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Morama

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  1. Nicht zwingend. Es kann auch FIFO bei mehreren Wallets angewendet werden. Dann aber getrennt pro Wallet. Allerdings bin ich über das "muss" auch verwundert. Vielleicht kann Jokin näher ausführen wie er das meint ... Zumindest findet man nirgendwo eine Pflicht zur Depottrennung. Ich kenne nur die Aussage man könnte nicht ständig zwischen mit Depottrennung und ohne hin und herspringen... Quelle finde ich jetzt leider nicht. Also: Wer weiß was?
  2. Auch ein FIFO über alle Wallets des Steuerpflichtigen zusammen wäre doch machbar.
  3. Weil hier nach Airdrops gefragt wurde passt die Frage vielleicht: Sind ungefragte Airdrops die man nicht “verhindern“ kann auch Einkommen? Also z.B. die 25/50€ XLM von Blockchain vor einigen Monaten für die Registrierung? Und als was trägt man die in Countracking ein ...als Geschenk oder anders?
  4. Ich glaube der Namen braucht noch mehr “x“e, damit es auch wirklich nach einem tollen ERC20 Shittoken klingt. “path-breaking“ alter Schwede
  5. Ich würde sagen: Ein Kinderspiel. Sollte für jeden der 30 Trades im Monat zur Vermögensverwaltung macht einfach zu realisieren sein. 🤣
  6. Irgendjemand muss ja auch verhältnismäßig bleiben. 😎
  7. Gab es derartige Unterlassungsanordnungen überhaupt für Trader? (nicht Betreiber von Plattformen wie im Urteil) Das Berliner Urteil ist der einzig mir bekannte Rechtsstreit in dem Zusammenhang. Kann auch damit zusammenhängen das es eben keine gesetzliche Einordnung als Finanzinstrumente gab. Das hat sich die BaFin 2016 ja selbst so zusammengereimt. Mir ist aber kein Vorgehen gegen Trader bekannt. Das wären ja tausende Fälle wenn man mal die 25 Trades hernimmt. Ich beziehe mich auf alles bis zum 31.12.2019
  8. Nix offizielles: https://www.private-banking-magazin.de/nach-urteil-gegen-verwaltungspraxis-der-bafin-bmf-stuft-handel-mit-krypto-assets-als/ Dokument dazu: https://www.google.com/url?q=https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/060/1906034.pdf&sa=U&ved=2ahUKEwiejoPq77znAhW_yMQBHQHOBp4QFjAEegQIBhAB&usg=AOvVaw2r4YyWsmXCL-EGOQhLjyku
  9. Nach dem Urteil gab es ein BMF Schreiben, das das mit den Finanzinstrumenten TROTZ des Berliner Urteils nochmal bestätigt. Tonus ist wie immer: alles ist möglich, nichts ist gewiss.
  10. Dazu noch aus dem “Merkblatt über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Absatz 1 KWG (Stand: 06. Juli 2018)“ der deutschen Bundesbank: https://www.bundesbank.de/de/startseite/merkblatt-ueber-die-erteilung-einer-erlaubnis-zum-erbringen-von-finanzdienstleistungen-gemaess-32-abs-1-kwg-597848 “Wer neben dem Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5 und 11 KWG auch Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder veräußern will, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft), bedarf auch hierfür der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt (§ 32 Absatz 1a KWG). Wird das Eigengeschäft in Form der Mitgliedschaft oder Teilnahme an einem organisierten Markt, eines multilateralen Handelssystems oder eines direkten elektronischen Zugangs zu einem Handelsplatz durchgeführt, oder erfolgt das Eigengeschäft durch Handel in Warenderivaten, Emissionszertifikaten bzw. Derivaten auf Emissionszertifikate (§ 32 Absatz 1a Satz 2 KWG), so kann ein solches Unternehmen als Finanzdienstleistungsinstitut eingestuft und den gleichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterworfen werden wie ein Finanzdienstleistungsinstitut, das den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 KWG betreibt.“ Das heißt doch das man wie ein Finanzdienstleistungsinstitut eingestuft werden kann, auch wenn man keine Dienstleistungen für andere erbringt. Ist das der Fall erreicht man die Anforderungen dafür natürlich nicht und hat damit automatisch erlaubnispflichtige Eigengeschäfte ohne Erlaubnis erbracht. Da kommen die 25 Trades im Monatsdurchschnitt wieder ... Nun waren Kryptowährungen bis 31.12.2019 immaterielle Wirtschaftsgüter und ab 1.1.2020 Finanzinstrumente (richtig/falsch?). Nun ist das Problem, dass die BaFin schon vorher Kryptowährungen als Finanzinstrumente gesehen hat. Was bedeutet das nun für 2019 und davor? ... Haben jetzt viele hier ohne Erlaubnis Eigengeschäfte getätigt oder nicht? Ich rede von den Tradern ohne Bots...
