Zum Inhalt springen

Kryptowährung und Steuererklärung


Human007

Empfohlene Beiträge

Hallo, 

Ich hätte da eine Frage bzgl. Kryptowährung und Steuererklärung und zwar habe ich vor kurzem ein Konto bei Coinbase eröffnet und angefangen, Kryptowährungen zu kaufen. Diese würde ich gerne langfristig halten. Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man die Kryptowährung mit Gewinn nach mehr als einem Jahr verkauft, keine Steuern zahlen muss. 

Die Frage, die ich mir jetzt stelle: Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Muss ich nun eine Steuererklärung einreichen, weil ich Kryptowährung gekauft habe? Ich habe nicht vor, die Kryptowährung kurzfristig zu verkaufen. Ich will immer wieder dazu kaufen und die Kryptowährungen, die ich besitze, für eine sehr lange Zeit halten.

 

Viele Grüße,

Human007

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Human007:

Ich hätte da eine Frage bzgl. Kryptowährung und Steuererklärung und zwar habe ich vor kurzem ein Konto bei Coinbase eröffnet und angefangen, Kryptowährungen zu kaufen. Diese würde ich gerne langfristig halten. Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man die Kryptowährung mit Gewinn nach mehr als einem Jahr verkauft, keine Steuern zahlen muss. 

Die Frage, die ich mir jetzt stelle: Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Muss ich nun eine Steuererklärung einreichen, weil ich Kryptowährung gekauft habe? Ich habe nicht vor, die Kryptowährung kurzfristig zu verkaufen. Ich will immer wieder dazu kaufen und die Kryptowährungen, die ich besitze, für eine sehr lange Zeit halten.

 

Nein, der Kauf ist nicht steuerbar.

Eine Steuererklärung ist erst erforderlich wenn du etwas in Jahresfrist verkaufst oder eben Erträge aus den Coins hast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...
Am 10.12.2021 um 18:01 schrieb Rikki77:

Nein, der Kauf ist nicht steuerbar.

Eine Steuererklärung ist erst erforderlich wenn du etwas in Jahresfrist verkaufst oder eben Erträge aus den Coins hast.

Angenommen ich halte über ein Jahr und verkaufe, muss ich den Gewinn dennoch bei FA angeben, auch wenn dieser von der Steuer befreit ist?
Ist es denn dann auch so, dass wirklich keine Steuer gezahlt werden muss oder gibt es doch eine Nachverrechnung?
Denn wenn es keine Nachverrechnung gibt, warum muss es denn dann überhaupt angegeben werden? Einfach damit das FA über die finanzielle Situation Bescheid weiß?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Josha:

Angenommen ich halte über ein Jahr und verkaufe, muss ich den Gewinn dennoch bei FA angeben, auch wenn dieser von der Steuer befreit ist?
Ist es denn dann auch so, dass wirklich keine Steuer gezahlt werden muss oder gibt es doch eine Nachverrechnung?
Denn wenn es keine Nachverrechnung gibt, warum muss es denn dann überhaupt angegeben werden? Einfach damit das FA über die finanzielle Situation Bescheid weiß?

Wie Amsi schon sagt, nein musst du nicht. Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, muss sie jetzt bzw. später beim Verkauf deswegen auch nicht machen, wenn du nichts zu versteuern hast. 

Aber das FA könnte sich evtl. später bei dir melden und fragen, woher plötzlich das viele Geld auf dem Konto, womit du den Lambo und die Villa finanziert hast. Das musst du dann erklären können. Also immer die Käufe und Verkäufe für eventuelle spätere Fragen dokumentieren.  

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 29.12.2021 um 08:53 schrieb Stone:

In Österreich könnte es durch die geplante Steuerreform (Entfall Haltefrist vllt. rückwirkend ab 03.21 / 27,5% KEST) schon für 2021 anders behandelt werden als in Deutschland.

Nein, die KEST und anderes wird nicht rückwirkend berechnet. Bitte nicht solchen Unsinn verbreiten.

Erst wenn die Regeln in kraft treten, ist der Stichtag, ab wann nach den neuen Regeln berrechnet wird. 

Bearbeitet von Gast
Erg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb alica:

Nein, die KEST und anderes wird nicht rückwirkend berechnet. Bitte nicht solchen Unsinn verbreiten.

Erst wenn die Regeln in kraft treten, ist der Stichtag, ab wann nach den neuen Regeln berrechnet wird. 

Warum so unfreundlich?

Tausende Unterschriften für Petition gegen geplante Krypto-Steuer

Zitat

2 Stichtage in der Kritik

Weil die neue Steuer mit dem 1. März 2022 in Kraft treten soll und rückwirkend ab 28. Februar 2021 gelten soll, gibt es seitens der vier Validvent-Vertreter folgende beiden Forderungen:

1. Ein unterjähriger Stichtag führt dazu, dass für ein Kalenderjahr zwei unterschiedliche Rechtslagen anzuwenden sind. Die neue und die alte Rechtslage unterscheiden sich zum Teil wesentlich, insbesondere in der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Das führt zu einem erheblichen Mehraufwand. Damit wird das Steuerrecht schwieriger und nicht einfacher.

