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Steuerermittlungsverfahren - Nachträglich FiFo statt LiFo - trotz amtl. Bescheids?


Wauzi

Empfohlene Beiträge

Hallo liebes Forum,

auch ich falle unter das Raster der Personen, die im Jahr 2017 mehr als 50.000 € Umsatz bei Bitcoin.de erzielt haben und derzeit einer näheren Prüfung unterzogen werden und dazu ein entsprechendes Schreiben eines Steuerermittlungsverfahren vom FA erhalten haben. Hier gibt es schon einige Threads zu diesem Thema, aber ich eröffne mal einem neuen Thread, weil ich meine "Konstellation" bisher hier noch nicht gefunden habe.

Ich hatte im Zuge der Erstellung meiner Steuererklärung für das Jahr 2017 bei meinem zuständigen Finanzamt angefragt und um Auskunft gebeten, ob für die Gewinnermittlung für Kryptohandel die LiFo-Methode (Last-in, First-out) oder die FiFo-Methode (First-in, First-out) anzuwenden ist, oder ob ich selbst auswählen kann welche der voran genannten Methoden ich für die Gewinnermittlung nutzen möchte. Eine verbindliche Auskunft zu meiner Anfrage konnte mir nicht gegeben werden. Dies würde nach der Abgabe meiner Steuererklärung entsprechend geprüft werden. Daher habe ich mich damals für die für mich steuergünstigere LiFo-Methode entschieden.

Ich hatte in meiner Steuererklärung explizit angegeben, dass meine Gewinnermittlung auf der LiFo-Methode basiert und eine ausführliche Dokumentation ALLER Trades mitgeliefert (inkl. der Angabe, welche Trades steuerfrei sind und welche es nicht sind). Zum damaligen Zeitpunkt gab es auch für die Finanzbehörden noch keine einheitliche Vorgehensweise und/oder Richtlinie bzgl. FiFo oder LiFo Methode. Einige Finanzämter haben LiFo akzeptiert, andere nicht. Bei mir wurde LiFo akzeptiert, zumindest erhielt ich für das Jahr 2017 ja einen amtlichen Steuerbescheid. Hätten sie es dato nicht, dann hätte ich halt nach FiFo versteuert. Gar kein Problem, aber mit dem amtlichen Bescheid für das Jahr 2017 ging ich davon aus, dass liFo in meinem Fall akzeptiert wurde und dann war das für mich auch erledigt.

Nun wird in dem Schreiben des FA explizit auf meine steuerfreien Trades im Jahr 2017 verwiesen, und wie diese Zuordnung erfolgte. Die angewandte Methode (FiFo oder LiFo) wird hier nicht weiter erwähnt.

Es stellt sich mir nun die Frage, ob das Finanzamt den amtlichen Bescheid für das Jahr 2017 (basierend auf LiFo) anfechten/aufheben kann und die Besteuerung der Gewinne nachträglich auf einmal nach FiFo berechnen und verlangen „darf“?

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vor einer Stunde schrieb Wauzi:

Es stellt sich mir nun die Frage, ob das Finanzamt den amtlichen Bescheid für das Jahr 2017 (basierend auf LiFo) anfechten/aufheben kann und die Besteuerung der Gewinne nachträglich auf einmal nach FiFo berechnen und verlangen „darf“?

Schau in den Bescheid ob dort irgendwelche Festsetzungen "vorläufig" sind.

vor einer Stunde schrieb Wauzi:

Nun wird in dem Schreiben des FA explizit auf meine steuerfreien Trades im Jahr 2017 verwiesen, und wie diese Zuordnung erfolgte. Die angewandte Methode (FiFo oder LiFo) wird hier nicht weiter erwähnt.

In diesem Fall rate ich lediglich zur Beantwortung exakt dieser Frage. Nicht mehr und nicht weniger.

Klar, dass du in dem Zuge auf die "gemäß Einkommensteuerbescheid vom xx.xx.xxxx noch akzeptierte LIFO-Methode" verweist und somit lediglich die steuerrelevanten Trades auflistest.

