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Der große Platincoin Thread


Reneos

Empfohlene Beiträge

vor 38 Minuten schrieb aarke:

 

angekündigt als Game Changer mit künstlicher Intelligenz und eingebauter Erfolgsgarantie bei einem Potential von 790 Mio neuen Partnern

790 Mio >NEUE< Partner?  bei allen Respekt an Menschenwürde, aber wie kann jemand auf so eine Zahl kommen bei normaler Hirnfunktion? Wer hat denne diese Zahl >errechnet<?

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vor 5 Minuten schrieb s.manfred:

wie kann jemand auf so eine Zahl kommen bei normaler Hirnfunktion? Wer hat denne diese Zahl >errechnet<?

hochkomplexe Berechnungen des gesamten Staffs von PLC: Wirtschaftsmathematiker, Statistiker, Programmierer, Entwickler … !

vielleicht war´s aber auch viel einfacher: 10% der Weltbevölkerung (7,9 Mrd.), fertig .

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eine viell wichtige Frage in die Runde;

in einer TG wird geschrieben das;

>Das Farmguthaben liegt auf einer Blockchainadresse.
Deren PrivateKey ist anders formatiert als der von Mainwallets.<

Wenn ich das meiner Meinung nach interpretiere, scheint es schon lange geplant die Pending-Coins in die Farm zu lenken und nicht wie versprochen im April ALLE frei zugeben!!!! Viele sind den Aufruf von Alex gefolgt und haben ihre Pendings in die Farm gesteckt/versenkt wo sie für ein weiteres Jahr zwangs-eingefroren wurden und eine Auszahlung blockiert.

Nun sehe ich das persönlich nach den Angaben in der TG so, das der privat Key der Farm 2 Zeichen mehr als das Wallet hat und die Coins nie mehr ins Wallet zurück können.

Wenn das so ist, dann hat man zwar ein s.g. Produkt bei Platincoin gekauft oder gemietet, aber die Coins die da hinein gesteckt werden sind für immer verloren?

meine Frage; kann das jemand bestätigen oder weiß mehr darüber?


 

Bearbeitet von s.manfred
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vor 7 Minuten schrieb aarke:

hochkomplexe Berechnungen des gesamten Staffs von PLC: Wirtschaftsmathematiker, Statistiker, Programmierer, Entwickler … !

vielleicht war´s aber auch viel einfacher: 10% der Weltbevölkerung (7,9 Mrd.), fertig .

die wurden doch in der Schule bei Mathe kreideholen geschickt, oder?

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Im heutigen Coffeetalk 'verkündet' AR tolle Neuigkeiten: 

ab etwa 59:20 wird Platinhero, die Monsterplattform vorgestellt, auf die sich der Vertrieb ab sofort konzentrieren soll. Hört es euch selbst an 😉

Das Jahr ist ja noch nicht vorbei, eine Milliarde Umsatz sind in 2021 angepeilt! Spannende Zeiten kommen auf die Investoren zu, alles ist gut. (Bla Bla Bla)

Ab 48:30 auch ein tolles Statement zur 'Gegenbewegung': Wie ein Trojaner im Computer 🤣

Bearbeitet von Nihilus
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19 hours ago, Männergruppe Monk said:

Es steht Dir frei, sich mit diesen glücklichen Platincoin Investoren auszutauschen und Deine Meinung dort zu verkünden. Es gitb da einen User der auch gerne mit Verleumdung droht. Mit dem wird es Dir richtig Freude bereiten, sich auszutauschen. 

Wieso, du hast doch ganz offensichtlich viel mehr Langeweile und Freude daran, 24/7 deine "Weisheiten" wieder und wieder zu verkuenden. Ich ueberlasse dir die Buehne, denn das scheint ja dein Lebensinhalt zu sein.

