Zum Inhalt springen

Monate spätere Forderung nach abgebrochenem Kauf


BassLightyear

Empfohlene Beiträge

Doch es ist eine Unverschämtheit, eben weil es eine Standard-Antwort ist. bitcoin.de macht sich nicht den Hauch einer Mühe, das Problem zu lösen. Es gibt ja mindestens 3 ähnliche Fälle. Kann ja durchaus sein, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist, weil wir hier im Forum "nur" von diesen drei Fällen wissen. Kann ja sein, dass es 30, 300 oder 3000 Fälle sind, aber die melden sich halt hier nicht an und zahlen zähneknirschend.

In meinen Augen hat bitcoin.de ein massives Vertrauensproblem, das sie aber wohl noch nicht erkannt haben und sie schicken den betroffenen Usern dann halt eine Standard-Antwort.

  • Love it 1
  • Haha 1
  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb red_g:

Auf Basis dieser "Antwort" kann es nur eine Konsequenz geben.

Die Handelsaktivität auf dieser Plattform einstellen.

Es zeigt sich zum wiederholten Male, dass keinerlei Interesse besteht in Ernstfall seine Kunden auch nur in irgendeiner Weise zu unterstützen. 

Soviel zu Thema Sitz in Deutschland und dadurch einfachere Konfliktlösung. 

BG

G.

Wer ist denn von dem Problem betroffen?

... nur diejenigen, die Coins gekauft haben, diese jedoch nie bezahlten.

Warum sollte man nun seine Handelsaktivität einstellen ?!? ... wenn man selber brav seine Order bezahlt, hat man dieses Problem nicht.

 

vor einer Stunde schrieb Aktienspekulaant:

Doch es ist eine Unverschämtheit, eben weil es eine Standard-Antwort ist. bitcoin.de macht sich nicht den Hauch einer Mühe, das Problem zu lösen. Es gibt ja mindestens 3 ähnliche Fälle. Kann ja durchaus sein, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist, weil wir hier im Forum "nur" von diesen drei Fällen wissen. Kann ja sein, dass es 30, 300 oder 3000 Fälle sind, aber die melden sich halt hier nicht an und zahlen zähneknirschend.

In meinen Augen hat bitcoin.de ein massives Vertrauensproblem, das sie aber wohl noch nicht erkannt haben und sie schicken den betroffenen Usern dann halt eine Standard-Antwort.

Dir ist nicht bewusst, dass bitcoin.de das Problem nicht lösen kann, da es bereit in der Vergangenheit entstanden ist.

Dir ist auch nicht bewusst, dass bitcoin.de in keinsterweise das Problem lösen muss.

Es "wäre lediglich schön", wenn
- bitcoin.de Maßnahmen ergreifen würde das Problem in Zukunft auftauchen zu lassen
- bitcoin.de den mahnenden User überprüfen würde ob er die Coins nicht zwischenzeitlich bereits anderweitig verkaufte und später wieder neu kaufte
- bitcoin.de den Betroffenen den Kontakt zu deren professionellen Rechtsberatung herstellen würde damit alle Fälle gebündelt bearbeitet werden können.
- bitcoin.de den betreffenden Account "In-Only" setzt um zu vermeiden, dass die Coins doch anderweitig verkauft werden
- bitcoin.de den Account "In-Only" setzt um andere Marktteilnehmer vor ähnlichen Erlebnissen mit diesem User zu vermeiden.
Aber deren PFLICHT ist das nicht!

Ob bitcoin.de ein Vertrauensproblem in Deinen Augen hat obwohl Du überhaupt nicht betroffen bist und weder Sachverhalt noch deren Pflichten kennst ist natürlich Deine eigene Entscheidung.  

