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Aus aktuellem Anlass: Nicht bezahlen bei Preisfall


Kruemelmon

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Ich denke aktuell wird dies wieder ein sehr großes Thema werden - habe da auch ein paar Positonen in der Verkaufsliste bei denen ich mir beginne Gedanken zu machen.

 

Da es hier ja ganz schnell in die 100te EUR gehen kann, die man hier an Verlust einstreichen müsste würde ich mal gerne wissen wie bitcoin.de darauf reagiert. 

 

Mein Vorschlag wäre der folgende:

 

Sollte der Käufer die Zahlung nicht betätigen trotz einer gesendeten Anweisung & sich ein signifikanter Verlust für den Käufer ergeben, so wäre es angebracht, wenn bitcoin.de dem entgegenwirkt und das Konto des säumigen Zahlers mit dem Differenzbetrag in Form von Bitcoins belastet. 

 

Sprich wenn ich jemandem 5 Bitcoins für 400 EUR verkauft habe (2000 EUR). Diese Bitcoins nun aber dann nur noch je 300 EUR wert sind  (1500 EUR) und der Käufer sich weigert zu bezahlen, dann wird sein Konto mit Bitcoins im Wert von 500 EUR belastet, die dann als Entschädigung für die Verluste an den Verkäufer ausbezahlt werden.

 

Ist das Konto des Käufers also ausreichend gedeckt entstehen dem Verkäufer keine Verluste. Sollte das andere Extrem eintreffen und der Käufer keinen einzigen BTC gelagert haben, dann muss er dieses zuerst Glattstellen bevor er einen weiteren Handel eingehen kann - bis dahin ist sein Name für bitcoin.de gesperrt.

 

Alternativ könnte man das ganze auch poolen, um das Risiko auf den einzelnen Abzufedern und jeden um z.B. 50% der Verluste über die eingesammelten BTC zu entschädigen. 

 

Langfristig diszipliniert dies natürlich die User und ein so großer Aufwand sollte das auch nicht sein, wenn man den Verantwortlichen glauben schenken darf, da es sich ja nur um Ausnahmefälle handelt & man ja zunächst einmal nur bei größeren Summen manuell durch den Support durchgreifen könnte.

Bearbeitet von Kruemelmon
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leider glaube ich nicht, dass sich sowas durchsetzen wird. Ich vermute zuviele rechtliche Probleme, wenn bitcoin.de da dann Geld pfändet.

Ich befürchte es bleibt nur der Glaube an die Aussage, dass Nichtzahler bestraft werden.. auch wenn es absolut nicht den Anschein hat, weil es wirklich viele Nichtzahler sind, nicht nur bei fallenden Kursen, sind.


Da ich die bitcoins die ich verkaufe, immer sofort wieder günstiger nachkaufe, handhabe ich die Sache mit Autostornos wie folgt:
Ich kaufe erst nach, wenn der Trade mit "zahlung angewiesen" markiert ist. Wird er das nicht und demnach autom. torniert, kaufe ich die bitcoins nicht nach.
Wenn der Käufer tatsächlich nicht überwiesen hat, ist alles gut, außer dass meine bitcoins eine stunde lang eingefroren waren.
Sollte der Käufer das Geld dann aber doch überwiesen haben, schätze ich ab, ob ich Gewinn oder Verlust mache, wenn ich es annehme. Mache ich Gewinn, nehme ich es an, und kaufe bitcoins nach. Mache ich Verlust, schicke ich das Geld an den Absender zurück und der Trade ist storniert.

Und normale Stornos behandele ich so:
Bei Gewinn nehme ich natürlich an. Bei Verlust erkläre ich demjenigen meine Lage, dass ich dadurch x Verlust machen würde. In den allermeisten Fällen verstehen das die Tradepartner und führen den Trade entweder doch noch durch, oder überweisen mir den Schaden, der mir dadurch entsteht.

Bearbeitet von Serpens66
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Also Autostornos und normale Stornos kurz nach Annahme sind ja überhaupt kein Problem. 

