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Wie weist ihr den Bitcoin-Verlauf nach?


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vor 4 Minuten schrieb o0Julia0o:

Das Alter geht wild durcheinander.  Wow 8,9kg - es kommt auch immer mit darauf an, was man zu futtert in der SS.

So scheint es zu sein.  : )

 

vor 4 Minuten schrieb o0Julia0o:

Naja, vielleicht nicht so offensichtlich. Aber das passiert oft. Häufiger aufs Klo müssen, Symphysenscherzen, Organschäden, Dammriss, Bauchmuskeln bleiben weiter auseinander, Körper wird hier und da schlaffer - einfach durch Weitung.

Klar, es gibt vieles – aber zu pauschal darf es bitte nicht sein.

Ich möchte nun vermeiden darauf näher einzugehen, es könnte ansonsten nach hinten los gehen. Danke.  ;*)

vor 8 Minuten schrieb o0Julia0o:

Dann sag ich meiner Börse, der MHN ist überflüssig ;) Aber hier im BTC-Beispiel von Jokin, da passt es ja an sich schon nicht. Dann wären die Börsen ja sehr dumm bzw. der Regulator. Das kann so nicht stimmen ...

Dies ist kein Mensch-Ärger-Dich-Nicht Spiel. Du stellst Dir Dinge vor, die so nicht existent sein müssen.

Aber wenn Du Bitpanda nutzen würdest, dann ist es vielleicht eher genau so wie Du denkst.

So war es früher auch bei Neo-Brokern und Neo-Banken, weil es eben keine "echten" waren wurden sie dazu verteufelt "zu genau" sein zu wollen/müssen.

PS. Ab einer bestimmten Summe, und vor allem einer gewissen Abweichung der Norm, haben alle Banken nachzuhaken.

Gut so ..., denn dies ist kein Spiel, sondern die Regeln unterliegen einem Gradienten und keinen absoluten schwarz/weiss Regeln.

Du wirst es selbst erleben.

 

PS. G'nighty ... 

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vor 15 Stunden schrieb o0Julia0o:

Es klingelt ja gerade nicht. Es war ein Einwand gegen die Methode von Jokin, dass das nicht so einfach sein kann. Sonst würde jeder Geldwäscher einmalig 5BTC von ehrlichem Geld kaufen und dann bei jeder Börse diesen einen Beleg als Entlastung zu seinem Proof of Herkunft vorzeigen.

Der Gedanke, dass manche neue Regelungen vielleicht nicht ganz zu Ende gedacht sind, oder gar offensichtliche, mittelgroße Schlupflöcher haben könnten scheint dir also überhaupt nicht in unsere Welt zu passen?

MHN ist ja das eine. Das Finanzamt will dann Haltefrist sehen, sonst ist die Hälfte von dem schönen frisch gewaschenen Geld weg. Und wer eine Zeitmaschine hat, um dann zu allen passende BTC-Käufe aus früherer Vergangenheit vorzuzeigen, der sollte Geldwäsche eigentlich gar nicht nötig haben.

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Am 7.2.2024 um 19:01 schrieb HODL-King:

Daraus ergibt sich bei mir ein Baum, welcher oben dann doch "einige" Käufe aufweist

Warum Käufe? Weil du BTC über Börsen gekauft hast? Das sind dann sehr viele Einzelkäufe die dein Diagramm so stark vergrößern?

  

Am 7.2.2024 um 19:01 schrieb HODL-King:

Ergänzend werde ich dann in einem weiteren Kapitel ("Eigentumsnachweis der verwendeten Adressen") für jede meiner verwendeten Adressen nachweisen, dass ich Eigentümer des privaten Schlüssels bin und so über die Bitcoins verfügen konnte, indem ich eine Beispielnachricht (z.B. mein Name und ein Datum) mit meinem privaten Schlüssel signiere und den Hash im Dokument aufführe

 

So etwas wird verlangt? Wenn du alle BTC aus einer Adresse bereits an eine Börse gesendet und dort verkauft hast, kannst du dann noch immer diese Beispielnachricht signieren für deine nun leere Adresse? Wie geht so etwas überhaupt?

 

Aber die Haltefrst wird doch gar nicht unterbrochen, wenn man BTC auf seiner Wallet hin- und herschiebt, oder?? Die Haltefrist wird ja dadurch belegt, dass sie die Adresse sehen, dass dort keine Bewegung(wobei ja Bewegungen auf eigene Adressen die Haltefrist nicht unterbreche) stattgefunden hat.

Man hat damit ja nicht bezahlt. Und getauscht gegen andere Coins oder Euros auch nicht. Es wurden zwar Forks in BTC getauscht innerhalb eines Jahres, aber die wurden auch versteuert.

