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skunk

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  1. Nur in Zusammenhang mit Staking. Ohne Staking ist es weiterhin 1 Jahr. In jedem Fall ist das erstmal nur ein Entwurf und es ist fraglich ob die 10 Jahre beim Staking auch vor Gericht standhalten würden.
  2. Das bringt nur leider nichts weil die Meme Coins kaum ein Jahr durchalten und so darfst du dann die Hälfe des Gewinns an Steuern abführen. Fakt ist eher, dass der BTC weiterhin das beste Investment ist und nach einem Jahr kann man die Gewinne dann steuerfrei mitnehmen.
  3. Wenn das bei all den anderen Coins mal auch so einfach wäre
  4. Wäre ich das Finanzamt würde ich jetzt nachfragen wie es sein kann, dass schon vor der Zuteilung Staking Rewards erwirtschaftet wurden. Da passt was nicht in euren Aussagen.
  5. Genau andersrum. Ich vermiete meinen freien Speicherplatz. Ich steige nicht um. Es ist mit meinem Strompreis unwirtschaftlich PoW Mining zu betreiben. Daher habe ich mit PoW Mining nicht begonnen sondern habe mich eher in andere Möglichkeiten eingearbeitet, die ohne hohen Stromverbrauch und damit auch ohne viel Abwärme funktionieren.
  6. Dann gibst du das genau so an und lässt das vom Finanzamt absegnen.
  7. Das wäre dann in jedem Fall Steuerhinterziehung. Es ist recht klar wie die Rewards zu versteuern wären. Offen ist nur der Teil mit der 10 Jahres Haltefrist. Was auch immer du machst, ich würde dir in jedem Fall dazu raten dem Finanzamt alles zu melden. Du kannst den Standpunkt vertreten das wäre ein Airdrop gewesen. Dazu ein Begleitschreiben in dem du einfach kurz erklärst wie es zu dem Airdrop gekommen ist. Wenn das Finanzamt das durchwinkt, hast du die Rewards als Airdrop versteuert. Wichtig ist, dass du dem Finanzamt alle Informationen gibst damit sie das ganze später nicht Rückwirkend korrigieren können.
  8. Gut dann habe ich vermutlich einfach Glück die richtigen Daten erwischt zu haben. Nach aktuellen Stand werde ich das Jahr wohl mit 300-400€ Gewinn beenden. Das reicht locker um die Stromkosten zu decken.
  9. Beides. Beim Staking hast du einmal die Haltefrist der neuen Coins aber es wäre ja kein Staking wenn man dafür nicht auch einen Stake benötigen würde. Es kann ja nicht einfach jeder die Staking Rewards bekommen. Die Haltefrist für die alten Coins beginnt mit dem ICO und wenn man Pech hat verlängert das Staking die Haltefrist auf 10 Jahre. Mit anderen Worten selbst wenn die Staking Rewards unterhalb der Freigrenze ist, könnte das ganze bei einem Verkauf der alten Coins vor Ablauf der 10 Jahre noch ein unerwartetes Nachspiel haben. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu bisher noch nicht. Die Staking Rewards werden einmal als Einnahme versteuert. Dabei gilt der aktuelle Marktwert und ja man hat das Problem den richtigen Kurs zu ermitteln. Beim späteren Verkauf gilt natürlich der Kurs zu dem man selber verkauft hat. Es gibt sogar ein paar Meinungen, dass der Verkauf steuerfrei ist weil die Coins keinen Anschaffungswert haben und ohne Anschaffung gibt es auch keine Veräußerung und damit keinen Trading Gewinn. Nachteil dieser Meinung ist, dass das ebenso für Trading Verluste gilt.
  10. Für die Staking Rewards ist die Frage ob du hättest verkaufen können unerheblich. Entscheidend ist wo der Kurs zu dem Zeitpunkt stand zu dem du die Coins erhalten hast selbst wenn das ein Fake Kurs ist. Unabhängig davon ist ihm damit sowieso nicht geholfen. Es steht ja noch das Problem mit der auf 10 Jahre verlängerten Steuerfreiheit im Raum. In der Hinsicht wäre in Airdrop eventuell günstiger.
  11. Das Problem ist, dass der Umrechnungskurs gefallen ist. Aktuell sind die Staking Rewards nichts mehr Wert aber damals waren sie mehr Wert und damit über der Freigrenze. Genau dieses Problem ist es was viele dazu bewegt besser nicht mit dem Staking anzufangen. Das nächste Problem ist noch, dass man die anschließenden Trading Verluste nicht mal gegenrechnen kann. Man muss beim Staking eigentlich immer Zeitnah auch verkaufen um dieses Steuerrisiko möglichst gering zu halten. Ist aber leider etwas aufwändig daher macht das kaum einer.
