Aepfel ausserhalb der 12 Monate Haltezeit veraeusserst, laesst dich der Verlust aus dieser Veaeusserung nicht gegenrechnen.

Du hast somit den vollen Gewinn von 20 Euro zu versteuern und bleibst auf einem Verlust von 15 Euro sitzen.

... vielen Dank fuer Dein Beispiel, das macht es sehr anschaulich!

Denn wenn Du gewerbetreibend bist, dann sind das keine "privaten Veraeusserungsgeschaefte" und Du unterliegst anderen steuerlichen Regeln, eine davon ist, dass diese 12 Monate dann wohl nicht gelten.

Und ja, es gibt eine Mitteilung aus dem BMF, die genau obigen Sachverhalt untermauert.

Jeder steuerberater sollte das EStG 23 kennen oder mal kurz danach googlen.

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vor 30 Minuten schrieb Jokin:

Ich kaufe 10 Äpfel für 10€ und tausche die 10 Äpfel gegen 20 Glühbirnen.

Du veraeusserst nun 10 Aepfel, deren Anschaffungskosten 10 Euro waren.
Die Gluehbirnen haben einen Wert von 30 Euro, somit betraegt Dein Veraeusserungswert der Aepfel 30 Euro
=> Du hast einen steuerpflichtigen Gewinn von 20 Euro erzielt.

Anschließend tausche ich die 20 Glühbirnen gegen 40 Steine.

Nun veraeusserst Du die 20 Gluehbirnen, deren Anschaffungswert 30 Euro hatten.
Du erhaeltst 40 Steine im Wert von 30 Euro
=> Du machst weder Gewinn noch Verlust

Die 40 Steine tausche ich gegen 15 Äpfel.

Jetzt veraeusserst Du 40 Steine, die Du zum Anschaffungswert von 30 Euro erhalten hast.
Due erhaeltst 15 Aepfel im Wert von 30 Euro
=> Du machst weder Gewinn noch Verlust

Innerhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 5€

Du hast Aepfel im Anschaffungswert von 30 Euro
Und nun vereusserst Du sie fuer 15 Euro.
=> Du machst nun einen Verlust von 15 Euro
... in Summe mit dem Gewinn aus dem Aepfel->Gluehbirnen-Tausch verbleibt ein steuerpflichtiger Gewinn von 5 Euro

Ausserhalb der Haltefrist:

Ich verkaufe die 15 Äpfel für 15€. Zu versteuernder Gewinn 0€

Dein erster Gewinn beim Aepfel->Gluehbirnen-Tausch hat Dir einen steuerpflichtigen Gewinn von 20 Euro beschert.
Indem Du die Aepfel ausserhalb der 12 Monate Haltezeit veraeusserst, laesst dich der Verlust aus dieser Veaeusserung nicht gegenrechnen.

Du hast somit den vollen Gewinn von 20 Euro zu versteuern und bleibst auf einem Verlust von 15 Euro sitzen.

... vielen Dank fuer Dein Beispiel, das macht es sehr anschaulich!

Denn wenn Du gewerbetreibend bist, dann sind das keine "privaten Veraeusserungsgeschaefte" und Du unterliegst anderen steuerlichen Regeln, eine davon ist, dass diese 12 Monate dann wohl nicht gelten.

Und ja, es gibt eine Mitteilung aus dem BMF, die genau obigen Sachverhalt untermauert.

Jeder steuerberater sollte das EStG 23 kennen oder mal kurz danach googlen.

Also der Gegenwert der Glühbirnen sind 10 Äpfel und nicht 30€.

Ein  Wert wird aus meiner Sicht erst durch die Veräußerung der Äpfel zurück in FIAT gegeben.

Zum EStG23 die Erträge an Coins laufen bei mir privat. Das Betreiben der Miner nicht.

 

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vor 1 Stunde schrieb vTorus:

Also der Gegenwert der Glühbirnen sind 10 Äpfel und nicht 30€.

Ja, korrekt und diese Gluehbirnen haben in dem Beispiel einen "gemeinen Wert" von 30 Euro.

Googlen bildet: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-53-anschaffungskosten-herstellungskosten_idesk_PI10413_HI2095014.html

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Gut, soll sich mein SB damit beschäftigen :)

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Mmmh, ist noch nicht aktuell der Fall weil sie noch auf meiner Wallet liegen, aber nachdem ich mir hier alles durchgelesen habe fällt mir wieder ein was noch geklärt werden muss, eine Aussage die sicher scheint habe ich noch nicht finden können. Aber vllt hat es ja mittlerweile einer geklärt. Hab zwar auch bald einen Termin wo ich das fragen werde aber vllt muss ich ja nicht noch ein paar Wochen warten :P

Kauf, 1Jahr+ auf der Wallet = Steuerfrei

Kauf, auf Bitfinex Verleihen und Zinsen kassieren = 10 Jahre statt 1 Jahr

Kauf, auf Bitfinex Verzinsen und dann auf die Wallet = Startet dann ab dem Tag die 1 Jahresfrist? Abgesehen von Zinsen die natürlich Versteuert werden müssen ist ja nichts weiter passiert.