Bearbeitet von o0Julia0o
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vor 21 Stunden schrieb o0Julia0o:

Warum Käufe? Weil du BTC über Börsen gekauft hast? Das sind dann sehr viele Einzelkäufe die dein Diagramm so stark vergrößern?

Ja, ich habe "damals" BTC über Handelsplätze (z.B. bitmarket.eu oder später Bitcoin.de, keine Börsen) gekauft und zum Glück auch noch die entsprechenden Überweisungsbelege. Die Käufe, die für diesen einen Verkauf relevant sind (wofür ich den MHN schreibe und dann ggf. für jeden weiteren Verkauf entsprechend anpassen werde) ergeben sich halt, wenn man die Transaktionen rückwärts verfolgt von der Adresse aus, welche man zur BTC-Überweisung an die Börse (für den BTC-Verkauf) benutzen will. Letztlich sind es aber "nur" rund ein halbes Dutzend Käufe...

 

vor 21 Stunden schrieb o0Julia0o:

So etwas wird verlangt? Wenn du alle BTC aus einer Adresse bereits an eine Börse gesendet und dort verkauft hast, kannst du dann noch immer diese Beispielnachricht signieren für deine nun leere Adresse? Wie geht so etwas überhaupt?

Wie geht sowas? Eine Anleitung hier wäre viel zu lang und zu speziell. Googlen nach "bitcoin core signmessage" oder "bitcoin core verifymessage" hilft...

Wird sowas gebraucht? Das weiß ich nicht. Ich will das alles bloß so komplett und rechtssicher wie nur möglich haben. Und bei den im Transaktionsbaum auftauchenden Adressen steht ja nicht dabei, wer darauf Zugriff hat. Mit der "Signmessage"-Funktionalität von Bitcoin kann ich aber für alle verwendeten Adressen nachweisen, dass ich im Besitz des privaten Schlüssels bin, ohne den irgendwo angeben zu müssen. Der Prüfer kann dann bei Bedarf mit der "Verifymessage"-Funktion den im MHN angegebenen Hash, meine Nachricht und die Adresse nehmen und mit diesen Angaben prüfen, ob ich mittels des privaten Schlüssels den angegebenen Hash erzeugt habe. Ich will einfach nur blöden Fragen zuvorkommen... 🙂

 

vor 21 Stunden schrieb o0Julia0o:

Aber die Haltefrst wird doch gar nicht unterbrochen, wenn man BTC auf seiner Wallet hin- und herschiebt, oder?? Die Haltefrist wird ja dadurch belegt, dass sie die Adresse sehen, dass dort keine Bewegung(wobei ja Bewegungen auf eigene Adressen die Haltefrist nicht unterbreche) stattgefunden hat.

Primär hat das nichts mit der Haltefrist zu tun, die interessiert nur das FA für evtl. zu zahlende Steuern. Und richtig: Zwischen deinen Adressen kannst du die BTC hin- und herschieben, ohne dass es die Haltefrist beeinflusst. Nur: Sind das denn deine Adressen oder haben vielleicht wir beide die BTC ausgetauscht? Das wäre nämlich ein großer Unterschied und ich durch bloße Angabe von Adresse nicht zu erkennen.

 

vor 21 Stunden schrieb o0Julia0o:

Man hat damit ja nicht bezahlt.

Ich habe mal eher zufällig in Hameln in einem Restaurant die Rechnung in BTC begleichen können (war so ca. 2018). In der Blockchain sieht man auch nur ein paar Satoshi, die von einer Adresse auf eine andere Adresse gingen. Eine personenbezogene Zuordnung ist so einfach nicht zu erkennen.

 

Offtopic:

vor 21 Stunden schrieb o0Julia0o:

Es wurden zwar Forks in BTC getauscht innerhalb eines Jahres, aber die wurden auch versteuert.

Bei Forks (z.B. von BTC zu BCH) zählt, wann die ursprünglichen Währung angeschafft worden sind. Wenn man BTC seit 2011 besitzt und am 01.08.2017 gibt es den BCH-Fork, dann kann man die BCH am 02.08.2017 verkaufen ohne dafür Steuern entrichten zu müssen. Näheres unter Punkt 68 im pdf vom Bundesministerium der Finanzen "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token". Aber hier schreibe ich nur meine Meinung und das gehört auch nicht zum ursprünglichen Thema...

 

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  • 2 Wochen später...
Am 10.2.2024 um 23:15 schrieb o0Julia0o:

Und wenn ich das bei 2 unterschiedlichen Börsen parallel so mache? Oder bei 20? Da kann ich ja jeder Börse so kommen und sagen: "hier guck mal mein Kontoauszug ich hatte damals 5 Bitcion zum preis von 1000€ gekauft - ich verkaufe die jetzt hier".

ich hatte mir alle kontoauszüge der letzten 10 Jahre der Bank schicken lassen. da standen die Transaktionsnummern im Verwendungszweck. Über die Inhaltssuche von windows konnte man jeden Auszug finden wenn man wollte... wollte aber keiner. Cointrecking reicht i.d.R. aus.

