Zum Inhalt springen

Vorladung wegen Geldwäsche


Herolars

Empfohlene Beiträge

Moin,

Ich habe vor einem Jahr ein NFT für 1000$ gemintet, welches zur der Seite Rollbit.com gehört. Rollbit ist eine Platform die Kryptotrading, NFT Marktplatz, Sportwetten und ein Casino mit Lizenz aus Curaco anbieten. Bei dem Mint habe ich das seltenste NFT gemintet welches ich vor 3 Woche ( mehr als 1 Jahr nachdem mint) für 150.000$ auf deren Website verkaufen konnte. Das Geld habe ich dann natürlich als Etherum ausgezahlt und ein paar Tage später an die BSDEX geschickt, um sie da zu verkaufen. Jetzt ist meine Einzahlung seit 2 Woche in Bearbeitung bei der Börse und gestern kam eine Vorladung wegen Geldwäsche und illegalen Glücksspiel. 

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Einen Anwalt suchen und die Vorladung absagen?

Ich bin aus meiner Sicht unschuldig,da das Geld und das NFT nichts mit Glücksspiel zu tun hat und ich natürlich auch keine Geldwäsche betreiben habe. Andere NFTs die genauso selten waren wurden auch schon auf der Webseite für 200.000$ verkauft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Herolars:

da das Geld und das NFT nichts mit Glücksspiel zu tun hat und ich natürlich auch keine Geldwäsche betreiben habe.

Genau dies würde ich in den Mittelpunkt meiner Aussage stellen. Wäre ich (teil-) schuldig, würde ich vorher über einen Rechtsanwalt versuchen, Akteneinsicht oder wenigstens mehr Details zu den Verdachtsmomenten zu erhalten. Ansonsten ganz offen mit denen reden 

Bedenklich bleibt leider, wo der Käufer seine $ 150.000 her hatte. Führt Rollbit.com Identitätsprüfungen durch? In Curacao wahrscheinlich nicht. 

Ich vermute mal, dass der Käufer schon vorher unter Überwachung stand und daß du als Zahlungsempfänger jetzt mit betroffen bist. Die werden sich gefragt haben, welcher 'normale' Mensch so viel Geld für ein NFT zahlt, das kann doch nur Geldwäsche sein...

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Herolars:

Jetzt ist meine Einzahlung seit 2 Woche in Bearbeitung bei der Börse und gestern kam eine Vorladung wegen Geldwäsche und illegalen Glücksspiel. 

Vorladung von wem? Für die Polizei/Staatsanwaltschaft wäre das eine ungewöhnlich kurze Reaktionszeit. Verdachtsmeldung bekommen, bearbeiten, Verfahren eröffnen dauert bei solchen Delikten meist länger. zumal auch noch Ostern war.. Falls Polizei: Vorladung als Zeuge in einem anderen Verfahren oder als Beschuldigter?

vor 1 Stunde schrieb Herolars:

Einen Anwalt suchen und die Vorladung absagen?

Falls Beschuldigter: einen Anwalt suchen und mit dem besprechen, was bezüglich der Vorladung die beste Vorgehensweise wäre. Einfach absagen hilft dann nicht weit, irgendwann wirst du vorgeführt.

Bearbeitet von bulsan
  • Thanks 1
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Herolars:

gestern kam eine Vorladung wegen Geldwäsche und illegalen Glücksspiel

Nimm die Vorladung mit und frag mal beim Anwalt nach. Das gibts beim Anwalt kostenlos als Tipp.

Es sei denn die Vorladung kam per email von "vorladung.mail@huzdiwuka.scrap.net" oder einem Nigerianischen Prinzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 58 Minuten schrieb Peer_Gynt:

Genau dies würde ich in den Mittelpunkt meiner Aussage stellen. Wäre ich (teil-) schuldig, würde ich vorher über einen Rechtsanwalt versuchen, Akteneinsicht oder wenigstens mehr Details zu den Verdachtsmomenten zu erhalten. Ansonsten ganz offen mit denen reden 

Bedenklich bleibt leider, wo der Käufer seine $ 150.000 her hatte. Führt Rollbit.com Identitätsprüfungen durch? In Curacao wahrscheinlich nicht. 

Ich vermute mal, dass der Käufer schon vorher unter Überwachung stand und daß du als Zahlungsempfänger jetzt mit betroffen bist. Die werden sich gefragt haben, welcher 'normale' Mensch so viel Geld für ein NFT zahlt, das kann doch nur Geldwäsche sein...