 

Problematisch werden die Trades, die nach 2 3 Tagen immer noch offen sind und bei denen sich die Preise dann erheblich verändert haben. Aktuell habe ich da definitiv welche im Portfolio und ich bin mir sicher da bin ich nicht alleine. Da sind dann schnell mal je Trade 50 und mehr EUR flöten und die will ich nicht so einfach abschreiben. 

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JA stimmt, du hast recht. Da habe ich tatsächlich auch gerade 3 Kandidaten, die angeblich schon am 14.8 bezahlt haben, aber entweder nichts mehr zu hören ist, oder jetzt mit Ausreden ankommen wie "mein Konto wurde gesperrt" und "ich wurde fristlos gekündigt". Das dies nur faule ausreden sind, sieht man ja allein daran, dass sie die Zahlung angeblich schon vor 5 Tagen angewiesen haben, was ja offensichtlich eine Lüge war.

Ich weiß leider auch och nicht, wie das jetzt ausgeht und ob ich den Verlust ausbaden muss...  Sicher ist aber naütrlich, dass ich diese Personen an bitcoin.de melden werde und um sofortige Sperrung der User bitte.

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Das Thema hatten wir schon sehr oft und wie der OP richtig gesagt hat: es ist in Zeiten verfallender Kurse immer wieder relevant.

 

Also ... 

 

Wir gehen seit anfang dieses Jahres gegen Zahlungsverweigerer härter vor, indem wir sie deutlich früher vom Handel ausschließen. Seitdem hat sich die Zahl der Verweigerer auch reduziert (es gab in der Gox-Krise im Februar deutlich weniger als in der China-Krise im Dezember). Allerdings besteht weiterhin eine Restgefahr ...

 

Ihr könnt euch selbst am besten absichern, indem ihr das Bewertung/trust-System nutzt.

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Na ja, das ist eigentlich relativ einfach. Wenn ihr was kauft oder verkauft ist so oder so ein Vertrag zustande gekommen. Das ist ganz klar im BGB geklärt.

Wenn sich nach dem Zeitpunt des Vertrages sich die Rahmenbedingungen ändern, kann man nicht einfach sagen, mach ich nicht. Da haben dann einige das 

Risiko nicht verstanden.

 

Es wäre jedoch viel einfacher, wenn das Clearing der Deals sofort gemacht werden würde, ähnlich wie im Forex. Sofort heisst bei mir unter 0.5 Millisekunden.

Dann gibt es solche Probleme nicht.

 

Adrian

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hier übrigens mal die letzte Diskussion zu dem Thema: https://www.coinforum.de/topic/3087-sperrung-von-nichtzahlern/

und hier: https://www.coinforum.de/topic/2348-traurige-bilanz-bitcoinde/

@ christoph: das mit dem trustsystem hättest du nicht erwähnen sollen, außer du willst jetzt noch eine ausführliche Diskussion über die Nutzlosigkeit des aktuellen Systems :D  Machen wir es kurz: nein das bringt auch nichts ;)

@ Adrian: man kann wohl soweit ich verstanden habe ein Mahnverfahren machen: https://www.coinforum.de/topic/2594-wie-war-das-mit-dem-mahnverfahren/?hl=mahnverfahren

aber ob sich der Aufwand lohnt ist wieder eine andere Sache...
Außerdem gibt es da folgende Vermutung:

wenn du die coins jedoch nicht freigegeben hattest, wird es juristisch eventuell schwieriger, da keine leistung erbracht wurde und auch nicht gezahlt wurde. es ist also nur ein vertrag zustande gekommen, der nicht eingehalten wurde.

 


Klar wäre es besser, wenn alles sofort abgewickelt würde. Aber so weit ist bitcoin.de noch nicht. Für sowas gibt es Börsen. Bei bitcoin.de wird sowas dann teilweise zumindest zwischen Fidorkunden gehen, sobald die API anbidung fertig ist.

