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Hartz 4 und Kryptos


Tenger

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Hallo. Ein Bekannter möchte in Kryptowährungen investieren. Das blöde jedoch: er ist Harzt 4 Empfänger. Da kommen nun paar Fragen auf

1. Darf ein Hart4 Empfänger allgemein in Kryptowährungen inverstieren? Wenn ja gibt es Maximalbeträge?

2. Gilt hier auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist?

3. Wenn 2 zutrifft, wird der Gewinn gegengerechnet, wodurch Nachzahlungsforderungen entstehen können?

 

LG Tenger

Bearbeitet von Tenger
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Ich glaube nicht, dass das Krypto-spezifische Fragen sind. Bzw, dass es egal ist um welches Anlage-Asset es sich handelt.
Ich denke, es sind eher allgemeine Fragen zu Harz4 in Bezug auf Geldanlage und Zusatzeinkommen.
Da gibt es ja festgelegte Grenzen bezüglich Vermögen und anrechnungsfreiem Einkommen. 
In dem Zusammenhang dürftest du jede Menge Infos bei Google finden.

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https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

"Grundsätzlich hat der Leistungsbezieher seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Hilfebedürftigkeit ist also durchaus durch Verwertung des eigenen Vermögens abzuwenden, sofern es dem Antragsteller möglich ist. "

Dennoch gibt es ein altersabhängiges Schonvermögen was nicht "aufgebraucht" werden muss.

Daher: Von HartzVI ein Kryptovermögen anzusparen dürfte kaum möglich sein. Es wird also nicht nur der Gewinn gegengerechnet sondern auch das Investment.

 

Sorry, aber der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen und mit diesem Geld dann hochspekulativ zocken? 

Geht gar nicht.

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vor 5 Stunden schrieb Tenger:

Hallo. Ein Bekannter möchte in Kryptowährungen investieren. Das blöde jedoch: er ist Harzt 4 Empfänger. Da kommen nun paar Fragen auf

1. Darf ein Hart4 Empfänger allgemein in Kryptowährungen inverstieren? Wenn ja gibt es Maximalbeträge?

2. Gilt hier auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist?

3. Wenn 2 zutrifft, wird der Gewinn gegengerechnet, wodurch Nachzahlungsforderungen entstehen können?

 

LG Tenger

In erster Linie soll jeder für sein Lebensunterhalt selbst aufkommen.

Geht das aus irgend ein Grund nicht, hilft die Gesellschaft solidarisch. Das ist aber kein Freifahrschein, dass man sich "aushalten lässt" und parallel wo anders Geld macht.
In dem Moment, wo man wieder auf eigenen Füssen steht, gilt auch wieder für sein Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Diese allgemeine Regel ist natürlich differenziert zu betrachten und durch verschiedene Regeln (Gesetze, Verordnungen) abgesteckt. Wie @Philbert schon schreibt, wirst Du viel dazu im Internet finden.

Freibeträge, die gerade auch ältere Menschen haben, kannst Du natürlich auch inflationssicher anlegen. Denn gerade die wenig haben, trifft Inflation sehr.
Die Steuerfreiheit nach 1 Jahr hat nicht mit Harz 4 zu tun und gilt selbstverständlich auch für ihm.

Axiom

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Ich möchte den Satz von Anevay nochmal wiederholen:  Der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen und mit diesem Geld dann hochspekulativ zocken, geht gar nicht!!!

Du solltest ihn lieber bei der Jobsuche unterstützen, als bei Krytoinvestments.

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Natürlich kommen direkt wieder die Hobbypolizisten und Moralapostel raus, die OP unterstellen müssen auf Hartz 4 ein Vermögen anhäufen zu wollen während er weiter illegal Beiträge bezieht. Absolut nichts was geschrieben wurde deutet im Ansatz darauf hin.

Man sollte es nicht glauben, aber für viele geht es bei Krypto Investition um ein paar hundert oder maximal wenige tausend Euro. Da hat man durchaus Möglichkeiten als Hartz 4 Empfänger.

vor 11 Stunden schrieb Anevay:

Sorry, aber der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen und mit diesem Geld dann hochspekulativ zocken?

Geht gar nicht.

Hochspekulatives Zocken? Dass ich nicht lache. Wir sind nicht mehr in 2011, die Zeiten ändern sich. Sieht man sich an in welcher Geschwindigkeit Euros gedruckt werden könnte man gar auf die Idee kommen dass es risikoreicher ist das Geld auf dem Konto zu halten. Und zu warten bis das Geld wertlos geworden ist bringt der Gesellschaft sicherlich nicht mehr.