 

Jeder Nutzer der Summen von 1000$+ ein oder auszahlt muss  eine KYC Prüfung machen. Wer der Käufer ist kann ich auch nicht sagen da jemand das vom Marktplatz gekauft hat und ich dann 150.000$ auf meinem Konto hatte welche mir dann ausgezahlt worden sind.

 

vor 59 Minuten schrieb bulsan:

Vorladung von wem? Für die Polizei/Staatsanwaltschaft wäre das eine ungewöhnlich kurze Reaktionszeit. Verdachtsmeldung bekommen, bearbeiten, Verfahren eröffnen dauert bei solchen Delikten meist länger. zumal auch noch Ostern war.. Falls Polizei: Vorladung als Zeuge in einem anderen Verfahren oder als Beschuldigter?

Falls Beschuldigter: einen Anwalt suchen und mit dem besprechen, was bezüglich der Vorladung die beste Vorgehensweise wäre. Einfach absagen hilft dann nicht weit, irgendwann wirst du vorgeführt.

Die Vorladung ist von der Kriminalpolizei. Mir ist klar das ich nicht einfach die Vorladung absagen kann und sich das dann von alleine erledigt, aber ohne Akteneinsicht weiß ich ja nicht was die als Beweise haben und kann mich dementsprechend auch nicht vorbereiten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Herolars:

Die Vorladung ist von der Kriminalpolizei. Mir ist klar das ich nicht einfach die Vorladung absagen kann und sich das dann von alleine erledigt, aber ohne Akteneinsicht weiß ich ja nicht was die als Beweise haben und kann mich dementsprechend auch nicht vorbereiten.

In dem Schreiben steht eine Rufnummer.

Dort rufst du einfach an, fragst nach worum es genau geht um dich auf den Termin vorzubereiten und eventuell notwendige Unterlagen mitzubringen.

Ich halte eine direkte Vorladung für äußerst ungewöhnlich, erstmal kommt ein Anhörungsbogen und dort steht auch klar der Bezug drin, bzw. was man dir vorwirft.

Ich persönlich würde keinen Anwalt einschalten wenn du alles belegen kannst was du getan hast und das offen auf den Tisch legst.

  • Love it 1
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Disclaimer. Ich habe keine Ahnung von NFTs, keine Ahnung von Rollbit, und keine Ahnung von Vorladungen.

ABER, Rollbit sheint es ja nicht mehr zu geben. Also entweder ist die Polizei da schon aktiv gewesen oder die Firma ist pleite oder die Betrüger sind weg.

Unabhängig davon ist es etwas Unglaubwürdig, warum Du ein NFT kaufst und wie Du ihn dann für 150x verkaufst. Also ich würde da nachfragen, weshalb du genau diesen NFT gekauft hast. Ob du weitere hast. Warum du nicht früher verkauft hast. Wie du auf die Plattform gekommen bist. Wie es zu dem Verkauf kam etc. pp. Die Geschichte muss schon schlüssig sein. Man muss auch davon ausgehen, dass evtl. die Polizei den Käufer kennt. Will nichts unterstellen, aber wenn du 100te NFT's hättest, ungefähr in der gleichen Preisklasse und einer davon 150x gemacht hat, dann ist das glaubwürdig. Wenn du aber nur einen NFT gekauft hast und auf ein Mal 150x gemacht hast, ist es leider etwas unglaubwürdig, keine Ahnung was dann die Polizei macht, es herrscht ja die Unschuldsvermutung. Denke jedoch wenn man herausfinden, dass die Kohle von dem Käufer z.B. unsauber ist, hat man evtl. ein Problem. Auf jeden Fall interessanter Fall. Halte uns auf den laufenden.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Terx:

für 150x

Bei Kunstwerken ist das schon sehr lange so das jemand dafür unfassbare Summen bezahlt an den Verkäufer.

Um das Kunstwerk gehts dabei nicht sondern nur das die Kohle so gewaschen wird. So wird einfach das Kunstwerk immer weitergegeben und jeder zahlt dafür die Kohle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Terx:

Disclaimer. Ich habe keine Ahnung von NFTs, keine Ahnung von Rollbit, und keine Ahnung von Vorladungen.

ABER, Rollbit sheint es ja nicht mehr zu geben. Also entweder ist die Polizei da schon aktiv gewesen oder die Firma ist pleite oder die Betrüger sind weg.