Bearbeitet von Serpens66
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hier übrigens mal die letzte Diskussion zu dem Thema: https://www.coinforum.de/topic/3087-sperrung-von-nichtzahlern/

und hier: https://www.coinforum.de/topic/2348-traurige-bilanz-bitcoinde/

 

@ christoph: das mit dem trustsystem hättest du nicht erwähnen sollen, außer du willst jetzt noch eine ausführliche Diskussion über die Nutzlosigkeit des aktuellen Systems :D  Machen wir es kurz: nein das bringt auch nichts ;)

 

@ Adrian: man kann wohl soweit ich verstanden habe ein Mahnverfahren machen: https://www.coinforum.de/topic/2594-wie-war-das-mit-dem-mahnverfahren/?hl=mahnverfahren

aber ob sich der Aufwand lohnt ist wieder eine andere Sache...

Außerdem gibt es da folgende Vermutung:

Klar wäre es besser, wenn alles sofort abgewickelt würde. Aber so weit ist bitcoin.de noch nicht. Für sowas gibt es Börsen. Bei bitcoin.de wird sowas dann teilweise zumindest zwischen Fidorkunden gehen, sobald die API anbidung fertig ist.

 

Danke für den Hinweis mit der Fidor-API. Das lag mir gerade auch auf der Zunge bzw. im Handgelenk.

 

Über Sinn bzw. Sinnlosigkeit des Trust-Systems können wir gerne diskutieren. Es ist natürlich nicht perfekt und wir sind auch schon dabei, es zu überarbeiten, aber ich würde mal sagen, dass die Gefahr, nicht ausbezahlt zu werden, bei einem Gold-User mit vollständiger Verifikation erheblich geringer ist als bei Bronze-User mit nicht-vollständiger Verifikation. 

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Danke für den Hinweis mit der Fidor-API. Das lag mir gerade auch auf der Zunge bzw. im Handgelenk.

 

Über Sinn bzw. Sinnlosigkeit des Trust-Systems können wir gerne diskutieren. Es ist natürlich nicht perfekt und wir sind auch schon dabei, es zu überarbeiten, aber ich würde mal sagen, dass die Gefahr, nicht ausbezahlt zu werden, bei einem Gold-User mit vollständiger Verifikation erheblich geringer ist als bei Bronze-User mit nicht-vollständiger Verifikation. 

nur dass man mit diesen Voraussetzungen keine Käufer findet :D 

naja, aber natürlich könnte es schon reichen, ausschließlich vollst. verifizierte User zu nehmen... Allerdings macht kruemelmonster dies bereits, soweit ich verstanden habe, demnach bringt das wohl auch nichts =/

Und wie du weißt, sagt das Volumen, dass jemand gehandelt hat, überhaupt nichts darüber aus, wie vertrauenswürdig er ist. Demnach sind die Truststufen natürlich unsinnig, zumindest mit der Höhe des verlangten Volumens. Aber das weißt du und das weiß auch Oliver Flaskämper.

Ich finde es schade, dass ihr so lange braucht, um all die tollen geplanten Verbesserungen umzusetzen.. vllt mehr Personal? :D  Wenn alles top nach den Wünschen in der Umfrage verbessert ist, würde ich mich sogar mit den 0,5% Gebühren zufrieden geben :D Aber das ist ein anderes Thema.

Fakt ist, das Trustsystem ist nicht besonders hilfreich.

 

Einer der Stornokandidaten hat übrigens nicht eine einzige positive Bewertung. Nur neutral, was soviel heißt dass seine Trades nicht zustande gekommen sind, die Tradepartner aber (zu) gnädig waren. Dass dieser jemand noch handeln darf, ist auch schlimm. 

Bearbeitet von Serpens66
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Sprich wenn ich jemandem 5 Bitcoins für 400 EUR verkauft habe (2000 EUR). Diese Bitcoins nun aber dann nur noch je 300 EUR wert sind  (1500 EUR) und der Käufer sich weigert zu bezahlen, dann wird sein Konto mit Bitcoins im Wert von 500 EUR belastet, die dann als Entschädigung für die Verluste an den Verkäufer ausbezahlt werden.

 

 

Dein Anliegen das Problem so zu lösen ist verständlich. Nur würde sich bitcoin.de auf sehr dünnes Eis begeben, da es sich hier bei wohl eher um Selbstjustiz handelt.