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Da musst Du niemanden fragen, sondern einfach nur selber lesen (ich hatte es anfangs aber auch falsch verstanden weil nicht genau gelesen):

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

... im Sinne von Satz 1: "Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten".

Damit sind die 10 Jahre bei Kryptowährungen nicht relevant - es bleibt bei einem Jahr.

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

 

Da musst Du niemanden fragen, sondern einfach nur selber lesen (ich hatte es anfangs aber auch falsch verstanden weil nicht genau gelesen):

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

... im Sinne von Satz 1: "Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten".

Damit sind die 10 Jahre bei Kryptowährungen nicht relevant - es bleibt bei einem Jahr.

Ja genau, daher stammten dann ja auch immer die 10 Jahre. Aber die Formulierung ist ja doch genauer gefasst als ich noch im Kopf hatte. Danke dir.

vor 2 Stunden schrieb Coiner1337:

Du kannst die Coins auch so auf Bitfinex 1 Jahr liegen lassen, ohne zu verleihen. Dann sind sie auch steuerfrei. Kommt natürlich auch ganz drauf an, ob du Bitfinex deine Coins zum lagern anvertraust. 

Ja das ist klar. Aber Bitfinex war eben für Zinsen generieren gedacht, und wenn sie schon nur rumliegen dann sollte es schön warm und vor allem sicher sein :D

Geb ja auch mein Autoschlüssel nicht meinen Nachbarn wenn ich es grad nicht brauche :D  Aber klar, "rumliegen" vom gesetz her können sie natürlich überall.

 

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Eine Frage zur Steuerfreiheit bei Haltedauer länger als 1 Jahr. Steht das irgendwo konkret drin, dass steuerfrei wenn länger als 1 Jahr gehalten - ich dachte irgendwo sei das klar gestanden.

§23 EStG sagt ja nur "Private Veräußerungsgeschäfte sind...". Und später zur Steuerfreiheit nur " Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. " - soweit auch klar.

Aber nirgends explizit steuerfrei nach 1 Jahr. Ist das in einem anderem Paragraf? Oder ich stehe auf dem Schlauch. ?

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vor 21 Minuten schrieb cryptonix:

§23 EStG sagt ja nur "Private Veräußerungsgeschäfte sind...". Und später zur Steuerfreiheit nur " Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat. " - soweit auch klar.

Aber nirgends explizit steuerfrei nach 1 Jahr. Ist das in einem anderem Paragraf? Oder ich stehe auf dem Schlauch. ?

Steht doch drin: " Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. "

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Soweit klar, das ist die Definition was "Veräußerungsgeschäfte" sind.

Aber wo steht im Endeffekt, dass die Geschäfte, bei denen dieser Zeitraum länger als 1 Jahr beträgt quasi "frei" sind?

Sind die Trages >1 Jahr dann gar keine Veräußerungsgeschäfte mehr?

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vor 3 Stunden schrieb cryptonix:

Aber wo steht im Endeffekt, dass die Geschäfte, bei denen dieser Zeitraum länger als 1 Jahr beträgt quasi "frei" sind? 

Sind die Trages >1 Jahr dann gar keine Veräußerungsgeschäfte mehr?

Schau in das Gesetz "EStG 23": " (1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind "

... es geht also nur um eine genauere Spezifikation des Inhalts, der in EStG 22(2) steht und dort geht es um " Sonstige Einkünfte sind Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23"

Und das widerum bedeutet, dass die "Sonstigen Einkuenfte" eben nicht mehr im Sinne von Para 23 sind, wenn zwischen Anschaffung und Veraeusserung ein Jahr liegt.

Uebrigens steht in Para 23: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs." ... wer also seine gesamte Zahlungsweise auf Bitcoins umstellt, wenn es denn mal eine richtige Bezahlkarte gibt, die wie eine ec-Karte anwendbar ist, dann kann man lustig munter hin- und hertraden und zahlt keine Steuern mehr ... zumindest wird es dazu relativ bald in ein oder zwei Jahren einen Musterprozess geben ... wer nun ein wenig visionaer denkt, der weiss, dass dann die Hoelle losbricht hinsichtlich Kurs und Banken und Regulierungsaktionimus.
Dieser Prozess wird nicht von nerds gestartet, sondern von einem der Hardcore-High-Profit-Trader, der min. eine Mio. Euro Gewinn im Jahr hat und sich einen prozess nicht nur locker leisten kann, sondern auch im Erfolgsfall davon massiv profitiert.