Unabhängig davon ist es etwas Unglaubwürdig, warum Du ein NFT kaufst und wie Du ihn dann für 150x verkaufst. Also ich würde da nachfragen, weshalb du genau diesen NFT gekauft hast. Ob du weitere hast. Warum du nicht früher verkauft hast. Wie du auf die Plattform gekommen bist. Wie es zu dem Verkauf kam etc. pp. Die Geschichte muss schon schlüssig sein. Man muss auch davon ausgehen, dass evtl. die Polizei den Käufer kennt. Will nichts unterstellen, aber wenn du 100te NFT's hättest, ungefähr in der gleichen Preisklasse und einer davon 150x gemacht hat, dann ist das glaubwürdig. Wenn du aber nur einen NFT gekauft hast und auf ein Mal 150x gemacht hast, ist es leider etwas unglaubwürdig, keine Ahnung was dann die Polizei macht, es herrscht ja die Unschuldsvermutung. Denke jedoch wenn man herausfinden, dass die Kohle von dem Käufer z.B. unsauber ist, hat man evtl. ein Problem. Auf jeden Fall interessanter Fall. Halte uns auf den laufenden.

Zwei Dinge kommen mir in den Sinn.

1. Wie kommst Du darauf das es Rollbit nicht mehr gibt? ( link )

2. Er meinte doch er hat das NFT gemintet und nicht gekauft. Da gibt es einen Unterschied. Und dieses NFT wurde ihm für den umgerechneten Fiat-Preis von 150.000 Euro abgekauft.

PS. Aber klar ist es umgehend auffällig, wenn auf einmal eine enorme Summe an Fiat auf deinem Girokonto einfliegt und vor allem wenn dies den Rahmen sprengt. Da klingeln sofort _alle_ AML-Klingeln die es gibt.

Ich hatte schon mal auf crime(network).to auf Grund des IDnow Hacks verwiesen.

Genau auf dieser Platform kann wirklich jeder sehen wie schnell man für nen schmalen Taler an ein voll verifiziertes Bankkonto (private/business) oder andere Accounts kommen kann. Geschweige denn Reisepässe, Ausweise, Kreditkarten – you name it. 

Und genau deshalb ist es eine reine Illusion des Gesetzgebers dagegen per absurder AML-Richtlinien zu kämpfen. – Das ist wie Don Quijote.

Aber gut, das ist ein anderes Thema wert. – Hope dies last.  ;o))

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 18.4.2023 um 13:32 schrieb Terx:

Disclaimer. Ich habe keine Ahnung von NFTs, keine Ahnung von Rollbit, und keine Ahnung von Vorladungen.

ABER, Rollbit sheint es ja nicht mehr zu geben. Also entweder ist die Polizei da schon aktiv gewesen oder die Firma ist pleite oder die Betrüger sind weg.

Unabhängig davon ist es etwas Unglaubwürdig, warum Du ein NFT kaufst und wie Du ihn dann für 150x verkaufst. Also ich würde da nachfragen, weshalb du genau diesen NFT gekauft hast. Ob du weitere hast. Warum du nicht früher verkauft hast. Wie du auf die Plattform gekommen bist. Wie es zu dem Verkauf kam etc. pp. Die Geschichte muss schon schlüssig sein. Man muss auch davon ausgehen, dass evtl. die Polizei den Käufer kennt. Will nichts unterstellen, aber wenn du 100te NFT's hättest, ungefähr in der gleichen Preisklasse und einer davon 150x gemacht hat, dann ist das glaubwürdig. Wenn du aber nur einen NFT gekauft hast und auf ein Mal 150x gemacht hast, ist es leider etwas unglaubwürdig, keine Ahnung was dann die Polizei macht, es herrscht ja die Unschuldsvermutung. Denke jedoch wenn man herausfinden, dass die Kohle von dem Käufer z.B. unsauber ist, hat man evtl. ein Problem. Auf jeden Fall interessanter Fall. Halte uns auf den laufenden.

Die Seite gibt es noch, die hatten nur ein Tag ein paar Server Probleme. Ich habe 2 NFTS gemintet das eine hab ich ja für 150.000 verkauft und das andere habe ich noch und ist ca 4.000 Wert. Der enorme Wert kommt daher das jedes NFT eine andere Seltenheit hat und meins das seltenste was es nur 25/10.000 gibt. Außerdem ist die Seite kein Betrug, sonst hätten die mir sicherlich nicht die 150.000 ausgezahlt. Auch wurden NFTs mit der gleichen Seltenheit für 215.000 verkauft (

 

Wer der Käufer ist weiß ich nicht, er musste sich aufjeden fall auf der Seite verifizieren. Ich kann nur sagen das ich nichts mit Geldwäsche zu tun habe.Sobald ich mehr Informationen habe melde ich mich

Bearbeitet von Herolars
  • Love it 1
  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...
Am 15.4.2023 um 14:35 schrieb Jokin:

In dem Schreiben steht eine Rufnummer.
Dort rufst du einfach an, fragst nach worum es genau geht um dich auf den Termin vorzubereiten und eventuell notwendige Unterlagen mitzubringen.

