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Einseitige Schenkung möglich?


eleonora

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Hallo,

weiß jemand ob es gesetzlich verpflichtend ist dass Schenker und Beschenkter beide einen Schenkungsvertrag unterschreiben, oder kann man als Schenker auch einfach einen Text aufsetzen in dem man alle nötigen Daten angibt, diesen an sein zuständiges FInanzamt übermitteln und somit eine rechtlich gültige Schenkung durchführen?

Ich rede hier vom theoretischen Fall, dass Schenker und Beschenkter sich auf absehbare Zeit nicht physisch an einem Ort treffen können.

Oder sind Verträge auch gültig wenn in diesem Fall der Schenker den Vertrag an den Beschenkten per Mail/Fax übermittelt, dieser den Vertrag unterschreibt und per Mail/Fax zurück sendet? Ich nehme an nicht, da somit nicht beide Unterschriften "original" sind oder?

Danke vorab, vielleicht weiß das ja jemand. Habe dazu nichts per Google gefunden und habe hier bei anderen Themen schon tolle Hilfe erfahren, von daher frage ich hier.

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Ein Schenkungsvertrag ist ggf. auch mündlich gültig.
Schriftlich ist das natürlich sicherer und für andere (z.B. das FA) nachweisbar.

Gemäß § 516 Abs. 2 BGB kann der Schenkende dem Beschenkten eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Geschenk als angenommen, wenn es nicht abgelehnt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__516.html

https://dejure.org/gesetze/BGB/516.html

(Meine Meinung, KEINE Rechtsberatung)

Bearbeitet von koiram
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Danke!

Das verstehe ich auch so, dass Schenker/Beschenkter nicht beide einen Vertrag unterschreiben müssen.

Mir geht es darum, dass man den Freibetrag ausnutzt und das Finazamt in 10 Jahren nicht plötzlich sagen kann, dass die Schenkung unwirksam war. Ich finde dazu nach wie vor nichts konkretes und nach meinen Erfahrungen kriegt man auf solche speziellen, etwas ungewöhnlichen Sachverhalte selbst bei 750€ Stundensätzen oft keine wasserdichte Anwtort. Die 750€ sind allerdings trotzdem weg. 🫠

Falls andere damit Erfahrungen haben wäre ich dankbar wenn ihr diese schildern würdet.

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vor 19 Minuten schrieb eleonora:

selbst bei 750€ Stundensätzen oft keine wasserdichte Anwtort.

Da habe ich einen Tipp für dich, sogar kostenlos: Foruminterne Suchfunktion oben rechts, Suchbegriff "Schenkung". 

Da findest du, neben deinen eigenen zwei Schenkungsthreads, mehrere andere Threads mit vielen schenkungsbezogenen Hilfen. 

 

  • Thanks 1
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Ich habe mir letztens einen mehrseitigen Schenkungsthread durchgelesen und auf diese spezifische Frage keine Antwort gefunden.

Bevor ich hier etwas frage versuche ich immer die Antwort vorher selbst zu finden, aber ich finde es legitim einen neuen Thread zu eröffnen ohne vorher sämtliche Threads in denen es um Schenkungen geht komplett durchzulesen.

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@eleonora … da Deine Frage sich so liest, dass es sich um keine Handschenkung handelt, ist Dir dringend empfohlen dich mit den erforderlichen Formvorschriften bei der Dimension Deiner Schenkungsabsicht auseinanderzusetzen. Suche hierfür einen Notar oder Anwalt auf (so teuer ist das nicht); der wird Dir auch erklären, wie mit der räumlichen Trennung umgegangen werden kann. Das Schenkungsversprechen, das Du abgeben willst ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Annahme durch den Beschenkten zu einem bindenden Vertrag führt. Damit dieser gültig ist, muss er bestimmten Formvorschriften genügen; diese sind spezifisch und können auch Faxübermittlung ermöglichen, aber nicht alle Schenkungen erlauben das.

Bearbeitet von Cattle Grid
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Also um 100% sicher zu gehen, würde ich zu einem Notar gehen und einen notariellen beglaubigten Schenkungsvertrag durchführen. Die Gebühren sind nicht so hoch, wie man allgemein glaubt und sind festgelegt. d. h. der Notar kann keine "Fantasiepreise" verlangen, egal ob er Dr. oder Professor ist und auch egal, ob das eine große Kanzlei ist oder er Einzelkämpfer. Der Notar muss Dich in den Gesprächen umfassend und neutral beraten. Das ist sein Job.