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Am 15.5.2021 um 14:19 schrieb Nihilus:

Im heutigen Coffeetalk 'verkündet' AR tolle Neuigkeiten: 1 angepeilt! Spannende Zeiten kommen auf die Investoren zu, alles ist gut. (Bla Bla Bla)

aber die Nachricht des Tages war dann eine andere: Platincoin verkündet offiziell die Zusammenarbeit mit Mountain Wolf

man kombiniert also das MLM von PLC mit dem Affiliate von MW - nachdem man zuvor schon die Provision für den Vertrieb auf knapp 70% hochgefahren hat (66% + Rangbonus)

und die neue Produktpalette steht auch schon unmittelbar in den Startlöchern !

das alles wird dem Kurs, der Community und der gesamten Krypto-Szene sicher einen RIESENSCHUB verleihen !^^ ;o)

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Am 12.5.2021 um 12:41 schrieb Männergruppe Monk:

Genau das ist der Punkt. Worte wie "Belügen", "Betrug" oder wie auch immer sollten von einer Staatsanwaltschaft bewertet und von einem Richter entschieden werden und mein Wunsch ist es dann, dass Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen werden. Leider kann ich das nicht entscheiden, jedoch kann man bei vielen wohl nicht von Ersttätern ausgehen (z.B. Swisscoin)

Auch würde ich mich freuen, wenn die Geschichte um "MegaMarche" rechtlich bewertet wird, aber das sollen die machen, die das Mandat dazu haben.

Interessant wird auch die Frage sein, ob man von einer Kollektivschuld des PLC-MLM System ausgehen kann (alle haben mit gemachtI) oder doch nur die individuelle Schuldfrage eines jeden Networkers (davon gehe ich aus) bewertet werden muss. Sicher wird es dann auch weitere Interessante Aufgaben wie Tütenkleben oder Besenbinden geben.

Es sind ordentliche Geschäftsleute, die vertraglich korrekt ihre Provisionen für die Vermittlung erhalten müssen (Wittke hat 9 Millionen gemacht). Im folgenden Fall sind diese selbst Opfer, der oberen Geschäftsführung gewesen.

Ungerechtfertigte Betrugsvorwürfe bei Bitclub-Anwerbung
In einem aufsehenerregendem Prozess vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 307 O 317/19) hatte Herr Thomas Kaysh Herrn Jörg Wittke und eine weitere Person (im Folgenden „A“ genannt) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Sein Vorwurf: Wittke und A hätten ihn für den Bitclub angeworben und ihm dabei mit falschen Angaben und fehlerhafter Beratung einen finanziellen Schaden zugefügt.
Zwischen dem Sponsor A und Herrn Kaysh sei nach Ansicht des Gerichts zwar möglicherweise ein Vertragsverhältnis entstanden, jedoch hat keine individuelle Anlageberatung stattgefunden, da A Herrn Kaysh lediglich über das Angebot des Bitclubs informiert hat, dabei jedoch nicht auf die individuellen Bedürfnisse von Herrn Kaysh Bezug genommen hat.
Auch den Vorwurf des Betruges sah das Gericht als unbegründet an. Herr Wittke und A waren nicht in die vermeintlich betrügerischen Aktivitäten der Bitclub-Führung involviert gewesen oder hätten diesbezüglich Kenntnis gehabt. Vielmehr waren beide, so wie Herr Kaysh auch, unabhängige Vertriebspartner des Bitclubs und sind von dessen plötzlichem Ende ebenso überrascht worden, wie alle anderen Vertriebspartner und Kunden.
Mehrere Verfahren initiiert.