[...]

Ich persönlich würde keinen Anwalt einschalten wenn du alles belegen kannst was du getan hast und das offen auf den Tisch legst.

Ja, anrufen ist eine gute Idee. Vermutlich wirst Du aber nicht viel herausbekommen, denn - sofern Du der Beschuldigte sein solltest - man wird Dich sicherlich nicht "vorbereiten" wollen.

Bzgl. Anwalt:
IMMER - ich kann das gar nicht deutlich genug betonen - IMMER bei einem Vorwurf einer Straftat, d.h. also wenn erhebliche Rechtsfolgen drohen - einen spezialisierten Anwalt beauftragen. IMMER!
Wer am Anwalt spart, spart am falschen Ende.

Selbst wenn Du gar nichts angestellt hast, weisst Du noch gar nicht, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und wie diese konstruiert sind.

Du bist gegenüber Strafermittlungsbehörden zunächst einmal grundsätzlich im Nachteil, denn Du hast es mit Fachleuten zu tun, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmern, als potentielle Straftäter zu verfolgen - zudem verfügen Behörden über erhebliche Ressourcen.

Durch die Beauftragung eines Anwalts schaffst Du wenigstens in Ansätzen eine gewisse Waffengleichheit und stellst sicher, dass Deine Rechte gewahrt bleiben.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz:
Niemals ohne Rechtsberatung gegenüber Strafermittlungsbehörden irgendwelche Aussagen tätigen. Du kannst durch Aussagen auf einer Polizeistation in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nur wenig gewinnen, der Herr des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft und nicht der freundliche oder unfreundliche Polizeibeamte.
Aber Du kannst durch unbedachte Aussagen, deren Rechtswirkungen Du mangels Qualifikation gar nicht kennen kannst, Dir bereits im Anfangsstadium selbst unnötige große Probleme schaffen - selbst wenn Du überhaupt nichts angestellt hast, ist Dir womöglich gar nicht klar, zu welchen Annahmen, Interpretationen und Schlußfolgerungen Deine Aussagen führen.

Daher: Informationen sind wertvoll und sollten nie ohne trifftigen Rechtsgrund mit Behörden geteilt werden.

Dies hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine ganz persönliche Meinung.

Vielleicht magst Du uns ja informieren, wie die Sache ausgegangen oder fortgegangen ist.

Bearbeitet von pingponghh
Ergänzung des Texts
  • Love it 2
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 15.4.2023 um 12:20 schrieb Peer_Gynt:

Genau dies würde ich in den Mittelpunkt meiner Aussage stellen. Wäre ich (teil-) schuldig, würde ich vorher über einen Rechtsanwalt versuchen, Akteneinsicht oder wenigstens mehr Details zu den Verdachtsmomenten zu erhalten. Ansonsten ganz offen mit denen reden 

Bedenklich bleibt leider, wo der Käufer seine $ 150.000 her hatte. Führt Rollbit.com Identitätsprüfungen durch? In Curacao wahrscheinlich nicht. 

Ich vermute mal, dass der Käufer schon vorher unter Überwachung stand und daß du als Zahlungsempfänger jetzt mit betroffen bist. Die werden sich gefragt haben, welcher 'normale' Mensch so viel Geld für ein NFT zahlt, das kann doch nur Geldwäsche sein...

 

Das stinkt auch imho etwas.. Kannst du ähnliche Käufe von deinem NFT, zu dem Preis von 150k belegen?

Bei Immobilien, die deutlich über Marktpreis verkauft werde, ist es dasselbe. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb pingponghh:

Bzgl. Anwalt:
IMMER - ich kann das gar nicht deutlich genug betonen - IMMER bei einem Vorwurf einer Straftat, d.h. also wenn erhebliche Rechtsfolgen drohen - einen spezialisierten Anwalt beauftragen. IMMER!
Wer am Anwalt spart, spart am falschen Ende.