Genau das Gegenteil ist der Fall. Sollte er damit über den Freibetrag kommen liegt er der Gesellschaft nicht mehr auf der Tasche.

vor 9 Minuten schrieb roemer:

Du solltest ihn lieber bei der Jobsuche unterstützen, als bei Krytoinvestments.

Absolut widerwärtig diese Einstellung hier. Ihr wisst absolut nichts über OPs Situation.

Bearbeitet von DieterS
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vor 6 Minuten schrieb roemer:

Ich möchte den Satz von Anevay nochmal wiederholen:  Der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen und mit diesem Geld dann hochspekulativ zocken, geht gar nicht!!!

Du solltest ihn lieber bei der Jobsuche unterstützen, als bei Krytoinvestments.

Kann man aber auch anders sehen. Auch als Harz-Empfänger darf man etwas "Vermögen" haben, auch wenn man sonst kein Einkommen hat. Das ist eh nicht viel.
Sollte man im optimalen Falle damit gut Einnahmen generieren, wäre das letztendlich auch für die "Gesellschaft" lohnend, weil ja dann das Harzgeld nicht mehr gezahlt werden muss.

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vor 18 Stunden schrieb Tenger:

Hallo. Ein Bekannter möchte in Kryptowährungen investieren. Das blöde jedoch: er ist Harzt 4 Empfänger. Da kommen nun paar Fragen auf

1. Darf ein Hart4 Empfänger allgemein in Kryptowährungen inverstieren? Wenn ja gibt es Maximalbeträge?

2. Gilt hier auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist?

3. Wenn 2 zutrifft, wird der Gewinn gegengerechnet, wodurch Nachzahlungsforderungen entstehen können?

 

LG Tenger

Ich finde das gut und überhaupt nicht blöde.

Grundsätzlich muss ja ein Hilfebedürftiger zunächst eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Gründe für die Hilfebedürftigkeit können sehr vielfältig sein, von körperlichen/psychischen Einschränkungen über Wohn- und Arbeitsplatzsituation bis hin zu wirtschaftlichen oder persönlichen Notsituationen ohne eigenes Verschulden. Ich denke da auch an den Niedriglohnbereich, wo schon der Vollzeitlohn nicht zum Leben reicht und nur die Aufstockung mit Hartz4 eine menschlich notwendige Erleichterung bringt.

Aus sozialen Gründen heraus darf dann der Hilfsbedürftige einen Grundfreibetrag behalten; alles darüber wird auf die Sozialhilfe-/Grundsicherungsleistungen angerechnet. Dies ist im SGB II und den Ausführungsverordnungen geregelt.
Dieser Freibetrag berechnet sich einfach aus Eur 150,00 x Lebensjahre. Das ist nicht viel, aber ein kleines Bonbon für besondere Situationen, aber auch zur Alterssicherung. Bei einem 50jährigen Hartz-4-Bezieher also gerademal Eur 7500,00-. 

Dieses Geld oder auch Teile davon dürfen angelegt werden auf dem Sparbuch, in Goldmünzen, Aktien und natürlich auch in Kryptos - warum nicht?
Zu bedenken: Aktiendividenden sind Einkommen und anrechenbar. Die Kurssteigerungen von Aktien und/oder Kryptos müsst ihr da noch abklären, aber ich denke, deren Auswirkungen beschränken sich auf das Überschreiten des o.g. Freibetrages.

Legt er nun einige Hundert Euro in Kryptos an und erzielt Gewinne, werden diese bei Überschreiten des Schonvermögens angerechnet. Hat er dagegen z.B. aus Eur 2000,00 tatsächlich Eur 6000,00 gemacht und hat er sonst kein Schonvermögen, dann darf er sich freuen, und ich gönne es ihm von Herzen.

Umfangreiche Hilfe bekommt ihr beide in Sozialhilfeforen, davon gibt es bessere und schlechtere. Sehr gut geführt ist das Elo-Forum http://www.elo-forum.org/

Also zu Frage 1: Ja, Frage 2: Ja, Frage 3: Gewinne können trotz eventueller Steuerfreiheit mit Sozialleistungen gegengerechnet werden, wenn der Freibetrag überstiegen wird. Das eine ist vom anderen unabhängig. Also: Vorsichtig planen und kalkulieren.

