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Müssen BTC um steuerfrei verkauft zu werden auch die identischen BTC sein?


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Also angenommen ich kaufe 1 btc (wohnhaft Deutschland) und schicke es auf meine wallet und lasse diese für immer dort drauf - nach ein paar jahren kaufe ich 0,1 btc auf einer börse - einen tag später verkaufe ich diese btc (auf der börse liegend) wieder - nun muss ich keine steuern bezahlen da ich ja schon vor jahren 1 btc gekauft habe - es verändert sich nur dass ich nun nur mehr 0,9 btc steuerfrei verkaufen kann und 0,1 btc von den btc auf der wallet wieder ein jahr liegen bleiben müssen - richtig?

Vielen Dank im Voraus

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vor 15 Minuten schrieb kryptonaut123:

richtig?

Nö.

Du musst deine gekauften 0,1 BTC auf eine Wallet senden und von deinem steuerfrei veräußerbaren Bestand musst du 0,1 BT zur Börse schicken.

Stichwort "Depottrennung"

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vor 25 Minuten schrieb Jokin:

Stichwort "Depottrennung"

Auch "Notopfer Miner" genannt 😉  Vor der Klarstellung des BMF dass Depottrennung Pflicht ist hatte man die Wahl, mit oder ohne DT zu bilanzieren. "Ohne" hattest du Recht. Aber jetzt nicht mehr...

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1 hour ago, Jokin said:

Nö.

Du musst deine gekauften 0,1 BTC auf eine Wallet senden und von deinem steuerfrei veräußerbaren Bestand musst du 0,1 BT zur Börse schicken.

Stichwort "Depottrennung"

Interessant, wieso hat man aber zB bei CoinTracking die Wahl auf Depottrennung oder nicht? ZB ich habe für letztes Jahr ohne Depottrennung ausgewählt da mein Steuerreport dadurch übersichtlicher ist. Ist es nicht so?

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Nö.

Du musst deine gekauften 0,1 BTC auf eine Wallet senden und von deinem steuerfrei veräußerbaren Bestand musst du 0,1 BT zur Börse schicken.

Stichwort "Depottrennung"

Danke für die Antwort. Okay, aber wenn die neu gekauften BTC auf das gleiche Wallet wie mit den jahre alten BTC landen - dann "vermischen" sich die neue mit den alten - dann kann ich einfach BTC zurück schicken - ohne zu wissen ob das jetzt die neuen und die alten sind - aber das ist dann okay?

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vor 1 Stunde schrieb bulsan:

Auch "Notopfer Miner" genannt 😉  Vor der Klarstellung des BMF dass Depottrennung Pflicht ist hatte man die Wahl, mit oder ohne DT zu bilanzieren. "Ohne" hattest du Recht. Aber jetzt nicht mehr...

Danke für die Antwort. Okay, aber wenn die neu gekauften BTC auf das gleiche Wallet wie mit den jahre alten BTC landen - dann "vermischen" sich die neue mit den alten - dann kann ich einfach BTC zurück schicken - ohne zu wissen ob das jetzt die neuen und die alten sind - aber das ist dann okay?

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24 minutes ago, kryptonaut123 said:

Danke für die Antwort. Okay, aber wenn die neu gekauften BTC auf das gleiche Wallet wie mit den jahre alten BTC landen - dann "vermischen" sich die neue mit den alten - dann kann ich einfach BTC zurück schicken - ohne zu wissen ob das jetzt die neuen und die alten sind - aber das ist dann okay?


Mach es doch nicht so kompliziert. Du hast eine Wallet, auf der alle Käufe landen und von der später etwas verkauft wird.

Irgendwann kam ein BTC rein, der mittlerweile steuerfrei ist. Haken dran.

Später kam 0.1 BTC dazu. Damit hast Du 1.1 BTC, von denen 1 BTC steuerfrei ist.

Die vorgenannten 0.1 BTC verkaufst Du ein paar Tage nach deren Kauf. Vorgang ist voll steuerrelevant. Der eine BTC (bereits seit langem steuerfrei) wird davon nicht tangiert.

 

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vor 6 Minuten schrieb Cattle Grid:


Mach es doch nicht so kompliziert. Du hast eine Wallet, auf der alle Käufe landen und von der später etwas verkauft wird.