Und wenn Du einen notariellen Vertrag hast, wird kaum ein Finanzamt daran zweifeln. 

Das geht übrigens auch, wenn Schenker und Beschenkter in unterschiedlichen Städten leben. Deine oben angesprochene "räumliche Trennung". Beide Parteien müssen nicht zeitgleich vor einem Notar anwesend sein. Ich habe diese räumliche Trennung mal bei einem Immobilen-Kauf durchgeführt: Wohnung in Stadt A, Käufer in Stadt B, Verkäufer wohnhaft in Stadt C. Hat einwandfrei geklappt: Notare sind untereinander über die Notariatskammern vernetzt und leiten das entsprechend weiter. 

Bearbeitet von Aktienspekulaant
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On 1/5/2024 at 2:41 PM, Cattle Grid said:

@eleonora … da Deine Frage sich so liest, dass es sich um keine Handschenkung handelt, ist Dir dringend empfohlen dich mit den erforderlichen Formvorschriften bei der Dimension Deiner Schenkungsabsicht auseinanderzusetzen. Suche hierfür einen Notar oder Anwalt auf (so teuer ist das nicht); der wird Dir auch erklären, wie mit der räumlichen Trennung umgegangen werden kann. Das Schenkungsversprechen, das Du abgeben willst ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Annahme durch den Beschenkten zu einem bindenden Vertrag führt. Damit dieser gültig ist, muss er bestimmten Formvorschriften genügen; diese sind spezifisch und können auch Faxübermittlung ermöglichen, aber nicht alle Schenkungen erlauben das.

Also meiner Erfahrung nach haben die gerade bei Bitcoin in der Regel wenig Ahnung und man kann sich nicht darauf verlassen was die einem erzählen. Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein, dafür wieder Geld zu bezahlen. Es ist sowieso schon eine Frechheit, dass man seinen Angehörigen in Deutschland nicht einfach was schenken darf, aber das ist ein anderes Thema.

Kannst du mir sagen wo du den Unterschied siehst ob man 10000 oder 100000 Euro verschenkt? Wäre bei Einkeln beides unter dem Freibetrag, von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum ich unbedingt einen Notar oder Anwalt aufsuchen sollte? Es gibt doch Formblätter der Finanzämter in die man die Daten einträgt. Wo ich eben nur unsicher bin ist, ob es rechtlich in Ordnung ist wenn eine Unterschrift auf einem Vertrag original ist.

Hier auch noch ein Text aus einem anderen Thread:

Quote

Überschrift: Schenkung gemäß § 516 BGB
Hier schenke ich *Name *Vorname *Geburtsdatum *Adresse *Verwandschaftsstatus (Schenker)
meinem leiblichen Kind *Name usw. (Beschenkter)
0,6 Bitcoin (Zuwendung).
Der Wert der Schenkung beträgt lt. beigefügten Kurswert (Ausdruck der Börse xy) € xx.xxx,xx.
Die Zuwendung erfolgt durch Übergabe einer Wallet (Papier/Hardware usw.) mit Seed und Passwort. / Alternativ: durch Tx von einer Wallet/einem Konto des Schenkers an die Wallet/das Konto des Beschenkten bei Börse xy. Die Übergabe/die Tx ist soeben im Beisein des Beschenkten erfolgt.
Es erfolgte bereits eine Schenkung vom bereits genannten Schenker an den bereits genannten Beschenkten am xx.xx.xxxx über xy EUR.
Der Beschenkte erklärt: Ich nehme die Schenkung an.
Ort, Datum, Unterschriften

Das kann man doch ohne weiteres auch bei größeren Beträgen nehmen oder?

 

12 hours ago, Aktienspekulaant said:

Also um 100% sicher zu gehen, würde ich zu einem Notar gehen und einen notariellen beglaubigten Schenkungsvertrag durchführen. Die Gebühren sind nicht so hoch, wie man allgemein glaubt und sind festgelegt. d. h. der Notar kann keine "Fantasiepreise" verlangen, egal ob er Dr. oder Professor ist und auch egal, ob das eine große Kanzlei ist oder er Einzelkämpfer. Der Notar muss Dich in den Gesprächen umfassend und neutral beraten. Das ist sein Job.