  11. Eigenhandel benötigt doch den Dienstleistungscharakter für Kunden. Oder nicht? Der fehlt für die Nutzer von Kryptobörsen, nach meinem Verständnis. Eigengeschäft ist noch offen...
  12. Vielleicht meldet sich mit jemand mit Electrum Kenntnissen. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit?
  13. Natürlich kannst du auch die Transaktionen sehen zu den read only Adressen. Wir haben in der PM ja bereits festgestellt, dass auf der Adresse BTC liegen. Nichtsdestotrotz nützt dir das nichts, wenn du sie nicht wieder von der Adresse weg bekommst. Du könntest dir theoretisch sogar die Wallet von Binance (und damit meine ich die, die Binance gehört) mit hunderten Transaktionen importieren. Allerdings hast du dann immernoch keine Chance an die tausenden BTC von Binance zu kommen. Wenn du nichts weiter findest, dann würde ich sagen, gibt es leider keine Chance mehr. Bitte beschäftige dich genau mit den Wallets und Private Keys und verbuche es einfach als lessons learned. Tut mir wirklich leid
  14. Wenn du noch andere wallet.dat (auch default.dat oder backup.dat ...je nachdem) files hast, schau die bitte durch, ob du irgendwo Zugriff auf die Adresse hast. Mach bitte immer Kopien. Du kannst die dat files immer als wallet.dat umbenannt in deinen Electrum Ordner kopieren (wohin genau, bemühe bitte google oder jemand schreibt hier der Electrum verwendet und das genau weiß). Achtung! Wenn du eine Datei überschreibst kann die Wallet ohne seed verloren sein. ...also IMMER BACKUP Du brauchst keinen seed um die wallet.dat files mit Electrum zu öffnen.
  15. So einfach ist das möglicherweise tatsächlich - es ist wahrscheinlich, aber nicht sicher.
  16. Richtig, die 34 stellige Adresse ist die BTC Adresse. 0. Ist das die Adresse auf der die BTC liegen? (du kannst die Adresse ja mal posten oder mir als PM schicken wenn du sie hier nicht zeigen willst ... wie immer - niemals den privat key irgendwem schicken .. auch nicht mir wenn ich lieb frage) 1. Woher hast du die Adresse? (ich hoffe selbst erstellt) 2. Hast du die Private Keys dazu oder eine wallet.dat als backup o.ä. Du könntest ein backup deiner jetzigen Wallet machen und bitte sichern und danach mal mit dem seed versuchen die Wallet die mit dem seed gebackupt (tolles deutsch) wiederherzustellen. Vielleicht sind die Keys da drin. Aber bitte vorher Backup deiner jetzigen Wallet !
  17. Die Transaktion sagt schon etwas aus. Hast du den Private Key für die Adresse auf die das gesendet wurde. Du kannst gern einmal die Transaction ID hier posten. WICHTIG: Bitte keine Private Keys hier posten!