Ich hab schon zahlreiche Anhörungsbögen erhalten. Meist als Zeuge, einige Mal aber auch als Beschuldigter.

Wäre ich jedes Mal zum Anwalt gelaufen, wäre ich arm geworden.

Ich regele sowas grundsätzlich selber ohne Anwalt. Das Rechtssystem funktioniert in Deutschland ganz gut.

vor 4 Stunden schrieb pingponghh:

Du bist gegenüber Strafermittlungsbehörden zunächst einmal grundsätzlich im Nachteil, denn Du hast es mit Fachleuten zu tun, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmern, als potentielle Straftäter zu verfolgen - zudem verfügen Behörden über erhebliche Ressourcen.

Wenn ich kein Straftäter bin, dann muss ich auch nix befürchten.

vor 4 Stunden schrieb pingponghh:

Dies hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine ganz persönliche Meinung.

Du bist Anwalt, oder? 😉

  • Love it 1
  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 16.5.2023 um 10:03 schrieb pingponghh:

Ja, anrufen ist eine gute Idee. Vermutlich wirst Du aber nicht viel herausbekommen, denn - sofern Du der Beschuldigte sein solltest - man wird Dich sicherlich nicht "vorbereiten" wollen.

Das wird sich dann ja zeigen. Nicht zumindest den Versuch zu machen, zu erfragen, worum es denn geht, halte ich für einen Fehler.

 

Am 16.5.2023 um 10:03 schrieb pingponghh:

Bzgl. Anwalt:
IMMER - ich kann das gar nicht deutlich genug betonen - IMMER bei einem Vorwurf einer Straftat, d.h. also wenn erhebliche Rechtsfolgen drohen - einen spezialisierten Anwalt beauftragen. IMMER!
Wer am Anwalt spart, spart am falschen Ende.

Das halte ich im Kontext einer ersten Vorladung für übertrieben, solange man nicht weiß, welche Vorwürfe gegen einen selbst im Raum stehen.

 

Am 16.5.2023 um 10:03 schrieb pingponghh:

Du bist gegenüber Strafermittlungsbehörden zunächst einmal grundsätzlich im Nachteil, denn Du hast es mit Fachleuten zu tun, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmern, als potentielle Straftäter zu verfolgen - zudem verfügen Behörden über erhebliche Ressourcen.

Naja, man sollte sich über seine Rechte bei so einer Vorladung durchaus mal vorher informieren. Du hast bei Vorwürfen gegen dich selbst ein Zeugnisverweigerungsrecht. Da muss und kann man einfach mal etwas stur sein und bleiben. Es besteht keine Notwendigkeit rumzuplaudern. Sein Gehirn sollte man in solchen Situationen auch mal einschalten und nutzen.

 

Am 16.5.2023 um 10:03 schrieb pingponghh:

Ein weiterer wichtiger Grundsatz:
Niemals ohne Rechtsberatung gegenüber Strafermittlungsbehörden irgendwelche Aussagen tätigen. Du kannst durch Aussagen auf einer Polizeistation in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nur wenig gewinnen, der Herr des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft und nicht der freundliche oder unfreundliche Polizeibeamte.
Aber Du kannst durch unbedachte Aussagen, deren Rechtswirkungen Du mangels Qualifikation gar nicht kennen kannst, Dir bereits im Anfangsstadium selbst unnötige große Probleme schaffen - selbst wenn Du überhaupt nichts angestellt hast, ist Dir womöglich gar nicht klar, zu welchen Annahmen, Interpretationen und Schlußfolgerungen Deine Aussagen führen.

Daher: Informationen sind wertvoll und sollten nie ohne trifftigen Rechtsgrund mit Behörden geteilt werden.

Du kannst doch fast jede problematische Frage der Ermittler an dich bei so einer Vorladung zur Not beantworten mit: "Dazu sage ich ohne (m)einen Anwalt nichts."

Erstmal hören, worum es geht und selbst nur das Minimum geben, was nötig ist: im worst case nur deine Personalien. Klar, kann gut sein, daß die Beamten dir den Eindruck vermitteln wollen oder werden, daß es nicht gut ist, wenn du unkooperativ bist. Aber da muss und kann man durch und die auch.

Außerdem kommt es ja wohl auch darauf an, ob man selbst weiß, ob und daß man etwas "verbrochen" hat.

 

Am 16.5.2023 um 14:10 schrieb Jokin:

Ich regele sowas grundsätzlich selber ohne Anwalt. Das Rechtssystem funktioniert in Deutschland ganz gut.

