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Bitpanda/PANTOS/BEST


phokos

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb sven011092:

Oh man :D hat mich eben meine Sparkasse ganz neugierig angerufen und nachgefragt, warum ich höhere Geldbeträge nach Österreich geschickt habe. Mit Bitpanda konnten die dann natürlich noch nichts anfangen. War wohl ein Kontroll-Anruf zwecks Geldwäsche usw. 

Mein Investmentberater (den ich tatsächlich bei einer Bank noch habe!!) hat mich erst neulich vor BTC und Krypto gewarnt, sogar sehr eindringlich. Oh, dachte ich, wenn du mein Portfolio sehen würdest........Gleiche Bank- anderes Bundesland- hat irgendwann im letzten Jahr in einer Analyse den BTC Preis in Zukunft bei 90.000 Euro gesehen. 

Bearbeitet von Natoshi Sakamoto
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https://help.blockpit.io/hc/de-at/articles/360012101119-Wie-wird-in-Österreich-mit-Coins-Token-aus-Masternodes-und-Staking-steuerlich-umgegangen-

im cryptotaxguide für Österreich steht bezüglich staking dass wohl davon auszugehen ist dass es kein gewerbliches Ausmaß annimmt... daher gleich wie gekaufte Cryptos

Fakt ist halt leider dass es weder in De noch in At abschliessend geklärt ist weshalb es hier auch immer Verunsicherung gibt...

 

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vor 17 Minuten schrieb Locke:

 

Fakt ist halt leider dass es weder in De noch in At abschliessend geklärt ist weshalb es hier auch immer Verunsicherung gibt...

 

Richtig: Und würde Bitpanda staking anbieten, wäre doch dann gleich das Geschrei groß: "Und was ist mit der Steuer?".
Seien wir froh, dass das bitpanda nicht anbietet, sonst gibt es nur wieder Unklarheiten, seltsame Kommentare.....

 

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Es gibt doch auch so schon Unsicherheit bei der Steuer. Übrigens, wer garantiert mir, dass das Finanzamt die Ausdrucke von Blockpit oder Cointracking anerkennt oder genau in dem Maße akzeptiert wie sie rauskommen?

Blockpit Bug bei Bestaufschlag: weiß das Finanzamt davon?

Ich bin bei der Lohi, nach meinem letzten Besuch bezgl Firmenaktien aus dem Ausland hatten die erstmal wie wild gerudert und die Cheffun musste ran.

Und noch ne Anekdote: meine Frau wollte vor Jahren persönlich ihre Unterlagen abgeben und wurde von der Steuerfachangestellten richtig mies zur Sau gemacht, wie sie auf die Idee komme das so und so und hier und da einzutragen, sie wisse das ja wohl besser weil sie hier arbeite. Meine Frau hatte ihr dann nur die Anleitung zum Ausfüllen der Formulare hingelegt und gezeigt wos steht, dann war Stille.

Bearbeitet von grinschor
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Müssen sie nicht, sind aber auch froh wenns sowas gibt... wenns allerdings viele Fehler gibt werden sie die nicht mehr akzeptieren und stichprobenartige Kontrollen werdens wohl auch machen also alles wie gehabt... wenn die Plattformen tatsächlich noch mehr Informationen an die Finanzämter melden müssen gibt es halt zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für die Ämter

Wenn es aber tatsächlich zu einer 10 Jahre Behaltefrist kommen sollte sehe ich für mich ein weiteres Problem:

sagen wir du hast 10000 best und stakest die... du bekommst 1000 best durchs staken.... du kaufst nocheinmal 10000 best...du willst die alle nach einem jahrnach dem zweiten Einkauf steuerfrei verkaufen... geht aber nicht da fifo, du bist in null komma nix dann steuerpflichtig oder habe ich da nen Gedankenknoten?!

 

eigentlich eh egal weil ich denke nicht dass es so schnell bei bp kommen wird...

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vor 14 Minuten schrieb Heineken:

Steuer hin oder her. Interessantes Thema. 

Aber wer wegen paar Steuerabgaben weint, dreht anscheinend jeden Cent 3x herum.

Ich hatte bisher keine Probleme. Wenn das Amt was haben will, dann wird es sich schon melden.

Das nötigste wissen wir ja alle!

Wie Heineken sagt, das nötigste wissen wir.