Irgendwann kam ein BTC rein, der mittlerweile steuerfrei ist. Haken dran.

Später kam 0.1 BTC dazu. Damit hast Du 1.1 BTC, von denen 1 BTC steuerfrei ist.

Die vorgenannten 0.1 BTC verkaufst Du ein paar Tage nach deren Kauf. Vorgang ist voll steuerrelevant. Der eine BTC (bereits seit langem steuerfrei) wird davon nicht tangiert.

 

Okay, aber man könnte auch erst den einen BTC verkaufen der bereits steuerfrei ist und 0.1 BTC für über ein Jahr auf der Wallet lassen? Oder sind dann automatisch 0,1 BTC vom verkauften BTC zu versteuern - da nicht mehr unterscheidbar

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16 minutes ago, kryptonaut123 said:

Okay, aber man könnte auch erst den einen BTC verkaufen der bereits steuerfrei ist und 0.1 BTC für über ein Jahr auf der Wallet lassen? Oder sind dann automatisch 0,1 BTC vom verkauften BTC zu versteuern - da nicht mehr unterscheidbar

Klares Nein dazu. Das ist sehr wohl unterscheidbar über die zugehörige Dokumentation. In die Steuerdokumentation gehört der Kauf des einen BTC und Kauf & Verkauf des 0.1 BTC. 

Bearbeitet von Cattle Grid
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vor 2 Minuten schrieb Cattle Grid:

Klares Nein dazu. Das ist sehr wohl unterscheidbar über die zugehörige Dokumentation. In die Steuerdokumentation gehört der Kauf des einen BTC und Kauf & Verkauf des 0.1 BTC. 

Also kurz zusammen gefasst - ich kann viele Käufe über längere Zeit hinweg auf die selbe Wallet senden - und sobald die ersten Satoshis nach einem Jahr steuerfrei sind diese in Verbindung mit vorhandenen Kaufbelegen/Transaktionshistorie etc. über FIFO steuerfrei verkaufen - ohne "Depottrennung" da alles auf einer Wallet

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vor 1 Minute schrieb kryptonaut123:

FIFO steuerfrei verkaufen

soweit ja.

vor 1 Minute schrieb kryptonaut123:

ohne "Depottrennung" da alles auf einer Wallet

die eine Wallet ist doch das separate, also getrennte Depot! Nicht im Kreis drehen...

Was ohne DT noch ging: aus mehreren Wallets (zB deiner und dem Account bei einer Börse) einfach so übergreifend FIFO verkaufen.

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vor 3 Stunden schrieb kryptonaut123:

und schicke es auf meine wallet

Ihr bedenkt aber bitte schon, dass laut BMF-Schreiben die private, die eigene Wallet nicht unter die Pflicht zur Depottrennung fällt?

https://coinforum.de/topic/492-cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-für-digitale-coins/page/104/#comment-784949

 

 

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9 minutes ago, kryptonaut123 said:

Also kurz zusammen gefasst - ich kann viele Käufe über längere Zeit hinweg auf die selbe Wallet senden - und sobald die ersten Satoshis nach einem Jahr steuerfrei sind diese in Verbindung mit vorhandenen Kaufbelegen/Transaktionshistorie etc. über FIFO steuerfrei verkaufen - ohne "Depottrennung" da alles auf einer Wallet

Wenn sich der An- und Verkauf klar von anderen Bitcoin-Geschäften abgrenzen lässt, kann auf FIFO verzichtet werden. Die Nachweispflicht liegt bei Dir. Die Entscheidung, ob der Nachweis von Dir ausreichend erbracht wurde, beim Finanzamt.

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vor einer Stunde schrieb Taudan:

Interessant, wieso hat man aber zB bei CoinTracking die Wahl auf Depottrennung oder nicht? ZB ich habe für letztes Jahr ohne Depottrennung ausgewählt da mein Steuerreport dadurch übersichtlicher ist. Ist es nicht so?

Wurde hier schon anderweitig diskutiert, such doch mal nach "Depottrennung". Kann auch durchaus sein, dass in einfachen Fällen dasselbe dabei rauskommt, aber die Anforderung des BMF ist (erst ab Steuerjahr 2022) klar: DT ist Pflicht.