 

Die Bitcoins werden treuhänderisch verwaltet und gehören immer dem Nutzer und nicht bitcoin.de. Ein juristisch einwandfreier Zugriff ist nicht so leicht möglich. Das einzige was bitcoin.de machen kann ist den Nutzer temporär oder dauerhaft sperren. Da bitcoin.de nur mit handelnden Kunden Geld verdient, sind sie in einer Zwickmühle.

 

Grundsätzlich ist aber so, du hast einen gültigen und damit einklagbaren Vertrag. Du musst deinem Partner eben klar machen das er größeren Verlust macht wenn du gegen ihn klagst oder auch nur einen Mahnbescheid schickst. Ärgerlich für dich, aber so ist es im Rechtsstaat: Selbstjustiz geht gar nicht. Trotzdem ist das Recht auf deiner Seite. Und siehe es auch mal so, angenommen jemand fühlt sich von dir hintergangen und Selbstjustiz wäre erlaubt. Fändest du das immer noch toll? ;)

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Na ja, ich denke eine sehr einfache Loesung ist, dass man ganz genau klar macht,

 

- ab wann der Vertrag eingegangen wird (z.B. ein extra klick, sind sie sicher oder so)

- Dass, wenn der Vertrag z.B. vom Käufer eingehalten wurde, der Vertrag aber nicht erfüllt wurde, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz klar macht, dass der Vertrag einzuhalten ist oder weitere

  Kosten vom Vertragsnichterdfüller getragen werden müssen. Ich finde das etwas waschig bei BItcoins definiert.

 

Schaut euch doch mal Ebay an, die haben doch auch regeln, sonst werden ich gleich gesperrt.

 

Adrian

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Na ja, ich denke eine sehr einfache Loesung ist, dass man ganz genau klar macht,

 

- ab wann der Vertrag eingegangen wird (z.B. ein extra klick, sind sie sicher oder so)

- Dass, wenn der Vertrag z.B. vom Käufer eingehalten wurde, der Vertrag aber nicht erfüllt wurde, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, ganz klar macht, dass der Vertrag einzuhalten ist oder weitere

  Kosten vom Vertragsnichterdfüller getragen werden müssen. Ich finde das etwas waschig bei BItcoins definiert.

 

Schaut euch doch mal Ebay an, die haben doch auch regeln, sonst werden ich gleich gesperrt.

 

Adrian

 

bei ebay interessiert es keine socke ob der käufer bezahlt oder nicht -> ähnlich wie wohl hier...

 

ebay macht immer so ein blabla wegen sicher usw. -> hatte es schon öfter das der käufer dort nicht zahlt und was passiert ? nix, du bekommst seine adresse und aus die maus... und achja die gebühren werden erstattet..... uiii....

 

folgen für den käufer = -> böse mail von ebay, mehr nicht....

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bei ebay interessiert es keine socke ob der käufer bezahlt oder nicht -> ähnlich wie wohl hier...

 

ebay macht immer so ein blabla wegen sicher usw. -> hatte es schon öfter das der käufer dort nicht zahlt und was passiert ? nix, du bekommst seine adresse und aus die maus... und achja die gebühren werden erstattet..... uiii....

 

folgen für den käufer = -> böse mail von ebay, mehr nicht....

 

 

Das mag sicher richtig sein, ich hatte noch keine schlechten Erfahrungen auf Ebay und kauf da sehr oft.

 

Aber es würde Dinge bei Bitcoins einfacher machen, wenn die Dinge etwas genauer definiert würden. BItcoins sind kein rechtsfreier Raum.

 

Adrian

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@Kruemelmon:

ich hoffe in deinem Fall hat sich jetzt auch alles geklärt?  Bei mir hat ca. die Hälfte noch gezahlt, die andere Hälfte nicht. Bei den Nichtzahlern konnte ich aufgrund der Preissteigerung die bitcoins nun sogar etwas teurer an wen anders verkaufen, also Glück im Unglück.  Einen Kandidat hab ich aber noch, der zum Preis von 470€ bei mir gekauft hat, zum Glück nur 0,16BTC... da müsste cih wohl ein Mahnverfahren anleihern... aber ich glaub nicht, dass sich das für die 80€ lohnt... mal schauen, ob er sich noch meldet...