Mir persönlich kommt vor bei Crypto nimmt jeder die Steuer so extrem ernst, was vl. viele bei Nebenjobs mit Barbezahlung usw. egal ist.
Ich denke das wichtigste ist alles dokumentieren zu können sollte eine Prüfung im Haus sehen.
Und was nicht schadet, manchmal Ausdrucke von z.B. Blockbit zu machen wie sie die Steuerbehandlung zu gewissen Thema handhaben mit Datumsaufdruck. Wäre mein Empfehlung.

Alles andere sehe ich locker. Bestimmt wird hier das Finanzamt total überfordert sein. So viele Sachen an Einkünften, Crypto, Aktien, ETFs usw. 
Sie können nur einen Handvoll kontrollieren und wenn sie jemanden kontrollieren der z.B. 3000 Trades im Jahr oder mehr macht. Viel Spaß bei der Durchsicht würde ich hier dem Kontrolleur wünschen :D 😆


Und ich würde mir wünschen das hier weniger über Steuern geschrieben wird, das macht den Thread hier unendlich lang.

Ein BITPANDA/BLOCKBIT/Bitpanda Steuer Thema separat wäre hier vl doch Sinnvoll.

 

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staking sehe ich unproblematisch, genauso 1 jahr Haltefrist, zumindest in Österreich folge ich da der Einschätzung einiger Juristen aus drm Cryptovereich

beim Index sieht es ganz anders aus, da wird jedes monat im Hintergrund gekauft/verkauft, finde ich sehr unnötig kompliziert und ist zu 100% steuerpflichtig sobald du die Freigrenze überschreitest

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vor 53 Minuten schrieb Zulgohlan:

staking sehe ich unproblematisch, genauso 1 jahr Haltefrist, zumindest in Österreich folge ich da der Einschätzung einiger Juristen aus drm Cryptovereich

In Österreich ist die Steuerliche Behandlung von Krypto-Assets mM auch im Bezug auf staking klar festgelegt.

Also keine Haltefrist und 27,5% (§ 27a Abs. 1 EStG).

Zitat

Werden Krypto-Assets jedoch zinstragend veranlagt, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Krypto-Assets unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG (iVm § 27a Abs. 6 EStG). Eine zinstragende Veranlagung findet statt, indem Krypto-Assets an andere Marktteilnehmer (private Personen oder auf Handel mit Krypto-Assets spezialisierte Unternehmen) verliehen werden.

Zitat

Krypto-Assets im Privatvermögen

Ertragsteuerliche Behandlung

Die ertragsteuerliche Behandlung von Krypto-Assets im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden. Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Krypto-Assets Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %.

Beim Verleihen muss das Wirtschaftsgut den Besitzer wechseln, nicht wie zB bei den BEST rewards.

Bearbeitet von Stone
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vor 12 Stunden schrieb Coinyphäe:

CHZ und DOT werden gerade bei der Pro als EUR-Trading-Pairs geaddet 👍
ADA dürfte auch bald folgen.

Wenn da noch mehr dazu kommen, wird es aber langsam Zeit für eine Trading Paar Suche im Interface :lol:

Bearbeitet von Cftral
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vor 31 Minuten schrieb Stone:

In Österreich ist die Steuerliche Behandlung von Krypto-Assets mM auch im Bezug auf staking klar festgelegt.

Also keine Haltefrist und 27,5% (§ 27a Abs. 1 EStG).

 

Cryptotaxguide von BLockpit dazu:
4.4. Staking und Masternodes Beim Staking handelt es sich um Vorgänge, welche dem Mining verwandt sind. Es gelten dieselben steuerlichen Regeln, die bereits beim Mining angesprochen wurden. Es ist jedoch idR davon auszugehen, dass dies kein gewerbliches Ausmaß annimmt, weswegen Einkünfte aus Staking unter die sonstigen Leistungen iSd § 29 Z 3 EStG zu subsumieren sind. Wie beim Mining ist auch hier vom Vorliegen eines Anschaffungsvorganges auszugehen.

 

Blockpit formuliert das halt nach wie vor recht offen und schreibt eben auch dass es nicht dezidiert geregelt ist, sie kommen halt zum Schluss dass..

https://www.crypto-tax.at/images/pdf/20201010_Folien_Trading_Staking_STO.pdf
find ich auch interessant, kommen zum Schluss dass es vom Staking Modell abhängt, welche steuerrechtlichen Folgen es hat...

Bearbeitet von Locke
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Zum Thema Steuer nochmal und vielleicht eine etwas provokative Frage: Ist es die Pflicht von bitpanda (oder einem anderem Börsenbetreiber) zu klären, wie die angebotenenen Produkte in den jeweiligen Ländern korrekt zu versteuern sind? 