Sehe ich auch so, besonders im Frühstadium eines Verfahrens, wenn etwas aus heiterem Himmel kommt, wo man selbst nicht bewusst etwas verbockt hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würde es auch übertrieben finden, bei der ersten Ladung oder Vorladung zu einem Gespräch gleich einen Anwalt mitzunehmen. Könnte man auch auch als eine Art "Schuldeingeständnis" interpretieren, so nach dem Motto: "Ohne Anwalt habe ich Angst etwas Falsches zu sagen und manoveriere mich von vorneherein ins Aus". Ich würde da hingehen, anhören, was sie zu fragen haben, die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworten und gut ist. Und sollte an den Vorwürfen wirklich etwas dran sein und Du aktiv in Geldwäsche verwickelt bist, tja...Dann wirst Du nicht umhinkommen, einen Anwalt zu konsultieren.

  • Down 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/16/2023 at 10:03 AM, pingponghh said:

Ja, anrufen ist eine gute Idee. Vermutlich wirst Du aber nicht viel herausbekommen, denn - sofern Du der Beschuldigte sein solltest - man wird Dich sicherlich nicht "vorbereiten" wollen.

Bzgl. Anwalt:
IMMER - ich kann das gar nicht deutlich genug betonen - IMMER bei einem Vorwurf einer Straftat, d.h. also wenn erhebliche Rechtsfolgen drohen - einen spezialisierten Anwalt beauftragen. IMMER!
Wer am Anwalt spart, spart am falschen Ende.

Selbst wenn Du gar nichts angestellt hast, weisst Du noch gar nicht, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und wie diese konstruiert sind.

Du bist gegenüber Strafermittlungsbehörden zunächst einmal grundsätzlich im Nachteil, denn Du hast es mit Fachleuten zu tun, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmern, als potentielle Straftäter zu verfolgen - zudem verfügen Behörden über erhebliche Ressourcen.

Durch die Beauftragung eines Anwalts schaffst Du wenigstens in Ansätzen eine gewisse Waffengleichheit und stellst sicher, dass Deine Rechte gewahrt bleiben.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz:
Niemals ohne Rechtsberatung gegenüber Strafermittlungsbehörden irgendwelche Aussagen tätigen. Du kannst durch Aussagen auf einer Polizeistation in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nur wenig gewinnen, der Herr des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft und nicht der freundliche oder unfreundliche Polizeibeamte.
Aber Du kannst durch unbedachte Aussagen, deren Rechtswirkungen Du mangels Qualifikation gar nicht kennen kannst, Dir bereits im Anfangsstadium selbst unnötige große Probleme schaffen - selbst wenn Du überhaupt nichts angestellt hast, ist Dir womöglich gar nicht klar, zu welchen Annahmen, Interpretationen und Schlußfolgerungen Deine Aussagen führen.

Daher: Informationen sind wertvoll und sollten nie ohne trifftigen Rechtsgrund mit Behörden geteilt werden.

Dies hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine ganz persönliche Meinung.

Vielleicht magst Du uns ja informieren, wie die Sache ausgegangen oder fortgegangen ist.

Ich finde den Punkt der Waffengleichheit extrem wichtig.

Wenn man etwas Erfahrung hat, kann man gerne beigehen und zuhören, was die von einem wollen. Aber sobald da konkrete Vorwürfe und Aussagen im Raum sind, bin ich der erste, der einen Anwalt einschaltet. Da hat @pingponghh vollkommen recht. Genau so und nicht anders.

Dies allein aus unterschiedlichen Gründen

1. Der gesamte Prozess des Beschultigt werdens, Ablehung (ich habe doch gar nix getan) und Einhaltung von Fristen sollten man jemanden geben, der sich auskennt.

2. Es ist auch besser, dies einem Profi zu überlassen, weil der wesentlich schneller und effektiver ist, und kostet weniger meine Nerven.

3. Schlimmer noch, wenn ich einen Fehler mache und evtl aus Nettigkeit ein Statement gebe, wird das mit Sicherheit gegen mich falsch ausgelegt.   

 

Es ist vollkommen OK, Anwalt Internet oder auch ChatGPT zu fragen, was Sache ist, aber in der Ausführung besser den grossen Jungs überlassen.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/16/2023 at 2:10 PM, Jokin said:

Ich hab schon zahlreiche Anhörungsbögen erhalten. Meist als Zeuge, einige Mal aber auch als Beschuldigter.