  12. Die Staking Einnahmen. Es ist dafür unerheblich ob du sie bereits verkauft hast oder nicht. Das ändert an dem Staking erstmal nichts. Das Finanzamt wird sich an diesem einen Tag nicht stören. Du könntest das sicherlich problemlos mit dem Kurs vom 1.6. versteuern. Normalerweise musst du dich um sowas aber nicht kümmern, da die Steuerprogramme das automatisch machen.
  13. Treffender hättest du deine Vorhersage nicht beschreiben können Ich warne lediglich vor einem weiterhin möglichen Totalverlust. Was viele Menschen fälschlicherweise annehmen ist, dass ein Projekt nicht beliebig lange im Preis fallen kann und irgendwann steigen muss. Diese Annahme ist falsch. Bei Scam Projekten, und als solches Stufe ich dieses hier ein, kann der Preis komplett bis auf 0 fallen. Dann ist all dein Geld weg.
  14. Jeder PoW Miner hat ordentlich Abwärme und die musst du irgendwie abführen. Selbst mit einer Wasserkühlung ist am Ende die Frage welche Menge an Luft du durch die Kühlkörper bewegst weil am Ende soll die Abwärme selbst mit einer Wasserkühlung an die Luft abgegeben werden (es gibt ein paar Ausnahmen aber die benötigen erst Recht mehr Platz). Willst du die Luftmenge möglichst leise bewegen, musst du den Spaß auf eine größere Fläche verteilen. Ich habe bei mir ein etwas größeren Desktop PC zu stehen, der in der Front 3 mal 140er Lüfter hat, die dann mit einer sehr geringen Drehzahl trotzdem genug Luft bewegen um das System ausreichend zu kühlen. Das Gehäuse ist zusätzlich noch Schallgedämmt auch wenn das in meinem Fall eigentlich nicht notwendig ist. Ich betreibe kein PoW Mining sondern Cloud Storage und ETH2 Staking (aktuell nur Testnet). Die sind nicht so stromhungrig und damit weniger Abwärme. Wie wäre es mit einer Colocation? Da du die Hardware dafür selber aufstellen und gegebenenfalls auch reparieren musst, wäre ein Anbieter in deiner Nähe von Vorteil. Die Anbieter unterscheiden sich noch in Stromkosten, Kühlung und Bandbreite. Ich habe keine Ahnung welche Anbieter für deine Zwecke geeignet wären.
  15. Accointing habe ich noch nicht ausprobiert. Da werde ich denke ich Ende des Jahres mal einen Blick darauf werfen wenn die nächste Steuererklärung vor der Tür steht. Finger weg von Cointracking! Cointracking hat zwei schwächen die in deinem Fall tödlich werden können. Cointracking wird Buchungsfehler erst Jahre später finden wenn du die Coins verkaufen möchtest. Dann stellst du plötzlich fest, dass du Jahre zuvor eine Mining Einnahme nicht als solches deklariert hattest und dann viel Spaß das zu berichtigen. Die zweite Schwäche betrifft dann die Wallet Trennung. In Cointracking ist das optional und standardmäßig erstmal deaktiviert. Du kannst es zwar aktivieren aber wegen der schlechte Prüfung auf Buchungsfehler kannst du dich auf das Ergebnis nicht verlassen. CryptoTax wird dich dagegen auf deine Buchungsfehler zeitnah aufmerksam machen und in Folge dessen kannst du der standardmäßig aktivierten Wallet Trennung auch vertrauen. CryptoTax schwächelt dafür beim automatischen Import neuer Buchungen und es fehlt eine Übersicht wann du welche Coins steuerfrei verkaufen kannst. Das heißt bei CryptoTax musst du dich einmal im Jahr bei deinen Börsen einloggen und neue CSV Exporte erstellen und in CryptoTax importieren. Ich hoffe, dass das mit Accointing besser wird. Muss ich aber erst noch testen.
  16. -> Liebhaberei Wie gesagt du solltest gleich anfangen die Rechnungen aufzuheben und das auch ohne Gewerbe in der Steuererklärung anzugeben. Bei der Hardware AFA nicht vergessen. Ich habe meine Hardware Anschaffung auf unter 800€ gedrückt und dann einfach einige Monate später Erweiterungen gebucht um der AFA zu entgehen. Das ganze habe ich in meiner Steuererklärung direkt als Werbungskosten in die Anlage eingetragen wo auch die Mining Gewinne eingetragen werden. Nicht verwechseln mit den anderen Werbungskosten für deinen Job. Ich will ja, dass die vollen Kosten angerechnet werden und nicht nur ein Teil.