 

Hier noch eine Übersicht von möglichen Freibeträgen und Schonvermögen: http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html#grundfreibetrag

 

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Hey,

ich war jahrelang als externer Mitarbeiter für das Jobcenter tätig und kenne mich etwas aus.

Das Jobcenter unterscheidet zwischen Schonvermögen und deinem Einkommen, was du während der Hilfebedürfigkeit, verdienst. Jeder Hilfebedürftige darf bis zu einem bestimmten Satz Vermögen, was er bereits hatte, weiterhin behalten, wenn er sich beim Jobcenter anmeldet. Es gelten hierbei die rechtlichen Freibeträge nach SGB, die beim zuständigen Jobcenter zu erfragen sind. Es gibt jedoch auch Vermögensgegenstände, die nicht unter das reguläre Vermögen fallen z.B ein günstiges Auto. Wenn du Leistungen beziehst, und i.d.R Einkommen hast z.B durch Einnahmen aus Kapitalvermögen etc. musst du dem Jobcenter Bescheid geben. Du bist ihm gegenüber verpflichtet (das hast du damals bei der Antragsstellung unterschrieben) alle Vermögensverhältnisse und Veränderungen die diese betreffen, offenzulegen, andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du Post vom Zollamt bekommst, vorausgesetzt sie finden es heraus. Solltest du zu viel Vermögen/Einkommen haben, weigert sich das Jobcenter dir den vollen Satz zu zahlen oder sie zahlen erst mal gar nichts, solange, bis du so wenig Vermögen/Einkommen besitzt, dass du wieder berechtigt bist, Regelleistungen zu erhalten.

Ob und wie Kryptowährungen versteuert werden, ist noch nicht vollends geklärt.

Ich würde dir raten, wenn du Einkommen generierst, es wahrheitsgemäß mitzuteilen.. (du kannst dich vorab informieren). Solltest du ausreichend Einkommen verdienen, könntest du eventuell den Schritt raus aus dem Jobcenter wagen, damit auf eigenen Beinen stehst. (das tut vielen Menschen gut, glaub mir)

und zu den anderen: Es reicht mit den ganzen Halbwahrheiten & Klischees. Es gibt genügend +50 Kunden, die ihr lebenlang gearbeitet und etwas geleistet, dann ihren Job verloren und keine Aussicht auf eine Neubeschäftigung haben! Dass man ihnen ihr Erspartes nicht abgreift, ist zum Glück gesetzlich geregelt, deshalb die ganzen Freibeträge!

 

Achtung: Das hier ist keine rechtliche Beratung. Das ist nur meine eigene Einschätzung und sie kann schwerwiegende Fehler oder falsche Informationen beinhalten. Wenn du rechtliche Beratung brauchst, ersuche einen Fachanwalt oder Steuerberater, der sich mit der Thematik auskennt.

 

Bearbeitet von Nakamoto
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  • 2 Wochen später...

Ich finde gut, wenn er/sie sich mit Krypton beschäftigt und im Rahmen des Schonvermögens auch sparen / Umgang mit cashflow lernt.

Klar gibt es die Hängemattenleute, doch genauso gibt es auch Leute, die einfach Pech hatten. Und gerade für jemanden, der eigentlich aufrichtig sein will, kann ein H4-Zustand in eine handfeste Depression mit anschliessender Arbeitsunfähigkeit führen. Depression und Sucht sind schlicht die beiden größten Gefahren, die durch H4 protegiert werden.

Wenn Kryptocoins ein Tür öffnen, warum soll er diese nicht nutzen? Vielleicht sind die Auswirkungen auf die Verfassung dann sogar so gut, daß es nach ein paar Monaten dann auch wieder mit ordentlich entlohnter Beschäftigung klappt?

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  • 2 Monate später...
Am 6.2.2021 um 18:20 schrieb Peer_Gynt:

Ich finde das gut und überhaupt nicht blöde.

Grundsätzlich muss ja ein Hilfebedürftiger zunächst eigenes Vermögen aufbrauchen. Die Gründe für die Hilfebedürftigkeit können sehr vielfältig sein, von körperlichen/psychischen Einschränkungen über Wohn- und Arbeitsplatzsituation bis hin zu wirtschaftlichen oder persönlichen Notsituationen ohne eigenes Verschulden. Ich denke da auch an den Niedriglohnbereich, wo schon der Vollzeitlohn nicht zum Leben reicht und nur die Aufstockung mit Hartz4 eine menschlich notwendige Erleichterung bringt.