Da ich das früher auch ohne gemacht habe - eine Frage ist bei mir noch völlig offen: wie schaffe ich am einfachsten den Übergang von "ohne" zu "mit"? Natürlich möglichst ohne alles ab meinem ersten BTC in 2015 wieder neu aufdröseln zu müssen.

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vor einer Stunde schrieb Taudan:

Interessant, wieso hat man aber zB bei CoinTracking die Wahl auf Depottrennung oder nicht? ZB ich habe für letztes Jahr ohne Depottrennung ausgewählt da mein Steuerreport dadurch übersichtlicher ist. Ist es nicht so?

Wurde hier schon anderweitig diskutiert, such doch mal nach "Depottrennung". Kann auch durchaus sein, dass in einfachen Fällen dasselbe dabei rauskommt, aber die Anforderung des BMF ist (erst ab Steuerjahr 2022) klar: DT ist Pflicht.

Da ich das früher auch ohne gemacht habe - eine Frage ist bei mir noch völlig offen: wie schaffe ich am einfachsten in CoinTracking den Übergang von "ohne" (bis 2021) zu "mit"? Natürlich möglichst ohne jede Kreuz- und Querbuchung ab meinem ersten BTC in 2015 wieder neu aufdröseln zu müssen?

@Peer_Gynt naja, eine eigene Wallet pro Coin braucht man mindestens als "Buchungsposten". Und wenn ich schon ums aufdröseln nicht herumkommen sollte, dann mache ich das lieber etwas übersichtlicher indem ich zB ein paar alte Paperwallets separat aufführe - auch wenn's (noch?) keine Pflicht ist.  

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6 minutes ago, bulsan said:

Wurde hier schon anderweitig diskutiert, such doch mal nach "Depottrennung". Kann auch durchaus sein, dass in einfachen Fällen dasselbe dabei rauskommt, aber die Anforderung des BMF ist (erst ab Steuerjahr 2022) klar: DT ist Pflicht.

Da ich das früher auch ohne gemacht habe - eine Frage ist bei mir noch völlig offen: wie schaffe ich am einfachsten den Übergang von "ohne" zu "mit"? Natürlich möglichst ohne alles ab meinem ersten BTC in 2015 wieder neu aufdröseln zu müssen.

Wieso muss man es immer kompliziert machen, bedeutet das dann dass man mit der Standard FIFO Methode nicht mehr arbeiten kann wenn man mehrere Wallets hat (CEX, DEX, Hardware wallet) ? 

Ich wusste von dem BMF nichts da ich erst seit leztem Jahr steuerpflichtig bin in DEU. Muss ich dann meinen Steuerreport auf "mit Depottrennung" umstellen für 2023?

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vor 2 Minuten schrieb bulsan:

naja, eine eigene Wallet pro Coin braucht man mindestens als "Buchungsposten". Und wenn ich schon ums aufdröseln nicht herumkommen sollte, dann mache ich das lieber etwas übersichtlicher indem ich zB ein paar alte Paperwallets separat aufführe - auch wenn's (noch?) keine Pflicht ist.  

Klar, vollkommen richtig.

Bei der Ausgangsfrage ging es allerdings nur um 1 Börse und 1 eigene Wallet. Nur deswegen  fand ich meinen Hinweis wichtig, weil: 'Das Leben erleichternd'.

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vor 14 Minuten schrieb Taudan:

Wieso muss man es immer kompliziert machen, bedeutet das dann dass man mit der Standard FIFO Methode nicht mehr arbeiten kann wenn man mehrere Wallets hat (CEX, DEX, Hardware wallet) ?

Innerhalb eines Depots gilt FIFO ja immernoch. Und du kannst alles als "Depot" benennen. Das FA schreibt nicht vor, was ein Depot ist. Du kannst auch sagen, dass dein Ledger und dein Trezor zusammen ein Depot sind und deine Börse ein anderes Depot ist.

Aber es ist einfacher, wenn man sagt 1 public address = 1 Depot

Und es muss halt konsistent sein. Einmal so bestimmt, dann bleibt es so.