Zeitgleich rate ich zu einer (kostenfreien) Erstberatung bei einem Fachanwalt für Steuerrecht - insbesondere wenn eine nachträgliche Änderung des Bescheides zu extremer Härte führten würde.

 

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Hast du damals die Steuererklärung selbst gemacht oder mit Steuerberater?

Die lifo Methode wurde sicherlich als vorläufig anerkannt. Aber selbst vorläufige Steuerbescheide werden nach ein paar Jahren endgültig, wenn das Finanzamt sich bis dahin nicht meldet. 

Leider habe ich keine genaue Angabe, wann der Bescheid endgültig wird. Bis dahin kann die Methode sicherlich vom Finanzamt rückwirkend geändert werden. Man könnte es aber sicherlich mit Hilfe eines Anwalts anfechten. 

 

 

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vor einer Stunde schrieb jefferson:

Die lifo Methode wurde sicherlich als vorläufig anerkannt.

Wie kommst du zu dieser Vermutung?

vor einer Stunde schrieb jefferson:

Aber selbst vorläufige Steuerbescheide werden nach ein paar Jahren endgültig, wenn das Finanzamt sich bis dahin nicht meldet. 

Sowas habe ich ja noch nie gehört. Und du kannst mir glauben, dass ich gute "Ohren" habe.

Jeder ESt-Bescheid wird innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung rechtskräftig, wenn nicht zuvor Einspruch eingelegt wurde. Die Rechtskraft gilt für den Steuerbescheid als ganzes einschließlich der angewandten Berechnungsgrundlagen.
Eine Ausnahme bilden einzelne Bescheidinhalte, die ausdrücklich als "vorläufig" aufgeführt werden.

Schaue mal in deinen ESt-Bescheid unter "Erläuterungen zur Festsetzung". Dort findest du Sätze wie "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist ... vorläufig hinsichtlich..."
Solche Vorbehaltserklärungen erfolgen meist, weil zu diesen Punkten höchstrichterliche Verfahren anhängig sind, deren späterer Ausgang Auswirkungen auf deine Steuerlast haben kann.
Dort steht dann weiterhin, was "nach ein paar Jahren" passiert; ganz sicher wird der Bescheid dann nicht automatisch "endgültig".

@Wauzi, schaue in deinen ESt-Bescheid von 2017; wenn da kein Vorläufigkeitsvermerk bzgl. LiFo enthalten ist, dann bin ich sehr sicher, dass LiFo für dich in 2017, aber auch in den Jahren danach, Bestand hat.

 

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  • 1 Monat später...

Hi Zusammen,

ich hab jetzt bei mir genau diesen Fall. Ich habe meine Steuererklärungen für die letzten Jahre immer mit dem LiFo Verfahren gemacht, da es in meinem Trading Verhalten deutlich günstiger war als das FiFo Verfahren und es damals 2016 ff. noch keine klaren Regelungen dazu gab und mein Trading bis 2021 (bis zum ersten Entwurf des BMF Schreibens) auch darauf ausgelegt war, dass das LiFo-Verfahren vollkommen legitim ist. Das Finanzamt hatte die Erklärungen soweit auch immer akzeptiert, allerdings unter Vorbehalt der Nachprüfung. Das Finanzamt wollte dann letztes Jahr die Methode auf FiFo geändert haben, hat allerdings einem Einspruch stattgegeben und weiterhin LiFo akzeptiert und gleichzeitig den Vorbehalt der Nachprüfung auf allen Steuerbescheiden aufgehoben. Damit dachte ich, dass die Steuerbescheide final sind und nicht mehr geändert werden können. Leider hatte ich übersehen, dass das FA eine teilweise Vorläufigkeit in Bezug auf die privaten Veräußerungsgeschäfte mit aufgenommen hat.

Jetzt will das FA aufgrund des BMF-Schreibens alle Steuererklärungen rückwirkend mit dem FiFo-Verfahren neu berechnet haben. Das würde bei mir zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, da bei FiFo und meinem Trading Verhalten theoretische Gewinne entstanden sind, die in der Praxis nie realisiert wurden und Verluste theoretisch rausfallen die allerdings praktisch wirklich entstanden sind.

