JohnnyFlash Geschrieben 13. Februar 2023 Teilen Geschrieben 13. Februar 2023 https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/verhandlungstermine/detail/muendl-verhandlung-ix-r-3-22/ Zitat Mündl. Verhandlung: IX R 3/22 14. Februar 2023 Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor? Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand. Die Verhandlung hat heute um 11 Uhr begonnen und müsste jetzt zuende sein. Bin gespannt auf das Ergebnis. Wo wird man wohl zuerst davon erfahren? 1 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 13. Februar 2023 Teilen Geschrieben 13. Februar 2023 vor 26 Minuten schrieb JohnnyFlash: https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/verhandlungstermine/detail/muendl-verhandlung-ix-r-3-22/ Die Verhandlung hat heute um 11 Uhr begonnen und müsste jetzt zuende sein. Bin gespannt auf das Ergebnis. Wo wird man wohl zuerst davon erfahren? 14. Februar 2023 / 11:00 Uhr Also morgen dann.. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JohnnyFlash Geschrieben 13. Februar 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2023 Stimmt, bin im Kalender verrutscht 😅 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 13. Februar 2023 Teilen Geschrieben 13. Februar 2023 vor 22 Minuten schrieb JohnnyFlash: Stimmt, bin im Kalender verrutscht 😅 Kein Problem. Ich stelle für Morgen Popcorn bereit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 14. Februar 2023 Teilen Geschrieben 14. Februar 2023 (bearbeitet) Glaube nicht dass da was sinnvolles bei rumkommen kann, meiner Laienansicht nach sind all die Argumente Quatsch und die eigentlichen Probleme weshalb es ein Vollzugsdefizit sein kann, werden gar nicht behandelt (siehe meinen Thread , von dem noch immer das meiste aktuell ist, bzw. zumindest eben für vergangene Jahre der Fall war) Bearbeitet 14. Februar 2023 von Serpens66 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 14. Februar 2023 Teilen Geschrieben 14. Februar 2023 Kann losgehen^^ 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 14. Februar 2023 Teilen Geschrieben 14. Februar 2023 Am 13.2.2023 um 12:37 schrieb fox42: 14. Februar 2023 / 11:00 Uhr Also morgen dann.. Und? Was gibt's Neues? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peer_Gynt Geschrieben 14. Februar 2023 Teilen Geschrieben 14. Februar 2023 Nichts genaues weiß man nicht. https://www.btc-echo.de/news/bitcoin-und-steuern-alles-zum-praezedenzfall-am-bundesfinanzhof-159468/ Auszug: "Dabei kam es zu Beginn zur Verlesung der Stellungnahmen des Klägers und der Finanzbehörde von Nordrhein-Westfalen. Zudem bekam auch ein Vertreter des Finanzministeriums die Möglichkeit, ein Statement abzugeben. 'Die Richter ließen noch keine klare Richtung erkennen',... " Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manno Geschrieben 14. Februar 2023 Teilen Geschrieben 14. Februar 2023 Spannend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mick75 Geschrieben 15. Februar 2023 Teilen Geschrieben 15. Februar 2023 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb Manno: Spannend. Das doch eher langweilig und unnötig. Der Kläger stellt darauf ab daß Bitcoin kein Wirtschaftsgut sei. Lächerlich, das ist doch schon lange geklärt. Es gibt auch keine weitere Verhandlung. Die Klage wird abgewiesen und fertig. Und wenn er da satte 3,4 Millionen Euro Steuern gezahlt hat dann hat er ja offenbar ein sehr erfolgreiches Trading betrieben. Bearbeitet 15. Februar 2023 von Mick75 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hexikaner Geschrieben 15. Februar 2023 Teilen Geschrieben 15. Februar 2023 4 hours ago, Mick75 said: Das doch eher langweilig und unnötig. Der Kläger stellt darauf ab daß Bitcoin kein Wirtschaftsgut sei. Lächerlich, das ist doch schon lange geklärt. Es gibt auch keine weitere Verhandlung. Die Klage wird abgewiesen und fertig. Und wenn er da satte 3,4 Millionen Euro Steuern gezahlt hat dann hat er ja offenbar ein sehr erfolgreiches Trading betrieben. Mal schauen. Bei der Haltefristverlängerlängerung auf 10 Jahre für gestakte Coins kamen neunmalkluge Steuerhelden auch an mit „das war doch schon immer klar“. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Februar 2023 Teilen Geschrieben 15. Februar 2023 vor einer Stunde schrieb Hexikaner: Mal schauen. Bei der Haltefristverlängerlängerung auf 10 Jahre für gestakte Coins kamen neunmalkluge Steuerhelden auch an mit „das war doch schon immer klar“. Da ist die Situation etwas anders, das Gesetz ist da nicht ganz eindeutig: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Somit brauchte es erst die klärende Interpretation. Die meisten "Steuerhelden" verwiesen auf die unklare Situation und empfahlen erstmal mit den 10 Jahren zu rechnen, also gestakte Coins und die Coins aus dem Lending erstmal nicht zu veräußern wenn sie vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 1. März 2023 Teilen Geschrieben 1. März 2023 Und hier das Urteil: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/ 2 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JohnnyFlash Geschrieben 1. