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Ein paar Anfängerfragen


mc4735

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Hallo,

Ich habe 2017 eher so als Spielerei circa 600 Euro in Cryptos investiert. Ich habe dabei ein bisschen mit verschiedenen Währungen rumgespielt und dabei laut Cointracking circa 100 Euro Gewinn gemacht. Außerdem habe ich Krypto Kittes ausprobiert, wo ich hin und wieder welche gekauft und verkauft habe. 

Laut Cointracking müsste ich 25 Euro Steuern zahlen. So weit ich es verstanden habe, muss ich dafür nichts zahlen, weil es unter die 600 Eurogrenze fällt. Allerdings müsste ich es in der Steuererklärung angeben, weil das Finanzamt das feststellen muss. Stimmt das so?

Ich habe ungefähr 30 Trades gemacht und es ist schon jetzt eine Heidenarbeit, dass Ganze genau vollziehen. Erst recht, wenn man Sachen mit Cryptos kauft und nicht nur tradet.  Was genau muss ich den in der Steuererklärung dann angeben? Nur die genaue Summe, die ich an Gewinnen hatte. Gibt es eine Alternative zu Cointracking um Gewinne zu ermitteln. 

Was mache ich mit sowas wie NEO und GAS. Soweit ich es verstanden habe, muss man GAS als Dividende versteuern? Ich habe drei NEO, die ich gerne aus Entertainmentgründen behalten würde. Das GAS, dass ich kriege, bewegt sich als im Pfenningbereich. Muss ich das irgendwie beachten oder kann ich das bei solch kleinen Beträgen einfach ignorieren? 

Viele Grüße

MC4735

 

 

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vor 29 Minuten schrieb mc4735:

100 Euro Gewinn

Die Freigrenze liegt bai 600 Euro - daher brauchste die "Anlage SO" nicht auszufüllen.

vor 29 Minuten schrieb mc4735:

Was genau muss ich den in der Steuererklärung dann angeben?

Siehe "Anlage SO" - da steht drin, was DU angeben musst.

vor 30 Minuten schrieb mc4735:

muss man GAS als Dividende versteuern

Das ist "Einkommen".

vor 30 Minuten schrieb mc4735:

bewegt sich als im Pfenningbereich

Einfach ignorieren.

Für die Zukunft agiere so, dass Du nicht nur alles nachvollziehen kannst, sondern auch dokumentieren und auch noch Jahre später einem Steuerprüfer erklären kannst.

Das führt unweigerlich zu mehreren Accounts auf mehreren Exchanges, die Du dann für unterschiedliche Zwecke nutzt. Trading, Lending, Hodling, Spending, etc.

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Danke für die schnellen Antworten.

 

Ich kann alles nachvollziehen und und habe auch alles dokumentiert. Das Auswerten der Daten finde ich nur teilweise schwer. Vor alle Bitfinex treibt mich in den Wahnsinn, weil die Fees manchmal in anderen Währungen erheben. 

Bearbeitet von mc4735
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  • 3 Monate später...

Ich benutz mal den Threath weils auch ne Anfängerfrage ist:

Seit Dez. 17 kaufe ich unregelmäßig BTC/ETH auf bitcoin.de.

Bisher lagern meine Coins auch dort, die jetzt aber auf einen Ledger sollen.

Wie kann ich das mit der Steuerfreiheit nachweisen, wenn ich in weniger als 12 Monaten auscashen will?

Sind meine Coins auf bitcoin.de in einer eigenen Wallet, zu der ich nur nicht den Key weiß, oder sind die in einer fetten Wallet mit allen anderen Kunden?

 

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vor einer Stunde schrieb fox912:

Gebühren schrecken mich jetzt bei Gold nicht, und Gewinne raus nehmen habe ich ohnehin nur bei Käufen >1 Jahr vor.

Aber wenn man natürlich Gold wieder in Coins swappen möchte, tritt auch wieder die 1 Jahres Haltefrist in Kraft (auch wenn wahrscheinlich nicht so volatil).

Zum Glück gibts bei Bitpanda auch die Fiat-Wallets 😉

Hallo. Heißt das wenn ich Gewinne zb. aus Bitcoin in die Fiat wallet (Bitpanda)lege und 1 Jahr warte, das es dann steuerfrei ist??

