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Kunde möchte 50.000€ in bitcoin zahlen... Seriös?


wuehler

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb bjew:

Allerdings gibt es zu viele, bei denen Verstand, ...., aussetzen, sobald sie Penunze sehen

Ein Geldkoffer kann auch gerne Falschgeld sein. Obwohl mir das in Deutschland noch nie  unter gekommen ist. Ich denke da dürfte Italien usw. gefährlicher sein.

Bei Falschgeld würde ich zum Beispiel sofort eine Anzeige machen...

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vor 5 Minuten schrieb fjvbit:

Ich weiß nicht. Deutschland ist wirklich das Land der Denunzianten.

Wir schwärzen uns irgendwie gerne an. Wenn zu mir einer mit einem Geldkoffer kommen würde, würde ich sagen: Sorry, aber das können wir nicht annehmen.

Aber anschwärzen würde ich im Normalfall nicht. Nur wenn ich von eine echte Straftat vermuten würde. Einfach so, würde ich niemanden melden...

Ist nicht mein Ding...

Deine Meinung finde ich sowieso richtig. Wenn jemand ein Boot kaufen möchte (angen. Preis 210.000,- Dollar) und bezahlt mit BTC, dann möchte ich mal wissen, welcher Verkäufer Geldwäsche vermuten soll. Wahrscheinlich eher, wenn er mit Krügerrand zahlen möchte. Ich bleibe bei meiner Darstzellung, nicht mehr zeitgemäß.

Und mit dem Dunzieren ist obersch..ße. Das war in der DDR auch so.

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Ich hatte mal auf YouTube von einem RA folgende Aussage gehört zwecks Bezahlung mit BTC für Waren - Solange man den BTC ohne einer "Gewinnerzielungsabsicht" zum bezahlen von Waren verwendet, fällt hier keine Steuer an - Dafür hat anscheinend selbst der BFH ein Gesetz veranlasst.

Er beschrieb das so in etwa: Wenn jemand von Deutschland aus in die USA reist, seine Euros gegen Dollar tauscht, und der USD/EUR nun am nächsten Tag einen höheren Kurs hat und derjenige nun sich mit seinen eingetauschten USD einen Hotdog kauft, so müsste ja derjenige "normalerweise" den Gewinn durch die Kursschwankung versteuern, dafür hat jedoch anscheinend der BFH ein Gesetz erlassen das dies nicht gemacht werden muss.

Kann mich nur noch schwer daran erinnern, aber im so im groben wurde es beschrieben.

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vor 42 Minuten schrieb Acura360:

Ich hatte mal auf YouTube von einem RA folgende Aussage gehört zwecks Bezahlung mit BTC für Waren - Solange man den BTC ohne einer "Gewinnerzielungsabsicht" zum bezahlen von Waren verwendet, fällt hier keine Steuer an - Dafür hat anscheinend selbst der BFH ein Gesetz veranlasst.

Er beschrieb das so in etwa: Wenn jemand von Deutschland aus in die USA reist, seine Euros gegen Dollar tauscht, und der USD/EUR nun am nächsten Tag einen höheren Kurs hat und derjenige nun sich mit seinen eingetauschten USD einen Hotdog kauft, so müsste ja derjenige "normalerweise" den Gewinn durch die Kursschwankung versteuern, dafür hat jedoch anscheinend der BFH ein Gesetz erlassen das dies nicht gemacht werden muss.

Kann mich nur noch schwer daran erinnern, aber im so im groben wurde es beschrieben.

Stimmt, aber dieses Gesetz gilt für gesetzliche Zahlungsmittel

Bearbeitet von o0dy
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vor 8 Minuten schrieb bjew:

musst halt den ganzen Post lesen. Davon abgesehen, der BFH veranlasst auch keine Gesetze, er kann lediglich bestehende als ungültig, unzulässig erklären, wenn wir schon beim korinthenkacken sind 🤣

Habe ich jetzt eh schon, ruhig Blut 😂

Das mit dem veranlassen ist so ne Ansichtssache, zumindest "veranlasst" er indirekt die Gesetzgebung.

*korinthengaggen off* 😝

Bearbeitet von o0dy
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Am 2.3.2021 um 21:58 schrieb q1221q:

Klar, aber es gibt ja Geldwäsche Gesetze. Ein Auto zB. darfst du nicht in Bar, ohne Nachweis (woher die Kohle kommt) kaufen, wenn du über Summe X bist.

Ich glaube es sind 10.000 € (kann mich täuschen).

 

Hallo, kann jemand dazu genaueres schreiben, wo steht das mit den 10.000 Euro?

Gilt das auch bei Privatpersonen?

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Kurze Antwort wäre, steht in ..........,

So hat dein Posting nicht weiter geholfen.

Im Netz sind wir hier auch.

Welcher gesetzliche Vorschrift ist dafür Maßgebend?

Das war die Antwort:


Geldwäschegesetz
   	Abschnitt 6 - Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten (§§ 43 - 49)	   
§ 43

https://dejure.org/gesetze/GwG/43.html

Nutze eine Suchmaschine, die Antwort passt immer.

 

So wie ich das lese kann mehr als 10.000 Euro annehmen, wenn kein Verdacht (Punkt 1. bis 3.) vorliegt.

Bearbeitet von Janbtc
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https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/geldwaeschegesetz-gilt-auch-fuer-privatpersonen.html

Zitat

Wer teure Waren oder Dienstleistungen bar bezahlt, kann ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. Denn ab 10.000 Euro besteht eine Nachweispflicht, woher das Geld stammt.