Und nun ja, wer "zähneknirschend" zahlt, der erfüllt nachträglich seine vertraglichen Pflichten. Wer sich zur Wehr setzt könnte jedoch auch Erfolg haben, wenn Richter dem Verkäufer ankreiden, dass er bereits direkt nach Tradeabbruch hätte anmahnen müssen und nicht erst Monate später.
Wenn bei einem Ermittlungsverfahren zudem heraus kommt, dass er zwischenzeitlich diese Coins an andere verkaufte (das ist zweifelsfrei nachweisbar!), dann hat er zudem eine Falschaussage gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jokin,

sage ich ja Null Unterstützung. 

Ich hatte vor einiger Zeit einen Kauf via Sepa. Leider  musste ich als der Kauf ausgelöst wurde ins Krankenhaus.

Hatte nur via Handy meine Mails zur Hand. Also Support angeschrieben, Fall geschildert und gebeten den Verkäufer zu kontaktieren oder ihm meine Kontaktdaten zu übermitteln, ich hätte den Kauf ein paar Tage später durchgeführt egal wie der Kurs sich entwickelt. 

Ergebnis: Der Kauf wurde aus technischen Gründen abgebrochen, ich habe eine negative Bewertung erhalten. Vom Support gibt es bis heute keine Antwort. 

Ich sehe hier bitcoin.de nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sollte ich von diesem Trade eine ähnliche Aufforderung erhalten, werde ich diese jedenfalls an bitcoin.de weiterreichen, da sie ihre Vermittlerrolle nicht wahrgenommen haben und auf meine Aufforderung hin keinerlei Reaktion gezeigt haben.

Das wars für mich wiedereinmal dazu.

BG

G.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich nochmal weil ich ma wieder so nen hals habe ;)

"...Wer ist denn von dem Problem betroffen?... nur diejenigen, die Coins gekauft haben, diese jedoch nie bezahlten..." - aha ;) sicher nur ne frage der zeit bis ein nichtzahler innerhalb der 3jahresfrist auf die idee kommt doch noch zu bezahlen und dann vom verblüfften damaligen verkäufer sub1k-eur-btc erwartet

  • Thanks 1
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb red_g:

@Jokin,

sage ich ja Null Unterstützung. 

Ich hatte vor einiger Zeit einen Kauf via Sepa. Leider  musste ich als der Kauf ausgelöst wurde ins Krankenhaus.

Hatte nur via Handy meine Mails zur Hand. Also Support angeschrieben, Fall geschildert und gebeten den Verkäufer zu kontaktieren oder ihm meine Kontaktdaten zu übermitteln, ich hätte den Kauf ein paar Tage später durchgeführt egal wie der Kurs sich entwickelt. 

Ergebnis: Der Kauf wurde aus technischen Gründen abgebrochen, ich habe eine negative Bewertung erhalten. Vom Support gibt es bis heute keine Antwort. 

Ich sehe hier bitcoin.de nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sollte ich von diesem Trade eine ähnliche Aufforderung erhalten, werde ich diese jedenfalls an bitcoin.de weiterreichen, da sie ihre Vermittlerrolle nicht wahrgenommen haben und auf meine Aufforderung hin keinerlei Reaktion gezeigt haben.

Das wars für mich wiedereinmal dazu.

BG

G.

Hä?

Wo ist das Problem?

... in so einem Fall überweist Du das Geld und Du bekommst Deine Coins.

Fertig.

Und wenn der Verkäufer sich nicht meldet, dann schreibst Du dem Support, dass Du überwiesen hast, schickst einen Zahlungsnachweis und erhältst dann Deine Coins.

Nochmal und immer wieder: Du hast einen Kaufvertrag geschlossen, den Du erfüllen musst solange der Verkäufer der Stornierung nicht zustimmt. Somit hast Du Deinen Teil des Vertrags zu erfüllen.

... rechtlich gilt das auch Monate später noch - die Frage ist nur ob der Verkäufer nicht hätte auch anmahnen müssen .. kurzfristig und nicht Monate später.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jokin,

bei einem aus technischen Gründen abgebrochenen Trade, Geld zu überweisen?