Meiner Meinung nach nicht.

Bitpanda stellt verschiedene Produkte zur Wahl, die man als Kunde auswählen kann oder nicht. Bitpanda stellt auch alle Daten zur Verfügung, die für eine steuerlich korrekte Behandlung nötig sind.

WIE man das ganze dann in seiner persönlichen Steuererklärung angeben muß, ist in meinen Augen nicht das Problem von bitpanda, sondern es ist ein persönliches Problem, das von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.

 

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vor 11 Stunden schrieb Krypto-Patty:

In Deutschland sind Aktien egal ob geschenkt oder selbst erworben nicht steuerfrei. Kapitalsertragssteuer iHv. 25% dazu kommt evtl. noch die Schenkungssteuer die aber in diesem Fall nicht greift. 
Aktien egal ob 10 min. oder 25 Jahre kommt die Kapitalertragssteuer drauf wenn ich einen Gewinn damit erziele. 

danke für die Antwort, hätte dazu schreiben sollen das ich aus Österreich bin. 🙂

da jemand Infos? ich hoffe das uns spätestens bitpanda selbst in den faqs darüber aufklärt.

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vor 4 Stunden schrieb michaelsto:

danke für die Antwort, hätte dazu schreiben sollen das ich aus Österreich bin. 🙂

da jemand Infos? ich hoffe das uns spätestens bitpanda selbst in den faqs darüber aufklärt.

von Bitpanda kommt diesbezüglich Nichts, ausser der Verweis auf Blockpit

habe ein bisschen mit dem Support diskutiert, war im Endeffekt nicht ertragreich ;)

Bearbeitet von Zulgohlan
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Zum Thema Steuer und Staking (in Ösiland):

Zinsen sind als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital definiert (Einkommensteuergesetz 1988 § 27). Da beim Delegieren einer Kryptowährung in einen Staking Pool kein Kapital überlassen wird, sind Rewards vermutlich (!) keine Zinsen.

de fakto ein Jahr halten und steuerfrei > dies ist aber keine Steuerberatung; ich gehe nur konform mit der steuerlichen Einschätzung einer Steuerberatung, da dies auf mich schlüssig nachzuvollziehen ist und in dieser Argumentaion wahrscheinlich auch beim FA durchgeht (da sich die sowieso weniger auskennen xP)

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Am 30.1.2021 um 12:22 schrieb Krypto-Patty:

Ist BEST geworden.

PAN kostete zum ICO 1€ Cent 

tja lieber @chillside hast so einiges verpasst. 

Verpasst? Hab beim ico von best einige tausend bei 8 cent eingekauft. Kannst gern nachrechnen ✌🏽

pantos hab ich mit gewinn komplett abgestoßen.

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vor 14 Minuten schrieb Locke:

und schon wieder ist bp offline...

naja, es wird auch technisch eine Herausforderung sein die Stocks zu integrieren und immer mehr User zu verwalten. Da geht es BP nicht anders, als andere Plattformen auch, die genau so oft nicht erreichbar sind. 

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vor 15 Minuten schrieb Werkzeugfreak:

laut der Bitpanda Status Seite sollte alles laufen

Bei mir geht Bitpanda Brocker im Webbrowser nicht und auf meinem Iphone auch nicht...

also Aufruf des Broker funktioniert im Firefox, Trades sind gesperrt für die Paare und CHZ und DOT sind schon ersichtlich im Markt

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vor 3 Stunden schrieb Zulgohlan:

Zum Thema Steuer und Staking (in Ösiland):

Zinsen sind als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital definiert (Einkommensteuergesetz 1988 § 27). Da beim Delegieren einer Kryptowährung in einen Staking Pool kein Kapital überlassen wird, sind Rewards vermutlich (!) keine Zinsen.

de fakto ein Jahr halten und steuerfrei > dies ist aber keine Steuerberatung; ich gehe nur konform mit der steuerlichen Einschätzung einer Steuerberatung, da dies auf mich schlüssig nachzuvollziehen ist und in dieser Argumentaion wahrscheinlich auch beim FA durchgeht (da sich die sowieso weniger auskennen xP)

So ähnlich argumentiert mein STB auch. Für Deutschland. Ich denke, wenn man für die ersten beiden Steuererklärungen Hilfe dazunimmt, macht man keinen Fehler. 😉

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