Hat von euch noch jemand das gleiche Problem?

Weiß jemand, ob es in Bezug auf FiFo vs. LiFo bereits laufende Klagen bzw. Gerichtsprozesse oder eventuell sogar schon Urteile gibt? Ich konnte dazu bisher nicht finden.

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vor 32 Minuten schrieb raik:

Hat von euch noch jemand das gleiche Problem?

Weiß jemand, ob es in Bezug auf FiFo vs. LiFo bereits laufende Klagen bzw. Gerichtsprozesse oder eventuell sogar schon Urteile gibt? Ich konnte dazu bisher nicht finden.

@Serpens66 dürfte an der Stelle über recht viel Erfahrung verfügen.

... ich leider nicht, da mir bereits 2017 klar war, dass LIFO höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar ist und habe mein Trading auch genau auf FIFO ausgerichtet - auch wenn es dadurch dennoch zu höheren Steuerlasten gekommen ist als bei LIFO.

(du hattest zwar um keinen Rat gebeten, jedoch empfehle ich dir schleunigst einen guten Anwalt aufzusuchen um dich abzustimmen. Da dürfte erstmal eine Fristverlängerung erwirkt werden um sich dem Ganzen genauer anzunehmen)

Bearbeitet von Jokin
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vor 13 Minuten schrieb raik:

meinem Trading Verhalten theoretische Gewinne entstanden sind, die in der Praxis nie realisiert wurden

Mit oder ohne Wallet Trennung? Wenn mit Wallet Trennung dann sind das garantiert keine theoretischen Gewinne sondern deine tatsächlich realisierten Gewinne. Ist ja nicht so als hättest du keine Kontrolle darüber welche Coins verkauft werden. Die Situation geht somit auf dein Konto.

Wenn du bisher ohne Wallet Trennung gerechnet hast dann könnte es sein, dass Cointracking tatsächlich die falschen Coins verrechnet hat. In dem Fall nochmal mit Wallet Trennung rechnen dann hast du deine tatsächlichen Gewinne.

vor 15 Minuten schrieb raik:

Hat von euch noch jemand das gleiche Problem?

Initial hatte ich auch die Wahl zwischen einer erheblichen Steuerzahlung oder einem Steuerreport mit rechtlich problematischen Einstellungen dafür aber eine deutlich geringere Steuerzahlung. Ich habe die Rechtssicherheit gewählt und meine Steuern bezahlt. War zwar blöd weil ich all das zu einem Zeitpunkt machen musste als der Markt gerade schwächelte. Ich musste einen Großteil meiner Coins verkaufen um die Steuern bezahlen zu können. Dafür habe ich seit dem Ruhe und Rechtssicherheit.

Mein Trading Verhalten habe ich mit minimalen Änderungen so angepasst, dass ich in den Nachfolgenden Steuerjahren nichts mehr zahlen musste. Es ist ja schon lächerlich wie viel Kontrolle man dank Wallet Trennung über seine Coins hat. Ich schiebe immer fleißig meine gekauften Coins auf ein Hardware Wallet. Dann kam der Tag an dem ich einen ordentlichen steuerlichen Verlust realisieren konnte. Dazu musste ich lediglich die steuerfreien Coins auf eine neue Adresse meines Hardware Wallets schieben und dann die teuer gekauften aber noch nicht steuerfreien Coins zum Exchange und fertig war der Verlust und das dann sogar wasserdicht dokumentiert per Blockchain. Ich wundere mich immer noch, dass das Finanzamt mir erlaubt mich derart arm zu rechnen....

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Wie heißt es so schön... Hinterher ist man immer schlauer :D

Es gab damals genügend Meinungen, das aufgrund der fehlenden Gesetzesregelungen ein Wahlrecht zwischen FiFo und LiFo besteht. Die Finanzämter konnten zu dieser Zeit auch keine Auskünfte erteilen wie hier richtig zu verfahren ist. Daher habe ich mit für LiFo entschieden und mein Trading darauf ausgerichtet. Aber jetzt ist es wie es ist.

War auch alles ohne Wallet Trennung, da die Coins direkt auf der Börse lagen und gehandelt wurden.