Sicher nicht. Es gibt keine Möglichkeit mehr mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und kann nur hoffen, dass der flinke Support so gütig ist und die andere Seite überredet, dass er vielleicht die Coins rüberschiebt.

Ich weiß wir haben hier völlig andere Sichtweisen, daher klinke ich mich jetzt hier endgültig aus.

Schönes Wochenende allen.

BG 

G.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

die Frage ist nur ob der Verkäufer nicht hätte auch anmahnen müssen .. kurzfristig und nicht Monate später.

Bisher habe ich nichts darüber gefunden, dass der Verkäufer überhaupt anmahnen muss.

 

Ich stimme Rainer nicht zu und sehe die Sache zu 100% wie Jokin. Der "moralische" Aspekt sei dahingestellt. Vertrag ist Vertrag.

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb red_g:

Es gibt keine Möglichkeit mehr mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen

Das stimmt doch gar nicht. Natürlich kann man die Gegenseite auch nach einem abgebrochenem Trade kontaktieren, notfalls über den Support. Vielleicht verstehe ich aber auch was falsch?!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

- bitcoin.de den mahnenden User überprüfen würde ob er die Coins nicht zwischenzeitlich bereits anderweitig verkaufte und später wieder neu kaufte

 

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

- bitcoin.de den betreffenden Account "In-Only" setzt um zu vermeiden, dass die Coins doch anderweitig verkauft werden

 

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Wenn bei einem Ermittlungsverfahren zudem heraus kommt, dass er zwischenzeitlich diese Coins an andere verkaufte (das ist zweifelsfrei nachweisbar!)

Hm, da sehe ich überhaupt keine Problematik. Kann doch sein, dass der Verkäufer noch Hunderte von Coins auf einer anderen Wallet besitzt. Er müsste sie ja nur nach "Zahlungseingang" an Bitcoin.de rüberschieben und sie dem Käufer gutschreiben lassen.

Wer sagt denn, dass es exakt DIE Coins sein müssen? Es ist doch die gleiche "Ware" oder nicht?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb red_g:

@Jokin,

bei einem aus technischen Gründen abgebrochenen Trade, Geld zu überweisen?

Sicher nicht. Es gibt keine Möglichkeit mehr mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen und kann nur hoffen, dass der flinke Support so gütig ist und die andere Seite überredet, dass er vielleicht die Coins rüberschiebt.

Ich weiß wir haben hier völlig andere Sichtweisen, daher klinke ich mich jetzt hier endgültig aus.

Schönes Wochenende allen.

BG 

G.

Ja, Geld überweisen - sicher ja, denn der Kaufvertrag existiert weiterhin.

Und natürlich gibt es eine Kontaktmöglichkait - oben rechts ist der Link zum Support.

Und nein, das hat nichts mit Gütigkeit zu tun, das ist Normalität.

Sorry, aber ich habe das bereits zig mal auf diese Weise erlebt. Wieviel Erfahrung hast Du dazu gemacht? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb Fantasy:

Hm, da sehe ich überhaupt keine Problematik. Kann doch sein, dass der Verkäufer noch Hunderte von Coins auf einer anderen Wallet besitzt. Er müsste sie ja nur nach "Zahlungseingang" an Bitcoin.de rüberschieben und sie dem Käufer gutschreiben lassen.

Wer sagt denn, dass es exakt DIE Coins sein müssen? Es ist doch die gleiche "Ware" oder nicht?!

Er hat genau die Coins angeboten, die bei Bitcoin.de lagen.

Wenn er die danach auszahlen ließ und nun später wieder einzahlt, dann stimme ich Dir zu.

Hat er jedoch die Coins erneut am Marktplatz angeboten und dann verkauft, so liegt ein höchst zweifelhafter Umstand vor.