Das Amtsgericht Augsburg hat am 9. Juni 2020 das – soweit ersichtlich – erste Urteil in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem OneCoin-Vertrieb verkündet.
Nachdem beide OneCoin-Vertriebspartner gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt hatten, wurde hierrüber in zwei Terminen vor dem Amtsgericht Augsburg (Strafabteilung) verhandelt.
Richter nimmt in Urteilsbegründung zur Zulässigkeit des OneCoin-Vertriebssystems insgesamt Stellung
Das Gericht hat beide Angeklagten freigesprochen.
In der Urteilsbegründung nahm der Richter zudem zum Vertriebssystem von OneCoin allgemein Stellung und führte aus, dass dies seiner Ansicht nach kein System der so genannten progressiven Kundenwerbung, also ein verbotenes Schneeball-/ Pyramidensystem, darstellen würde.
...Das Gericht nahm zur Begründung ausdrücklich Bezug auf das durch unsere Kanzlei erstellte Rechtsgutachten zum Onecoin-Vertrieb.
Weiter führte das Gericht aus, dass die beiden Angeklagten auch für den Fall, dass die rechtliche Bewertung ergeben hätte, dass ein Schneeballsystem vorliegt, freigesprochen worden wären. Denn beide hatten vor Beginn ihrer Tätigkeit für den Onecoin-Vertrieb das Gutachten unserer Kanzlei gelesen, dass dadurch ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB vorliegt, der zur Straffreiheit führt.
Das zurückliegende Strafverfahren hat gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Prüfung des eher „exotischen“ Straftatbestandes des § 16 Abs. II UWG regelmäßig ohne weiteres von einer Strafbarkeit ausgehen, wenn ein Network-Marketing Vertrieb auch die Möglichkeit bietet, neue Vertriebspartner für das System zu gewinnen und dafür Provisionen verspricht.
https://www.sbs-legal.de/blog/freispruch-fuer-onecoin-vertrieb

 

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vor 9 Stunden schrieb angelawerner:

Weiter führte das Gericht aus, dass die beiden Angeklagten auch für den Fall, dass die rechtliche Bewertung ergeben hätte, dass ein Schneeballsystem vorliegt, freigesprochen worden wären. Denn beide hatten vor Beginn ihrer Tätigkeit für den Onecoin-Vertrieb das Gutachten unserer Kanzlei gelesen, dass dadurch ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB vorliegt, der zur Straffreiheit führt.

Verstehe ich das so: wenn ich als Vertriebler das Gutachten der Kanzlei gelesen habe, dies zur Straffreiheit führt?

Ergo wird Platincoin allen Partner im Vertrieb dieses Gutachten wohl vorlegen, dann brauchen die sich keine Sorgen zu machen.

vor 9 Stunden schrieb angelawerner:

Es sind ordentliche Geschäftsleute, die vertraglich korrekt ihre Provisionen für die Vermittlung erhalten müssen (Wittke hat 9 Millionen gemacht). Im folgenden Fall sind diese selbst Opfer, der oberen Geschäftsführung gewesen.

Ich denke doch, dass die (alle) ordentlichen Geschäftsleute ihre vertraglich erhaltenen Provisionen auch immer schön als Einkünfte versteuern, oder? Zumindest der namentlich genannte Millionär hat das sicher ordentlich und korrekt gehandhabt.

Meine naive Meinung ohne Kenntnis weiterer Hintergründe.

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vor 11 Stunden schrieb angelawerner:

Denn beide hatten vor Beginn ihrer Tätigkeit für den Onecoin-Vertrieb das Gutachten unserer Kanzlei gelesen, dass dadurch ein sogenannter unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB vorliegt, der zur Straffreiheit führt.

 

§17 StGB

"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."

 

ABER:

 

BGH 2 StR 573/15 - Urteil vom 22. Februar 2017 (LG Gera)

5. Das Vertrauen auf eingeholten rechtsanwaltlichen Rat vermag nicht in jedem Fall einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des Täters zu begründen. [...]

 

Schlussfolgerungen:

-Die simple Vorlage einer anwaltlichen Einschätzung bzgl. der Legalität einer Sache muss nicht notwendigerweise einen Verbotsirrtum begründen. Das entscheidet letztendlich der Richter nach Sachlage. Nicht immer hat eine Kanzlei recht (Bsp: Urmann Abmahnaffäre).

-Das Beispiel war noch bei weitem nicht die letzte Instanz. Die Urmann-Abmahner hatten anfangs auch noch recht bekommen.