Klar mit Wallet Trennung und mit dem heutigen Wissen habe ich mein Trading natürlich auch ganz anders aufgebaut. Aber vor 7 Jahren sah das noch anders aus.

Die Steuererklärungen wurden seit Anfang an zusammen mit einem Steuerberater durchgeführt. Mir stellt sich jetzt nur die Frage, wie man mit der Situation am besten umgeht.

Ich werde nicht drum rumkommen die Steuererklärungen mit dem FiFo Verfahren zu ändern und dann ggf. gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Fraglich ist, in wieweit sich der Klageweg lohnt, wenn der Einspruch abgelehnt wird.

Daher die Frage in die Runde, ob dahingehend schon jemand Erfahrungen gemacht hat oder von laufenden Verfahren berichten kann. @Serpens66 Hast du in dieser Richtung Erfahrungen?

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Leider kann ich außer "du musst klagen" nicht soviel zu beitragen, Steuergesetze und dass jeder einzeln klagen muss, ist halt absoluter Unsinn..

Selbst diesen Monat steht in der gedruckten "Steuerzeitung von Wiso, Steuermagazin 2024" drin, dass man bei Krypto Versteuerung die Wahl zwischen FIFO und LIFO hat. ( https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/steuer-magazin/ )
Dh. ich würde behaupten, dass selbst heute jeder zu Recht davon ausgehen darf, dass LIFO akzeptiert wird, wobei  es offizielle gültige Zweifel daran frühstens durch das feste BMF Schreiben geben konnte, auch wenn das BMF Schreiben soweit ich weiß keinerlei gesetzliche Wirkung hat.
Das BMF Schreiben hat allerdings eine bindende Wirkung für die Finanzämter, die vorher wie ihr schon korrekt schreibt, meistens einfach alles ungeprüft durchgewunken haben. Dh. auch mein Finanzbeamter hat mir gesagt, dass sie LIFO nicht mehr akzeptieren dürfen und meine einzige Chance eine Klage dagegen ist.

Die Steuerjahre 2015 bis 2017 sind bei mir auch mit LIFO akzeptiert worden, werden nun aber nicht nachträglich verschlimmert, soweit ich weiß, wegen dieser "Verböserungs"-Regel (ich hatte zu diesen Jahren Einspruch und Aussetzung des Vollzugs beantragt gehabt, weil ja die Versteuerung an sich noch nicht final geklärt war. Und diese Verböserungs-Regel sagt wohl aus, dass ich nicht schlechter gestellt werden darf, als ursprünglich im Bescheid stand, so wurde es mir erklärt). Deswegen gehe ich davon aus, dass 2015-2017 safe ist, aber so wie ich das Finanzamt bisher erlebt habe, würde es mich nicht wundern, wenn die machen dürfen was sie wollen...
Die Jahre nach 2017 habe ich mit dem Finanzamt vereinbart, dass das alles offengehalten wird, bis das Thema der Versteuerung und evlt auch FIFO/LIFO final geklärt ist. Ursprünglich war da schon vor 1-2 Jahren geplant die Klage bzgl. LIFO zu starten, für das Jahr 2015 weil da die Klagekosten aufgrund des geringeren Streitwertes geringer sind. Aber das Finanzamt und auch Steuerberater meinten dann, dass man doch erstmal das Urteil abwarten sollte, ob Krypto überhaupt versteuert werden muss. Deswegen war das jetzt alles auf Eis gelegt. Und da sich bis jetzt noch kein Finanzbeamter bei mir gemeldet hat, warte ich erstmal ab und zögere es so lange wie möglich hinaus... Ob das schlau ist, weiß ich noch nicht..

Leider kann man in Deutschland nicht gemeinsam klagen, es muss wohl jeder einzeln dagegen vorgehen. Und selbst wenn in meinem Fall dann für LIFO entscheiden werden sollte, kann das soweit ich weiß niemand sonst für sich anwenden, weil alles eine Einzelfall Entscheidung ist. So wurde es mir zumindest gesagt. Absoluter Bullshit.
Aber es "freut" mich, dass ich damit jetzt nicht mehr alleine stehe. Es ärgert mich, dass kein Steuerberater/Verein meine Anfrage und Erläuterungen zum Thema LIFO/FIFO ans BMF weitergeleitet hat (nach dem Entwurf, als das BMF auf Rückmeldung gewartet hat), sonst wäre das damals außergerichtlich evlt. schon geklärt worden -.-

Bearbeitet von Serpens66
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Die Verwirrung und den Ärger mit dem FA verstehe ich wirklich nicht.

