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Hilfe zwecks Kündigung


Heineken

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Hi,

ich hab mich schon im Internet erkundigt und finde kaum was zu dieser richtig, wo mich betrifft. Jetzt haben wir hier ja sehr schlaue Leute hier und hoffe auf 

ein wenig Hilfe :)

Folgendes.

Ich hab eine Zusage bekommen zu einer neuen Stelle in meiner Nähe. Bessere Arbeitsbedingungen, kürzerer Arbeitsweg, besseres Arbeitsklima etc.

 

In meinem jetzigen Betrieb hab ich eine Kündigungsfrist: 6 Wochen vor Quartalsende die Kündigung einzureichen. Jetzt durch das Corona Chaos, war mir nicht bewusst

dass ich die jetzige Zusagen von dem neuen Betrieb bekomme. Ich könnte auch sofort den Vertrag unterschreiben.

Ich hab heute mit meinem Chef gesprochen und war ganz sachlich und ehrlich und wollte einen Aufhebungsvertrag zum 1. Juli. Er direkt, geht nicht, Frechheit, er hat keinen Ersatz etc.

und ich hab in direkt gebeten das wir dies doch sachlich und Fair Regeln, da ja zurzeit eh kaum Arbeit vorhanden ist. Nein nein meinte er ich bin doch bescheuert.

Er meinte wenn es mir nicht passt, soll ich zum Anwalt gehen. Aber ich habe keinen Rechtsschutz, da ich nie einen gebraucht habe. Das wird mir dann zu teuer.

 

 

Die Frage ist.... wie komm ich ehrlich aus der Sache heraus. Was sag ich meinem neuen Arbeitgeber, dass sich mein alter Arbeitgeber quer stellt?

Ich bin gerade auf 19i459485945789 und weiß nicht weiter :( 

 

 

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Was willst Du denn beim Anwalt?

6 Wochen zum Quartalsende. Also kannst Du zum 1.10. die neue Stelle annehmen.

Erkläre das Deinem neuen Arbeitgeber und gut ist.

Du bist bis Ende der Arbeitszeit die Leistung zu erbringen für die Du bezahlt wirst.

Das ist ehrlich.

Ich würde nicht versuchen irgendwelche krummen Dinger zu machen, sag Deinem neuen Chef, dass Du zuverlässig Verträge und Vereinbarungen einhältst. Sollte er Dich dazu motivieren doch gegen den Vertrag zu verstoßen, dann solltest Du das neue Angebot ablehnen.

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vor 25 Minuten schrieb Jokin:

Was willst Du denn beim Anwalt?

6 Wochen zum Quartalsende. Also kannst Du zum 1.10. die neue Stelle annehmen.

Erkläre das Deinem neuen Arbeitgeber und gut ist.

Du bist bis Ende der Arbeitszeit die Leistung zu erbringen für die Du bezahlt wirst.

Das ist ehrlich.

Ich würde nicht versuchen irgendwelche krummen Dinger zu machen, sag Deinem neuen Chef, dass Du zuverlässig Verträge und Vereinbarungen einhältst. Sollte er Dich dazu motivieren doch gegen den Vertrag zu verstoßen, dann solltest Du das neue Angebot ablehnen.

Ja...aber ich möchte meine Arbeit beenden, da meine vertraglichen Sachen nicht eingehalten werden und wohl fühle ich mich dort auch nicht mehr.

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Hallo Heineken

du hast zwar Kündigungsfrist, aber machen kann dein Arbeitgeber gar nichts, wenn du kündigst.

Außer du hättest eine verantwortungsvolle Stelle bei der der laden ohne dich zusammen bricht, dann kann er mit Vertragsstrafe kommen.

Ansonsten kann er gegen die Kündigung nichts machen. Wenn er Sie nicht akzeptiert, würdest du max. beim neuen Arbeitgeber mit Lohnsteuerklasse 6 anfangen.

Aber die meisten Arbeitgeber geben eigentlich klein bei, denn Sie haben eigentlich keine Wahl.

Denn falls er sich quer stellt, muss er befürchten das du einen gelben machst, und dann hat er auch verloren.

Also such nochmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber , und falls er nicht einlenkt, kündige zum 30.06..

Wie gesagt max. wirst du beim neuen Arbeitgeber auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet und evtl. versucht dein jetziger Chef dich beim Urlaub usw. zu bescheissen.

Ich bin selber Arbeitgeber und wenn zu mir jemand kommt und kündigt, lasse ich Ihn ziehen, Reisende soll man nicht aufhalten.