-Mal grundsätzlich: Deren Argumentation ist, dass der MLM Vertrieb dieser einschlägigen Coins nach dem StGB (Strafgesetzbuch!!) nicht strafbar ist? Das heißt die machen sich gar nicht die Mühe eine Legalität gemäß BGB zu konstruieren, sondern sagen einfach ok, die Vertriebler greifen hohe Provisionen ab, sind aber für nichts strafbar zu machen, weil sie von nichts Ahnung und blind vertraut hatten ("Verbotsirrtum")? Mit dieser Argumentation hat sich jedwede Aussage eines MLMlers per default schon im Voraus disqualifiziert.

Wenn man dann noch hinzurechnet, dass sich all die Oberen welche sich nicht auf Verbotsirrtum berufen könnten, im Ausland jenseits des Zugriffs der deutschen Justiz befinden, kann man echt nur strikt von solchen Investments in Spenden an solche MLM Coins abraten.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Nihilus:

Ich denke doch, dass die (alle) ordentlichen Geschäftsleute ihre vertraglich erhaltenen Provisionen auch immer schön als Einkünfte versteuern, oder?

Hier muss man unterscheiden:

 

-MLM Provisionen: Hier ist davon auszugehen, dass das zumindest die größeren Fische korrekt tun. Die wohnen mittlerweile in auf Malta, Zypern, usw. wo der Steuersatz lächerlich gering ist. Teilweise bekommt man dort sogar die jeweilige Staatsbürgerschaft, wenn man eine Summe x "investiert".

Wenn ein Papa beispielsweise 10 mio. € im Jahr macht (Zahl aus dem Hut gezaubert) und in Malta beispielsweise 5-10% Steuern abdrückt und eventuell sogar die Staatsbürgerschaft bekommt, dann juckt das den doch nicht.

 

-Coin Minting und Vergleichbares: Was ist mit dem Minting von Coins? Müssen die zum Tageskurs versteuert werden? Auch wenn man gar nicht rankommt (PLC Zwangsminting der Schulungscoins)? Müssen die geschenkten Provisionscoins auch versteuert werden? Auch wenn man die gar nicht verkauft bekommt?

Bei diesem Punkt könnte es echt ein böses Erwachen für einige je nach Rechtsauslegung geben. Das wird aber eher die zweitobere Ebene betreffen, die zwar ordentlich dabei sind, aber keine Auswanderung leisten können. Den Steuerbehörden kann man nämlich ehr weniger mit "Irrtum" kommen.

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vor einer Stunde schrieb Anzweifler:

-MLM Provisionen: Hier ist davon auszugehen, dass das zumindest die größeren Fische korrekt tun. Die wohnen mittlerweile in auf Malta, Zypern, usw. wo der Steuersatz lächerlich gering ist. Teilweise bekommt man dort sogar die jeweilige Staatsbürgerschaft, wenn man eine Summe x "investiert".

Wenn ein Papa beispielsweise 10 mio. € im Jahr macht (Zahl aus dem Hut gezaubert) und in Malta beispielsweise 5-10% Steuern abdrückt und eventuell sogar die Staatsbürgerschaft bekommt, dann juckt das den doch nicht.

Die Gelder wandern ja auch von Deutschland auf ausländische Konten und von dort zu den Topleadern in das Ausland.
Daher gehe ich auch davon aus, dass diese ihr Einkommen sogar rechtlich korrekt versteuern. Pape hat sich zudem ein Resort in Madagaskar gekauft.
youtube: Interview mit dem Chairman des ELPADORADO THE ULTIMATE ECO BEACH & RAINFOREST RESORT Elias Pape

Bearbeitet von angelawerner
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vor 2 Stunden schrieb angelawerner:

