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Kryptowährungen steuerfrei? Entscheidung BFH IX R 3/22 heute


JohnnyFlash

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Zitat

 

Mündl. Verhandlung: IX R 3/22

14. Februar 2023

Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?

Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor?

Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand.

 

Die Verhandlung hat heute um 11 Uhr begonnen und müsste jetzt zuende sein. Bin gespannt auf das Ergebnis. Wo wird man wohl zuerst davon erfahren?

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vor 26 Minuten schrieb JohnnyFlash:

Die Verhandlung hat heute um 11 Uhr begonnen und müsste jetzt zuende sein. Bin gespannt auf das Ergebnis. Wo wird man wohl zuerst davon erfahren?

14. Februar 2023 / 11:00 Uhr

Also morgen dann..

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Glaube nicht dass da was sinnvolles bei rumkommen kann, meiner Laienansicht nach sind all die Argumente Quatsch und die eigentlichen Probleme weshalb es ein Vollzugsdefizit sein kann, werden gar nicht behandelt (siehe meinen Thread 

, von dem noch immer das meiste aktuell ist, bzw. zumindest eben für vergangene Jahre der Fall war)

Bearbeitet von Serpens66
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Nichts genaues weiß man nicht. 

https://www.btc-echo.de/news/bitcoin-und-steuern-alles-zum-praezedenzfall-am-bundesfinanzhof-159468/

 

Auszug: "Dabei kam es zu Beginn zur Verlesung der Stellungnahmen des Klägers und der Finanzbehörde von Nordrhein-Westfalen. Zudem bekam auch ein Vertreter des Finanzministeriums die Möglichkeit, ein Statement abzugeben. 'Die Richter ließen noch keine klare Richtung erkennen',... "

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vor 3 Stunden schrieb Manno:

Spannend. 

Das doch eher langweilig und unnötig.

Der Kläger stellt darauf ab daß Bitcoin kein Wirtschaftsgut sei.

Lächerlich, das ist doch schon lange geklärt.

Es gibt auch keine weitere Verhandlung. Die Klage wird abgewiesen und fertig.  :)

Und wenn er da satte 3,4 Millionen Euro Steuern gezahlt hat dann hat er ja offenbar ein sehr erfolgreiches Trading betrieben.

Bearbeitet von Mick75
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4 hours ago, Mick75 said:

Das doch eher langweilig und unnötig.

Der Kläger stellt darauf ab daß Bitcoin kein Wirtschaftsgut sei.

Lächerlich, das ist doch schon lange geklärt.

Es gibt auch keine weitere Verhandlung. Die Klage wird abgewiesen und fertig.  :)

Und wenn er da satte 3,4 Millionen Euro Steuern gezahlt hat dann hat er ja offenbar ein sehr erfolgreiches Trading betrieben.

Mal schauen. Bei der Haltefristverlängerlängerung auf 10 Jahre für gestakte Coins kamen neunmalkluge Steuerhelden auch an mit „das war doch schon immer klar“.

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vor einer Stunde schrieb Hexikaner:

Mal schauen. Bei der Haltefristverlängerlängerung auf 10 Jahre für gestakte Coins kamen neunmalkluge Steuerhelden auch an mit „das war doch schon immer klar“.

Da ist die Situation etwas anders, das Gesetz ist da nicht ganz eindeutig: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Somit brauchte es erst die klärende Interpretation.

Die meisten "Steuerhelden" verwiesen auf die unklare Situation und empfahlen erstmal mit den 10 Jahren zu rechnen, also gestakte Coins und die Coins aus dem Lending erstmal nicht zu veräußern wenn sie vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden.

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  • 2 Wochen später...

Insgesamt war das Ergebnis ja so zu erwarten. Ich kann mir vorstellen, dass der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht geht. Gerade im Hinblick auf das Vorliegen eines Vollzugsdefizites ist die Begründung des BFH eher dünn. Dazu gibt es auch kritische Stimmen in der Literatur, die das anders sehen. Interessant ist aber, dass der BFH nicht nur das Vorliegen eines Vollzugsdefizites im Jahr 2017 verneinte, sondern dies in einem "obiter dictum" auch für den heutigen Zeitpunkt so sah.