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Welche Transaktionsnummer steht im Kontoauszug? Wenn du jetzt 1000€ an deine Börse sendet, dann weisst du doch noch gar nicht, mit welcher Transaktionsnummer du die in Zukunft gekauften BTC an deine Wallet sendest.

 

Als Erklärung woher die BTC stammen, die du zur Börse gesendet hast, reichte denen der BTC-Transaktionsverlauf aus? Auch ohne Kaufbelegt auf der Börse wovon der Transaktionsverlauf begonn?

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2 hours ago, Sockenbart said:

ich hatte mir alle kontoauszüge der letzten 10 Jahre der Bank schicken lassen. da standen die Transaktionsnummern im Verwendungszweck. Über die Inhaltssuche von windows konnte man jeden Auszug finden wenn man wollte... wollte aber keiner. Cointrecking reicht i.d.R. aus.

Was haben die dafür verlangt?

Fidor verlangt 25 Euro pro Auszug der älter als 2 Jahre ist...

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vor 3 Stunden schrieb eleonora:

Was haben die dafür verlangt?

Fidor verlangt 25 Euro pro Auszug der älter als 2 Jahre ist...

Also Auszüge von Fidor, wie von jeder anderen Bank auch, bekommt man kostenlos, solange das Konto existiert. (oder sind in den Kontoführungsgebühren enthalten) Und wenn man die Auszüge nicht wegspeichert, ist man imho selber schuld. Dann muß man halt verständlicherweise zahlen, wenn die im Archiv kramen müssen.

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Nein, auch wenn das Konto noch existiert, zahlt man für Kontoauszüge, wenn die älter sind. Meist älter als 90 Tage.

 

25€ pro Auszug. Was bedeutet das genau? Pro Seite oder pro Monat? Ich hatte mal bei einer Bank welche für 10€ nachbestellt - für ein gesamtes Jahr.

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1 hour ago, o0Julia0o said:

25€ pro Auszug. Was bedeutet das genau? Pro Seite oder pro Monat? Ich hatte mal bei einer Bank welche für 10€ nachbestellt - für ein gesamtes Jahr.

Quote

Für die Ausstellung eines Duplikats berechnen wir Ihnen 10 € pro Auszug (Monatsübersicht), sofern das Datum des gewünschten Auszugs innerhalb der letzten zwei Jahre liegt. Für Zweitschriften, die älter als zwei Jahre sind, entstehen Ihnen Kosten von 25 € je Auszug (Monatsübersicht).

 

Bearbeitet von eleonora
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Also ich fasse es nicht!! Seit 2017 oder so dürfte es jedem bekannt sein, dass die Vorschriften strenger geworden sind. Und da ist es doch absolutes minimum, dass ich die Dokumente, die mir Banken zur Verfügung stellen, aufbewahre.

Und wenn man sich hier über 25, 00 Euro oder so beömmelt, weil man selber die Sachen verbaselt hat und andererseits über den Verkauf von 4 btc (=200.000) Euro diskutiert, dann stimmt doch irgendwas nicht.

Bearbeitet von Aktienspekulaant
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Weil 25,00€ doch einfach auch sehr viel für einen Monats-Auszug sind.

  

vor 42 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

. Ich hatte und habe konten bei diversen Banken und kann mich nicht erinnern, jemals irgendeine Gebühr für Kontoauszüge bezahlt zu haben. 

Nicht, wenn du sie direkt abrufst. Auch nicht, wenn du sie nach 2 Monaten abrufst. Aber nach 90 Tagen sind die oft schon gelöscht oder archiviert oder sowas. Dann kostet es Geld. Das sind ja wenige Megabyte an Daten. Also schon etwas wucherig die Preise für solch einen einfachen Service.

 

Sprechen die Banken nicht immer davon, wie aufwändig Bitcoin ist, weil man diese selbt verwalten muss. Die Fiat Kontoauszüge muss man ja auch selbst verwalten - wenn nicht, zahlt man mega Kosten. Ist das nicht irgendwann Wucher? Wenn man jetzt für 3 Jahre die Kontoauszüge nachfordert und man dann 25€*12*3€= 900€ bezahlt.

Bearbeitet von o0Julia0o
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vor 31 Minuten schrieb o0Julia0o:

 Aber nach 90 Tagen sind die oft schon gelöscht oder archiviert oder sowas. 

Wo bei welcher Bank sind die Auszüge nach 90 Tagen gelöscht oder archiviert?

Und selbst wenn es so eine Bank in Deutschland geben sollte: dann weiss ich das als Kunde und wenn mir ein paar euro zu teuer erscheinen: dann lade ich das zeug halt rechtzeitig runter oder wechsele die Bank.