Die Gelder wandern ja auch von Deutschland auf ausländische Konten und von dort zu den Topleadern in das Ausland.
Daher gehe ich auch davon aus, dass diese ihr Einkommen sogar rechtlich korrekt versteuern. Pape hat sich zudem ein Resort in Madagaskar gekauft.
youtube: Interview mit dem Chairman des ELPADORADO THE ULTIMATE ECO BEACH & RAINFOREST RESORT Elias Pape

Herr Pape lebt nach eigener Aussage mittlerweile in Malte. Also gehen wir davon aus, dass er seine Steuern dort richtig entrichtet.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=KOVm2bRfqZ0

Ihr Lieben, Fröhliche Weihnachten aus unserer neuen Heimat Malta senden Euch mit diesem Video Susann, Elenor & Elias. Dieses Jahr war mal wieder eines der bewegendsten. Wir haben alte Heimat und damit auch viele Freunde zurückgelassen, um unseren Träumen zu folgen, dort zu leben, wo andere Urlaub machen. Wir wollen, dass Elenor mindestens zweisprachig aufwächst, denn wir sind uns unserer Limitierungen aus DDR Zeiten bewusst. Dieses Krisenjahr hat gezeigt, alles verändert sich, Risiko ist die neue Sicherheit. Unsere Hauptaufgabe auf dieser Welt, GLÜCKLICH SEIN, versuchen wir so gut wie nur möglich zu bewältigen. Und Gott meint es gut mit uns, wir sind vom Glück geküsst! Überall auf der Welt feiern die Menschen in diesen Tagen das Fest der Liebe und wir lieben die Welt, Eure Neumalteser (im Herzen immer Hallenser)

 

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vor 20 Stunden schrieb angelawerner:

Das Amtsgericht Augsburg hat am 9. Juni 2020 das – soweit ersichtlich – erste Urteil in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem OneCoin-Vertrieb verkündet

Ich hatte letztes Jahr mal das AG Augsburg angemailt und unter Hinweis auf dieses Urteil (und Übersendung des Links bei SBS) um Überlassung einer annomymisierten Urteilskopie gebeten. Als Antwort habe ich von einer dort tätigen Staatanwältin (!) den Hinweis erhalten, dass dies nicht zulässig ist (ok) und dass man mit den von mir mitgeteilten Daten ein solches Urteil nicht findet..... (Antwortmail habe ich natürlich noch).

Ich finde es eh seltsam, dass ein so bahnbrechendes Urteil nicht auf den einschlägigen Diensten veröffentlicht ist (JURIS etc.) bzw. das man sich darauf bezieht ohne das Aktenzeichen anzugeben.

Bearbeitet von Sir Ash
letzten Satz ergänzt
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vor 7 Stunden schrieb Männergruppe Monk:

Wie jetzt ? Macht es Sinn, evtl. SBS Legal direkt anzuschreiben und danach zu fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass SBS Legal einen Fehler gemacht hat.

Da die hier immer freudig mitlesen, vielleicht können die das hier aufklären.

 

Ich habe schon bei SBS angefragt. Es ist im übrigen in der Justiz nichts besonderes.