Man stelle sich mal diese Situation vor: Ich verkaufe mein Auto und mache telefonisch alles klar. Dann kommt der Käufer einfach nicht und ich erreiche ihn nicht, also verkaufe ich mein Auto an jemand anderen.
Nun nach der Dieselkrise sehe ich, dass es Autos wie meines sehr günstig gibt also mahne ich den damaligen Käufer an. Nach nun 9 Monaten.
Für den Fall, dass ich erfolgreich bin, kaufe ich fix ein anderes Auto welches der Beschreibung genauso entspricht und gebe ihm das zu dem damals viel höheren Preis.

... na, da bin ich mal gespannt wie das Gericht in so einem Fall urteilen wird.

Und ich wette mal ganz stark, dass der anmahnende User die Coins schon längst anderweitig verkauft hat und sie eben nicht beiseite legte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"weil Bitcoin.de vielleicht gar nicht befugt ist, einen gültigen Kaufvertrag abzubrechen - zumindest nicht ohne die Einverständnis beider Parteien" - Genau das ist der Punkt. Das wurde glaube ich schon mal vor Jahren auf bitcointalk.org diskutiert. Inwieweit bitcoin.de in den AGBs feste Mechanismen zur Vertragsauflösung schaffen kann, ist mir unbekannt.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Jokin:

Ob bitcoin.de ein Vertrauensproblem in Deinen Augen hat obwohl Du überhaupt nicht betroffen bist und weder Sachverhalt noch deren Pflichten kennst ist natürlich Deine eigene Entscheidung.  

 

Ich bin auch in keinster Weise von den Cum Ex Geschäften der Deutschen Bank betroffen und kenne den Sachverhalt auch nicht 100%, aber trotzdem hat die Deutsche Bank einen massiven Vertrauensverlust. Spiegelt sich ja auch im Aktienkurs.

Ich belieb dabei, dass das Verhalten von bitoin.de mit dieser Standard-Antwort dringend überdacht werden sollte, denn vertrauensbildend ist das bestimmt nicht und hilft dem Kunden in keiner Weise weiter. 

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

Ich bin auch in keinster Weise von den Cum Ex Geschäften der Deutschen Bank betroffen und kenne den Sachverhalt auch nicht 100%, aber trotzdem hat die Deutsche Bank einen massiven Vertrauensverlust. Spiegelt sich ja auch im Aktienkurs.

 

Und Du bist der Ansicht, dass CumEx-Geschäfte geltendem Recht folgen und die Deutsche Bank lediglich eine Plattform für die Täter stellte?

Eventuell informierst Du Dich nochmal genauer ob CumEx-Geschäfte rechtlich in Ordnung sind wie das Anmahnen nicht erfüllter Kaufverträge.

Und dann informierst Du Dich gleich nochmal darüber ob die Deutsche Bank Plattform oder Täter ist.

Versuche auch nachzuvollziehen ob Bitcoin.de wirklich dieselbe Rolle in der Sache hat und ein Vertrauensverlust bitcoin.de oder eher dem einen User zuzuschreiben sein sollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb Bullet91:

Sehr geehrte(r) Käufer(in),

leider wurde seitens Bitcoin.de mehrere Monate lang nicht auf unsere Bitte um Freischaltung der Kommunikationsfunktion zu diese Trade reagiert. Daher können wir erst jetzt auf Sie zukommen. Die kaufvertraglichen Verpflichtungen sind hiervon nicht berührt und wir bekräftigen unsere Bitte um Erfüllung durch Kaufpreiszahlung Ihrerseits. Es bleibt bei der genannten Frist. 

Unserem Teil der kaufvertraglichen Verpflichtung entsprechend haben wir natürlich den 1 ETH über die Monate hinweg im Bestand vorgehalten um unsere Verpflichtung jederzeit erfüllen zu können. 

Mit freundlichen Grüßen
First Coin 

lächerlich 

Hallo,

Dein Geschäftspartner bei Abschluß des Kaufvertrages muss eine natürliche Person gewesen sein, wieso fordert jetzt eine GmbH den Abschluß des Handels? Hat der Handelspartner für seine

GmbH agiert könnte der Kaufvertrag vielleicht sogar nichtig sein. Wäre ja ein Verstoß gegen die AGB.