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 1. März 2023 Insgesamt war das Ergebnis ja so zu erwarten. Ich kann mir vorstellen, dass der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht geht. Gerade im Hinblick auf das Vorliegen eines Vollzugsdefizites ist die Begründung des BFH eher dünn. Dazu gibt es auch kritische Stimmen in der Literatur, die das anders sehen. Interessant ist aber, dass der BFH nicht nur das Vorliegen eines Vollzugsdefizites im Jahr 2017 verneinte, sondern dies in einem "obiter dictum" auch für den heutigen Zeitpunkt so sah. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mick75 Geschrieben 1. März 2023 Teilen Geschrieben 1. März 2023 Das war zu erwarten und da wird gar nichts mehr passieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morama Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 Raus mit de Viecher und her mit de Steuern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terx Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 9 hours ago, JohnnyFlash said: Ich kann mir vorstellen, dass der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht geht Macht das Ganze denn überhaupt Sinn? Finde an sich den Vollzugsdefizit interessant, aber wohl schwer nachzuweisen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 vor 2 Stunden schrieb Terx: Macht das Ganze denn überhaupt Sinn? Finde an sich den Vollzugsdefizit interessant, aber wohl schwer nachzuweisen. Ich wäre sehr dafür interessiert wie man hier Trades dezentral tracken möchte die in Privacycoins gehen als Beispiel mit einem AtomicSwap. Da lässt sich nichts mehr tracken, auch kann man keine Informationen irgendwo einholen, da dezentral. Aber naja, not my problem Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terx Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 10 minutes ago, Acura360 said: Aber naja, not my problem Naja darum geht es ja nicht. Spätestens wenn du größere Beträge in Euro umwandeln wirst, erlebst glaube ich dein blaues Wunder wenn dein ganzes Geld von Privatecoins kommt. Trotzdem ist ein Vollzugsdefizit ziemlich sicher vorhanden, da auch das FA nicht ein Mal die Software prüft mit der die Gewinne ermittelt werden. Es gibt aktuell keine zertifizierte Software die den Anforderungen des BMF's offiziell entspricht. Das heißt ich probiere 3-4 Programme durch und hab unter Umständen erhebliche Abweichungen. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 2. März 2023 Teilen Geschrieben 2. März 2023 Ein "Vollzugsdefizit" besteht grundsätzlich im Bereich der "privaten Veräußerungsgeschäfte", denn auch private P2P-Verkäufe von Goldbarren, Autos, Kunstgegenstände oder Flohmarkttrödel gegen Bargeld ist komplett anonym und es gibt keine Chance flächendeckend all die damit erzielten Einkünfte zu erfassen. Ob da nun noch Bitcoin hinzukommt oder nicht, ist total unerheblich und führt vollkommen logischerweise nicht dazu, dass sämtliche solcher Einkünfte plötzlich steuerfrei werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 3. März 2023 Teilen Geschrieben 3. März 2023 (bearbeitet) vor 20 Stunden schrieb Terx: Naja darum geht es ja nicht. Spätestens wenn du größere Beträge in Euro umwandeln wirst, erlebst glaube ich dein blaues Wunder wenn dein ganzes Geld von Privatecoins kommt. Trotzdem ist ein Vollzugsdefizit ziemlich sicher vorhanden, da auch das FA nicht ein Mal die Software prüft mit der die Gewinne ermittelt werden. Es gibt aktuell keine zertifizierte Software die den Anforderungen des BMF's offiziell entspricht. Das heißt ich probiere 3-4 Programme durch und hab unter Umständen erhebliche Abweichungen. Mit voranschreitender Adaption wird man bald keine großen Summen mehr an Geld auf dem Konto brauchen. Denn selbst Neuwagen / gebrauchte Autos, Reisen/Hotels, Flüge, Lebensmittel lässt sich derweil alles mit Krypto direkt bezahlen. Bearbeitet 3. März 2023 von Acura360 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 3. März 2023 Teilen Geschrieben 3. März 2023 vor 21 Minuten schrieb Acura360: Mit voranschreitender Adaption wird man bald keine großen Summen mehr an Geld auf dem Konto brauchen. Denn selbst Neuwagen / gebrauchte Autos, Reisen/Hotels, Flüge, Lebensmittel lässt sich derweil alles mit Krypto direkt bezahlen. Dann wird es wieder spannend, denn https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html besagt: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs" Wenn ich im Ausland mit ausländischer Währung bezahle, dann mache ich da auch kein Cointracking-Gehampel um meine Veräußerungen richtig zu versteuern. So ist es auch mit den Bitcoin, die ich für meine Kreditzahlungen nutze. Macht dann irgendwann auch keiner mehr. (jedoch gebe ich nur Coins über die Kreditkarte aus, die ich vor mehr als einem Jahr erhalten hatte) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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