Landgericht Bielefeld 8 O 521/04
Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist insbesondere dann gegeben, wenn das Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen missachtet wird. Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zum personalen Selbstbestimmungsrecht gegenüber Werbesendungen (vergleiche BGH NJW 1989 902, 903) ist das schützenswerte Recht eines jeden Menschen anzuerkennen, selbst zu bestimmen, mit wem er Kontakt haben möchte und mit wem nicht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht soll den Schutz der persönlichen Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen gerade im Hinblick auf die modernen Kommunikationsmöglichkeiten und die mit ihnen verbundenen Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit gewährleisten.
Danach umfasst das Recht zur Selbstbestimmung der persönlichen Lebenssphäre die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der Einzelne in Kontakt mit anderen Menschen treten möchte (vergleiche dazu z. B. LG Oldenburg NJW 1996, 62, 63 mit zahlreichen Nachweisen). Der ausdrücklich geäußerte Wille, von dem Adressaten in Ruhe gelassen zu werden, ist als Ausfluss des personalen Selbstbestimmungsrechts schutzwürdig. Dabei kann offen bleiben, in welcher Weise zuvor Kontakte stattgefunden und ob sie verletzenden Charakter gehabt haben; entscheidend ist allein die Nichtbeachtung des Willens, den jeder zu respektieren hat.
Eventuell notwendige Kontakte sind ggf. durch die Vermittlung dritter Personen herzustellen. Das ist im Streitfall ohne weiteres dadurch möglich, dass der Beklagte mit einem von der Klägerin beauftragten Rechtsanwalt korrespondiert oder für den Fall, dass die Klägerin keinen Rechtsanwalt mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragt hat, selbst einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung seiner Interessen, insbesondere in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, beauftragt.
Bielefeld, 13.07.2005
Vors. Richter am Landgericht Geue, Richterin am Landgericht Brinkmann, Richterin am Landgericht Uhlhorn
Die Entscheidung des LG-Bielefeldes ist mitlerweile vom OLG Hamm im Verfahren 13W43/05 von den Richtern Gottwald, Vinke und Dr. Nowatius bestätigt worden.


Du kannst jedem, der rechtlich etwas von Dir will einfach ein Kontaktverbot ohne Gründe erteilen und natürlich auch der dritten Person, wenn Du mit Dieser keinen Kontakt wünscht.

“Es wird im Wege einstweiliger Verfügung (§§ 935, 940 ZPO),… und, weil der Fall dringend ist, ohne vorherige mündliche Verhandlung gemäß §§ 823, 1004 BGB 890, 938 ZPO angeordnet:
1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren zu unterlassen, die Antragstellerin, ihren Ehemann oder die von der Antragstellerin betriebene Firma ***** anzurufen, ihr Postsendungen oder sonstige Schriftstücke und e-mails zukommen zu lassen.”

Das ist eine 3 mal als korrekt bestätigte bahnbrechende Entscheidung, die jeden betrifft.

Es hat keinen auch in der Justiz oder einen Justizverlag nur Ansatzweise Interessiert. Auch wenn Du einem Richter, einem Staatsanwalt, einem Polizisten oder einem Gerichtsvollzieher usw. ein solches Kontaktverbot erteilst, es interessiert sie nicht. Sie sagen, dass Du nicht ganz dicht sein mußt, wenn Du glaubst, dass man diesen Personen als "jeder" ein solches Kontaktverbot erteilen kann. Die Entscheidung, dass es für "jeden" gilt, ist aber zu 100% richtig. "Jeder" wird halt von Juristen emotional und nach Ansehen der Person festgelegt.

Wer hat das Urheberrecht an Urteilen? Das habe ich mich schon vor über 30 Jahren gefragt:
https://www.youtube.com/watch?v=tYj4HAaTZ6Q
Alle staatlichen Urteile müssen für jeden frei sein und einsehbar sein. Das habe ich auch gedacht. Zum Glück hatte ich nicht die Möglichkeit es evtl. verwirklichen zu können, denn dann würde ich heute evtl. immer noch im Gefängnis sitzen oder nicht mehr leben. In Deutschland und fast alle, die davon erfahren würden, würden es als sebstverständlich und korrekt ansehen!
Er wollte die Welt verbessern! Dafür stecken einen diejenigen, denen es helfen würde in das Jail:


Ich bin aber trotzdem noch der Ansicht, dass alle Urteile öffentlich einsehbar sein müssen und veröffentlicht werden müssen und das ganz besonders, da die Gerichte sich immer mehr mit immer mehr üblen Kontrollen abschotten.
Ein anderes Problem sind natürlich die gelogenen Urteile. Da wird von Richtern in Urteilen der Sachverhalt so zu Recht gelogen, dass es für diese nach ihrer Ansicht ein korrektes Urteil ist.

