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vor einer Stunde schrieb TomsArt:

Euch fehlt einfach die Fantasie... aber ihr könnt ja googeln zur Erhellung ;)

Ich dachte immer, das ist ein abstrakter Gremling....das links oben wäre dann eins der Ohren. Aber ok kann auch Kunst sein. 😀

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vor 3 Stunden schrieb FooFighterBT:

Diese Lamas sehen aber auch verdammt süß aus... ❤️ 

Du bist dann somit auch einer der wenigen die ihr Logo rechtmäßig benutzen, 99,9% begehen regelmäßig hier und in anderen Foren eine Urheberrechtsverletzung ;)

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vor einer Stunde schrieb QQQ:

Du bist dann somit auch einer der wenigen die ihr Logo rechtmäßig benutzen, 99,9% begehen regelmäßig hier und in anderen Foren eine Urheberrechtsverletzung ;)

oder man besitzt das Bild... Jokin hat aber bestimmt keinen Goldesel :lol:

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vor 37 Minuten schrieb TomsArt:

oder man besitzt das Bild...

Was dann ja auch keine Urheberrechtsverletzung darstellt, ...wenn man der Urheber ist, oder eine Lizenz dafür hat, um es zu verwenden.

Bearbeitet von QQQ
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vor 5 Minuten schrieb Exodus:

Ein Urheber der sein Werk samt Rechten verkauft darf es nicht mehr einfach so nutzen.  ;) 

So weit waren wir bei Thema noch nicht ;) 

vor 5 Minuten schrieb Exodus:

Falsch, Beispiel? 

http://www.it-rechtsinfo.de/urheberrecht-eigentuemer-haben-nicht-immer-auch-nutzungsrechte

und ja man kann alles vertraglich regeln, bzw. sollte man es auch. In den seltenen Fällen (besonderes bei Bildern) bekommt man aber ein uneingeschränktes recht.
Bitte einlesen https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht;)

Bearbeitet von QQQ
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vor 9 Minuten schrieb QQQ:

Natürlich kann man das. War nie die Frage. 

Es ging darum was für die legale Nutzung besser ist, Urheber (du), Besitzer (TomsArt) oder Eigentümer(ich).

 

Vielleicht habe ich das zu knapp beschrieben, hier ein Beispiel:

mein Avatar hier habe ich selbst erstellt, ich bin der Urheber, Eigentümer und Besitzer in einer Person. Wenn ich das jetzt tokenisiere und verkaufe bin ich kein Eigentümer mehr. Dann lösche ich es hier und bin auch kein Besitzer mehr. Aber ich bleibe trotzdem für alle Zeit der Urheber. Nutzen darf ich es aber trotzdem nicht*. 

Ist es so verständlicher geschrieben? 

 

* Natürlich kann ich dann mit dem neuen Eigentümer was zur Nutzung vereinbaren. Aber das MUSS ich dann wenn ich es nutzen möchte.

Bearbeitet von Exodus
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vor 13 Minuten schrieb Exodus:

Natürlich kann man das. War nie die Frage. 

Es ging darum was für die legale Nutzung besser ist, Urheber (du), Besitzer (TomsArt) oder Eigentümer(ich).

 

Vielleicht habe ich das zu knapp beschrieben, hier ein Beispiel:

mein Avatar hier habe ich selbst erstellt, ich bin der Urheber, Eigentümer und Besitzer in einer Person. Wenn ich das jetzt tokenisiere und verkaufe bin ich kein Eigentümer mehr. Dann lösche ich es hier und bin auch kein Besitzer mehr. Aber ich bleibe trotzdem für alle Zeit der Urheber. Nutzen darf ich es aber trotzdem nicht*. 

Ist es so verständlicher geschrieben? 

 

* Natürlich kann ich dann mit dem neuen Eigentümer was zur Nutzung vereinbaren. Aber das MUSS ich dann wenn ich es nutzen möchte.

Genau, habe auch nix anderes gesagt. Steht hier auch gut beschrieben...
Von Grund auf hast du alle rechte als Urheber, du musst weiters die Rechte sogar explizit abtreten, um es nicht selbst verwenden zu können.

Zitat

...Der Eigentumserwerb beinhaltet nicht automatisch das Recht, das urheberrechtlich geschütztes Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen. Der Urheber ist als Schöpfer des Werkes gem. § 19a UrhG Inhaber des Rechtes, dieses öffentlich zugänglich zu machen. Daran ändert es nichts, dass er das Werk veräußert. Gem. § 44 Abs. 1 UrhG räumt der Urheber eines Werkes mit dessen Veräußerung dem Erwerber grundsätzlich kein Nutzungsrecht ein. Abweichende Vereinbarungen müssten ausdrücklich vertraglich geregelt werden.

http://www.it-rechtsinfo.de/urheberrecht-eigentuemer-haben-nicht-immer-auch-nutzungsrechte

 

Bearbeitet von QQQ
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vor 2 Minuten schrieb QQQ:

Genau, habe auch nix anderes gesagt. Steht hier auch gut beschrieben...
Von Grund auf hast du alle rechte als Urheber, du musst sogar die Rechte explizit abtreten, um es nicht selbst verwenden zu können.

 

Ich denke wir reden an einander vorbei. 

Wir sind doch wegen des Lamas von @FooFighterBTauf das Thema gekommen. Also ein Avatar welches tokenisiert als NFT gekauft wurde. 

Dein Beispiel ist natürlich richtig - aber aus dem Jahr 2008, da gab es noch gar keine NFT.

Und die NFT werden üblicherweise anonym samt aller Rechte gehandelt, da braucht man nix per extra Vertrag explizit übertragen... ;) 

 

Ich hoffe es ist jetzt verständlich geschrieben. 

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