2. Ein Stichtag in der Vergangenheit nimmt Hodlern und Sparern das Vertrauen auf die steuerfreie Haltefrist und wirkt wie eine rückwirkende Einführung. Die Wahl des zurückliegenden Stichtages ist überraschend und kommt aus heiterem Himmel. Damit wird das Steuerrecht unvorhersehbar und nicht fairer.

Demnach müsste man in A bei ab 03.21 gekauften coins 27,5% KEST abführen egal wann man diese (nach 03.22) verkauft, da auch die Haltefrist zum gleichen Termin entfällt.

Bearbeitet von Stone
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Für AT)

Ev. habt ihr auch aneinander vorbei geredet/geschrieben. Für alle Kryptoveräußerungen im Jahr 2021 gilt auf jeden Fall das alte ESt. System (steuerfrei nach 1 Jahr, davor progressive ESt.). Ab morgen und bis 28.02.2022 gibt es ein optionales OptIn in das neue KeSt. System für Veräußerungen in diesem Zeitraum (falls die Coins nicht nach altem System schon steuerfrei waren) und ab 01.03.2022 gilt dann für alle Veräußerungen das neue System.

Bearbeitet von jkl
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb jkl:

(Für AT)

Ev. habt ihr auch aneinander vorbei geredet/geschrieben. Für alle Kryptoveräußerungen im Jahr 2021 gilt auf jeden Fall das alte ESt. System (steuerfrei nach 1 Jahr, davor progressive ESt.). Ab morgen und bis 28.02.2022 gibt es ein optionales OptIn in das neue KeSt. System für Veräußerungen in diesem Zeitraum (falls die Coins nicht nach altem System schon steuerfrei waren) und ab 01.03.2022 gilt dann für alle Veräußerungen das neue System.

Genau so ist es, und das sagte ich auch. Die KEST ist nicht schon ab 03.21 zu rechnen. 

@Stoneist hierbei leider zu beratungsresistent. Aber egal, es wird irgendwann jeder verstehen.

@Stone, wo war ich unfreundlich? Ich weise nur darauf hin, wenn jemand Unsinn schreibt, und auch noch darauf pocht. Da es nicht hilfreich ist, andere mit nachweislich falschen Infos zu füttern.

Dein Link vermittelt genau solches Halbwissen, was zu falschen Schlussfolgerungen führen, wie bei Dir.

Immer mehrere Quellen, analysieren! Wie diesen, und noch viele mehr. https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-news-aenderung-der-besteuerung-von-krypto-assets-ab-1-3-2022/

...ich hoffe du nimmst es jetzt endlich an, und erzählst nichts mehr falsches. 

Sonst bitte um Gegendarstellungen? Noch als Tipp, lese in Zukunft vorher auch: https://www.enzinger-stb.at/leistungen/krypto-assets-blockchain/

Dann kommen auch keine Falschaussagen mehr.

Thx.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

hier ein Cross-Post, den ich auch im Bitpanda/Best Thread abgesetzt habe, da ich mir nicht sicher bin wo er am besten passt ...

Wie verbucht ihr Eure BEST Rewards (im speziellen für Österreich)?

Ab 1.1.22 (neues Steuergesetz AT) sehe ich das so ... mit Eingang zu 0 Euro verbuchen, und bei einem späteren Verkauf den vollen Betrag mit 27,5% KeSt versteuern!
Im Export von Bitpanda ist dieser Eingang auch mit 0 Eur verbucht!

Für die Jahre davor finde ich im Export von Bitpanda für die BEST Rewards jeweils aktuelle Preise verbucht -> sind diese dementsprechend (noch mit Einkommensteuersatz) zu versteuern, oder wendet ihr wie künftig den Eingang mit 0 Eur und später voll versteuern an?

Vielen Dank für Eure Info, wäre auch interessant wenn jemand Blockpit verwendet (wie hier die Auslegung ist)?

fox

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 31.12.2021 um 13:25 schrieb Stone:

Warum so unfreundlich?

Tausende Unterschriften für Petition gegen geplante Krypto-Steuer

Demnach müsste man in A bei ab 03.21 gekauften coins 27,5% KEST abführen egal wann man diese (nach 03.22) verkauft, da auch die Haltefrist zum gleichen Termin entfällt.

wie sieht das dann bei Aktion aus? Gilt das dann auch für Aktien, sonst wäre es unfair.

 

jetzt mal eine Zwischenfrage. Wenn Euro hat und der gegenüber dem Dollar oder an Wert gewinnt muss man doch gar keine Steuerzahlen oder, egal innerhalb von einem Jahr und nach einem Jahr?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 5.1.2022 um 11:04 schrieb fox912:

Hallo,

hier ein Cross-Post, den ich auch im Bitpanda/Best Thread abgesetzt habe, da ich mir nicht sicher bin wo er am besten passt ...

Wie verbucht ihr Eure BEST Rewards (im speziellen für Österreich)?