Und wenn Du einen notariellen Vertrag hast, wird kaum ein Finanzamt daran zweifeln. 

Das geht übrigens auch, wenn Schenker und Beschenkter in unterschiedlichen Städten leben. Deine oben angesprochene "räumliche Trennung". Beide Parteien müssen nicht zeitgleich vor einem Notar anwesend sein. Ich habe diese räumliche Trennung mal bei einem Immobilen-Kauf durchgeführt: Wohnung in Stadt A, Käufer in Stadt B, Verkäufer wohnhaft in Stadt C. Hat einwandfrei geklappt: Notare sind untereinander über die Notariatskammern vernetzt und leiten das entsprechend weiter. 

Die räumliche Trennung kann auch über Ländergrenzen hinaus gehen und schon funktioniert das mit den deutschen Notaren nicht mehr. Trotzdem danke an euch beide!

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vor 11 Minuten schrieb eleonora:

Die räumliche Trennung kann auch über Ländergrenzen hinaus gehen und schon funktioniert das mit den deutschen Notaren nicht mehr. Trotzdem danke an euch beide!

Stimmt nicht. Jedes Konsulat oder Auslandsvertretung in irgendeinem Land der Erde hat zugriff auf Notare (oder sie sind sogar vor Ort). D. h. überall wo es ein deutsches Konsulat gibt, gibt es auch Notare.

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vor 12 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

Und wenn Du einen notariellen Vertrag hast, wird kaum ein Finanzamt daran zweifeln. 

 

Ich verstehe nicht warum das FA eine Schenkung anzweifeln sollte.

Davon hat man steuerlich doch keinen Vorteil, eher Nachteile wenn Steuern anfallen.

Beide Seiten, Schenker und Beschenkter müssen das melden. Wenn das geschehen ist dann ist die Sache aktenkundig.

Wozu braucht man da einen Vertrag oder gar einen Notar?

Jetzt mal Immobilien außen vor wo es entsprechende Vorschriften gibt.

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vor 11 Minuten schrieb Mick75:

Ich verstehe nicht warum das FA eine Schenkung anzweifeln sollte.

Davon hat man steuerlich doch keinen Vorteil, eher Nachteile wenn Steuern anfallen.

Beide Seiten, Schenker und Beschenkter müssen das melden. Wenn das geschehen ist dann ist die Sache aktenkundig.

Wozu braucht man da einen Vertrag oder gar einen Notar?

Jetzt mal Immobilien außen vor wo es entsprechende Vorschriften gibt.

Wegen des wertes. Wenn ich heute 1 BTC verschenke, hat er einen Wert von 35.000 Euro (ungefähr). Wenn der Beschenkte den BTC in 5 Jahren verkauft, hat er möglicherweise einen Wert von 100.000 Euro. Das FA könnte auf die Idee kommen: Woher hat der Beschenkte diesen 1 BTC?

Mit einem einwandfreien Schenkungsvertrag kann der Beschenkte nachweise, dass er diesen 1 BTC am 5 Januar 2024 ohne weitere Kosten erhalten hat.

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19 minutes ago, Aktienspekulaant said:

Stimmt nicht. Jedes Konsulat oder Auslandsvertretung in irgendeinem Land der Erde hat zugriff auf Notare (oder sie sind sogar vor Ort). D. h. überall wo es ein deutsches Konsulat gibt, gibt es auch Notare.

Okay, das wusste ich nicht. Ist mir aber viel zu viel Aufwand wenn es nicht unbedingt nötig ist.

17 minutes ago, Mick75 said:

Ich verstehe nicht warum das FA eine Schenkung anzweifeln sollte.

Davon hat man steuerlich doch keinen Vorteil, eher Nachteile wenn Steuern anfallen.

Beide Seiten, Schenker und Beschenkter müssen das melden. Wenn das geschehen ist dann ist die Sache aktenkundig.

Wozu braucht man da einen Vertrag oder gar einen Notar?

Jetzt mal Immobilien außen vor wo es entsprechende Vorschriften gibt.