Es ist doch eigentlich ganz einfach und nicht anders als bei Wertpapieren.

Da habe ich mehrere Depots, verschiebe Aktien dazwischen wie es mir gefällt, und verkaufe dann genau die Stück die ich verkaufen möchte. Mit nur einem Depot geht das natürlich nicht da die Stücke nach FIFO entnommen werden.

Wenn ich Coins behalten will weil sie im Gewinn sind und altern sollen dann muß ich diese eben auf eine eigene Wallet übertragen. Und wenn ich etwas verkaufen will und wieder an die Börse bringen muß dann kann ich entscheiden welche Position ich verkaufe.

Was hingegen auf der Börse liegt befindet sich in einem großen fremden Topf auf den ich keinen Zugriff habe. Wenn ich dort etwas verkaufe oder Coins auszahle wird meine Transaktion natürlich ebenfalls nach FIFO abgewickelt. Falls es mehrere Wallets gibt könnte man auch trennen. Aber welche Börse bietet das an?

Also ich kann doch machen was ich möchte. Und wenn das entsprechend dokumentiert ist kann da kein FA etwas dagegen sagen.

Das Problem ist doch wohl eher daß die Leute zu faul oder geizig sind (Gebühren) um ihre Coins von der Börse zu holen.

 

 

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vor 12 Stunden schrieb skunk:

Mit oder ohne Wallet Trennung? Wenn mit Wallet Trennung dann sind das garantiert keine theoretischen Gewinne sondern deine tatsächlich realisierten Gewinne. Ist ja nicht so als hättest du keine Kontrolle darüber welche Coins verkauft werden. Die Situation geht somit auf dein Konto.

Mein Trading Verhalten habe ich mit minimalen Änderungen so angepasst, dass ich in den Nachfolgenden Steuerjahren nichts mehr zahlen musste. Es ist ja schon lächerlich wie viel Kontrolle man dank Wallet Trennung über seine Coins hat. Ich schiebe immer fleißig meine gekauften Coins auf ein Hardware Wallet. Dann kam der Tag an dem ich einen ordentlichen steuerlichen Verlust realisieren konnte. Dazu musste ich lediglich die steuerfreien Coins auf eine neue Adresse meines Hardware Wallets schieben und dann die teuer gekauften aber noch nicht steuerfreien Coins zum Exchange und fertig war der Verlust und das dann sogar wasserdicht dokumentiert per Blockchain. Ich wundere mich immer noch, dass das Finanzamt mir erlaubt mich derart arm zu rechnen....

Ich verstehe die Reaktionen auf meinen letzten Beitrag auch nicht wirklich.

Ich hatte lediglich die Ansicht von @skunk  bekräftigt.

Man hat das doch alles selbst voll unter Kontrolle. Wer auf der Börse liegende Coins die 11 Monate alt sind mit hohem Gewinn verkauft obwohl dort auch noch eine Position mit geringem Gewinn oder gar Verlust vorhanden ist handelt ungeschickt, oder besser gesagt dämlich.  :)

PS: Dein Bild erinnert mich irgendwie an Jeff „Skunk“ Baxter.    :)

 

Bearbeitet von Mick75
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Steuerrecht finde ich blöd. Vor allem dann, wenn das FA nach Jahren mit etwas Neuem um die Ecke kommt und wenn man das dann nicht gleich erkennt.

Aber ist es auch rechtens? Da habe ich Zweifel. @raik , du kommst sicherlich mit einem Steuerberater oder besser noch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht ins Gespräch. Vielleicht kann ich anregen, neben der Grundproblematik (die ich nicht beurteilen möchte) folgenden Gedanken zu besprechen?

