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Neue Regelungen bei Kryptowährungen in Deutschland ab März 2022


Lunoxe

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vor 5 Minuten schrieb Lunoxe:

Die hatten zusammen Mitte November ein Webinar. Finanzbehörde und Steuerberater haben solche Events.

Es wäre aber schon arg irritierend, wenn es einen elitären Kreis an Steuerberatern gäbe, die in zukünftige Steuergesetze unterwiesen werden, bevor diess vorgestellt oder beschlossen werden. Wenn das Finanzamt sich solche Sperenzchen leisten würde, ware das was fur Herrn Raab und seine Verschwendungssendung. 

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vor 15 Minuten schrieb skunk:

Die können sich auch täglich treffen und neue Regeln auswürfeln. Damit das ganze dann aber auch umgesetzt werden kann, bedarf es einer Steuerreform. Wenn du oder dein Steuerberater dazu etwas finden können wird es erst interessant.

Gerne, etwas Geduld bitte. Er ist jetzt nicht online. Werde Ihn morgen anrufen.Ja es geht um die Planung einer Steuerreform, so habe ich das verstanden.

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vor 25 Minuten schrieb Latest:

Es wäre aber schon arg irritierend, wenn es einen elitären Kreis an Steuerberatern gäbe, die in zukünftige Steuergesetze unterwiesen werden, bevor diess vorgestellt oder beschlossen werden. Wenn das Finanzamt sich solche Sperenzchen leisten würde, ware das was fur Herrn Raab und seine Verschwendungssendung. 

Das war eine öffentliche Veranstaltung für zugelassene Steuerberater in Deutschland.

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vor 3 Minuten schrieb Lunoxe:

Das war eine öffentliche Veranstaltung für zugelassene Steuerberater in Deutschland.

Ja, dann hast du es falsch verstanden oder falsch wiedergegeben. Es gibt keine Bekanntgaben der Finanzämter an Steuerberater bezüglich des Vorgehens zu nicht beschlossenen Steuerreformen.   

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Mal ganz ehrlich...

Da auch der Hinweis auf die 27,5%, die es eben in Österreich gibt. Und auch ein Verweis auf ein Event.. Ist das vielleicht das, was dein Steuerberater gesehen hat?

Seid ihr beiden vielleicht doch in Österreich ansässig?

 

 

Bearbeitet von fox42
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vor 45 Minuten schrieb loglux:

Ich glaub, ich ruf mal den Olaf S. oder den Christian L. an, die können da bestimmt was zu sagen. Die kennen sich doch aus oder nicht oder was?! 🤣

Der Olaf wird dir nur sagen können, dass du auf dein Investment aufm Sparbuch keine Steuern zahlen musst. Zinsen bekommst da ja nicht mehr.

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vor 16 Stunden schrieb Lunoxe:

[...]

Zusammenfassung
·         Die Besteuerung von Kryptowährungen soll an die Besteuerung von klassischem Kapitalvermögen weitgehendst angeglichen werden. Dies bedeutet, dass Gewinne und laufende Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen unabhängig von der Behaltedauer mit dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % versteuert werden sollen.
·         Inländische Schuldner der Einkünfte aus Kryptowährungen und inländische Dienstleister, die Kryptowährungstransaktionen abwickeln, sollen verpflichtet sein, die Steuer iHv 27,5 % in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abzuführen.
·         Der Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen zu Kryptowährungen, die im Rahmen von Staking, Airdrops und Bounties bezogen werden. Bei solchen Kryptowährungen sollen die Anschaffungskosten Null betragen. Zu Blockchain-Forks enthält der Gesetzesentwurf keine gesonderten Regelungen.
·         Die neuen Bestimmungen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kryptowährungen sollen mit 1.3.2022 in Kraft treten und erstmals auf nach dem 28.2.2021 entgeltlich erworbene Kryptowährungen anwendbar sein. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erstmals für Einkünfte aus Kryptowährungen, die nach dem 31.12.2022 anfallen, gelten. Für im Kalenderjahr 2022 anfallende Einkünfte aus Kryptowährungen soll freiwillig eine KESt-Abzug vorgenommen werden können.

[...]

Die Daten und Fristen unter Punkt 4 sind identisch mit der österreichische Regelung. Der Text ist eine 1:1 Kopie einer Mitteilung von PwC Österreich, die sich auf das Österreichische Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil 1 bezieht.

https://www.pwc.at/de/newsletter/financial-services/oekosoziales_steuerreformgesetz_2022_teil_1.html

Bearbeitet von Matchbox
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vor 30 Minuten schrieb Rikki77:

Was hat das nun mit Deutschland zu tun?

Auf den ersten Blick vielleicht wenig. Aber Deutschland wird sich möglicherweise (oder höchstwahrscheinlich) bei einer Neu-Gestaltung der Besteuerung von Krypto-Geschäften an anderen europäischen Ländern orientieren. Vielleicht gilt ja die Version aus Österreich als Blaupause für Deutschland?

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vor einer Stunde schrieb Aktienspekulaant:

Auf den ersten Blick vielleicht wenig. Aber Deutschland wird sich möglicherweise (oder höchstwahrscheinlich) bei einer Neu-Gestaltung der Besteuerung von Krypto-Geschäften an anderen europäischen Ländern orientieren. Vielleicht gilt ja die Version aus Österreich als Blaupause für Deutschland?

