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Philbert

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  1. Wenn du bereit bist 250k in einen windigen Coin zu investieren, dann muss diesem viel höherem Risiko auch eine entsprechend höhere Gewinnchance gegenüber stehen. Ich finde das vollkommen in Ordnung.
  2. Du solltest erstmal herausfinden, was du da eigentlich tradest. Futures, Marginhandel, Leverage? Je nach dem entscheidet sich wie das zu versteuern ist. Grundsätzlich muss man zumindest unterscheiden zwischen Gewinnen/Verlusten aus Verkäufen und Gewinnen/Verluste über Kapitalerträge.
  3. Bei cointracking wird empfohlen die euro Einzahlungen gar nicht einzupflegen. tuts auch einigermassen... man ist da dann halt mit den Euro Beträgen in höhe seines Einsatzes im Minus. Bei Accointing werden die Euro Einzahlungen grundsätzlich berücksichtigt und auf fehlende Euros hingewiesen. Über die Binance API können keine Euro Einzahlungen gezogen werden und müssen von Hand angelegt werden. Das kannst du als ganz normalen Handeintrag machen über "Neu" in der Transaktionsliste. Steuerlich wäre es völlig ausreichend, wenn du vor dem ersten Trade bei Binance alle Euro Einzahlungen als Summe mit einem Handeintrag erledigst. Deutsche Telegram Gruppe für Accointing ist: https://t.me/accointing
  4. Ich dachte eigentlich deine "Margin" wäre das Collateral... aber ich kenn mich da nicht wirklich aus im Kryptobereich. Kenne das nur von CFDs früher. In finance, margin is the collateral that a holder of a financial instrument has to deposit with a counterparty (most often their broker or an exchange) to cover some or all of the credit risk the holder poses for the counterparty. This risk can arise if the holder has done any of the following.
  5. Ich würde die erstmal in eine ETH Wallet importieren. ZB Metamask
  6. @desen80 Die 600,- € Freigrenze betreffen nur "Steuerpflichtige Veräußerungen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 EStG (<1 Jahr)". Das hat mit deinen Werbungskosten von deiner unselbständigen Arbeit gar nichts zu tun. zu 2: Bei Fifo werden deine ältesten Coins zuerst verkauft. Darüber kann man dann einen durchschnittlichen Kaufpreis bilden. Was gar nicht so einfach ist.... deswegen ist das mit Cointracking oder nem anderen schon einfacher.
  7. aha, danke für die Info. Was war das denn für eine Bank, die den Kundenschutz mal wieder besonders sinnvoll auslegt? Wieso muss ich eigentlich als Bankkunde geschützt werden, wenn ich Geld überweisen möchte? So richtig verstehe ich es aber trotzdem nicht... du hast also zu Binance überwiesen, und deiner Bank fiel dann, nachdem das Geld weg war ein, dass du es vielleicht gar nicht gewesen wärst und anstatt bei dir anzurufen haben sie erstmal das Geld zurückgefordert?
  8. Mach doch einfach mal die Adressverifizierung. MMn ist die ohnehin notwendig, wegen den Geldwäschegesetzen...
  9. du kannst davon ausgehen, dass a) die IBAN die dir fürs Einzahlen angezeigt wird auch funktioniert und b) dass sie nicht die neue IBAN einschalten und gleichzeitig die alte deaktivieren. Da wird es natürlich ein Überlapp geben, weil ja das Geld manchmal tagelang unterwegs ist.
  10. Seltsam... bei mir kommt das kommt das nicht... Mit deinem Führerschein hat das aber ganz sicher nichts zu tun... Guck doch mal, was bei Address verification steht: https://www.binance.com/en/my/settings/profile Wenn du noch ein anderes Konto auf deinen Namen hast, würde ich mal das probieren. Ansonsten halt in den Support per Chat.
  11. Scheinbar hat sich die Umstellung verzögert. Ich würde immer die Bankverbindung verwenden die bei Binance aktuell angezeigt wird. Also im Moment noch ClearJunktion.
  12. Versteh ich nicht... Von was für einem Konto sprichst du denn da? Auf welcher Wallet liegen denn deine BNB? Über welche Exchange hast du geswapped? Kann das sein, dass du Transfers mit Swaps verwechselt?
