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Bitpanda/PANTOS/BEST


phokos

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vor 9 Stunden schrieb daisyduck:

Kann man Best auch staken. Gibt ja mehr als genug davon. So viele sogar das die Jungs von Bitpanda am Ende des IEO

noch mal selbst ein wenig gekauft haben.

Wie Locke schon beschrieben Rewardmechanismus, aber meines Erachtens nach besser als staken da die Vergütung immer die Gleiche ist und Du es selber in de Hand hast diese auf ein recht hohes Level zu erhöhen, übrigens erhöhst Du damit dann auch Deine gestakten Coins. 😉

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Bezüglich staking meint BTC-Echo:

"Nun gilt für Kryptowährungen, die aus Staking und Lending generiert werden, eine Haltefrist von einem Jahr."

Hier der ganze Artikel: https://www.btc-echo.de/news/staking-bundesfinanzministerium-kippt-10-jahre-krypto-haltefrist-140959/

 

Das bedeutet Rewards aus Staking und Lending sind nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei?!

Das wäre ja absolut traumhaft 😁

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vor 35 Minuten schrieb Shaky:

Bezüglich staking meint BTC-Echo:

"Nun gilt für Kryptowährungen, die aus Staking und Lending generiert werden, eine Haltefrist von einem Jahr."

Hier der ganze Artikel: https://www.btc-echo.de/news/staking-bundesfinanzministerium-kippt-10-jahre-krypto-haltefrist-140959/

 

Das bedeutet Rewards aus Staking und Lending sind nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei?!

Das wäre ja absolut traumhaft 😁

Wo kannst Du das rauslesen? Ich leider nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Strom:

Man kann Luna schon wieder kaufen. 

Neee lass mal, mir reicht eine Position mit 99.99% Verlust 😂. Naja, wenigstens gibt es was zu verrechnen, wenn ich dieses Jahr Gewinne erzielen sollte. Glaube ich aber irgendwie nicht daran.

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vor 15 Stunden schrieb Shaky:

Bezüglich staking meint BTC-Echo:

"Nun gilt für Kryptowährungen, die aus Staking und Lending generiert werden, eine Haltefrist von einem Jahr."

Hier der ganze Artikel: https://www.btc-echo.de/news/staking-bundesfinanzministerium-kippt-10-jahre-krypto-haltefrist-140959/

 

Das bedeutet Rewards aus Staking und Lending sind nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei?!

Das wäre ja absolut traumhaft 😁

Blockpit erklärt es anders. Die Rewards werden bei Zufluss besteuert und unterliegen somit anschließend keiner Haltefrist, da kein Anschaffungszeitpunkt vorliegt.

"Ein späterer Verkauf der erhaltenen Rewards aus Staking, Lending und Bounties ist steuerfrei, da kein Anschaffungsvorgang vorliegvorliegt"

Macht auch deutlich mehr Sinn. 

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vor 7 Stunden schrieb Drolli:

Blockpit erklärt es anders. Die Rewards werden bei Zufluss besteuert und unterliegen somit anschließend keiner Haltefrist, da kein Anschaffungszeitpunkt vorliegt.

"Ein späterer Verkauf der erhaltenen Rewards aus Staking, Lending und Bounties ist steuerfrei, da kein Anschaffungsvorgang vorliegvorliegt"

Macht auch deutlich mehr Sinn. 

Bitte aufs Datum achten, der Artikel ist vom April 21.

es muss unterschieden werden, wenn man selbst einen Staking Node betreibt ist man gewerblich eingestuft, anderenfalls privat und dann gilt, soweit ich das bis jetzt überblickt habe, dass die Gewinne auf die Rewards nach einem Jahr steuerfrei sind

zur Sicherheit kann man natürlich auch in der Blockpit Gruppe nachfragen...

 

edit: ich lag falsch, Versteuerung hat bei Gutschrift zu passieren

Bearbeitet von Locke
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Am 13.5.2022 um 10:00 schrieb Locke:

habs mir gerade angesehen:
du siehst unter Panda - Orders in der Pro in welchen Paaren du eine Order gesetzt hast. Hier kannst du sie nicht abbrechen. dann in ein Tradingpaar gehen, den Punkt meine Orders suchen, falls du ihn nicht findest ist unter dem Chart ein kleiner Pfeil nach oben... daneben auf das Zahnrad klicken und alle Märkte anzeigen wählen, du solltest nun deine Orders schließen können

ja, ok, da war zu blind, hab es jetzt gefunden, danke.