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vor 9 Minuten schrieb ribbl:

Sind meine Coins auf bitcoin.de in einer eigenen Wallet, zu der ich nur nicht den Key weiß, oder sind die in einer fetten Wallet mit allen anderen Kunden?

Bei bitcoin.de hat kein Kunde eine eigene Wallet. Die liegen im "Sammeltopf". 

vor 9 Minuten schrieb ribbl:

Wie kann ich das mit der Steuerfreiheit nachweisen, wenn ich in weniger als 12 Monaten auscashen will?

Du hast bei bitcoin.de Kaufnachweise für jeden Kauf. (in weniger als 12 Monaten ist nix steuerfrei)

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 53 Minuten schrieb Bx11:

Hallo. Heißt das wenn ich Gewinne zb. aus Bitcoin in die Fiat wallet (Bitpanda)lege und 1 Jahr warte, das es dann steuerfrei ist??

Bin zwar kein Profi in dieser Hinsicht (somit auch keine Garantie meinerseits für richtige Aussage), aber meiner Meinung nach FALSCH.

Soweit ich das verstanden habe, gilt die 1 Jahresfrist ab Kaufdatum (zb. BTC). Wenn du innerhalb 1 Jahres den kompletten, oder nur einen Anteil verkaufst sind im Falle von Gewinn Steuern fällig. Das gilt ebenso, wenn du Coins in die Bitpanda FIAT wallet transferierst, swappest oder in Gold umwandelst.

Die FIAT wallet ist meiner Meinung nach steuerfrei (dh. kannst damit jederzeit wieder Gold, Coins, ... kaufen oder auszwahlen), wenn du von BTC in Gold gehst, läuft für Gold wiederum die 1 Jahresfrist.

Somit werde ich für kurzfristiges Zwischenlagern oder Auszahlen wohl die FIAT wallet verwenden, in Gold aber nur tauschen wenn ich auch vorhabe diese länger zu halten.

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vor 5 Stunden schrieb Bx11:

Hallo. Heißt das wenn ich Gewinne zb. aus Bitcoin in die Fiat wallet (Bitpanda)lege und 1 Jahr warte, das es dann steuerfrei ist??

NEIN, sobald du es in die Fiat Wallet legst, oder was anderes damit kaufst realisierst du zu diesem Zeitpunkt ja den Gewinn und bist steuerpflichtig, da du unter einem Jahr bist. So wie  ich  verstehe haltest du ja die bitcoins da noch nicht ein  Jahr....

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vor 4 Stunden schrieb fox912:

Bin zwar kein Profi in dieser Hinsicht (somit auch keine Garantie meinerseits für richtige Aussage), aber meiner Meinung nach FALSCH.

Soweit ich das verstanden habe, gilt die 1 Jahresfrist ab Kaufdatum (zb. BTC). Wenn du innerhalb 1 Jahres den kompletten, oder nur einen Anteil verkaufst sind im Falle von Gewinn Steuern fällig. Das gilt ebenso, wenn du Coins in die Bitpanda FIAT wallet transferierst, swappest oder in Gold umwandelst.

Die FIAT wallet ist meiner Meinung nach steuerfrei (dh. kannst damit jederzeit wieder Gold, Coins, ... kaufen oder auszwahlen), wenn du von BTC in Gold gehst, läuft für Gold wiederum die 1 Jahresfrist.

Somit werde ich für kurzfristiges Zwischenlagern oder Auszahlen wohl die FIAT wallet verwenden, in Gold aber nur tauschen wenn ich auch vorhabe diese länger zu halten.

Meister Yoda würde sagen "Richtig verstanden du hast" :) gut erklärt.

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Weiss jemand eine Seite oder besser einen auf Crypto-Steuer spezialisierten Steuerberater, der sich bestens damit auskennt? Was man so über Google findet, ist zwar meistens informativ, aber in manchen Fällen eben etwas spezieller. z.b. wie verhält es sich mit der Besteuerung von witness rewards? Gilt das ähnlich wie Zinsen/Dividenden?

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Es ist wirklich ziemlich einfach.

Sobald man etwas verkauft bzw. kauft, veräußert man etwas (oder schafft etwas an) und dieser Vorgang ist grundsätzlich steuertechnisch relevant. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 12 Monate, ist es steuerfrei, zumindest in Deutschland und Österreich.
Ob man aber zb BTC oder PANTOS in Euro tauscht, oder in eine andere Kryptowährung, oder in Kartoffeln, spielt keine Rolle.