  17. Ab 24500€ wird Gewerbesteuer fällig. Alles darunter ist für das Finanzamt nicht relevant. Selbst wenn sie dein Mining zu einem Gewerbe deklarieren zahlst du unterhalb dieses Betrags keine Gewerbesteuern sondern nur die gleichen Steuern die du auch zahlen würdest wenn das Finanzamt das weiterhin als Privates Mining durchgehen lässt. Das Finanzamt hat also keinen Vorteil davon das ganze zu einem Gewerbe machen zu wollen. Was du zur eigenen Sicherheit machen solltest ist im Zweifel von einem Gewerbe ausgehen. Was machst du wenn das Finanzamt anklopft und das über ein Gewerbe abgewickelt sehen möchte? Das hat dann für dich zwei Konsequenzen. 1. Du musst ordentlich nachweisen welche Ausgaben du den Einnahmen gegenüberstellen willst. Fang damit an das ordentlich abzurechnen und auch in deiner Privaten Steuererklärung als Werbungskosten direkt unter den Mining Einnahmen einzutragen. 2. Betrachte dein Mining Wallet als Gewerbe Wallet. Alle Eingänge zeitnahe oder bei gefallenen Kursen auf dein Privates Wallet umbuchen. Stichwort Privatentnahme. Solange die Coins im Wallet des Gewerbes sind gilt die 1 Jahres Frist nicht! Erst mit der Privatentnahme startet die Jahresfirst!
  18. Bitcoin Core und wichtig nur mit TOR Verbindung online gehen sonst können einige Teilnehmer deinen Transaktionen eine IP zuordnen was dann nicht mehr anonym ist.
  19. Staking Rewards müsstest du sofort als Einnahmen versteuern. Könntest du das ganze als Airdrop deklarieren? Das würde dein Problem lösen. Fraglich ist dann nur ob das Finanzamt der Einschätzung auch folgt.
  20. Na dann ist der Weg ja frei um sich noch weiter an die 0$ anzunähern.
  21. Das Thema was die Statistik aussagt hatten wir bereits. Die Aussage ist nicht, dass die Menschen auf dem Fußweg sterben weil sie zu dämlich sind. In der Regel sind es Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmer und deren Verhalten kannst du nicht Kontrollieren und nicht bewusst beeinflussen. Ich würde fast wetten du gehörst sogar zu den Menschen, die dann im Auto mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind mit exakt der gleichen Begründung. Die Statistik sagt in dem Fall ein höheres Risiko voraus und das völlig unabhängig davon wie gut du glaubst die Situation kontrollieren zu können. Keiner der anderen Menschen, die in exakt der gleichen Situation gestorben ist (hier überhöhte Geschwindigkeit innerorts oder Fußgänger), hat sich absichtlich da hin navigiert. Die glauben alle fälschlicherweise, dass sie eine solche Situation beeinflussen und kontrollieren könnten.
  22. Antwort: Im Teilchenbeschleuniger nach schwarzen Löchern suchen.....
  23. Ich sehe nicht was eine Korrektur des Auswahlverfahren mit der Kompetenz der Bewerber zu tun hat. Die Bewerber, die wegen "Formfehlern" frühzeitig eliminiert werden, sind offensichtlich nicht weniger Kompetent. Auch hier lese ich wieder die Annahme, dass aktuelle Bewerbungsverfahren über jeden Zweifel erhaben sind und Änderungen daher ein Rückschritt sein müssen. Das ist falsch. Wir stellen nach Korrektur unseres Bewerbungsverfahren erst recht Kompetente Bewerber ein, die wir mit dem alten Bewerbungsverfahren nicht in Betracht gezogen hätten. Klassische Bewerbungsverfahren bewerten nicht die Kompetenz sondern ganz andere Merkmale.
  24. Es sind keine bösen Mächte. Ich behaupte die wenigsten lehnen eine weibliche Bewerberin absichtlich ab. Das passiert unbewusst. Es geht bei der Stellenausschreibung los. Dazu gibt es wie gesagt Studie über die Faktoren die dafür sorgen, dass eigentlich qualifizierte Bewerber sich nicht trauen eine Bewerbung zu schreiben. Trotzdem sehe ich regelmäßig Stellenausschreibung die genau das falsch machen und das passiert eher aus Gewohnheit und nicht mit Absicht. Im nächsten Schritt werden die Bewerber dann in ein persönliches Gespräch eingeladen. Da gewinnt dann selten der Kandidat, der am Besten qualifiziert ist sondern es geht eher um die Frage wie gut die Kandidaten sich verkaufen können und wie viel Gemeinsamkeiten sie mit dem restlichen Personal haben. Wenn in dem Unternehmen bereits 80% Männer arbeiten, werden im Auswahlkomitee auch 80% Männer vertreten sein und in Folge dessen werden 80% der Neueinstellung unbewusst weiterhin diesem Muster folgen.
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