 

 

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6 minutes ago, AnseBundren said:

Innerhalb eines Depots gilt FIFO ja immernoch. Und du kannst alles als "Depot" benennen. Das FA schreibt nicht vor, was ein Depot ist. Du kannst auch sagen, dass dein Ledger und dein Trezor zusammen ein Depot sind und deine Börse ein anderes Depot ist.

Aber es ist einfacher, wenn man sagt 1 public address = 1 Depot

Und es muss halt konsistent sein. Einmal so bestimmt, dann bleibt es so.

Aaa 

6 minutes ago, AnseBundren said:

Innerhalb eines Depots gilt FIFO ja immernoch. Und du kannst alles als "Depot" benennen. Das FA schreibt nicht vor, was ein Depot ist. Du kannst auch sagen, dass dein Ledger und dein Trezor zusammen ein Depot sind und deine Börse ein anderes Depot ist.

Aber es ist einfacher, wenn man sagt 1 public address = 1 Depot

Und es muss halt konsistent sein. Einmal so bestimmt, dann bleibt es so.

 

 

 

Aa ok 😁 , ich dachte schon ich müsste alles umstellen auf CoinTracking, weil mit Depottrennung wäre für mich jetzt grosser Aufwand alles aufzulisten. Da ich wenig trade ist es halt für mich einfacher alles als ein Depot zu sehen, egal wo dann meine BTC oder Alts liegen, dann greift halt immer FIFO bei mir. 

Ich kann aber verstehen dass es für die day trader ein Problem wäre wenn die jetzt ohne Depottrennung arbeiten würden. Da könnte man ja garnicht mehr hodeln. 😅

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Was wenn man alle Depots zu einem Depot zusammen führt ?
Wie regelt man dann sowas ? FiFo ?

Also:
1 ETH auf MetaMask 1 
1 ETH auf MetaMask 2
1 ETH auf MetaMask 3

Diese schickt man dann alle auf MetaMask 4 ( Somit 3 ETH auf MetaMask 4 )
Wenn ich nun 1 ETH verkaufe gilt dann FiFo richtig ?

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3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

 

Einfach nach Anschaffungsdatum sortieren.

 

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Gilt denn immer Fifo? Wenn ich jetzt 1 BTC aus 2019 habe und 1 BTC aus 2021 (beides auf meiner hardwarewallet) und dann im Jahr 2024 1 BTC zum verkauf an eine Börse sende. Habe ich dann den aus 2019 gesendet oder den aus 2021? Sind ja eh beider steuerfrei. Aber ich kann doch einfach behaupten, es wäre der aus 2021 gewesen. Der aus 2019 liegt noch in meinem Depot(Hardwarewallet).

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vor 12 Stunden schrieb o0Julia0o:

Gilt denn immer Fifo?

Nein, FIFO gilt nur für Coins, die nicht eindeutig zugeordnet werden können.

vor 12 Stunden schrieb o0Julia0o:

Wenn ich jetzt 1 BTC aus 2019 habe und 1 BTC aus 2021 (beides auf meiner hardwarewallet) und dann im Jahr 2024 1 BTC zum verkauf an eine Börse sende. Habe ich dann den aus 2019 gesendet oder den aus 2021? Sind ja eh beider steuerfrei. Aber ich kann doch einfach behaupten, es wäre der aus 2021 gewesen. Der aus 2019 liegt noch in meinem Depot(Hardwarewallet).

Hier kannst du eine eindeutige Zuordnung vornehmen und darfst FIFO nicht anwenden.

Es gilt die standardmäßige Depottrennung.

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vor 18 Minuten schrieb Jokin:

Es gilt die standardmäßige Depottrennung.

Er hat doch 1 BTC aus 2019 und 1 BTC aus 2021 auf seine HWW geschickt.
Somit hat er nur 1 Depot und muss hier FiFo anwenden, was als erstes auf die Wallet einging geht auch als erstes wieder raus.

Depottrennung wäre:
Wenn er 1 BTC aus 2019 auf seiner HWW hat und 1 BTC aus 2021 auf seiner Börse rumliegen hat.
Hier müsste er zuerst die BTC die sich auf seiner HWW befinden ausgeben.

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