Wäre ich jedes Mal zum Anwalt gelaufen, wäre ich arm geworden.

Ich regele sowas grundsätzlich selber ohne Anwalt. Das Rechtssystem funktioniert in Deutschland ganz gut.

Wenn ich kein Straftäter bin, dann muss ich auch nix befürchten.

Du bist Anwalt, oder? 😉

Sicher ist er Anwalt, der nach meiner Meinung vollkommen recht hat. 

Ich gebe zu, die meisten Dinge könnte ich auch selber regeln und ausargumentieren. Aber ich bin weder überall up to date, was die Rechtssprechung angeht, noch bereit, meine eigene Zeit dafür zu verwenden. Da kann ich besser irgendwo arbeiten und Stunden schreiben, ist dann billiger einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. 

Es ist aber auch richtig, dass man je nach eigener Erfahrung den Zeitpunkt bestimmen sollte, einen einzuschalten. Man sollte auch selber entscheiden, wieviel Energie man in eine Sache stecken will und was man raus bekommt. Sowas drücke ich dann lieber ab.

Und nein, man wird nicht arm, wenn man die verwendetete Zeit genau kalkuliert. Ich habe sogar von Leuten gehört, die sowas im Urlaub machen ...

Dann lieber Urlaub in Italien mit Pizza und Vino. Muss aber jeder selber wissen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man geht nicht zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, wenn eine Straftat im Raum steht, es gibt dafür schlicht und ergreifend keinen guten Grund, auch wenn Polizisten das natürlich anders sehen.

Hat man sich null vorzuwerfen, braucht man nicht hingehen weil es Zeitverschwendung ist. Die Ermitteln gegen einen und daran muss man nicht mitwirken. Je weniger man mitwirkt desto weniger Material liegt vor das ausgewertet werden kann und damit steigt die Wahrscheinlichkeit das die Sache eingestellt wird weil die Ermittlungen nichts ergaben. Sollte das nicht der Fall sein hat man null verloren, dann meldet sich die Staatsanwaltschaft schon bei einem und dann kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen und denen verklickern das man ohne Anwalt und Akteneinsicht nichts zu der Sache sagt.

Oder die Herren Polizisten kommen bei einem vorbei, das erspart einem dann schonmal die Fahrt zu denen und dann kann denen ja immernoch sagen das man nichts mit Polizisten - die gegen einen ermitteln - zu bequatschen hat, weil die ja auch nur menschlich sind und alles was man sagt falsch verstehen könnten. Und alleine das reicht ja um besser einfach mal nichts zu sagen, wenn man denn nicht muss.

Ach und weil es hier schon andiskutiert wurde: Dieses Verhalten darf nicht gegen einen Beschuldigten ausgelegt werden (auch wenn Polizisten das natürlich GAAANZ anders sehen) , man hat als Beschuldigter schlicht und ergreifend das recht dazu, nicht an den Ermittlungen mitzuwirken.

Hat man sich was vorzuwerfen macht es auch keinen Sinn das mit Ermittlern zu bequatschen, man geht also auch nicht hin sondern sagt seinen Anwalt, dass da so ein komischer Brief von der Polizei gekommen ist..

Sprich Polizeiliche Vorladungen sind was für den Spießerstaat Deutschland ... finden sich immer genug die sich gerne bücken ... Wer besseres mit seiner Zeit zu tun hat als mit Leuten zu quatschen die gegen einen ermitteln macht was anderes und ist dabei voll vom Gesetz geschützt. So schützt man uns in Deutschland vor Polizeilicher Gängelei ... 🙂

Bearbeitet von groocer
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz wichtig, egal ob nun als Beschuldigter oder als Zeuge oder auch, wenn man selber mal eine Anzeige machen muss: Des öfteren passieren Fehler bei der Anhörungsprotokollierung. Da werden andere Formulierungen zu Papier gebracht und wenn man das hinterer unterschreibt, ist es ganz schwer, sowas wieder aus der Akte raus zu bekommen. Ruhig bei falscher Formulierung darum bitten, das entsprechend zu korrigieren, auch wenn es trivial erscheint. 