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9 hours ago, JohnnyFlash said:

Ich kann mir vorstellen, dass der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht geht

Macht das Ganze denn überhaupt Sinn? Finde an sich den Vollzugsdefizit interessant, aber wohl schwer nachzuweisen.

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vor 2 Stunden schrieb Terx:

Macht das Ganze denn überhaupt Sinn? Finde an sich den Vollzugsdefizit interessant, aber wohl schwer nachzuweisen.

Ich wäre sehr dafür interessiert wie man hier Trades dezentral tracken möchte die in Privacycoins gehen als Beispiel mit einem AtomicSwap. Da lässt sich nichts mehr tracken, auch kann man keine Informationen irgendwo einholen, da dezentral.
Aber naja, not my problem :D

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10 minutes ago, Acura360 said:

Aber naja, not my problem :D

Naja darum geht es ja nicht. Spätestens wenn du größere Beträge in Euro umwandeln wirst, erlebst glaube ich dein blaues Wunder wenn dein ganzes Geld von Privatecoins kommt. Trotzdem ist ein Vollzugsdefizit ziemlich sicher vorhanden, da auch das FA nicht ein Mal die Software prüft mit der die Gewinne ermittelt werden. Es gibt aktuell keine zertifizierte Software die den Anforderungen des BMF's offiziell entspricht. Das heißt ich probiere 3-4 Programme durch und hab unter Umständen erhebliche Abweichungen.

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Ein "Vollzugsdefizit" besteht grundsätzlich im Bereich der "privaten Veräußerungsgeschäfte", denn auch private P2P-Verkäufe von Goldbarren, Autos, Kunstgegenstände oder Flohmarkttrödel gegen Bargeld ist komplett anonym und es gibt keine Chance flächendeckend all die damit erzielten Einkünfte zu erfassen.

Ob  da nun noch Bitcoin hinzukommt oder nicht, ist total unerheblich und führt vollkommen logischerweise nicht dazu, dass sämtliche solcher Einkünfte plötzlich steuerfrei werden.

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vor 20 Stunden schrieb Terx:

Naja darum geht es ja nicht. Spätestens wenn du größere Beträge in Euro umwandeln wirst, erlebst glaube ich dein blaues Wunder wenn dein ganzes Geld von Privatecoins kommt. Trotzdem ist ein Vollzugsdefizit ziemlich sicher vorhanden, da auch das FA nicht ein Mal die Software prüft mit der die Gewinne ermittelt werden. Es gibt aktuell keine zertifizierte Software die den Anforderungen des BMF's offiziell entspricht. Das heißt ich probiere 3-4 Programme durch und hab unter Umständen erhebliche Abweichungen.

Mit voranschreitender Adaption wird man bald keine großen Summen mehr an Geld auf dem Konto brauchen.

Denn selbst Neuwagen / gebrauchte Autos, Reisen/Hotels, Flüge, Lebensmittel lässt sich derweil alles mit Krypto direkt bezahlen.

 

Bearbeitet von Acura360
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vor 21 Minuten schrieb Acura360:

Mit voranschreitender Adaption wird man bald keine großen Summen mehr an Geld auf dem Konto brauchen.

Denn selbst Neuwagen / gebrauchte Autos, Reisen/Hotels, Flüge, Lebensmittel lässt sich derweil alles mit Krypto direkt bezahlen.

 

Dann wird es wieder spannend, denn https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html besagt:

"Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs"

Wenn ich im Ausland mit ausländischer Währung bezahle, dann mache ich da auch kein Cointracking-Gehampel um meine Veräußerungen richtig zu versteuern.

So ist es auch mit den Bitcoin, die ich für meine Kreditzahlungen nutze. Macht dann irgendwann auch keiner mehr.

(jedoch gebe ich nur Coins über die Kreditkarte aus, die ich vor mehr als einem Jahr erhalten hatte)

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