Wobei ich es schon sehr gut finde, dass du ebenso gut auf die begrifflichen Feinheiten achtest.

Am 20.11.2023 um 11:17 schrieb raik:

Das Finanzamt hatte die Erklärungen soweit auch immer akzeptiert, allerdings unter Vorbehalt der Nachprüfung. Das Finanzamt wollte dann letztes Jahr die Methode auf FiFo geändert haben, hat allerdings einem Einspruch stattgegeben und weiterhin LiFo akzeptiert und gleichzeitig den Vorbehalt der Nachprüfung auf allen Steuerbescheiden aufgehoben. Damit dachte ich, dass die Steuerbescheide final sind und nicht mehr geändert werden können. Leider hatte ich übersehen, dass das FA eine teilweise Vorläufigkeit in Bezug auf die privaten Veräußerungsgeschäfte mit aufgenommen hat.

Ich glaube nicht, dass ein FA den einen "Vorbehalt der Nachprüfung" gem. § 164 AO nach mehreren Jahren einfach ersetzen darf durch eine "Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO" . Denn dieses 'Ersetzen' ist nicht der Sinn der beiden Paragraphen.

Beide Paragraphen haben unterschiedliche Regelungsgründe sowie verschiedene Rechtsfolgen.

Meine Vermutung: Das FA hatte sich 2017 mit dem Nachprüfungsvorbehalt vertan und gemerkt, dass es damit nicht weiterkommt. Hinzu kommt, dass du nach 4 Jahren (unter Bedingungen ab Jahresende 2017 oder später) einen Anspruch auf Aufhebung der Vorbehalte gehabt haben könntest, also nach Ablauf der Festsetzungsfrist.
Sodann ist das FA übergegangen zur vorläufigen Festsetzung, um doch noch höhere Steuern festsetzen und nachfordern zu können.

Worauf ich hinaus will: Ich halte es für zweifelhaft, dass ein FA die Vorbehaltswirkung schier endlos verlängern kann, indem es die Vorbehaltsgründe ändert.
Die nachträgliche vorläufige Festsetzung ist möglicherweise "verfristet", weil die Ursprungsbescheide außerhalb der Nachprüfungsvorbehalte längst rechtskräftig geworden ist.

Für diese Zweifel spricht auch, dass es nach Ablauf der Festsetzungsfristen  gar nicht mehr zulässig gewesen sein dürfte, weil § 169 Abs. 1 AO eine Aufhebung oder Änderung der Steuerlast nicht mehr zuläßt.

Da lohnt es sich, wenn du und dein Steuerberater die Bescheiddaten und Festsetzungsfristen ganz genau anschaut.

Gutes Gelingen!

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Am 20.11.2023 um 13:48 schrieb Serpens66:

Leider kann ich außer "du musst klagen" nicht soviel zu beitragen, Steuergesetze und dass jeder einzeln klagen muss, ist halt absoluter Unsinn..
[...]
Die Steuerjahre 2015 bis 2017 sind bei mir auch mit LIFO akzeptiert worden, werden nun aber nicht nachträglich verschlimmert, soweit ich weiß, wegen dieser "Verböserungs"-Regel (ich hatte zu diesen Jahren Einspruch und Aussetzung des Vollzugs beantragt gehabt, weil ja die Versteuerung an sich noch nicht final geklärt war. Und diese Verböserungs-Regel sagt wohl aus, dass ich nicht schlechter gestellt werden darf, als ursprünglich im Bescheid stand, so wurde es mir erklärt). Deswegen gehe ich davon aus, dass 2015-2017 safe ist, aber so wie ich das Finanzamt bisher erlebt habe, würde es mich nicht wundern, wenn die machen dürfen was sie wollen...
Die Jahre nach 2017 habe ich mit dem Finanzamt vereinbart, dass das alles offengehalten wird, bis das Thema der Versteuerung und evlt auch FIFO/LIFO final geklärt ist. Ursprünglich war da schon vor 1-2 Jahren geplant die Klage bzgl. LIFO zu starten, für das Jahr 2015 weil da die Klagekosten aufgrund des geringeren Streitwertes geringer sind. Aber das Finanzamt und auch Steuerberater meinten dann, dass man doch erstmal das Urteil abwarten sollte, ob Krypto überhaupt versteuert werden muss. Deswegen war das jetzt alles auf Eis gelegt. Und da sich bis jetzt noch kein Finanzbeamter bei mir gemeldet hat, warte ich erstmal ab und zögere es so lange wie möglich hinaus... Ob das schlau ist, weiß ich noch nicht..