  18. Hallo Sebi, vorweg - ich verwende Electrum nicht, kenne also nicht die genauen Details... ich glaube, da hast du ein großes Problem. Eine importierte Geldbörse bedeutet nur, das der "Kontostand" der Wallet-Adresse in deine Electrum-Wallet importiert wurde. Das heißt, Electrum kann lesen, wieviel auf der Adresse drauf ist. Du könntest theoretisch jede Adresse dort importieren, auch eine die dir garnicht gehört (mit 1000 BTC drauf z.B.) Und genau das ist das Problem. Du schreibst "das Guthaben wurde empfangen" - das ist meiner Meinung nach nicht der Fall, wenn es nicht auf einer Adresse empfangen wurde, zu der DU die Keys und den vollen Zugriff hast. Wird eine Adresse read-only in eine wallet importiert (das geht auch bei diversen anderen), kannst du den Kontostand sehen, aber nicht auf die Coins zugreifen. Der Sinn ist ursprünglich, dass du zentral alle Kontostände überwachen kannst ohne das die Wallet Zugriff auf die Coins erhält. Dabei gibt es keine Unterscheidung ob die Adresse die dort read-only angezeigt wird, wirklich dir gehört oder nicht. Ich gehe davon aus, dass du damals die Coins nicht auf eine neue Adresse verschoben/gesendet hast, die dir auch wirklich gehört (also wozu du auch die Private Keys hast). Wichtig ist, wenn du Coins zu dir selbst überweist, das du die Walletadresse auch selbst erstellt hast und sie wirklich sendest, statt nur irgendwas zu importieren. Gut ist erstmal, dass es sich nicht um einen großen Betrag handelt - da haben andere schon viel mehr verloren. Schlecht ist, dass ich wenig Chancen sehe, dass du nochmal Zugriff auf die Coins erhälst. Auch der seed nützt dir nichts, wenn du die Adresse nur read-only importiert hast. Wichtig wäre jetzt zur Absicherung meines Geschreibsels (denn ich mache nur Mutmaßungen), dass du nochmal genau beschreibst, wie du die Überweisung der Bitcoin von virwox durchgeführt hast. - Also nur wallet exportiert oder wirklich Bitcoin über das Bitcoin-Netzwerk an eine neue Adresse, die dir gehört, versendet (inkl. Gebühren etc.)
  19. Genau die Gewinne nur mit Verlusten verrechnen, die ebenfalls innerhalb eines Jahres realisiert wurden (das Jahr beginnt immer ab der Transaktion neu zu laufen). Da das schnell kompliziert wird, besonders wenn du nur Teile verkaufst, würde ich dir ebenfalls zu einem Tool wie Cointracking raten. Das ist bis zu einer gewissen Anzahl an Trades kostenlos und du kannst - sofern du deine Trades mit dem richtigen Datum und den richtigen Werten einträgst sehen, welche Coins wann steuerfrei werden und wieviel du bereits an Gewinnen (oder Verlusten) realisiert hast. Auch die Finanzämter sehen es gern, wenn man eine richtige Software statt selbstgebastelter Excels verwendet. Solange du noch ein Handvoll Trades hast, ist das kein Muss, aber da es sowieso kostenlos ist bis zu einem gewissen Umfang - warum nicht. Beachte aber das auch Cointracking nur mit Daten arbeitet die du selbst eingibst oder mittels Transaktions-Reports von den Börsen importierst. Kontrolliere also immer ob es auch stimmt und plausibel ist. Nutze z.B. den Ref-Link aus der Signatur von @Jokin Dann bekommt er einen kleinen Nachlass auf seine Cointracking Version
