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Neue Regelungen bei Kryptowährungen in Deutschland ab März 2022


Lunoxe

Empfohlene Beiträge

Hallo,

mein Steuerberater schreibt folgendes:

Neue Regelungen bei Kryptowährungen

Zusammenfassung
·         Die Besteuerung von Kryptowährungen soll an die Besteuerung von klassischem Kapitalvermögen weitgehendst angeglichen werden. Dies bedeutet, dass Gewinne und laufende Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen unabhängig von der Behaltedauer mit dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % versteuert werden sollen.
·         Inländische Schuldner der Einkünfte aus Kryptowährungen und inländische Dienstleister, die Kryptowährungstransaktionen abwickeln, sollen verpflichtet sein, die Steuer iHv 27,5 % in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abzuführen.
·         Der Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen zu Kryptowährungen, die im Rahmen von Staking, Airdrops und Bounties bezogen werden. Bei solchen Kryptowährungen sollen die Anschaffungskosten Null betragen. Zu Blockchain-Forks enthält der Gesetzesentwurf keine gesonderten Regelungen.
·         Die neuen Bestimmungen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kryptowährungen sollen mit 1.3.2022 in Kraft treten und erstmals auf nach dem 28.2.2021 entgeltlich erworbene Kryptowährungen anwendbar sein. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erstmals für Einkünfte aus Kryptowährungen, die nach dem 31.12.2022 anfallen, gelten. Für im Kalenderjahr 2022 anfallende Einkünfte aus Kryptowährungen soll freiwillig eine KESt-Abzug vorgenommen werden können.

Finde ich sehr interessant.

Viele Grüße Lunoxe

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vor 10 Minuten schrieb Lunoxe:

Hallo,

mein Steuerberater schreibt folgendes:

Neue Regelungen bei Kryptowährungen

Zusammenfassung
·         Die Besteuerung von Kryptowährungen soll an die Besteuerung von klassischem Kapitalvermögen weitgehendst angeglichen werden. Dies bedeutet, dass Gewinne und laufende Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen unabhängig von der Behaltedauer mit dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % versteuert werden sollen.
·         Inländische Schuldner der Einkünfte aus Kryptowährungen und inländische Dienstleister, die Kryptowährungstransaktionen abwickeln, sollen verpflichtet sein, die Steuer iHv 27,5 % in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abzuführen.
·         Der Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen zu Kryptowährungen, die im Rahmen von Staking, Airdrops und Bounties bezogen werden. Bei solchen Kryptowährungen sollen die Anschaffungskosten Null betragen. Zu Blockchain-Forks enthält der Gesetzesentwurf keine gesonderten Regelungen.
·         Die neuen Bestimmungen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kryptowährungen sollen mit 1.3.2022 in Kraft treten und erstmals auf nach dem 28.2.2021 entgeltlich erworbene Kryptowährungen anwendbar sein. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erstmals für Einkünfte aus Kryptowährungen, die nach dem 31.12.2022 anfallen, gelten. Für im Kalenderjahr 2022 anfallende Einkünfte aus Kryptowährungen soll freiwillig eine KESt-Abzug vorgenommen werden können.

Finde ich sehr interessant.

Viele Grüße Lunoxe

In AU oder in DE ?

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vor 16 Minuten schrieb BTCinvestor:

Ich denke da ist irgendwer auf das österreichische Vorhaben reingefallen.

In D haben wir 25% KESt.

Daher ist das nicht stimmig für Deutschland.

Glaube ich nicht der ist ein deutscher Steuerberater und kennt sich aus.

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vor 2 Minuten schrieb Lunoxe:

Aber so wie ich Ihn kenne ist er vertrauenswürdig.

Trotzdem würde ich wetten, dass er selbst nicht viel Ahnung von Krypto hat und die Änderungen in Österreich mit den Regelungen in Deutschland verwechselt hat.

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vor 1 Minute schrieb MKE:

Trotzdem würde ich wetten, dass er selbst nicht viel Ahnung von Krypto hat und die Änderungen in Österreich mit den Regelungen in Deutschland verwechselt hat.

Mal sehen er ist ein deutscher Steuerberater und hatte Kontakt mit Behörden Mitarbeitern in Deutschland die Ihm das berichtet haben. 

 

  • Confused 1
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vor 32 Minuten schrieb BTCinvestor:

Ich denke da ist irgendwer auf das österreichische Vorhaben reingefallen.

In D haben wir 25% KESt.

Daher ist das nicht stimmig für Deutschland.

Ja, die neue Regelung ab März 2022 ist wohl so geplant "Dies bedeutet, dass Gewinne und laufende Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen unabhängig von der Behaltedauer mit dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % versteuert werden sollen."

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Gerade eben schrieb Lunoxe:

Die hatten zusammen Mitte November ein Webinar. Finanzbehörde und Steuerberater haben solche Events.

Die können sich auch täglich treffen und neue Regeln auswürfeln. Damit das ganze dann aber auch umgesetzt werden kann, bedarf es einer Steuerreform. Wenn du oder dein Steuerberater dazu etwas finden können wird es erst interessant.

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