Wo ist das Problem?

 

 

Bearbeitet von Aktienspekulaant
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vor 25 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

Wo bei welcher Bank sind die Auszüge nach 90 Tagen gelöscht oder archiviert?

Das frage ich mich auch @o0Julia0o?

Zu den Kosten: In Österreich gab es ein Urteil, dass seit DSGVO nur noch "tatsächlich anfallende Kosten" verrechnet werden dürfen. Das ist zwar auch etwas schwammig aber ev. mal versuchen die Auszüge im Zuge einer DSGVO Anfrage zu bekommen (Die Schlagzeile ist irreführend, im Artikel steht eben "tatsächlich anfallende Kosten". Aber ich nehme an die Auszüge der letzten 10 Jahre sollten alle digital vorliegen und damit kaum Aufwand bei der Bank verursachen).

https://www.derstandard.at/story/2000110791180/urteil-zugang-zu-alten-kontoauszuegen-muss-kostenlos-sein 

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vor 2 Minuten schrieb o0Julia0o:

Wenn man das vorher auf dem Plan hat. Kein großes Problem. Aber ist schon überraschend teuer solch ein paar Digitalkopien von wenigen kilobytes.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und ob du das teuer findest oder nicht, ist deine Sache. 

Wenn du das teuer findest, gehst du halt zu einer anderen Bank, die das billiger anbietet.

Wo ist das Problem?

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Wer auf Kontoauszüge Zugriff haben will, weil er diesen nicht mehr regulär über Postfach, Kontoauszugsdrucker etc. hat, muss mit Kosten rechnen, die die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis ausweist. Und es ist auch erlaubt, dass Kontoauszüge nur für einen Zeitraum kostenlos abrufbar sind. Jede Bank macht das unterschiedlich, aber beschreibt dies dann auch in ihren Kontobedingungen. Wenn einem das wichtig ist und man sich  über solche Kosten ärgert, weil man weiß, dass sie anfallen werden, ist es halt angeraten zeitnah Ordnung in seine Finanzen zu bringen. 
 

Bearbeitet von Cattle Grid
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vor 7 Stunden schrieb o0Julia0o:

Wenn man das vorher auf dem Plan hat. Kein großes Problem. Aber ist schon überraschend teuer solch ein paar Digitalkopien von wenigen kilobytes.

Aber die Frage war eigentlich welche Bank das ist, die die Kontoauszüge nur 90 Tage für die Kunden abrufbar macht. Ist das ein Geheimnis?

Bearbeitet von jkl
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14 hours ago, o0Julia0o said:

Nein, auch wenn das Konto noch existiert, zahlt man für Kontoauszüge, wenn die älter sind. Meist älter als 90 Tage.

 

25€ pro Auszug. Was bedeutet das genau? Pro Seite oder pro Monat? Ich hatte mal bei einer Bank welche für 10€ nachbestellt - für ein gesamtes Jahr.

Seltsam.

Ich habe in den letzten Wochen vor Schließung meines Fidor-Kontos (Feb. 2023) noch Kontoauszüge bis Dezember 2019 runterladen können.

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vor 2 Stunden schrieb jkl:

nur 90 Tage für die Kunden abrufbar macht. Ist das ein Geheimnis?

Das ist vollkommen egal, und ich weiß es nicht wie es heute ist, aber vor einigen jahren war das bei fast allen Banken so. Zum Beispiel Deutsche Bank und Norisbank.

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vor 7 Stunden schrieb Sophopt:

Das ist vollkommen egal, und ich weiß es nicht wie es heute ist, aber vor einigen jahren war das bei fast allen Banken so. Zum Beispiel Deutsche Bank und Norisbank.

Dürfte dann eine Eigenheit von deutschen Banken sein.

Aber wenn ich (unter anderem) diese Unterlagen für den MHN brauche um 4 BTC in Fiat zu tauschen, würde ich hier nicht lange rumeiern und das eben zahlen.

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vor 11 Minuten schrieb o0Julia0o:

Nur wenns die Bank nicht mehr gibt, hat man ein Problem.

No Bank—No Problem!? ;o))

Du hast dafür zu sorgen, die Unterlagen zu speichern, geschweige denn zur Verfügung zu stellen. – Was kann ein Dritter dafür, dass jemand nachlässig war? – Ausserdem kann alles schriftlich und falls notwendig an Eides statt erklärt werden.

/SCNR

 

PS. Du kannst dein "Hirnfasching" nicht lösen indem Du alles "durchdenkst".

PPS. Zwei Buchempfehlungen:

1. "Wie sie ihre Hirnwichserei abstellen und stattdessen das wahre Leben genießen." – Giulio Cesare Giacobbe

2. "Beweglich sein – ein Leben lang." – Thomas Hannah

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