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vor 4 Stunden schrieb Locke:

Bitte aufs Datum achten, der Artikel ist vom April 21.

es muss unterschieden werden, wenn man selbst einen Staking Node betreibt ist man gewerblich eingestuft, anderenfalls privat und dann gilt, soweit ich das bis jetzt überblickt habe, dass die Rewards nach einem Jahr steuerfrei sind

zur Sicherheit kann man natürlich auch in der Blockpit Gruppe nachfragen...

Der Artikel ist weiterhin gültig, was auch so durch einen Moderator in der Blockpit-Gruppe unter Verweis auf diesen Artikel mitgeteilt wurde.

Es hat sich ja bisher nichts geändert.

Aber ja, zwischen gewerbliche und nicht gewerblich muss natürlich unterschieden werden. Ich bezog mich auf das nicht gewerbliche Staking. Die Staking-Rewards sind in DE bei Erhalt zu versteuern und unterliegen keiner Haltefrist (keine Steuerberatung). Sonst hättest ja eine doppelte Besteuerung (bei Erhalt und bei Veräußerung vor Ablauf der Haltefrist). 

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vor 58 Minuten schrieb Drolli:

Der Artikel ist weiterhin gültig, was auch so durch einen Moderator in der Blockpit-Gruppe unter Verweis auf diesen Artikel mitgeteilt wurde.

Es hat sich ja bisher nichts geändert.

Aber ja, zwischen gewerbliche und nicht gewerblich muss natürlich unterschieden werden. Ich bezog mich auf das nicht gewerbliche Staking. Die Staking-Rewards sind in DE bei Erhalt zu versteuern und unterliegen keiner Haltefrist (keine Steuerberatung). Sonst hättest ja eine doppelte Besteuerung (bei Erhalt und bei Veräußerung vor Ablauf der Haltefrist). 

Ahok; dann hab ich da was falsch verstanden.. somit steuer beim Zugang, danke fürs klarstellen

Wenn ich mal zeit habe muss ich mir das bmf schreiben mal ansehen; auch wenn ich aus at bin :)

 

Bearbeitet von Locke
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vor 7 Stunden schrieb Troll:

Airdrops mit Gegenleistung: Bei Airdrops mit Gegenleistung muss etwas dafür getan werden, um am Airdrop teilzunehmen. Beispiele hierfür sind das joinen in einen Discord Server, das retweeten auf Twitter oder die Angabe von persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail). Diese Art von Airdrops müssen direkt besteuert werden. Bei Verkauf gilt dann die Veränderung des Kurses, ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde, als maßgeblich und kann steuermildernd, aber auch als Erhöhung der Steuer angesehen werden.

 

Das betrifft doch unsere Best- Rewards?!

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vor einer Stunde schrieb Shaky:

Airdrops mit Gegenleistung: Bei Airdrops mit Gegenleistung muss etwas dafür getan werden, um am Airdrop teilzunehmen. Beispiele hierfür sind das joinen in einen Discord Server, das retweeten auf Twitter oder die Angabe von persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail). Diese Art von Airdrops müssen direkt besteuert werden. Bei Verkauf gilt dann die Veränderung des Kurses, ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde, als maßgeblich und kann steuermildernd, aber auch als Erhöhung der Steuer angesehen werden.

 

Das betrifft doch unsere Best- Rewards?!

Ich weiß nicht ob ein Airdrop ein Reward ist, denke eher nicht, was sagt Blockpit?

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vor 2 Minuten schrieb Troll:

Ich weiß nicht ob ein Airdrop ein Reward ist, denke eher nicht, was sagt Blockpit?

Hat Blockpit nicht immer damit argumentiert, dass die Bestrewards ein Airdrop ist der auf Gegenleistung beruht? (Rewards beanspruchen + traden) 

Genau deshalb wären die Rewards ja auch steuerfrei, so die bisherige Blockpit Argumentation.

Laut dem oberen Artikel trifft aber genau das anscheinend nicht zu.

 

Kann bitte irgendjemand der besser im Thema ist etwas dazu sagen?

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