Dann hätten sie aber nicht Mitte des Jahres ihre eigenen, davon stark abweichenden Vorstellungen veröffentlicht.

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Es geht um Österreich kann man einfach bei Google finden.

Interessanter fun fact der dabei oft ausgelassen wird: zwar scheint jetzt immer Kapitalertragssteuer anzufallen (Nebenfrage gilt diese Gleichbehandlung mit Aktien auch in Kapitalgesellschaften oder nur privat), aber nur in Richtung Kryptos zu Fiat. Trading innerhalb von Kryptos (nach deren Definition Anscheinend auch stablecoins) sind steuerfrei. Beim Verkauf von Kryptos zu echten Fiat muss der Gewinn erst dann (also auch die durch steuerfreien altcoin Trading gewonnenen Bitcoin) versteuert werden.

Scheint ne ziemlich gute Regelung für alle Beteiligten zu sein.

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vor 2 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

Auf den ersten Blick vielleicht wenig. Aber Deutschland wird sich möglicherweise (oder höchstwahrscheinlich) bei einer Neu-Gestaltung der Besteuerung von Krypto-Geschäften an anderen europäischen Ländern orientieren. Vielleicht gilt ja die Version aus Österreich als Blaupause für Deutschland?

Das glaube ich nicht. Leider ist die deutsche Regierung nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu schauen und ggf. Systeme / Gesetze oder Vorgehensweisen aus anderen europäischen Ländern zu übernehmen. Da fallen mir genug Dinge ein, die im europäischen Ausland wesentlich besser geregelt sind und mit weniger Bürokratie verbunden (siehe Schweden, Schweiz, Norwegen, etc.). Da hier nichts oder so gut wie nichts übernommen wird (man könnte ja sein Gesicht verlieren und ggf. zugeben müssen, dass es seit Jahren bessere Vorgehensweisen gibt), wird auch dieser Bereich sicherlich zu 100% selbst definiert und zu Tode bürokratisiert.

Warten wir mal gespannt ab.....

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Am 30.11.2021 um 10:36 schrieb coincierge:

Wie schaut es aus? Gibt es neue Infos?

Ja leider hat der Steuerberater auf meine Nachfrage welche Quelle er für seine Nachricht hat mir gesagt : Das habe ich aus dem Internet...

Es ist ein Fehler sich darauf zu verlassen. Er wird mich nicht mehr weiter beraten. 

Ich danke euch allen das Ihr so auch intensiv nachgefragt habt.

Vielen Dank Lunoxe

 

Bearbeitet von Lunoxe
Änderung
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Am 30.11.2021 um 16:00 schrieb loglux:

Das glaube ich nicht. Leider ist die deutsche Regierung nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu schauen und ggf. Systeme / Gesetze oder Vorgehensweisen aus anderen europäischen Ländern zu übernehmen. Da fallen mir genug Dinge ein, die im europäischen Ausland wesentlich besser geregelt sind und mit weniger Bürokratie verbunden (siehe Schweden, Schweiz, Norwegen, etc.). Da hier nichts oder so gut wie nichts übernommen wird (man könnte ja sein Gesicht verlieren und ggf. zugeben müssen, dass es seit Jahren bessere Vorgehensweisen gibt), wird auch dieser Bereich sicherlich zu 100% selbst definiert und zu Tode bürokratisiert.

Warten wir mal gespannt ab.....

Ich finde diesen Teil interessant. 

"und inländische Dienstleister, die Kryptowährungstransaktionen abwickeln, sollen verpflichtet sein, die Steuer iHv 27,5 % in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abzuführen."

Das ist dann so wie bei Aktien😆

Ok, mal sehen wann wir das bekommen.

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vor 4 Minuten schrieb Lunoxe:

Ich finde diesen Teil interessant. 

"und inländische Dienstleister, die Kryptowährungstransaktionen abwickeln, sollen verpflichtet sein, die Steuer iHv 27,5 % in Form von Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt abzuführen."

Das gilt aber für Österreich, und NICHT für Deutschland !!!

https://www.pwc.at/de/newsletter/financial-services/oekosoziales_steuerreformgesetz_2022_teil_1.html

Zitat

Neuerungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen

Am Montag, den 8.11.2021 wurde der Entwurf des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I
(ÖkoStRefG 2022 Teil I) veröffentlicht, der umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen vorsieht. ...

... dass Gewinne und laufende Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen unabhängig von der Behaltedauer mit dem besonderen Steuersatz iHv 27,5 % versteuert werden sollen. ...

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vor 31 Minuten schrieb Lunoxe:

Es gibt  eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Östereich? Wir sind doch alle in der EU. Könnten Investoren aus DE also auch in Östereich  handeln?

Du kanst doch handeln wo du willst.

Das ändert doch nichts an deiner Steuerpflicht.

Aber natürlich wird ein Broker in Österreich keine Steuern für einen in Deutschland Steuerpflichtigen einbehalten.

Kann natürlich sein daß sie dann deutsche Kunden nicht mehr haben wollen. So wie die Niederlande.

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