Leider kann man in Deutschland nicht gemeinsam klagen, es muss wohl jeder einzeln dagegen vorgehen. Und selbst wenn in meinem Fall dann für LIFO entscheiden werden sollte, kann das soweit ich weiß niemand sonst für sich anwenden, weil alles eine Einzelfall Entscheidung ist. So wurde es mir zumindest gesagt. Absoluter Bullshit.
[...]

 

Ja, das ist echt super blöd, dass solche grundlegenden Steuerfragen nicht in einer Art Sammelklage geklärt werden können und jeder einzelne den zeitlichen und finanziellen Aufwand / Riskio eingehen muss, um alleine zu klagen. Ich denke wenn das Thema bis zum BFH geht, wird ein Urteil von dort auch für alle Finanzämter gelten. Aber wenn es vorher natürlich einen Vergleich o.ä. gibt, hat sonst niemand anderes etwas davon.

Hatte das FA bei dir die Steuerbescheide unter "Vorbehalt der Nachprüfung" oder "vorläufig" erlassen? Ansonsten könntest du tatsächlich Glück haben, dass deine älteren Bescheide nicht mehr zu deinen ungusten verschlimmert werden können.

Ich denke möglichst lange hinauszögern ist nicht verkehrt.

vor 19 Stunden schrieb jefferson:

@raik hast du deinen Steuerberater mal gefragt? Normalerweise gibt es eine Art Verjährung selbst bei den Vorbehalt Steuererklärungen. Kann ja nicht 30 Jahre mit Vorbehalt offen sein. Die Steuererklärung von 2016 müsste ja dann verjährt sein?

Die Steuererklärung von 2016 ist tatsächlich safe, da hier das FA weder ein Vorbehalt noch eine Vorläufigkeit mit reingenommen hat. Dort ist LiFo also komplett akzeptiert und kann auch nicht mehr geändert werden, nach meinem Verständnis.

 

vor 15 Stunden schrieb Peer_Gynt:

Steuerrecht finde ich blöd. Vor allem dann, wenn das FA nach Jahren mit etwas Neuem um die Ecke kommt und wenn man das dann nicht gleich erkennt.

Aber ist es auch rechtens? Da habe ich Zweifel. @raik , du kommst sicherlich mit einem Steuerberater oder besser noch mit einem Fachanwalt für Steuerrecht ins Gespräch. Vielleicht kann ich anregen, neben der Grundproblematik (die ich nicht beurteilen möchte) folgenden Gedanken zu besprechen?

Wobei ich es schon sehr gut finde, dass du ebenso gut auf die begrifflichen Feinheiten achtest.

Ich glaube nicht, dass ein FA den einen "Vorbehalt der Nachprüfung" gem. § 164 AO nach mehreren Jahren einfach ersetzen darf durch eine "Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO" . Denn dieses 'Ersetzen' ist nicht der Sinn der beiden Paragraphen.

Beide Paragraphen haben unterschiedliche Regelungsgründe sowie verschiedene Rechtsfolgen.

Meine Vermutung: Das FA hatte sich 2017 mit dem Nachprüfungsvorbehalt vertan und gemerkt, dass es damit nicht weiterkommt. Hinzu kommt, dass du nach 4 Jahren (unter Bedingungen ab Jahresende 2017 oder später) einen Anspruch auf Aufhebung der Vorbehalte gehabt haben könntest, also nach Ablauf der Festsetzungsfrist.
Sodann ist das FA übergegangen zur vorläufigen Festsetzung, um doch noch höhere Steuern festsetzen und nachfordern zu können.