Cryptowährungen sind kein Bargeld.

 

Welche Möglichkeiten habe ich ich, als Privatmann, die Herkunft des Geldes zu prüfenP

Bearbeitet von Janbtc
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Zitat

Früher gehörte das Auto dem, der den Brief hatte, galt als Besitz-/Eigentums-Nachweis. 

Dem ist heute mW. nicht mehr so.

Das war noch nie so.

Kaufvertrag zählt, das ist der Eingentumsnachweis.

 

Ok, es wird OT

Crypto Währungen sind allgemein irgendwie anrüchig, so in Art "Harley Davidson", das ist was "faul".

 

Zitat

 

Heißt die Ware würde abgeholt, vorher die Bitcoins in meine Wallet transfertiert und diese bitcoins möchte ich dann so schnell wie möglich in Euro umwandeln.

Für mich wäre das ok, wenn es so im Kaufvertrag festgehalten ist. Damit kann für mich und für andere die Herkunft des Wertes belegen. Die Gründe warum der Kunde mit einer Crypto Währung bezahlen möchte interessieren mich nicht.

Wie lange dauert es bis die Bitcoins auf dem Wallet verfügbar sind?

Wann wird die Ware übergeben?

 

Bearbeitet von Janbtc
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vor 14 Stunden schrieb fjvbit:

Ein Geldkoffer kann auch gerne Falschgeld sein. Obwohl mir das in Deutschland noch nie  unter gekommen ist. Ich denke da dürfte Italien usw. gefährlicher sein.

Bei Falschgeld würde ich zum Beispiel sofort eine Anzeige machen...

Bei Falschgeld wird es allerdings richtig übel. Und noch ein Vorteil von Bitcoins und überhaupt Cryptos generell: Falschcoins gibt es nicht und wird es wohl auch niemals geben.

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Ich würde das nicht machen, über 10.000 darfst Du auch als Händler keine Bitcoin als KYC annehmen.  Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf FIAT Geld, wird aber im Erst-Recht-Schluß auch auf Bitcoin angewendet. Im Zweifel ist die Grenze dort niedriger aber ganz sicher nicht höher.

Ich habe zum Beispiel vor meiner Bestellung einer Uhr mit Bitcoin-Zahlung bei Uhrzeit.org angefragt, warum in den AGB eine Grenze von 7500,- Euro steht. Die Antwort war, dass man in manchen Ländern ab 10.000,- Dollar KYC mit Personalausweis machen muss, daher diese Grenze. Wenn das für einen Uhrenshop gilt, dann sicherlich auch für Dich als Händler von  "seltenen Gegenständen".

 

Nur aus Neugierde: Was für eine Art von Gegenstand will der Bitcoin-Baron denn kaufen?

 

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vor 15 Stunden schrieb Janbtc:

Wie lange dauert es bis die Bitcoins auf dem Wallet verfügbar sind?

Wann wird die Ware übergeben?

Sehen wirst du es unmittelbar. 

Ich würde aber 6 Bestätigungen abwarten ca. 1 Std. Bei hohe Summen. 

Wobei nach der 1. Bestätigung (10 min) müsste der schon einiges an wissen mitbringen das zu ändern.

Ware übergeben, nach dem du sie für bezahlt hältst. 

Bearbeitet von o0dy
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Wichtig ist jedenfalls das es bestätigt sein muss, nicht dass der ankommt "hab eilig, man sieht doch dass die Transaktion raus gegangen ist" etc.

Keine Bestätigung = die Transaktion existiert noch nicht (auf der Blockchain, also da wo es drauf ankommt).

 

Du schreibst 1 Bestätigung würde generell gehen das zu ändern. Ich denke aber eher das ist nicht der Fall, jedenfalls nicht für 50.000 Euro. Oder täusche ich mich?

Bearbeitet von Arther
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vor 2 Stunden schrieb Arther:

Du schreibst 1 Bestätigung würde generell gehen das zu ändern. Ich denke aber eher das ist nicht der Fall, jedenfalls nicht für 50.000 Euro. Oder täusche ich mich?

Hat im Prinzip nichts mit dem Wert zu tun.

Bzw. um so höher der Wert umso höher der Anreiz, zu täuschen. Aber wie gesagt, das wäre keine triviale Aktion. 

 

Zitat

In der Bitcoin-Welt wird allgemein angenommen, dass eine Transaktion nach sechs Bestätigungen sicher ist.

https://btcdirect.eu/de-at/wie-lange-dauert-eine-bitcoin-transaktion

 

Bearbeitet von o0dy
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vor 22 Stunden schrieb o0dy:

Hat im Prinzip nichts mit dem Wert zu tun.

Bei PoW Coins kann man die Kosten eines vermutlich erfolgreichen Angriffes auf die Blockchain ja zumindest grob angeben (den potenziellen Block reward muss man natürlich mit rein rechnen). Ein Angriff ist ja im Regelfall ein rein ökonomischer Akt aus Kosten, Risiko und (potenziellem) Gewinn.

Ich kann mir grundsätzlich auch andersartige technische Angriffsvektoren vorstellen als die Blockchain selbst anzugreifen, aber das geht hier zu weit, es klang nur so, als wenn du etwas konkretes im Kopf hast.

Bearbeitet von Arther
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