So sehe ich das auch. Sie könnten eben nur wenn der Schenker irgendwann verstirbt anzweifeln dass die Schenkung rechtsgültig ist und somit verlangen, dass die damalige Schenkung in die Erbmasse mit einfließt und versteuert werden muss. Aber wenn ich das Formblatt von denen nehme sehe ich dazu keinen Grund, auch wenn es sich um eine größere Summe handelt, oder übersehe ich etwas?

Edit: Das was Aktienspekulaant sagt macht natürlich Sinn. Aber nochmal, die haben doch sogar extra Formblätter für Schenkungen wo die Daten die sie verlangen klar stehen. Warum sollte man dann Geld/Zeit für einen Anwalt ausgeben?

Bearbeitet von eleonora
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2 hours ago, eleonora said:

Also meiner Erfahrung nach haben die gerade bei Bitcoin in der Regel wenig Ahnung und man kann sich nicht darauf verlassen was die einem erzählen.

Ob Geld oder Bitcoin verschenkt wird, hat erstmal keine Relevanz.

 

2 hours ago, eleonora said:

Wäre bei Einkeln beides unter dem Freibetrag, von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum ich unbedingt einen Notar oder Anwalt aufsuchen sollte?

Du machst erst jetzt die Präzisierung, dass eine Schenkung an Enkel vorgesehen ist. Diese Information wäre zu Beginn bereits hilfreich gewesen. Der Schenkungsvertrag kann sich inhaltlich an offiziellen Formbeispielen orientieren; einen Notar braucht es dafür nicht zwingend. Wichtig hierbei ist, dass die Übergabe des Schenkungsgegenstand nicht erst in der Zukunft liegen darf, d.h. Vollzug der Schenkung mit Annahme der Schenkung. Wenn hier anderes beabsichtigt ist, ist ein Notar erforderlich.

Bei Enkel im Alter von sieben bis volljährig müssen die Eltern die Schenkungsannahme bestätigen. Mit Volljährigkeit dann selbstredend der/die Enkel. 
 

Bearbeitet von Cattle Grid
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Meines Wissens, das sicherlich lückenhaft ist, ist für eine Schenkung der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung relevant. Die Schenkung sollte natürlich nicht nur virtuell sein, sondern die vollständige Übergabe nachweisbar und dokumentiert sein. Wie @Mick75 schon schrieb, muss meines Wissens nach die Schenkung dem FA von beiden Seiten gemeldet werden, dann ist es ausreichend dokumentiert. Da müsste man nicht mal angeben, daß Bitcoins verschenkt wurden, sondern es genügt die Angabe des Fiat-Wertes. (Wer möchte, kann dem FA natürlich auch bei der Schenkungsmeldung mitteilen, daß Bitcoins zum Tageskurs von xx€ in Gesamtwert von xx€ per Schenkung übertragen wurden.)

Schenkungsfreibetrag in D für Enkel liegt bei 200.000EUR alle 10 Jahre.

Bearbeitet von Cricktor
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17 hours ago, Cattle Grid said:

Ob Geld oder Bitcoin verschenkt wird, hat erstmal keine Relevanz.

 

Du machst erst jetzt die Präzisierung, dass eine Schenkung an Enkel vorgesehen ist. Diese Information wäre zu Beginn bereits hilfreich gewesen. Der Schenkungsvertrag kann sich inhaltlich an offiziellen Formbeispielen orientieren; einen Notar braucht es dafür nicht zwingend. Wichtig hierbei ist, dass die Übergabe des Schenkungsgegenstand nicht erst in der Zukunft liegen darf, d.h. Vollzug der Schenkung mit Annahme der Schenkung. Wenn hier anderes beabsichtigt ist, ist ein Notar erforderlich.

Bei Enkel im Alter von sieben bis volljährig müssen die Eltern die Schenkungsannahme bestätigen. Mit Volljährigkeit dann selbstredend der/die Enkel. 
 

Sorry wenn das verwirrend war aber ich wollte es möglichst einfach halten, deshalb habe ich so allgemein im Eingangspost gefragt. In diesem theoretischen Fall ist nicht nur eine Schenkung an Enkel sondern auch an Kinder vorgesehen. Die Schenkung soll sofort vollzogen werden.