  13. Jeder Tausch ist ein Verkauf und entsprechend steuerlich zu bewerten. So einfach ist das. Wenn die Coins die du verkaufst länger als ein Jahr gehalten wurden, sind weder Gewinne noch Verluste steuerrelevant. Bei den damit neu gekauften Coins beginnt mit dem Kauf die Haltefrist.
  14. Ich fürchte die sind verloren. Es sei denn Binance listet den Token irgendwann...
  15. leider keine... Da dürften einige Erc20 Token dabei sein, die du über Uniswap kaufen kannst mit Gebühren pro Kauf so um die 30-100$. Ich schätze mal, das wird nix. Ich würde mich auf maximal 30-50 beschränken.
  16. Am besten gehst du zu einem der Steuerdienstleister wie zb Accointing. Die rechnen das für dich aus und berücksichtigen auch die Haltefrist.
  17. Nein, gibt's nicht. Für solche Gewinnberechnungen nimmt man sich am besten einen der Steuerdienstleister wie zb Accointing.
  18. Unglaublich, was da für Typen drin sind.... Teenies die mit 20-50 € drin sind und sich darüber unterhalten welche Assi-Proll Karre sie sich kaufen werden von dem Gewinn.... jede Menge Spackos mit Fotos vom Fitnessstudio, oder neben dem dicken BWM, die damit prahlen nochmal 200,- € nachgelegt zu haben.... Dazu Mondprognosen bei denen sich unsre BTC Maximalisten mal ne Scheibe abschneiden können.... x10.000 bis Ende des Jahres, kein Problem.... Dazu jede Menge Marketingaktionen, sie schon ziemliche Parallelen zum Platin-Coin haben.
  19. Safemoon ist Müll.... Geh mal testweise in den DE telegram Channel. Du lachst dich kaputt.
  20. Der Uniswap Airdrop ist ein Grenzfall... da muss man sich selbst überlegen, welche Position man da einnehmen will. Bei deinem Link geht es auch nur um genau diesen. Alle "normalen" Airdrops behandelt Cryptotax auch "normal". Das heißt, der Verkauf ist nicht steuerbar. Im Übrigen ist es eher umgekehrt: Die Fachleute und gerade die mit Erfahrung mit den Finanzämtern sind u.A. bei Winheller. Die Steuerdienstleister versuchen die Meinungen dieser Fachleute unter einen Hut zu bringen, denn sie haben i.d.R. keine Steueranwälte oder Steuerberater. Im Zweifelsfall lassen sie einfach dem User die Wahl, wie er bestimmte Sachverhalte steuerlich behandelt haben möchte. Das ist besonders deutlich bei Cointracking, wo man den Steuerreport in alle Richtungen beeinflussen kann. Winheller arbeitet übrigens mit dem Dienstleister Accointing zusammen und hat auch ein eigenes Tool für gewerbliche Trader. Die Behandlung von Airdrops als nicht steuerbarer Verkauf, da es keine Anschaffung gab, ist mMn Konsens. Im Gegensatz zu anderen unklaren Kryptosteuerkram sehe ich da gar keinen Grund von der allgemeinen Einschätzung abzuweichen.
  21. Also, da hast du was falsch verstanden. Mit USD kannst du bei Binance noch weniger anfangen als mit Euros. Deswegen macht es weder Sinn deine Euros in USD zu Tauschen noch direkt USD zu überweisen. In der Regel läuft es so: - Du überweist deine Euros. - Du kaufst die gängigen, großen Coins direkt mit den Euros. - Bei allem was du mit Euros nicht bekommst guckst du nach was es für Traiding-Paare gibt. Entscheidest dich normalerweise für das mit dem höchsten Handelsvolumen und kaufst dann den entsprechenden Coin mit deinen Euros. Das ist fast immer USDT, BNB, oder BUSD. - beim Verkauf der Coins machst du es genauso nur umgekehrt. Alle Trades sind dabei steuerlich zu bewerten. Die Trades zwischen Euro und einem "Stable-Coin" (wie USDT) und zurück sind aber normalerweise steuerlich kaum der Rede wert, da die Stable-Coins ja gegen USD stabil sind. Und der Wechselkurs zwischen Euro und USD auf eine kurze Zeitspanne gesehen kaum schwankt. Auf die Möglichkeit dieses Währungspaar gehebelt zu traden. Das ist dann der maximale Hebel. Kannst du also ignorieren wenn du das nicht vorhast. Ist ohnehin nicht zu empfehlen.
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