Auszug aus den AGB: ......"Am Handel auf bitcoin.de können nur natürliche Personen teilnehmen."

Auszug aus den AGB: ......."Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf von Bitcoins auf der Internetplattform bitcoin.de nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. "

Gruß ohne Rechtsberatung von Pauli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb pauli:

GmbH agiert könnte der Kaufvertrag vielleicht sogar nichtig sein. Wäre ja ein Verstoß gegen die AGB.

Sehr guter Punkt 🙂

Der Vertrag wurde wohl nicht mit "First Coin" geschlossen.

... möglicherweise tritt Fist Coin als Inkasso-Dienstleister auf?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Jokin:

... möglicherweise tritt Fist Coin als Inkasso-Dienstleister auf?

Dann müsste es aber doch vom Inkassodienstleister selber entsprechend angezeigt werden?

Welche Firma verbirgt sich denn konkret hinter "First Coin"?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb cryptonix:

Welche Firma verbirgt sich denn konkret hinter "First Coin"?

https://www.firstcoin.de/impressum/

Hier die Verbindung des Namens im Impressum zum Usernamen bei bitcoin.de: https://twitter.com/dakleym?lang=de

Hier auch noch ein Gesicht dazu: https://de.linkedin.com/in/clemens-marckhoff-328981156

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Jokin,

ich bin mir auch nicht sicher, ob man einen ETH mit einem Auto vergleichen kann. Kann aber deinen Gedankengang voll und ganz nachvollziehen.

Angenommen ich wäre jetzt der Verkäufer - wenn ich dem "Gericht" plausibel darlegen kann, dass ich jederzeit den ETH dem Käufer hätte gutschreiben können, weil ich eben z.B. 100 ETH (die alle in der Beschaffenheit identisch sind) noch auf meinem Ledger habe - sehe ich kein Problem.

Es könnte doch sein, dass ich rein aus Bequemlichkeit/Faulheit, Zeitmangel noch nicht dazu gekommen bin, weitere ETHs auf Bitcoin.de zu schieben.Daher habe ich den ETH an jemand anderen verkauft, in dem Wissen, dass ich noch weitere (99) ETH habe, auf die ich jederzeit zugreifen kann.

 

Ich weiß es nicht genau, das sind nur meine Gedankengänge :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Jokin:

 

Hier die Verbindung des Namens im Impressum zum Usernamen bei bitcoin.de: https://twitter.com/dakleym?lang=de

 

 

Es gibt noch einen "vielleicht" dazu gehörenden älteren Link. Absichten dahinter will ich aber nicht weiter kommentieren. Betonung liegt definitiv auf "Vielleicht" und ist keineswegs ein Beweis für eine Verbindung zu oben genannten Beiträgen.

https://www.juraforum.de/forum/t/legal-spenden-sammeln-auch-als-privatperson-gbr.127190/

Gruß Pauli

Bearbeitet von pauli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 43 Minuten schrieb Fantasy:

Angenommen ich wäre jetzt der Verkäufer - wenn ich dem "Gericht" plausibel darlegen kann, dass ich jederzeit den ETH dem Käufer hätte gutschreiben können, weil ich eben z.B. 100 ETH (die alle in der Beschaffenheit identisch sind) noch auf meinem Ledger habe - sehe ich kein Problem.

@Jokin und @Fantasy: woraus ginge hervor, dass der Verkäufer "genau die" verkauften Cryptos liefern muss und/oder dass der Verkäufer jederzeit vorhalten muss? Und damit nichts anderes machen darf. Man bedenke, dass es in der Zwischenzeit auch "Lagerrisiken" wie z.B. Hack der Plattform oder des Wallets gibt. Der Vergleich passt nicht ganz, aber wenn ein Bank-Kunde zur Bank geht und einen höheren Betrag abholen will, wird die Bank diese im Zweifelsfall auch nicht ewig im Tresor vor Ort vorhalten wenn der Bank-Kunde nicht am vereinbarten Tag erscheint - und im Zweifelsfall mit dem Geld einfach weiterarbeiten.