Aber nochmal theoretisch gefragt:

Gibt es ein Gesetz, dass Schenker UND Beschenkter einen Vertrag aufsetzen und unterschreiben müssen, oder reicht es wenn der Schenker einen Text aufsetzt in dem er die Schenkung dokumentiert, unterschreibt und an sein Finanzamt sendet?

Und weißt du oder jemand anderes ob die Eltern die Annahme der Schenkung per Unterschrift bestätigen müssen? Falls ja, reicht es wenn sie einen Vertrag der ihnen per Fax zugesendet wird unterschreiben und zurück senden oder müssen die Unterschriften original sein?

 

8 hours ago, Cricktor said:

Meines Wissens, das sicherlich lückenhaft ist, ist für eine Schenkung der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung relevant. Die Schenkung sollte natürlich nicht nur virtuell sein, sondern die vollständige Übergabe nachweisbar und dokumentiert sein. Wie @Mick75 schon schrieb, muss meines Wissens nach die Schenkung dem FA von beiden Seiten gemeldet werden, dann ist es ausreichend dokumentiert. Da müsste man nicht mal angeben, daß Bitcoins verschenkt wurden, sondern es genügt die Angabe des Fiat-Wertes. (Wer möchte, kann dem FA natürlich auch bei der Schenkungsmeldung mitteilen, daß Bitcoins zum Tageskurs von xx€ in Gesamtwert von xx€ per Schenkung übertragen wurden.)

Schenkungsfreibetrag in D für Enkel liegt bei 200.000EUR alle 10 Jahre.

Das ist interessant. Ich frage mich aber ehrlich gesagt ob das wirklich rechtens ist. Davon abgesehen hätte der Beschenkte dann möglicherweise irgendwann Probleme nachzuweisen, woher die Bitcoins stammen.

Da wir annehmen dass die Beschenkten im Ausland leben und dort steuerpflichtig sind gäbe es kein zuständiges Finazamt in Deutschland, von daher ist meiner Ansicht nach auch nichts zu melden. Trotzdem danke für den Hinweis und auch alle anderen Antworten bisher.

Edit:

Quote

Ob Geld oder Bitcoin verschenkt wird, hat erstmal keine Relevanz.

Es hat insofern eine Relevanz, dass man es anders dokumentieren muss. Bei Geldgeschenken nennt man den Betrag und fertig. Ich habe z.B. einen Steuerberater gefragt und der sagte mir, dass man eine Schenkung solange man unter dem jeweiligen Freibetrag ist nicht mal angeben muss. Keine Ahnung ob das stimmt. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass man nichts angeben muss und bei Nachfragen einfach sagt, man hat alle Bitcoins beim Covid-Crash beim Kurs von 3000 Euro an seine Enkel und Kinder verschenkt.

Bearbeitet von eleonora
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53 minutes ago, eleonora said:

Gibt es ein Gesetz, dass Schenker UND Beschenkter einen Vertrag aufsetzen und unterschreiben müssen, oder reicht es wenn der Schenker einen Text aufsetzt in dem er die Schenkung dokumentiert, unterschreibt und an sein Finanzamt sendet?

Und weißt du oder jemand anderes ob die Eltern die Annahme der Schenkung per Unterschrift bestätigen müssen? Falls ja, reicht es wenn sie einen Vertrag der ihnen per Fax zugesendet wird unterschreiben und zurück senden oder müssen die Unterschriften original sein?

Du kannst das Schreiben aufsetzen, die Unterschriften beschaffen. Das von Dir unterschriebene Dokument (Original 1) kannst Du faxen, der Beschenkte unterschreibt dann auf dem Fax (Original 2, mit Deiner Faxunterschrift und der Originalunterschrift des Beschenkten bzw. bei Minderjährigen der Eltern). Damit liegt am Ende zusammengefasst ein Schenkungsvertrag, der halt räumlich bedingt aus zwei unterschriebenen Seiten besteht. Alles sauber aufbewahren und dann gegenüber dem FA als Nachweis verwenden. Und sollte für den unerwarteten Fall das FA etwas an der Form bekritteln, dann wären evtl. Formmängel (die das FA vielleicht sieht) durch den zeitgleichen Vollzug der Schenkung geheilt.