Die Mär, dass Anwälte superteuer sind, halte ich auch für falsch. Es gibt sehr viele Kanzleien, die eine Erstberatung für einen kleinen Obolus in Kaffeekassengrösse anbieten. Wenn man verdächtigt wird, sollte man sowas tunlichst in Anspruch nehmen, ganz besonders dann, wenn man sich sicher ist, legal gehandelt zu haben. Sieh es einfach als "Outsourcing". Da kümmert sich jemand mit Sachkenntnis darum, dass eine Sache erledigt wird und du kannst in der Zeit andere Dinge erledigen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 4/15/2023 at 1:10 PM, Tschubaka said:

Nimm die Vorladung mit und frag mal beim Anwalt nach. Das gibts beim Anwalt kostenlos als Tipp.

Es sei denn die Vorladung kam per email von "vorladung.mail@huzdiwuka.scrap.net" oder einem Nigerianischen Prinzen.

Sorgen würde ich mir erst machen, wenn die mail von "vorladung.mail@tschubaka.scrap.net kommt. 🙃

 

@TO ... wenn das erhaltene Schreiben authentisch ist, dann gibt es auch eine Telefonnummer, die man anrufen und sich zur Angelegenheit erkundigen kann. Danach siehst Du weiter, wie der Fall für dich aussieht und legst die nächsten Schritte fest.

  • Haha 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

16 hours ago, groocer said:

Hat man sich null vorzuwerfen, braucht man nicht hingehen weil es Zeitverschwendung ist. ...

16 hours ago, groocer said:

Oder die Herren Polizisten kommen bei einem vorbei, das erspart einem dann schonmal die Fahrt zu denen

 

Ja, einer polizeilichen Vorladung muss man keine Folge leisten. Aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Polizei nicht nur zu Hause vorbeikommen kann, sondern auch am Arbeitsplatz. Das kann dann schon etwas blöder aussehen, als nur der Nachbar, der über den Zaun grinst.

Will man der Vorladung nicht folgen, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Der kann den Termin immer noch absagen, oder ggfs. einen neuen machen.

Ansonsten spricht wenig gegen eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Polizei, von der das Schreiben kommt.

Selbstredend, anders sieht es aus, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht vorladen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 56 Minuten schrieb Cattle Grid:

 

Ja, einer polizeilichen Vorladung muss man keine Folge leisten. Aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Polizei nicht nur zu Hause vorbeikommen kann, sondern auch am Arbeitsplatz. Das kann dann schon etwas blöder aussehen, als nur der Nachbar, der über den Zaun grinst.

Will man der Vorladung nicht folgen, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Der kann den Termin immer noch absagen, oder ggfs. einen neuen machen.

Ansonsten spricht wenig gegen eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Polizei, von der das Schreiben kommt.

Selbstredend, anders sieht es aus, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht vorladen ...

Es ist richtig, dass es in manchen Fällen möglich ist, einer polizeilichen Vorladung nicht folgen zu müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von den jeweiligen nationalen Gesetzen und Rechtsvorschriften abhängt. In einigen Ländern kann es rechtliche Konsequenzen haben, einer polizeilichen Vorladung nicht nachzukommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Earon1960:

Es ist richtig, dass es in manchen Fällen möglich ist, einer polizeilichen Vorladung nicht folgen zu müssen.

Man muss sich auch nicht selbst belasten und darf Aussagen verweigern wenn man sich selbst belasten würde.

Wenn man keine Aussage macht obwohl man sich nichts zu schulden kommen ließ, lässt das aus Sicht der Ermittler nur einen sinnvollen Schluss zu.

Oder anders: Kommt man einer Vorladung nicht nach, sollte man sich dringend einen Anwalt suchen.

 

Weil es gerade brandaktuell ist: Ich hab gerade heute länger mit der Kripo telefoniert. Ich habe über Bitcoin.de an einen Kriminellen Bitcoin verkauft. Also Geld erhalten und den Zahlungseingang bestätigt.

Die Diskussion drehte sich um die transferierten Bitcoin: An welche Adresse ich diese transferiert hätte. Der IT-Spezialist kennt sich mit Bitcoin aus und es muss ja eine Transaktion stattgefunden haben.

Das zeigte mir wieder wie wichtig der direkte telefonische Kontakt ist.

(Ende vom Lied: Er wird nun bei bitcoin.de erfragen welche Bitcoinauszahlungen der Betrüger vorgenommen hatte und welche Bankverbindungen er für die Verkäufe eingestellt hatte)

Und auch eine Erkenntnis: Natürlich ist für die Kripo Bitcoin "kriminell", denn sie erleben Bitcoin nur in Verbindung mit Straftaten - dass jemand wie ich mit weit über 200.000 Trades auch mal 20 faule Eier im Nest habe, ist eher ein Zeichen wie selten BTC von Kriminellen genutzt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.