Viel wichtiger ist die Profitgier, die befriedig werden möchte. Freie Urteile aber auch die Einhaltung der Grundrechte zu fordern interessiert keinen (eher sogar im Gegenteil) aber schaue man sich an wie die Platincoinmaschinerie für die Profitgier läuft.

Manche Staatsanwaltschaften verfolgen im Falle von CFD Trading schon gar keinen mehr. Da ist erst die gigantischen Profitgier von zB. 60% versprochener Rendite und wenn das Geld dann weg ist, dann wird nach dem Staat geschrien, der es wieder zurück bringen soll. Derjenige, der die Leute zuvor noch versucht aufzuklären wird von Diesen auch noch bekämpft und manchmal auch noch von anderer Seite.

Artikel-Archiv c't 10/1996, Seite 56
Preise, die nicht wahr sein können, Aufruhr und Argwohn um Newcomer CVB
`Zahlen Sie nie wieder zuviel´ - mit dieser Aufforderung und einer langen Preisliste voller Überraschungen versetzte ein Newcomer vergangenen Monat die Branche in Aufregung und sich selbst unter Betrugsverdacht. Der Lindauer Computer-Versand Boch (CVB) inserierte seine Tiefstpreise großformatig in etlichen Computermagazinen, darunter auch c't. ...

Gegen die Summen, die heute abkassiert werden waren die hunderttausenden DM lächerlich. Aber auch damals erklärten alle Händler, solche absurden Preise, dass geht nicht.
Diese wurden auch von den "Kunden" teilweise verspottet bis es dann so weit war.

Beim Platincoin wollen derzeit Menschen auf coinsbit über 500000 EUR wieder in Eur tauschen. Eine halbe Million! Warum sollte man das zulassen, wenn nicht mehr genug auf der anderen Seite reinkommt?

Bearbeitet von angelawerner
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 Ick hoffe aus tiefsten inneren das er in den KNAST kommt! All die Jahre muss ick mir sämtliche verschiedene Strategien von dem Herren mir anhören... Heute so, morgen so. Ick habe mich weiterentwickelt im Bereich Krypto und muss mir jetzt so ein sch...ß Statement anhören.

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Am 28.1.2021 um 07:31 schrieb insider6465:

aja ich war damals dann doch so dumm und habe einen kleinen Betrag auf ein tschechisches Konto Überwiesen, dass man über das Dashboard sehen konnte. Tja dann kam der Start der sehr holprig war aufgrund von angeblicher

Hallo, mir wurde Platincoin aufgeschwätzt mit Phantastischen Renditen.

Wie komme ich wieder an mein Geld ist das jetzt weg?? Hab Angst dachte ich bekomme 30% Rendite jedes Jahr?

Grüßse Susanne

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Haber mir hat der Vetriebler von Platincoin versprochen das ich 30% bekomme jedes Jahr in Euro.

Ich hab jetzt richtig Geld investiert und eine Kredit aufgenommen?😬

Das war alles Garantiert hat der gesagt, hab das schriftlich von dem Gerhard.

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vor 14 Minuten schrieb Susanne44:

Haber mir hat der Vetriebler von Platincoin versprochen das ich 30% bekomme jedes Jahr in Euro.

Die Frage ist WAS man dir versprochen hat, selbst wenn er dir 200% pro Jahr versprochen hat, auf wertlose Coins sind 200% von Null immer noch Null. Eine verlässliche Antwort kann dir nur ein Anwalt geben, der wird dich allerdings Geld kosten, deine Chance etwas von deinem eingezahlen Geld wieder zu bekommen, die dürften ähnlich dem Marktwert vom PLC sein. Ansetzen kannst du am besten bei dem der dich geworben hat.

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Hallo, warum soll der wert für Platincoin 0 Euro sein es wurde gesagt das dieser auf 5 Euro fixiert ist und dieser wird steigen auf 100 Euro da viele Coins eingefrohren werden.

An Geld auutomaten kann man auch Geld mit der Karte abheben.....oh jetzt wird mir aber anders ganz ehrlich...😨😨

 

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