Überlege dir aber gut was du machst, so wie ich das raushöre, bist du schon lange dort. Geh nicht wegen ein paar Cent , die du dort mehr bekommst, das lohnt sich in der Regel nicht.

Soweit ich weiß, bist du ja in der Gastronomie tätig, falls du hier wechselst kann ich dir leider nicht helfen, da ich die Firmen bei uns nicht kenne, alle anderen Handwerk, Produktion etc. kann ich dir sagen, ob es gute oder schlechte Arbeitgeber sind. Falls du Interresse hast, einfach per pn melden.

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vor 20 Minuten schrieb timbosambo:

Denn falls er sich quer stellt, muss er befürchten das du einen gelben machst, und dann hat er auch verloren.

Die Welt ist klein - so etwas sollte der neue Chef besser nicht erfahren.

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Wenn das so ist, dann wie gesagt, such das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, und falls Ihr euch nicht einigt, kündige du Ihm.

Denke aber daran, das du bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung kein Arbeitslosengeld  für die ersten 4 Wochen gibt, falls es beim neuen Arbeitgeber nicht klappt nach ein paar Wochen.

Leider ist es in Deutschland so, das ich als Arbeitgeber kaum eine Chance habe jemand zu kündigen, wenn der nicht will, das endet meist mit einem Vergleich.

Aber als Arbeitnehmer kann man eigentlich machen was man will, ohne dafür gestraft zu werden.

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Gerade eben schrieb Jokin:

Die Welt ist klein - so etwas sollte der neue Chef besser nicht erfahren.

Wenn der neue Chef Ihn unbedingt haben will, und nicht bis zum 01.10. warten will, wird er das akzeptieren. Leider ist diese Methode heut gang und gebe.

Ich habe jetzt seit 15 Jahren mit Personal zu tun, und bisher selten jemand gehabt, der es akzeptiert hat, wenn man seine Kündigung ablehnt, in der Regel war das immer so, entweder ich akzeptiere oder ich bezahle den gelben. und bei dem heutigen Facharbeiter Mangel, der trotz Corona immer noch da ist, interessiert das den Nachfolgechef relativ wenig. Die meisten sind froh, wenn Sie überhaupt eine Fachkraft bekomme. Momentan wird nur der Schrott aussortiert, der eingestellt wurde, weil sonst niemand da war. Die guten behalten Ihre Stelle.

Sorry, das ich mich so ausdrücke, aber es ist leider so.

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vor 19 Minuten schrieb Jokin:

Die Welt ist klein - so etwas sollte der neue Chef besser nicht erfahren.

Beim neuen Posten werde ich meiner Stelle gerecht. Im momentanen Betrieb als Stellvertreter erledige ich Azubi arbeiten. Schön für wenig arbeit überbezahlt zu werden. Bringt mich das weiter im Leben. Leider nein!

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vor 41 Minuten schrieb bjew:

Danke.

wie kann man diesen Satz besser verstehen?! :D  

 

Zitat

Bislang war streitig, wie bei einer solchen Kollision von einzelvertraglicher und gesetzlicher Kündigungsfrist die für den Arbeitnehmer längere, also günstigere zu ermitteln war. Nur wenn dies die einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist, kann sie sich gegen die gesetzliche Kündigungsfrist durchsetzen.

 

 

Das könnte ja dann auch gehen?

 

Zitat
Was gilt bei Kündigungsfrist gesetzliche oder vertragliche?
Wird zum Beispiel eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart und gilt gesetzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, hängt es vom Kündigungstermin ab, welche Frist länger ist. ... Die längere Kündigungsfrist ist dann die gesetzliche.29.05.2015

da wäre ich dann zum 1. August raus oder?

Bearbeitet von Heineken
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Ich kann aus deinen Schilderungen nicht ganz nachvollziehen wie der Ablauf war, deshalb noch einmal gefragt: Hat dein neuer AG dir eine Zusage so spät gegeben daß erst der Kündigungstermin 01.10. greift oder hast DU nach der Zusage deines neuen AG tatächlich deinen Kündigungstermin "verschlafen"?

Grundsätzlich hat der AG Anspruch auf Einhaltung der Fristen. Aber es macht keinen Sinn jemanden der ziehen will nicht ziehen zu lassen. Du kannst deinen Neuen AG sagen daß du zum 01.10. anfangen möchtest, aber noch einmal das Gespräch mit deinen alten AG suchst um einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. So kannst du evtl. dann doch früher dort anfangen.

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vor 7 Stunden schrieb timbosambo:

Aber als Arbeitnehmer kann man eigentlich machen was man will, ohne dafür gestraft zu werden.