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So sorry, dass ich mich erst jetzt melde aber war beruflich die Woche doch etwas eingespannt ;).

 

Also ich Versuche mal auf die wesentlichen Punkte einzugehen. Zunächst einmal "enteignet" Bitcoin.de aktuell bereits Bitcoins, wenn der umgekehrte Fall vorliegt, sprich der Verkäufer sich nicht mehr meldet obgleich man überwiesen hat. Dann werden einem auch die Bitcoins gutgeschrieben, so man bitcoin.de einen Zahlungsnachweis zukommen lässt (kann man ja auch ganz einfach photoshoppen - nehme aber an in dem Fall haftet dann Bitcoin.de oder?).

 

Relativ früh wurde dann ja auch das Bewertungssystem angesprochen und ich denke hier würde sich dann doch ein guter Kompromiss - gewissermaßen eine Symbiose aus meiner Idee ergeben. Wie wäre es z.B. wenn man diese von mir angesprochene Rückbuchung auf freiwillige Basis durchführt. Soll heißen in dem Moment in dem ein Handel abgebrochen wird schaut das System, ob sich in der Zwischenzeit in der der Verkäufer der Bitcoinkurs um mehr  als z.B: 0,5% verändert hat. Sollte dieses Delta negativ ausfallen, so steht es dem "Käufer" frei diesen Beitrag zu begleichen oder aber eine entsprechende Kennzeichnung zu bekommen.

 

Diese Kennzeichnung könnte wie folgt aussehen und als neues Bewertungsystem fungieren: Man hat einen 100%-Balken mit verkauften Bitcoins. Dunkelgrün ist der Bereich bei dem alles geklappt hat, Hellgrün der Bereich bei dem es zu einer Verfehlung kam in Folge der einem Ausgleich stattgegeben wurde und rot wäre dann eben der Bereich über die Bitcoins, die die nicht gekauft wurden und bei dem kein Ausgleich stattgefunden hat. 

 

Und wer z.B. mehr als 5% im roten Bereich hat und die Summe der in diesem Bereich gehandelten Bitcoins z.B. 5 übersteigt wird dieser Nutzer gesperrt so er keinen Ausgleich vorgenommen hat. Entsprechend der prozentualen Verteilung könnte man dann auch perfekt den Status des jeweiligen users ableiten.

 

@Serpens: Jop ist bei mir bis auf einen Fall glücklicherweise gut gegangen und in dem Fall hielt sich der Verlust aufgrund der wieder angestiegenen Kurse auch in Grenzen.

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  • 1 Monat später...

Das Thema ist gerade wieder ziemlich aktuell.

Ich habe nach einer großen Häufung von "Zahlung Nicht Bestätigern" meine Trades der letzten Wochen durchgesehen und bin draufgekommen, dass es eigtl recht viele sind und mir dadurch ein respektabler Verlust entstehen würde, wenn ich es einfach "durchgehen" lasssen würde.

 

Ich werde jetzt einfach ein Mehrstufenmahnverfahren einführen:
1. Kommunikation wieder öffnen.
Oft liegt ja nur ein Missverständnis vor.

2. Erklären, dass der Kaufvertrag uns beide, Käufer und Verkäufer weiter bindet, auch wenn die Formulierung "Abbruch des Verkaufs" von bitcoin.de Seite einen anderen Eindruck erwecken könnte....

(oft reicht schon das, weil der Käufer einfach nicht dazugekommen ist, rechtzeitig zu bestätigen).

3. Nach einer Woche seit Trade Abbruch eine letzte Errinnerung/Mahnung via Nachricht zum Trade und 2 Tage später von bitcoin.de eine ladungsfähige Adresse holen.

4. Nachdem der Kaufvertrag, der  auf bitcoin.de geschlossen wurde absolut astrein ist und einen Titel darstellt, geht die ganze Sache dann an ein lokales Inkassobüro.