Ab 1.1.22 (neues Steuergesetz AT) sehe ich das so ... mit Eingang zu 0 Euro verbuchen, und bei einem späteren Verkauf den vollen Betrag mit 27,5% KeSt versteuern!
Im Export von Bitpanda ist dieser Eingang auch mit 0 Eur verbucht!

Für die Jahre davor finde ich im Export von Bitpanda für die BEST Rewards jeweils aktuelle Preise verbucht -> sind diese dementsprechend (noch mit Einkommensteuersatz) zu versteuern, oder wendet ihr wie künftig den Eingang mit 0 Eur und später voll versteuern an?

Vielen Dank für Eure Info, wäre auch interessant wenn jemand Blockpit verwendet (wie hier die Auslegung ist)?

fox

Gilt das was du da schreibst nur für Österreich oder auch für Deutschland?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb sisqonrw:

jetzt mal eine Zwischenfrage. Wenn Euro hat und der gegenüber dem Dollar oder an Wert gewinnt muss man doch gar keine Steuerzahlen oder, egal innerhalb von einem Jahr und nach einem Jahr?

doch musst du, sind Kapitalerträge.
Was fox912 schreibt gilt für Österreich ab 2022, nicht für Deutschland.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Serpens66:

doch musst du, sind Kapitalerträge.
Was fox912 schreibt gilt für Österreich ab 2022, nicht für Deutschland.

Ähm, ich vermute du hast die Frage falsch verstanden?

Immerhin könnte da ein Wort fehlen:

vor 11 Stunden schrieb sisqonrw:

jetzt mal eine Zwischenfrage. Wenn Euro hat und der gegenüber dem Dollar oder an Wert gewinnt muss man doch gar keine Steuerzahlen oder, egal innerhalb von einem Jahr und nach einem Jahr?

Wenn MAN Euro hat ...

... dann hat man die Währung in der die Steuern bezahlt werden. Ob der Euro gegenüber dem USD, Yen oder RMB an Wert gewinnt ist vollkommen egal.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 5.1.2022 um 11:04 schrieb fox912:

Hallo,

hier ein Cross-Post, den ich auch im Bitpanda/Best Thread abgesetzt habe, da ich mir nicht sicher bin wo er am besten passt ...

Wie verbucht ihr Eure BEST Rewards (im speziellen für Österreich)?

Ab 1.1.22 (neues Steuergesetz AT) sehe ich das so ... mit Eingang zu 0 Euro verbuchen, und bei einem späteren Verkauf den vollen Betrag mit 27,5% KeSt versteuern!
Im Export von Bitpanda ist dieser Eingang auch mit 0 Eur verbucht!

Für die Jahre davor finde ich im Export von Bitpanda für die BEST Rewards jeweils aktuelle Preise verbucht -> sind diese dementsprechend (noch mit Einkommensteuersatz) zu versteuern, oder wendet ihr wie künftig den Eingang mit 0 Eur und später voll versteuern an?

Vielen Dank für Eure Info, wäre auch interessant wenn jemand Blockpit verwendet (wie hier die Auslegung ist)?

fox

Der Vollständigkeit halber hier auch die Antwort auf die Frage im anderen Thread (gilt für Österreich): 

 

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich haben so das Gefühl, dass die Kryptisch-Währungen, die quasi nichts anderes als EUR oder Dollar sind, benachteiligen. Anders behandeln. Weil das gut läuft, einen Hype gibt. Damit kommen manche nicht klar.

 

Wenn man z.B. EUR besitzt will keiner von dir 27,5% KeSt. Oder doch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb sisqonrw:

Wenn man z.B. EUR besitzt will keiner von dir 27,5% KeSt. Oder doch?

"Euro" ist die Basiswährung - das ist der wesentliche Unterschied zu allen anderen Währungen und Wirtschaftsgütern.

vor 5 Minuten schrieb sisqonrw:

Ich haben so das Gefühl, dass die Kryptisch-Währungen, die quasi nichts anderes als EUR oder Dollar sind, benachteiligen.

Nee, dir fehlt nur Wissen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb sisqonrw:

Wenn man z.B. EUR besitzt will keiner von dir 27,5% KeSt. Oder doch?

Wenn Du es schaffst, dass deine EUR gegen den EUR im Wert steigen, wird das Finanzamt dir sicher den Wertzuwachs besteuern.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
Am 7.1.2022 um 22:16 schrieb sisqonrw:

Gilt das was du da schreibst nur für Österreich oder auch für Deutschland?

Meiner Meinung nach für Österreich ... für Deutschland habe ich mich da zu wenig eingelesen, was ich so mitbekomme fällt es aber zumindest mehr in eine "Grauzone"?!

Bitte selber prüfen!

Bearbeitet von fox912
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...
vor 27 Minuten schrieb sisqonrw:

Ich habe für 100 ADA Staking 150 MELD Crypto erhalten. Aber MELD hat kein Kurswert aktuell. Was muss ich dem Finanzamt mitteilen?

Noch garnichts. Bei einem Wert von 0 bei Zufluss ist nix steuerbar. 

Erst wenn Du ihn Veräußerst wird es steuerbar, so er denn an Wert gewinnt. ;o)) 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.