Bearbeitet von ap7fxm
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb Fantasy:

Ich weiß es nicht genau, das sind nur meine Gedankengänge :)

Hallo,

Ja, so denken wir eigentlich. Logisch und ohne Rechtsverständnis.

Ein Beispiel aus eigener Erfahrung einer Firma aus dem Arbeitsrecht, fast 8 JAHRE her

Arbeitnehmer hat einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma, wird an eine Firma vermittelt. Er verdient natürlich weniger als ein vergleichbarer AN in der entleihenden Firma. Anderer Tarifvertrag.

Das  Bundesarbeitsgericht stellt dann fest, der Tarifvertrag der Leiharbeitsfirma ist ungülitg. Damit hätte der AN von Anfang an Ansprüche in Höhe des Lohns der Festangestellten.

AN klagt auf Nachzahlung mit Hilfe einer Gewerkschaft.  Streitgegenstand für 1 Jahr 16 000 €.

Richterin entscheidet. Nachzahlung nur für 3 Monate rückwirkend ab Klageerhebung. Grund: Der AN hätte jeder Lohnabrechnung innerhalb 3 Monaten widersprechen müssen (Klausel im Arbeitsvertrag)

P.S. AN kündigte zeitgleich mit Klageerhebung, arbeitet aber bei der entleihende Firma weiter,  wie lange hätte er wohl bei der Leihfirma  gearbeitet wenn der jeder Lohnabrechnung gleich widersprochen hätte? Wahrscheinlich kein halbes Jahr.

So urteilen Richter. Jedes Detail ist mehr oder minder wichtig.

Gruß Pauli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr davon bin ich überzeugt, dass der Verkäufer sogar den ETH weiterveräußern durfte, so lange er im Besitz weiterer ETH war.

Übertragen wir das Beispiel doch auf ein Smartphone oder Handy.

Ich biete es bei ebay an und der Käufer will den Vertrag abbrechen, weil er es sich anders überlegt hat. Ich sage nein -> Kaufvertrag bleibt bestehen. Käufer und Verkäufer treten nicht mehr in Konakt. Folge: Kaufvertrag verjährt erst nach 3 Jahren!
Ist der Käufer Privatperson, so ist er nicht in Verzug, solange er nicht darauf hingewiesen wurde - Geschäftkunden kommen automatisch nach 30 Tagen in Verzug (ist hier aber irrelevant).

Im Beispiel habe ich als Verkäufer 3 solcher Handys rumliegen. Die sind alle exakt gleich. Nur in der Seriennummer anders, die kennt der Käufer aber nicht.
Der Zweitbieter kontaktiert mich und bekundet Interesse an dem Handy. Ich verkaufe es, in dem Wissen, dass ich noch 2 weitere, identische Modelle besitze. Vergesse die Angelegenheit wieder.

Nach 9 Monaten fällt mir auf, dass ich immer noch zwei dieser Handys besitze und es kommt mir der Kaufvertrag wieder in den Sinn.

Und jetzt soll es heißen, ich hätte das Handy nicht an den Zweitbietenden verkaufen dürfen?! Ich denke, dieses Beispiel kann man auf ETH übertragen. Dass die Blockchain jetzt beweist, dass es genau die ETH sind (oder eben nicht) ist in meinen Augen völlig irrelevant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Fantasy:

Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr davon bin ich überzeugt, dass der Verkäufer sogar den ETH weiterveräußern durfte, so lange er im Besitz weiterer ETH war.

Übertragen wir das Beispiel doch auf ein Smartphone oder Handy.