Ich halte solche pauschalen Aussagen für sehr gewagt. Das mag in Einzelfällen klappen, kann jedoch für manche Leute mächtig nach hinten losgehen.

Dennoch verstehe ich was Du sagen willst, denn ein Arbeitnehmer, der den neuen Job schon sicher hat und nur noch seine Zeit absitzt, der kann dem Unternehmen sehr leicht Schaden verursachen - insbesondere in der Küche kann durch Unmotiviertheit schnell das Essen nicht so schmecken wie es soll. Auch ohne Vorsatz - denn ich denke schon, dass es ein motiviertes Personal braucht.

vor 7 Stunden schrieb timbosambo:

Denn falls er sich quer stellt, muss er befürchten das du einen gelben machst, und dann hat er auch verloren.

Diesen Hinweis halte ich für extrem gefährlich. Wer aufgrund einer Krankschreibung beim alten Arbeitgeber nicht arbeitsfähig ist, beim neuen Arbeitgeber jedoch schon, der spielt mit dem Feuer!

Hier noch bisschen Lesefutter für den TE:

https://karrierebibel.de/lange-kuendigungsfrist/

Ich würde nochmal mit dem Chef sprechen - wenn alles nicht hilft, muss man halt bleiben. Auch ich war in so einer blöden Situation. Ich hab nochmal zwei Monate dran hängen müssen bevor ich wechseln konnte, da half alles Reden nicht, kein Argument half und meine Leistung musste ich weiterhin erbringen.

Durchhalten!

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Hallo Heineken,

hier bin ich ausnahmsweise mal auf der Seite von timbosambo und teile die Meinung von Jokin nicht wirklich.

Das mit der AU war wohl nicht so gemeint, dass man während der Krankschreibung beim nächsten anfängt, sondern man bleibt zuhause weil man krank ist und das halt blöderweise zufälligerweise bis zum Vertragsende - oder anders ausgedrückt, um dem alten AG eins reinzudrücken.

Welcher Chef will denn bitteschön die Kompetenz eines Arztes in Frage stellen? Das wird schon sehr schwer sein. Zur Not kann der Patient einen auf Psycho machen, dann wird es richtig schwer.

Suche also nochmal das Gespräch beim alten Chef, lass ihn raushören, was du vorhast (z.B. ich fühle mich in letzter Zeit so niedergeschlagen und weiß nicht, ob ich morgen kommen kann - werde heute mal zum Arzt gehen und mich checken lassen) - und wenn er nicht mitmacht, bleibst halt (natürlich krankheitsbedingt) zuhause.

Der neue muss im blödesten Fall warten, bis die Frist rum ist.

Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie manche Arbeitgeber meinen, sie können einen Mitarbeiter zwangsweise bei sich lassen.

Wer nicht mehr will, richtet in meinem Betrieb nur noch Schaden an. Anstelle deines Chefs wäre ich sehr wohl daran interessiert, Schadensbegrenzung zu betreiben.

Aber scheint ja nicht jeder gleich zu ticken. Der AN sitzt hier eindeutig am längeren Hebel, Gewürze verwechseln (versehentlich natürlich), Motivation lässt nach, AU usw... Die Palette ist riesig. Und dein Job scheint ja nicht "kriegsentscheidend" zu sein, also was will der Honk noch von dir.

 

Bearbeitet von Fantasy
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vor 10 Minuten schrieb Fantasy:

Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie manche Arbeitgeber meinen, sie können einen Mitarbeiter zwangsweise bei sich lassen.

Auch wenn es total verrückt klingt, aber Arbeitsverträge gelten für beide Seiten.

Es geht hier nicht darum was Arbeitgeber "meinen" sondern was sie vertraglich mit ihren Mitarbeitern vereinbart und diese unterzeichnet haben.

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vor 40 Minuten schrieb bjew:

Kann ja sein, dass er seinen Laden zusperren kann, wenn H umgehend die Fliege macht.

Naja, wenn du die ersten Beiträge des TE's aufmerksam gelesen hättest, würdest du nicht so einen "Käse" schreiben ;)

 

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vor 31 Minuten schrieb Jokin:

Auch wenn es total verrückt klingt, aber Arbeitsverträge gelten für beide Seiten.

Da gebe ich dir grundsätzlich recht, aber es bringt einfach nichts, auf einen Vertrag zu beharren, wenn das zwischenmenschliche nicht mehr passt.

Verträge bilden den Rahmen - das "Drumherum" muss aber auch passen.

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Sorry, aber ich spreche aus der Praxis.