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19 minutes ago, Aktienspekulaant said:

Jetzt muss ich doch wirklich mal saudumm fragen: Was willst Du machen? Wann willst Du wem etwas schenken? Wo wohnt dieser Jemand? Ist das ein Famlienangehöriger? Wo ist dieser Jemand steuerpflichtig? Oder ist das alles nur theoretischer Natur, was hier diskutiert wird?

Erstmal ist es soweit ich weiß untersagt reale Fälle zu diskutieren, dazu darf ja nur ein Steuer"berater" oder Anwalt Auskunft geben, von daher ist das hier natürlich nur ein theoretischer Fall.

Davon abgesehen möchte ich hier keine präziseren Details veröffentlichen.

Aber nochmal kurz gesagt: Es geht darum Bitcoin (unter den Freibeträgen) an Enkel/Kinder zu verschenken ohne sich physisch treffen zu müssen und ohne in irgendeine Stolperfalle zu geraten durch die das Finazamt die Schenkung irgendwann anzweifeln könnte. Und das falls möglich ohne Notare, Anwälte und Steuerberater.

Edit:

Quote

Du kannst das Schreiben aufsetzen, die Unterschriften beschaffen. Das von Dir unterschriebene Dokument (Original 1) kannst Du faxen, der Beschenkte unterschreibt dann auf dem Fax (Original 2, mit Deiner Faxunterschrift und der Originalunterschrift des Beschenkten bzw. bei Minderjährigen der Eltern). Damit liegt am Ende zusammengefasst ein Schenkungsvertrag, der halt räumlich bedingt aus zwei unterschriebenen Seiten besteht. Alles sauber aufbewahren und dann gegenüber dem FA als Nachweis verwenden. Und sollte für den unerwarteten Fall das FA etwas an der Form bekritteln, dann wären evtl. Formmängel (die das FA vielleicht sieht) durch den zeitgleichen Vollzug der Schenkung geheilt.

Danke!

Weiß jemand ob man wirklich verpflichtet ist Schenkungen anzuzeigen? Ich werde es wahrscheinlich sowieso machen, um in 10 Jahren den Freibetrag sicher zu resetten, aber erzählt der Steuerberater mit dem ich gesprochen habe nur Blödsinn oder ist da was dran? Auf den Forumlaren der Finanzämter steht jedenfalls, dass man Schenkumgen innerhalb von 3 Monaten angeben muss.

Hierzu noch:

Quote

dann wären evtl. Formmängel (die das FA vielleicht sieht) durch den zeitgleichen Vollzug der Schenkung geheilt.

Worauf beziehst du dich damit? Weißt du ob es da tatsächlich ein Gesetz gibt dass Formmängel sozusagen "verjähren"?

Bearbeitet von eleonora
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1 hour ago, eleonora said:

Weiß jemand ob man wirklich verpflichtet ist Schenkungen anzuzeigen? Ich werde es wahrscheinlich sowieso machen, um in 10 Jahren den Freibetrag sicher zu resetten, aber erzählt der Steuerberater mit dem ich gesprochen habe nur Blödsinn oder ist da was dran? Auf den Forumlaren der Finanzämter steht jedenfalls, dass man Schenkumgen innerhalb von 3 Monaten angeben muss.

Was Du letztendlich machst, ist Deine Angelegenheit. Wenn es übliche Dimensionen übersteigt (z.B übliche Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag o.ä.), solltest Du fristgerecht anzeigen (Du willst doch damit auch was bezwecken). Üblich bezieht immer die Vermögensverhältnisse der Beteiligten mit ein.

1 hour ago, eleonora said:

Worauf beziehst du dich damit? Weißt du ob es da tatsächlich ein Gesetz gibt dass Formmängel sozusagen "verjähren"?

Was soll denn verjähren? Das FA prüft Deine Unterlagen und hält die Daten fest. Du hast eine Schenkung getätigt, die wurde angenommen, das FA informiert, Fall erledigt. 

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1 hour ago, Cattle Grid said:

dann wären evtl. Formmängel (die das FA vielleicht sieht) durch den zeitgleichen Vollzug der Schenkung geheilt.

Das verstehe ich so, dass selbst wenn man gegen die gültige Form einer Schenkung verstößt, dies nach einiger Zeit verjährt, oder was meinst du mit "geheilt"?