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 3 Stunden schrieb cryptonix:

Soweit klar, das ist die Definition was "Veräußerungsgeschäfte" sind.

Aber wo steht im Endeffekt, dass die Geschäfte, bei denen dieser Zeitraum länger als 1 Jahr beträgt quasi "frei" sind?

Sind die Trages >1 Jahr dann gar keine Veräußerungsgeschäfte mehr?

Schau mal genau nach. In § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG steht folgendes: "Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."

Demnach sind eben nur Trades (also private Veräußerungsgeschäfte) steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht ein Jahr liegt. ;) 

 

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Am 1.5.2018 um 10:04 schrieb seppomaster:

Nachdem es bald soweit ist und die Deadline für die Steuererklärung immer näher rückt und ich gerade selbst dabei bin meine Kryptos in der Steuer zu integrieren, will ich mit euch mein Wissen teilen und habe meine Gedanken dazu zusammen geschrieben. Vl. hilft es ja dem ein oder anderen ein bisschen. P.s. Anmerkungen sind gerne erwünscht. ;)
 

Hallo wäre es Möglich ein Video per Youtube zu erstellen, wie man Schritt für Schritt was,wo und wie angibt z.B bei Blockpit ? Ich glaube, dass würden 90% der User die nur Bahnhof wie ich verstehen, am ehesten Helfen :)

Was sind die Kosten für API Schnittstellen zu lesen oder generell zu den Kosten?

Muss ich immer eine Steuererklärung angegeben, auch bei verlusten ? Wobei woher soll das Finanzamt wissen, dass ich Verlust gemacht habe? Also erübrigt sich die Frage und muss dennoch eine Steuererklärung angeben ?

 

Bearbeitet von kimimaro
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Am 11.5.2018 um 14:54 schrieb kimimaro:

Hallo wäre es Möglich ein Video per Youtube zu erstellen, wie man Schritt für Schritt was,wo und wie angibt z.B bei Blockpit ? Ich glaube, dass würden 90% der User die nur Bahnhof wie ich verstehen, am ehesten Helfen :)

Was sind die Kosten für API Schnittstellen zu lesen oder generell zu den Kosten?

Muss ich immer eine Steuererklärung angegeben, auch bei verlusten ? Wobei woher soll das Finanzamt wissen, dass ich Verlust gemacht habe? Also erübrigt sich die Frage und muss dennoch eine Steuererklärung angeben ?

 

Danke für deinen Input ;)
Tatsächlich schreiben wir grade nen Blogartikel, in dem wir beschreiben, wie man was, wo einträgt. Erstmal für DE da die Frist ja am 31. Mai ist und für Ö folgt es dann auch zeitnah. 

Bearbeitet von seppomaster
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Am 12.5.2018 um 16:52 schrieb seppomaster:

Danke für deinen Input ;)
Tatsächlich schreiben wir grade nen Blogartikel, in dem wir beschreiben, wie man was, wo einträgt. Erstmal für DE da die Frist ja am 31. Mai ist und für Ö folgt es dann auch zeitnah. 

Ich denke ein Video Tutorial würde weitaus mehr helfen ! MFG

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vor 5 Minuten schrieb kimimaro:

Ich denke ein Video Tutorial würde weitaus mehr helfen ! MFG

Ja, richtig. Damit man nur nicht zuviel denken muss.

Es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen und nicht darauf zu hoffen oder zu warten, dass jemand anders es einem vorkaut. Beim nächsten Mal kennt man sich dann wesentlich besser aus und kann vielleicht auch anderen bei Fragen helfen. Ich finde, wenn jemand einen Blogartikel anbietet, sollte man sich dafür bedanken und nicht nach nem Video fragen.

Du kannst auch einfach einen Steuerberater beauftragen, der macht das dann für dich.

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vor 4 Stunden schrieb Ulli:

Ja, richtig. Damit man nur nicht zuviel denken muss.

Es ist sinnvoll, sich damit zu beschäftigen und nicht darauf zu hoffen oder zu warten, dass jemand anders es einem vorkaut. Beim nächsten Mal kennt man sich dann wesentlich besser aus und kann vielleicht auch anderen bei Fragen helfen. Ich finde, wenn jemand einen Blogartikel anbietet, sollte man sich dafür bedanken und nicht nach nem Video fragen.

Du kannst auch einfach einen Steuerberater beauftragen, der macht das dann für dich.

Nicht falsch verstehen!. Den Blogartikel finde ich Super, keine Frage ! Aber kehren wir zurück zum Wurzel. Er macht den Blogartikel um so Leuten wie mir und andere zu Helfen. Daher ist die Hilfe mit einem Video Tutorial noch besser, damit es auch alle 100% verstehen statt 50%. 

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