Die verlangen dann natürlich Länge mal Breite, einige haben auch eine eigene Rechtsabteilung, schauen beim säumigen Käufer persönlich vorbei (ich seh die Typen ja nie persönlich, glaube aber dass sie schwarze Lederjacken tragen...). Wie auch immer, ich muss mir dann keine Sorgen machen, das Inkassobüro hat Arbeit und kann Steuern zahlen und den Käufer, der das alles hinter sich hat und dann nochmal blöd spielt will ich sehen.

Ach ja, natürlich kommt jeder, der sich mir aus einem Trade herauswurschteln will, weil der böse Preis gefallen ist auf meine Schwarze Liste (wer will teilen?).

Das klingt jetzt vielleicht etwas böse und gemein, dafür biete ich jedem/jeder die sich an die Regeln hält einen Preis meist in den Top 5 und super schnelle Bestätigung von Überweisungen (max 30 Minuten zwischen Kontoeingang und Bestätigung).
 

Wenn jemand ein bestimmtes Inkassobüro empfehlen will (va Deutschland und GB) nur her mit den Empfehlungen.

 

 

Meine Empfehlung an bitcoin.de:

Wenn ein trade wegen Nicht-Bestätigung der Zahlung abgebrochen wird, einfach eine automatische Nachricht an den Käufer, dass er trotzdem noch zahlen muss nur halt bitcoin.de die bitcoin nicht mehr in ihrem Treuhandservice hält.

Wenn das nichts nützt nagle ich dann schon selbst jemanden eine Katze an die Tür* ;)

*...natürlich nur im übertragenenen Sinn, weil ich Tiere zu sehr mag und gar nicht wüsste woher ich soviele Katzen nehmen sollte.

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habt ihr es mit so harten "nüssen" zu tun -> arbeitet ihr mit kunden ohne vollständige verifizierung?

 

ich kann bisher sagen, das es sicher auch probleme gab -> da waren echt einige sehr dreisst....

 

aber spätestens nach der mail mit dem titel:

 

Androhung zivilrechtliche Klage Trade ********

 

hat bisher jeder sehr schnell bezahlt und eine sehr kleinlaute mail bzw. pn geschrieben....

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hallo Andreas, bisher handhabe ich es genauso wie du , mit dem unterschied dass ich immer den Schritt mit dem tatsächlichen Mahnunbescheid/inkasso sein lasse, weil ich sowas noch nie gemacht habe, und auch keine ahnung habe, welcher Aufwand/ welche kosten dabei auf mich zu kommen.

 

Ich würde mich daher freuen, wenn du hier dann deine Erfahrungen mitteilen könntest, was es da zu beachten gibt, denn auch ich habe mal wieder einige Kandidaten, die sich auch trotz Androhung der zivilrechtlichen Klage und aushändigen der Adresse, nicht bei mir melden. Meistens habe ich den Verlust dann so hingenommen... =/

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hallo Andreas, bisher handhabe ich es genauso wie du , mit dem unterschied dass ich immer den Schritt mit dem tatsächlichen Mahnunbescheid/inkasso sein lasse, weil ich sowas noch nie gemacht habe, und auch keine ahnung habe, welcher Aufwand/ welche kosten dabei auf mich zu kommen.

 

Ich würde mich daher freuen, wenn du hier dann deine Erfahrungen mitteilen könntest, was es da zu beachten gibt, denn auch ich habe mal wieder einige Kandidaten, die sich auch trotz Androhung der zivilrechtlichen Klage und aushändigen der Adresse, nicht bei mir melden. Meistens habe ich den Verlust dann so hingenommen... =/

 

Eine Klage wäre witzlos.

 

das dauert locker 2 Jahre. Der Bitcoins Preis wird vermutlich viel höher sein als jetzt.

 

Du kannst dann dem Beklagten die Bitcoins zum Preis vom jetzigen Bitcoins verkaufen.

 

Wenn der Beklagte auch noch zwischendurch pleite geht, bleibst du auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

 

=> lohnt sich nicht...