  20. Ich stimme dir zu. Die beiden Sachen (Steuerrecht und Erlaubnispflicht) muss man trennen. Das Steuerrecht sagt in vielen vielen Steuerbescheiden ja bereits, dass auch mehr als 25 Trades nicht automatisch gewerblich sind. Das Thema mit der BaFin bezieht sich auf den Eigenhandel. Aber dieser muss erst erfüllt sein... es steht nicht dort, das 25 Transaktionen automatisch Eigenhandel sind, sondern dass man quasi ein Market Maker sein muss. Ist das erfüllt, so reichen der BaFin auch schon 25 Trades aus. Wichtig ist hierbei auch die Variante mit den Bots. Ich glaube da sind wir uns auch einig. Deshalb: Das mit "Betrieb auf gewisse Dauer" bezieht sich aber auch wieder nur auf Szenarien in dem eben "Eigenhandel" erfüllt ist. Und das ist der Knackpunkt. In den Beschreibungen, die auch du zitiert hast, wird dort eben auf Market Maker und geschäftsmäßigen Betrieb abgezielt. Und weniger auf den kleinen Hanswurst der 50 Transaktionen bei Kraken im Monat hat (ohne Bot und ständiges Angebot etc.) Schwieriger ist hier die Einordnung für die Bottrader. Da sehe ich das eine als auch das andere als möglich. Man muss sich eben Fragen ob die Kriterien des Eigenhandels erfüllt sind order nicht (und laut BaFin kann das ein Bottrader sein).... erst dann spielt die Anzahl an Transaktionen mit rein. So würde ich das interpretieren - so wie du sagst, wenn du keinen Bot verwendest fällst du erstmal garnicht in den Eigenhandel, wenn das Merkmal des dauernden Anbietens z.B. fehlt.
  21. Steht das aber nicht im Widerspruch zur allgemeinen hier immer wieder verbreiteten Meinung Trading (z.B auf Kraken) auf eigene Rechnung ist weder gewerblich noch gewerbsmäßig? Es steht ja oben das man davon ausgeht, 25 Trades im Monat würden einen gewerbsmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. ... eben nicht. es erfordert einen Browser und 2 Minuten Zeit. Zitat: “Von einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist bei dem Eigenhandel auszugehen, wenn mehr als 25 Einzeltransaktionen pro Monatsdurchschnitt getätigt werden.“ Das bezieht sich aber explizit auf Eigenhandel. Und da ist doch definiert, wenn er vorliegt ... doch eben gerade nicht, wenn man auf Kraken BTC im Wert von ein paar tausend Euro tradet ... oder doch? Damit ist man kein Market Maker und ein kontinuierliches Anbieten liegt auch nicht vor IMO. Dann wäre sonst ja fast jeder Privattrader betroffen.
  22. Das ist so im Fall, dass er die Erträge hat. Aber er gibt ja jemandem sein Geld, damit er für ihn in einem anderen Land .... ach warte mal ... nach was klingt das noch gleich? .... Ach ... mhhhh ... ich komm einfach nicht drauf, was das noch gleich für ein Tatbestand ist .... mhhh..... Naja vielleicht kommt ihr ja drauf. 🤓 Wenn @Unique888 z.B. deutscher ist, wird sich, wie @bjew schon sagt der Fiskus hier für dich interessieren. Nicht unsere "Freunde" aus Panama. Ich will jetzt nix unterstellen ... aber dubios ist noch untertrieben. - oder es ist ein wirklich guter Troll 😎
  23. Wartest du auf Fatfinger-Trades im Suff? 😂
  24. Da hätte ich zwei Fragen: Wie war das? Gab es Unterschiede zwischen Airdrops: 1. der Airdrop der einem sozusagen aufgezwungen wird - z.B. man meldet sich bei Blockchain an und bekommt dort die XLM ob man will oder nicht 2. der Airdrop den man z.B. durch eine Leistung herbeigeführt hat War das nicht so das bei 1. keine Einkommenssteuer möglich ist, da es an der Anschaffung fehlt? Wenn doch, wird dann bei einer Veräußerung die Kostenseite mit 0€ angenommen? Also grundlegend: Ist ein Airdrop in Fall 1 ein Einkommen?
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