Aus sozialen Gründen heraus darf dann der Hilfsbedürftige einen Grundfreibetrag behalten; alles darüber wird auf die Sozialhilfe-/Grundsicherungsleistungen angerechnet. Dies ist im SGB II und den Ausführungsverordnungen geregelt.
Dieser Freibetrag berechnet sich einfach aus Eur 150,00 x Lebensjahre. Das ist nicht viel, aber ein kleines Bonbon für besondere Situationen, aber auch zur Alterssicherung. Bei einem 50jährigen Hartz-4-Bezieher also gerademal Eur 7500,00-. 

Dieses Geld oder auch Teile davon dürfen angelegt werden auf dem Sparbuch, in Goldmünzen, Aktien und natürlich auch in Kryptos - warum nicht?
Zu bedenken: Aktiendividenden sind Einkommen und anrechenbar. Die Kurssteigerungen von Aktien und/oder Kryptos müsst ihr da noch abklären, aber ich denke, deren Auswirkungen beschränken sich auf das Überschreiten des o.g. Freibetrages.

Legt er nun einige Hundert Euro in Kryptos an und erzielt Gewinne, werden diese bei Überschreiten des Schonvermögens angerechnet. Hat er dagegen z.B. aus Eur 2000,00 tatsächlich Eur 6000,00 gemacht und hat er sonst kein Schonvermögen, dann darf er sich freuen, und ich gönne es ihm von Herzen.

Umfangreiche Hilfe bekommt ihr beide in Sozialhilfeforen, davon gibt es bessere und schlechtere. Sehr gut geführt ist das Elo-Forum http://www.elo-forum.org/

Also zu Frage 1: Ja, Frage 2: Ja, Frage 3: Gewinne können trotz eventueller Steuerfreiheit mit Sozialleistungen gegengerechnet werden, wenn der Freibetrag überstiegen wird. Das eine ist vom anderen unabhängig. Also: Vorsichtig planen und kalkulieren.

 

Hier noch eine Übersicht von möglichen Freibeträgen und Schonvermögen: http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html#grundfreibetrag

 

Soweit ich gelesen habe, sind kryptos keine Währung. 

Heißt, dass sie nicht so versteuert werden, wie Einnahmen, weil sie nicht dazu zählen. 

 

Man hat einen Freibetrag bis 600€, wenn man die Einnahmen vor 12 Monate besitz verkauft. Wenn du sie länger als 1 Jahr besitzt, dann ist es steuerfrei. 

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  • 2 Jahre später...

Das Thema sollte hier auf das Bürgergeld mal angepasst werden

 

Das Schonvermögen liegt bei 15.000 EUR/Person.

Die Frage ist trotzdem: Sind Gewinne nun Einkommen (Volle Anrechnung) oder Umwandlubg zum Schonvermögen.

2. Woher erfährt das Jobcenter von Kryptobeständen ? Melden die Börsen an das Bundeszentralamtr für Steuern ?

 

 

Bearbeitet von Timo1983
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vor 3 Stunden schrieb Timo1983:

Das Thema sollte hier auf das Bürgergeld mal angepasst werden

 

Das Schonvermögen liegt bei 15.000 EUR/Person.

Die Frage ist trotzdem: Sind Gewinne nun Einkommen (Volle Anrechnung) oder Umwandlubg zum Schonvermögen.

2. Woher erfährt das Jobcenter von Kryptobeständen ? Melden die Börsen an das Bundeszentralamtr für Steuern ?

 

 

Nach meinen Informationen können sie _bis jetzt_ nüscht sehen, außer ob Dein Konto gesperrt ist oder nicht. Aber auch nur wenn Deine IBAN bekannt ist.

Keinen Kontostand.

Keine Kontobewegungen.

Keine DEX, CEX, oder andere Börsen, oder andere Anbieter melden da irgend etwas. Auch Paypal – Nix.

An die Finanzämter wird der Jahresendstand aller Deiner Konten gemeldet. Das Jobcenter hat da aber keinen Zugriff drauf. – Ein Insolvenzverwalter hingegen schon.

Deshalb ist es manchmal Notwendig seine kompletten Kontoauszüge, z.B. der letzten drei Monate an das Jobcenter zu überreichen.

 

PS. *hust* Eine Freundin arbeitet in der Leistungsabteilung ... ;o))

 

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
T y p o
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