Ich biete es bei ebay an und der Käufer will den Vertrag abbrechen, weil er es sich anders überlegt hat. Ich sage nein -> Kaufvertrag bleibt bestehen. Käufer und Verkäufer treten nicht mehr in Konakt. Folge: Kaufvertrag verjährt erst nach 3 Jahren!
Ist der Käufer Privatperson, so ist er nicht in Verzug, solange er nicht darauf hingewiesen wurde - Geschäftkunden kommen automatisch nach 30 Tagen in Verzug (ist hier aber irrelevant).

Im Beispiel habe ich als Verkäufer 3 solcher Handys rumliegen. Die sind alle exakt gleich. Nur in der Seriennummer anders, die kennt der Käufer aber nicht.
Der Zweitbieter kontaktiert mich und bekundet Interesse an dem Handy. Ich verkaufe es, in dem Wissen, dass ich noch 2 weitere, identische Modelle besitze. Vergesse die Angelegenheit wieder.

Nach 9 Monaten fällt mir auf, dass ich immer noch zwei dieser Handys besitze und es kommt mir der Kaufvertrag wieder in den Sinn.

Und jetzt soll es heißen, ich hätte das Handy nicht an den Zweitbietenden verkaufen dürfen?! Ich denke, dieses Beispiel kann man auf ETH übertragen. Dass die Blockchain jetzt beweist, dass es genau die ETH sind (oder eben nicht) ist in meinen Augen völlig irrelevant.

Hallo,

Identisch ja, aber auch in jedem Detail. Theoretisch könnte die Blockchain beweisen das der Verkäufer die angebotenen Coins nicht mehr hat. Was dann? Hat der Verkäufer mit den bereits verkauften Coins Gewinn erzielt? Wem steht der Gewinn zu?

Zurück zum Handybeispiel. Wurde das Handy nochmal benutzt? Eine Eigenschaft besitzt das Handy garantiert nicht mehr, nämlich das Alter. Nur ein Gericht kann klären zu wessen Lasten der Wertverlust geht.  Da geht es um Fristen die festgestellt werden müssen.

Gruß Pauli

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aller juten dinge sind 3 ;) nach diesem post bin ich raus ausm thread

langsam kommt ihr der sache näher - die lösung (widerruf da gewerblicher verkauf dank fehlender widerrufsbelhrung samt ausschluss) für diesen fall habe ich bereits in meinem ersten post gegeben

wäre der verkäufer privat gewesen dann hätten wir den schlamassel - es gibt auf bitcoinde nix wie zb auf ebay (in zahlungsverzug setzen durch meldung eines nichtbezahlten artikels mit anschließender vertragsaufhebung duch abbruch der transaktion) - zu bitcoinde sag ich aber nix mehr öffentlich hier im forum (siehe meine signatur) - verträge via bitcoinde sind aktuell eigentlich nur umständlich außerhalb von bitcoinde vor verjährung rechtssicher aufhebbar

lustig wirds wie gesagt wenn nicht nur die verkäufer von über 10k eur sondern auch die käufer von unter 1k eur easy money wittern irgendwann innerhalb der verjährungsfrist

"... dass der Verkäufer sogar den ETH weiterveräußern durfte, so lange er im Besitz weiterer ETH war ..." - unwichtig - er hat 1 eth verkauft - wichtig ist nur dass er nach der vorkassezahlung auch 1 eth liefert - er kann dann einzig nur in lieferverzug geraten

 

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG

 

 

 

  • Thanks 1
  • Like 3
  • Up 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Evtl. hilft das weiter:

Normalerweise habe ich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Gibt es auch Situationen, in denen ich ein längeres Widerrufsrecht habe?

 

Grundsätzlich haben Sie eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihnen spätestens bei Vertragsschluss eine gesetzlich ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mitgeteilt wurde. Sollten Sie jedoch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, oder eine rechtlich falsche, dann haben Sie sogar eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/online-kaufvertrag-im-internet/

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.