Worauf ich hinaus will: Ich halte es für zweifelhaft, dass ein FA die Vorbehaltswirkung schier endlos verlängern kann, indem es die Vorbehaltsgründe ändert.
Die nachträgliche vorläufige Festsetzung ist möglicherweise "verfristet", weil die Ursprungsbescheide außerhalb der Nachprüfungsvorbehalte längst rechtskräftig geworden ist.

Für diese Zweifel spricht auch, dass es nach Ablauf der Festsetzungsfristen  gar nicht mehr zulässig gewesen sein dürfte, weil § 169 Abs. 1 AO eine Aufhebung oder Änderung der Steuerlast nicht mehr zuläßt.

Da lohnt es sich, wenn du und dein Steuerberater die Bescheiddaten und Festsetzungsfristen ganz genau anschaut.

Gutes Gelingen!

Das Thema Verjährung / Verfristung werde ich mir tatsächlich nochmal zusammen mit meinem Steuerberater im Detail anschauen. Leider ist das Steuerrecht in Deutschland dermaßen kompliziert und mit sovielen Ausnahmen versehen, dass es für einen "Laien", der kein Steuerrecht studiert hat, nicht nachvollziehbar ist, welcher Paragraph jetzt wirklich zur Anwendung kommt und ob es nicht doch noch irgendwo anders eine Ausnahme gibt.

2017 könnte tatsächlich Verfristet sein, aber sicher bin ich mir da nicht. Festsetzungsfrist dürfte durch die Anlaufhemmung Ende 2018 begonnen haben. Wäre also theoretisch Ende 2022 abgelaufen. Durch die Vorläufigkeit gibt es allerdings eine Ablaufhemmung vom einem Jahr (bei § 165 Abs 1 Satz 1 AO), bzw. zwei Jahren (bei §165 Abs 1 Satz 2 AO), nachdem die Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewissheit Kenntnis erhalten hat. (§ 171 Abs. 8 Satz 1 AO) Die Beseitigung der Ungewissheit müsste das BMF Schreiben vom Mai 20222 gewesen ein. Daher könnte die Festsetzungsfrist im Mai 2023 abgelaufen sein. Aber nur bei Vorläufigkeit nach §165 Abs. 1 Satz 1. Leider hat das FA das nicht eindeutig definiert, ob sich die Vorläufigkeit für die privaten Veräußerungsgeschäfte jetzt auf Satz 1 oder Satz 2 beziehen. Wobei Satz 2 nach meinem Verständnis hier nicht zur Anwendung kommt.

Ich werde das alles mal mit meinem Steuerberater diskutieren. 

 

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@raik aber wie kann man denn lifo zu fifo wechseln, wenn 2016 lifo durch ist. Wenn du dann 2018 fifo nehmen musst, kann es ja sein, dass du dann nach fifo Methode coins verkaufst, die bereits durch 2016 lifo verkauft worden sind. Verstehst du wie ich meine? Man kann ja nicht bereits versteuerte coin verkäufe, wieder anders versteuern.

 

Daher ist doch ein Methoden Wechsel nahezu unmöglich. Außer man macht 1 lang gar nichts, sodass alle coins theoretisch steuerfrei im Falle eines verkaufes sind 

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vor 12 Minuten schrieb jefferson:

@raik aber wie kann man denn lifo zu fifo wechseln, wenn 2016 lifo durch ist. Wenn du dann 2018 fifo nehmen musst, kann es ja sein, dass du dann nach fifo Methode coins verkaufst, die bereits durch 2016 lifo verkauft worden sind. Verstehst du wie ich meine? Man kann ja nicht bereits versteuerte coin verkäufe, wieder anders versteuern.

 

Daher ist doch ein Methoden Wechsel nahezu unmöglich. Außer man macht 1 lang gar nichts, sodass alle coins theoretisch steuerfrei im Falle eines verkaufes sind 

Ja da hast du vollkommen recht, das ist total dämlich, aber dem Finanzamt ist das anscheinend egal :D  Die wollen ab 2017 mit FiFo neu berechnet haben.

Ich würde jetzt bei der Neuberechnung mit FiFo alle Trades von Anfang an also auch vor 2017 mit FiFo berechnen, das macht Cointracking ja default mäßig so, dann müsste es für 2017 ff. passen.

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