  • Love it 1
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vor 3 Stunden schrieb pixelmanwebagent:

blockpit.io ist auf kryptosteuern spezialisiert und  hat eine API Schnittstelle zu bitpanda. 25 trades sind gratis im Jahr.

danke für den link. kannte bisher nur cointracking. 

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vor 10 Stunden schrieb Amsi:

Es ist wirklich ziemlich einfach.

Sobald man etwas verkauft bzw. kauft, veräußert man etwas (oder schafft etwas an) und dieser Vorgang ist grundsätzlich steuertechnisch relevant. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 12 Monate, ist es steuerfrei, zumindest in Deutschland und Österreich.
Ob man aber zb BTC oder PANTOS in Euro tauscht, oder in eine andere Kryptowährung, oder in Kartoffeln, spielt keine Rolle.

Die Steuerfreiheit nach 1 Jahr wusste ich soweit 🙂

Ergo heisst das dann, das wenn ich Einnahmen generiere, z.B. aus arbitrage handel oder witness reward, müsste es dann gemäss einkommenssteuergesetz heissen, das es zu versteuern ist, richtig?

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Naja, Arbitrage bedeutet ja im Endeffekt auch nix anderes wie Anschaffung/Veräußerung.
Eine Ausnahme gibt es imho bei Sachen wie Rewards, aber hierbei gibt es (meines Wissens) zumindest in Deutschland keine ganz klare Aussage.
Imho unterliegen solche Rewards der Kapitalertragsteuer und die "Haltefrist" für den Coin ansich erhöht sich um 10 Jahre.

Aber ich bin kein Steuerberater.

Bei solch heiklen Themen wie der Steuer sollte man einen Steuerberater aufsuchen und/oder sein zuständiges Finanzamt kontaktieren.

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vor 2 Stunden schrieb Amsi:

Eine Ausnahme gibt es imho bei Sachen wie Rewards, aber hierbei gibt es (meines Wissens) zumindest in Deutschland keine ganz klare Aussage.
Imho unterliegen solche Rewards der Kapitalertragsteuer und die "Haltefrist" für den Coin ansich erhöht sich um 10 Jahre.

Erträge aus dem Lending sind Sonstige Einkünfte und kommen in die Zeile 12 der Anlage SO (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/redaktion_lk/wp-content/uploads/2017/12/Anlage_SO_2017.pdf)

Für Coins, die im Lending stecken ist nicht zweifelsfrei geklärt ob sie wie Immobilien behandelt werden, die nicht selbst genutzt werden sondern nur zu Spekulationszwecken dienen. Das ist aber ein anderer Sachverhalt, der nicht so einfach auf Coins übertragen werden kann - ich warte noch auf eine konkrete Äußerung von irgendwo her. Bis dahin lasse ich meine Lendingcoins unangetastet. Auch nach einem Jahr plane ich derzeit die Coins nicht anzufassen sondern einfach nur liegen zu lassen.

Andere Rewards wie Affiliate-Boni, Referrals, etc. kommen auch in die Anlage SO - es gibt derzeit keinen Fall, dass irgendwas aus der Kryptowelt in die Anlage KAP aufgenommen wird.

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

es gibt derzeit keinen Fall, dass irgendwas aus der Kryptowelt in die Anlage KAP aufgenommen wird.

Als Hinweis: Die neuen emittierten Security Tokens wie der Bitbond STO als Schuldverschreibung oder andere Formen wie Termingeschäfte, die sich gerade weltweit auf den Vormarsch machen sind als Kapitalerträge zu klassifizieren und werden dann dementsprechend in der Anlage KAP einzuordnen sein.

Momentan sind diese Sachen noch nicht so relevant, aber mit der kommenden Flut an STOs (und auch durch Tokenisierung) könnte es durchaus ein wichtig zu beachtender Faktor sein, dass man nicht versehentlich mit wertpapierähnlichen Tokens handelt oder wenn dann darauf steuerlich achtet.

Ein deutsches Verzeichnis für diese Klassifikationen von Tokens ist von der Bundesregierung legislativ in Arbeit und wurde auch so durch unsere Konsultation dahingehend bekräftigt.

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