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Eine Klage wäre witzlos.

 

das dauert locker 2 Jahre.

 

Das ist definitiv nicht so.

 

Ich denke, in solchen Fällen muß man schon aus Prinzip das offizielle Verfahren durchziehen. Und auch wenn man das noch nie gemacht hat, es ist viel einfacher und billiger als gedacht. Außerdem kann man das Ganze von zuhause aus online abwickeln. Man geht auf die Seite https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4559845-1331527624959&Command=start und füllt den Antrag für den gerichtlichen Mahnbescheid aus. Die Kosten, die man vorstrecken muß, liegen bei Forderungen bis 1000 Euro im Bereich von ca. 50,- Euro. Dieser Mahnbescheid wird dann vom Mahngericht ungeprüft an den Schuldner geschickt. Der Schuldner hat vom Tag der Zustellung an 2 Wochen Zeit, um entweder den geforderten Betrag + die gerichtlichen Gebühren zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Reagiert er überhaupt nicht, kann man gleich den Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Legt der Schuldner Einspruch ein, wird die Sache an das zuständige Gericht verwiesen. Dieses ordnet dann auch relativ kurzfristig (meist innerhalb von 2 bis 6 Wochen) einen Termin für die Verhandlung an. Da der Ausgang der Verhandlung ja vorher schon klar ist, wird sich kaum ein vernünftiger Nichtzahler auf so eine Verhandlung einlassen.

  • Love it 1
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nochmal danke malboro für deinen Text.

 

das größte Problem ist glaub ich, dass es da nicht wirklich gesetzliche Regelungen gibt, ab wann so ein Kaufvertrag wieder nichtig ist und ab wann nicht, oder?

Ich versuche mich derzeitg diesbezüglich abzusichern, indem ich, wenn ich einem Storno dann doch zustimme, die Formulierung schreibe "der trade wird in beiderseitigem Einverständig abgebrochen". Damit will ich erreichen, dass der säumige Käufer nicht doch noch iwann ankommt und sagt "hier der Kaufvertrag gilt noch".

Ist das so richtig von mir? oder muss ich da noch mehr tun?

 

Und sonst, bei den Fällen wo ich dies nicht geschrieben habe, könnte ich selbst da nun auch noch Mahnbescheide verschicken, an die ganzen Stornokünstler, die bei 700€/BTC usw. nicht bezahlt haben? Oder gibts da eine frist?

Bisher konnte glaube ich niemand solche Fragen beantworten, weshalb das halt alles so schlurig ist =/

Bearbeitet von Serpens66
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Das ist definitiv nicht so.

 

Ich denke, in solchen Fällen muß man schon aus Prinzip das offizielle Verfahren durchziehen. Und auch wenn man das noch nie gemacht hat, es ist viel einfacher und billiger als gedacht. Außerdem kann man das Ganze von zuhause aus online abwickeln. Man geht auf die Seite https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4559845-1331527624959&Command=start und füllt den Antrag für den gerichtlichen Mahnbescheid aus. Die Kosten, die man vorstrecken muß, liegen bei Forderungen bis 1000 Euro im Bereich von ca. 50,- Euro. Dieser Mahnbescheid wird dann vom Mahngericht ungeprüft an den Schuldner geschickt. Der Schuldner hat vom Tag der Zustellung an 2 Wochen Zeit, um entweder den geforderten Betrag + die gerichtlichen Gebühren zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Reagiert er überhaupt nicht, kann man gleich den Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Legt der Schuldner Einspruch ein, wird die Sache an das zuständige Gericht verwiesen. Dieses ordnet dann auch relativ kurzfristig (meist innerhalb von 2 bis 6 Wochen) einen Termin für die Verhandlung an. Da der Ausgang der Verhandlung ja vorher schon klar ist, wird sich kaum ein vernünftiger Nichtzahler auf so eine Verhandlung einlassen.

 

ich habe gerade ein Gerichtsverfahren hinter mir. Es hat etwa 3,5 Jahre gedauert.

 

Da waren mal locker 3-6 Monate Zeit nur damit der Richter eine Verkündung macht.