Wie fantasy schon sagte, meinte ich ja damit, das er bis zum Ende zwar bleibt, aber auch bis zum Ende einen gelben reindrückt. Logisch das er in der Zeit nicht woanders arbeiten gehen kann.

gegen den gelben schein hast du als arbeitgeber keine Chance. Ich habe selber mehrmals den medizinischen Dienst angerufen um die gelben überprüfen zu lassen. Aber in unserer heutigen Welt keine Chance mehr, damit was zu erreichen.

Und nochmals was will der Arbeitgeber machen bei einer Kündigung. Schadensanspruch kann er nur bei einer verantwortungsvollen Position verlangen- so wie Heineken das sagt, ist es dies nicht. Auf was will er dann klagen.Zudem dauert ein richtiger Klageprozess mehrere Monate bis Jahre, darauf hat mit Sicherheit der Arbeitgeber auch keine Lust, sonst muss er monatelang mit einem unmotivierten Mitarbeiter leben.

Klar es gibt dieses tolle Juristendeutsch wo ganz viel drin steht. Aber wie gesagt ich komme aus der Praxis. Ich schätze mal das ich bestimmt schon 1000 Mitarbeiter im Durchlauf hatte( also Einstellung und Kündigung). und habe noch nie vor Gericht gewonnen, meistens endet es mit einem vergleich.
hier nur ein paar Beispiele für die Theoretiker unter euch:

Mitarbeiter wurde andere Arbeit angeboten, da der Kunde Ihn abgemeldet hat - Mitarbeiter lehnt dies ab - bekommt Abmahnung, weigert sich immer noch, bekommt Kündigung, Vor Gericht wurde auf einen Vergleich entschieden, da ansonsten ewiger Prozess, obwohl ich im recht war.

Mitarbeiter war 1,5 Jahre krank, was genau er hatte, konnte mir eigentlich niemand sagen, Kündigung aufgrund bevorstehender Aussteuerung, Mitarbeiter klagt, bekommt 6000,-€ Abfindung, obwohl er auch dort nicht sagen konnte, wann er gesund ist, und hat aber auch sämtliche angebotene Arbeiten von vornerein vor Gericht abgelehnt.

Mitarbeiter ist Alkoholier, mehrmals beim Kunden erwischt worden, im Rausch einen Autounfall gebaut,abgemeldet worden, gekündigt worden, vor Gericht Abfindung bekommen, da es ja eine Krankheit ist.

Wie gesagt, ich habe mich dann lieber auf einen Vergleich eingelassen, da alles andere bedeutet monatelang zu bezahlen für keinerlei Gegenleistung und zu erwartenden Problemen bei neuen Einsätzen.

Das ist wie gesagt die Realität in Deutschland.

Daher nochmals spreche mit deinem Arbeitgeber, falls er sich nicht darauf einlässt, kündige du und dann siehst du was passiert. Übrigens hat der Arbeiteber auch nur 3 Wochen Zeit für eine Klage einzureichen.

meistens ist das nur Drohgebärde von einem Arbeitgeber, eigentlich weiß er das er keine Chance hat.

Und nochmals, was nützt mir ein Mitarbeiter, wenn er demotiviert ist, Fehler macht, oder krank ist?

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vor 51 Minuten schrieb Jokin:

Auch wenn es total verrückt klingt, aber Arbeitsverträge gelten für beide Seiten.

Es geht hier nicht darum was Arbeitgeber "meinen" sondern was sie vertraglich mit ihren Mitarbeitern vereinbart und diese unterzeichnet haben.

Ich unterstreiche diese Aussage und ergänze sie mit folgendem Satz: Bei Nichteinhaltung von Kündigungsfristen drohen dem AN Schandenseratzansprüche durch den AG. Dabei geht es nicht nur um den Lohn, sondern in erster Line um den Schaden (z.B. in der Auftragsabwicklung) der dem AG entstanden ist, weil der AN Fristen nicht beachtet hat. Das kann sehr, sehr teuer für den AN werden.

Ich denke ein Gespräch mit dem Ziel einer am Ende für beide Parteien günstigen Gelegenheit zur Aufhebung des Vertrags ist der beste Weg. Das ist eigentlich auch gängige Praxis.

Bearbeitet von kater
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Ehrlich gesagt verstehe ich die vermeintliche "Hilfe" hier nicht so ganz, die hier gegeben wird.

Heineken hat doch seine Situation klar und deutlich geschildert - ihr werft ihm allgemein gültige Phrasen um die Ohren, die er selber bei Google und Co. nachschlagen kann.

Damit ist eigentlich das Ziel des Threads verfehlt. Es geht hier um seine persönliche Situation, er wollte hier nicht die Grundlagen des Arbeitsgesetzes von euch hören, sonst hätte er den Thread womöglicht nicht eröffnet.