Edit: Oder meinst du das so, dass eine Schenkung trotz Formmängel durch die praktische Durchführung, in dem Moment in dem die Schenkung vollzogen wird, gültig ist?

Edit:

Quote

Wenn es übliche Dimensionen übersteigt (z.B übliche Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag o.ä.), solltest Du fristgerecht anzeigen (Du willst doch damit auch was bezwecken)

Der Steuerberater sagte, dass man solange man unter den Freibeträgen bleibt im Falle einer Nachfrage des Finanzamtes einfach darauf verweisen könnte, dass die Schenkung am Datum x stattfand und man unter dem Freibetrag war. Ich denke aber dass man es darauf nicht ankommen lassen sollte.

Bearbeitet von eleonora
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vor 5 Minuten schrieb eleonora:

Das verstehe ich so, dass selbst wenn man gegen die gültige Form einer Schenkung verstößt, dies nach einiger Zeit verjährt, oder was meinst du mit "geheilt"?

Edit: Oder meinst du das so, dass eine Schenkung trotz Formmängel durch die praktische Durchführung, in dem Moment in dem die Schenkung vollzogen wird, gültig ist?

 

Ich sehe jetzt nicht wo da eine Form vorgeschrieben sein sollte.

Wenn man das Formular für das FA unzureichend ausfüllt dann werden die schon Rückfragen stellen.

Ansonsten ist die Sache aktenkundig und bestätigt.

Ein Begünstigter im Ausland muss natürlich das für ihn gültige Steuerrecht beachten.

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17 minutes ago, eleonora said:

Oder meinst du das so, dass eine Schenkung trotz Formmängel durch die praktische Durchführung, in dem Moment in dem die Schenkung vollzogen wird, gültig ist?

So ist es gemeint. 
 

17 minutes ago, eleonora said:

Der Steuerberater sagte, dass man solange man unter den Freibeträgen bleibt im Falle einer Nachfrage des Finanzamtes einfach darauf verweisen könnte, dass die Schenkung am Datum x stattfand und man unter dem Freibetrag war. Ich denke aber dass man es darauf nicht ankommen lassen sollte.

Du solltest das fristgerecht anzeigen. Denn wenn das FA anders davon Wind bekommt, kann die Nichtanzeige als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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Man kann auch schlicht bei seinem FA fragen, ob die Meldung der Schenkung erforderlich ist, falls man Zweifel hat oder eine entsprechende Vorschrift nicht finden kann. Steuerberater sind nicht allwissend...

Dem FA muss man bei der Anfrage nichts von Bitcoin erzählen, das ist bzgl. Schenkungsmeldepflicht-Nachfrage irrelevant.

Der Zweck der Meldung ist die aktenkundige Dokumentation, daß Schenkungsfreibeträge innerhalb der zulässigen Fristintervalle nicht überschritten wurden und ggf. Schenkungssteuern fällig würden.

Ist alles dokumentiert worden, hat der Beschenkte auch einen Nachweis der Herkunft seiner geschenkten Coins. Ich sehe da primär keine unmittelbaren Probleme aufkommen.

Bearbeitet von Cricktor
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Die Leute beim FA sind nicht doof und im raffen allgemeinen schnell wenn ihnen jemand eine rückdatierte Schenkung unterjubeln will.

Das sind so Leute die natürlich nicht zum Notar gegangen sind und denen es an handfesten Beweisen fehlt, dass der Schenkungsgegenstand zum Zeitpunkt der Schenkung auch wirklich den Besitz gewechselt hat.

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Quote

Die Leute beim FA sind nicht doof und im raffen allgemeinen schnell wenn ihnen jemand eine rückdatierte Schenkung unterjubeln will.

Wenn man drei Monate Zeit hat ist die Frist doch klar wie lange man Zeit hat die Schenkung anzuzeigen.

Was könnte man da versuchen denen unerzujubeln?

 

Quote

Ist alles dokumentiert worden, hat der Beschenkte auch einen Nachweis der Herkunft seiner geschenkten Coins.

Welchen Nachweis? Das Finazamt bestätigt einem doch nichts. Man hat nur ein selbst ausgefülltes Blatt über eine Schenkung.

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