 

Bei einem Bekannten hat es bis zum ersten Termin 1 Jahr gedauert. Naja die Streitwerte waren höher und es ging gleich zum Landgericht.

 

Aber mich würde es wirklich wundern, wenn es bei euren Gerichten so schnell gehen sollte...

 

Legt der Käufer zum Mahnbescheid Einspruch ein, muss man Klage einreichen.

 

Man muss Gericht Vorkasse leisten und hat auch noch Anwaltskosten am Beim.

 

Kosten/Nutzen/Zeitverschwendung => lohnt sich kaum.

 

Aber man kann ja mal einen Einzelfall erstmal durchziehen und gucken, wie sich das ergibt.

 

Und nie vergessen:

Recht haben bedeutet nicht, auch Recht bekommen.

 

Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand. Das stimmt 100%....

 

Richter wollen einen normalerweise zu einem Vergleich zwingen. Der Bedeutet in der Regel, das jeder seine Anwaltskosten selber bezahlt...

 

Dann braucht der Richter kein Urteil schreiben und die Anwälte bekommen fast die dopplete Gebühr :P

 

Die finden das ganz prima....

Bearbeitet von fjvbit
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Einzelne Gerichtsverfahren können natürlich schon mal schwieriger sein und länger dauern vor allem beim Landgericht, aber in diesen Fällen ist die Rechtslage vollkommen klar: In dem Moment, in dem der Käufer auf den Button klickt, ist zweifelsfrei ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. Rechtsverbindliche Kaufverträge können sogar mündlich abgeschlossen werden, und dann ist die Beweislage schwierig, aber hier kann alles schriftlich bewiesen werden. Pacta sunt servanda. Das ist so eindeutig, da braucht man weder für den Mahnbescheid noch für die Gerichtsverhandlung einen Rechtsanwalt. Der Richter muß den Schuldner verurteilen und wird in solch einem eindeutigen Fall auch keinen Vergleich vorschlagen. Wahrscheinlich wird der Richter für so einen Fall nicht einmal einen Gerichtstermin anordnen, sondern die ganze Sache in einem schriftlichen Verfahren durchziehen. Auf so ein Risiko werden sich nur Schuldner einlassen, bei denen ohnehin schon der Gerichtsvollzieher ein- und ausgeht, und dann bliebe man letztendlich doch auf den Kosten sitzen. Wenn es um nennenswerte Beträge geht, ist es deshalb empfehlenswert, sich vorab bei dem für den Schuldner zuständigen Gericht nach dem Gerichtsvollzieher und dessen Sprechstunden zu erkundigen. Dann kann man vorher den Gerichtsvollzieher anrufen und fragen, ob er den betreffenden Herrn vielleicht schon kennt. Wenn das der Fall ist, kann man die Sache natürlich gleich vergessen.

 

Forderungen verjähren üblicherweise nach 3 Jahren.

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@serp

 

datierte angemessene (14 tage reichen) fristsetzung für zahlungseingang -> 30 tage nach kauf ist der käufer zudem automatisch mit der zahlung in verzug (am besten zur sicherheit diesen termin noch abwarten) -> schreibwarenladen aufsuchen -> formular für gerichtliches mahnverfahren kaufen -> ausfüllen und ans amtsgericht schicken -> gebühr überweisen -> mahnverfahren geht automatisch seinen gang -> alle kosten (gebühren, zinsen, formular, briefmarke usw) muss der käufer zahlen -> stellt er sich stur dann kontopfändung (iban hast du ja) beim abschluss des verfahrens durchführen lassen -> fertig

 

ps: dies war keine rechtsberatung

Bearbeitet von boardfreak
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  • 3 Wochen später...

habe auch gerade wieder so ein paar leute... quasi die klassiker -> kurs geht runter und plötzlich haben die "kein geld mehr"....  überweisung wurde aber angeblich schon vor 2 tagen angewiesen....

 

in meinen augen ist das teils sehr bewusst und mutwillig....

 

ob man solche leute mal mit ner strafanzeige wachrütteln sollte ?

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