So meine, bescheidene Meinung.

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Gerade eben schrieb Fantasy:

Für was denn? Weil er ein Hühnchen als stv. Küchenchef nicht in den Ofen reingelegt hat oder was? :lol:

Zum Beispiel! 🤣

Es ist natürlich auch für den AG sehr schwer in einem solchen Fall seine Ansprüche nachzuweisen. Egal wie man es betrachtet: Gewinner ist keiner von Beiden! Deshalb bleibt nur noch die Option Aufhebungsvertrag!

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Ich schließe mich hier auch bei Fantasy an.

Es ging um eine einfache Frage, und wie immer in diesem Forum wird mal wieder alles zerpflückt, das ist die momentan typisch deutsche Kultur.

Also Heineken, du weißt jetzt wie die Gesetzeslage ( Kündigungsfristen laut Vertrag, an die man sich halten kann) ist und du weißt wie die Praxis (es passiert nichts, da keine Schaden entsteht) ist, das sollte nun reichen um zu entscheiden was du machst.

 Achso noch nebenbei, selbst Großbetriebe  gehen lieber den Weg eine Kündigung zu akzeptieren, als dagegen vorzugehen, sofern es sich um eine leicht ersetzbare Stelle handelt.

 

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vor 10 Stunden schrieb Heineken:

und ich hab in direkt gebeten das wir dies doch sachlich und Fair Regeln

 

damals an der Uni:

 

Studis:                                    tatsächlich:

faire Prüfung                        extrem einfach, geschenkt, 1zu1 auswendig, man kann blank nur mit Formelsammlung aus dem Forum in dir Prüfung

angemessen                        ziemlich einfach, hat nur jemand Probleme der nichts gemacht hat

schwer                                  relativ einfach, aber nicht für jeden ist eine 1,0 drin

sehr schwer                         das eigentliche angemessen

Anwalt!!1!!11!                      eigentlich immer noch angemessen, wenn auch herausfordernd

 

So kommt es mir bei Deinen Aussagen auch vor.

Mach doch einfach bis zur Kündigungsfrist wenn Dein Arbeitgeber das auch will. Ich habe auch einmal wegen eines besseren Jobangebots und weils mir nicht mehr so gefallen hat um die vorzeitige Aufhebung gebeten. Wurde mit der gleichen Begründung wie bei Dir abgelehnt. Ich hab halt dann die letzten knapp 4 Monate trotzdem alles gegeben. Was soll ich mir nen gelben Schein holen? Hat denn keiner mehr ein Ehrgefühl?

Im umgekehrten würdest Du Dich bestimmt massiv aufregen, würde es keine Jobs geben und Dein Arbeitgeber würde Dich rausekeln? Du erinnerst mich irgendwie an die Fußballer-Millionäre, die sich teils zu lukrativeren Vereinen streiken wollen.

Ansonsten habe ich von Dir echt einen netten, kompetenten und höflichen Eindruck, aber in dem Punkt muss ich Deinem Chef recht geben.

 

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@ diejenigen, die gelber Schein oder Leistungsverweigerung vorschlagen:

--> gelben Schein zahlt der Arbeitgeber nur 6 Wochen, man sollte da auch vorsichtig sein, da man je nachdem wie lange man im Berufsleben ist da auch schnell an die Leistungsgrenze herankommt falls man wirklich mal krank und bedürftig ist (gibts nicht grenzenlos)

--> Leistungsverweigerung: Arbeitgeber behält einen Lohn ein (wenn er nicht kündigt) und du kannst trotzdem nirgendwo anfangen. Kann auch böse nach hinten losgehen, falls der neue Arbeitgeber in der Probezeit kündigt (gastgewerbe und zweite Coronawelle würde ich mir in der Risikobewertung dick rot anmalen).

Bearbeitet von Anzweifler
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Kündigungsfristen sind grundsätzlich einzuhalten ! Spreche nochmals mit deinem alten AG und mit dem neuen AG um eine Lösung zu finden. Zum Anwalt kann man gehen, muss man in diesem Fall aber nicht, rausgeworfenes Geld ! 
Gelber Schein kann man machen aber wie oben schon erwähnt ist die Welt klein ! Macht nicht unbedingt einen guten Eindruck. Falls du es doch machst, hab keine Angst ! Da kommen weder Schadensersatz noch sonst was auf dich zu, selbst wenn er damit droht (lächerlich). Kein Arbeitsgericht gibt dem Recht ! Gelber Schein ist bei Kündigungen seitens der MA mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Musst du eben für dich selbst entscheiden ! Da kann dir niemand weiterhelfen. 

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