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Wie verhalte ich mich nach deutschem Recht korrekt?


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Nehmen wir an Person A kauft bei einem Kurs von 20€ BTC und Verkauft bei 100€, löst das Geld aber nicht bei einer Deutschen Bank ein sonder lässt es auf einer Tauschbörsen Seite, kauft wiederum BTC bei einem Kurs von 80 und verkauft bei 110€ und überträgt das ganze dann auf sein offizieles Deutsches Bankkonto.

 

Muss Person A den Gewinn jeden wechsel in Euro anmelden oder nur wenn er sich aus dem Markt zurückzieht um mit dem deutschen Recht in einklang zu sein?

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Ich sags mal so: ab einem gewissen Betrag werden sie sich schon bei dir melden. Davor würde ich allerdings keine Eigeninitiative ergreifen. Der Bitcoin ist auch nach deutschem Recht nicht klar als "Währung" oder "Gegenstand" einzustufen, von daher: abwarten. Mich persönlich interessiert diese Thematik ebenfalls, allerdings gibt es auch das Problem: was passiert bei selbst "geminten" Coins? Hier hast du nichts selbst erworben, sondern etwas komplett neu erschaffen. Die Thematik wird meiner Meinung nach noch interessant werden, aber momentan gibt es keine endgültige "rechtskonforme" Lösung für diese Problematik.

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Gewinn ist Gewinn, musst versteuern - ab der Zuverdienstgrenze...egal wo du den gewinn bunkerst...is zumindest in österreich so

 

Auch wenn der Gewinn noch nicht realisiert ist, also auf einem virtuellen Konto bei Mtgox liegt ?

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Ich wäre da vorsichtig - in Deutschland ist es ja z.B. beim Onlinepoker auch so, dass hier bereits der Fiskus versucht hat, einen Teil vom Kuchen zu bekommen, obwohl Onlinepoker nicht einmal richtig legal hierzulande ist. Ist es ein realisierter Gewinn, wirst du ihn sehr wahrscheinlich versteuern müssen...aber einer gewissen Höhe werden sie sowieso anklopfen und fragen, woher das Geld kommt.

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Auch wenn der Gewinn noch nicht realisiert ist, also auf einem virtuellen Konto bei Mtgox liegt ?

 

Bei uns im schönen österreich ja. z.B. beim handel mit Wertpapieren bei einem einheimischen broker, wird die sog. kursgewinnsteuer direkt nach verkauf des papieres abgezogen

 

d.H. auch wenn das geld dann dort auf dem tradingkonto liegt

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...

Andererseits, wenn man sich 1950 eine Rolex kauft und die heute unter Sammlern viermal so viel wert ist, dann muss man das ja auch nicht versteuern...

 

 

Oh, oh...Vorsicht, Vorsicht...manche hatten schon Steuerbeamte vor der Tür stehen, weil sie ihren Dachboden aufgeräumt und alten Plunder bei Ebay verkauft haben! Solange zwischen Erwerb und Verkauf der Gegenstände mehr als ein Jahr liegt und es keine Grundstücke sind - kein Problem...ansonsten sind das Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 (? - kein Gesetzestext zur Hand) EStG...

 

Worauf ich hinaus will - BTC sind vielleicht aus Sicht des Gesetzgebers noch kein Kapitalvermögen, aber ein privates Veräußerungsgeschäft könnte durchaus vorliegen...

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  • 2 Wochen später...

Interessante Frage. Umsatzsteuerfrei kann aber nur etwas sein, was im Befreiungskatalog benannt ist. §4 Umsatzsteuergesetz in Ziffer 8 ist der einzige Teil, der zur Befreiung führt:

 

8.

a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten,

B) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,

c) die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

d) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren,

e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren, etc.

 

Was halten Sie von c) oder e) zur Befreiung?

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Gewinn ist Gewinn, musst versteuern - ab der Zuverdienstgrenze...egal wo du den gewinn bunkerst...is zumindest in österreich so

 

soweit ich mich ins SpekulatiosnsteuerG eingelesen habe greift diese nur wenn die Spekulation innerhalb eines Jahres passiert bzw. wenn du das Geld erst mehr als 1 Jahr nachdem du es auf die Börse transfiriert hast zurückschickst sollte keine Steuer auf den Gewinn anfallen außer es besteht Einsicht in dein Konto auf gox oder andere..

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  • 5 Monate später...

Hab gerade diesen Beitrag auf deutsche-wirtschafts-nachrichten.de gefunden: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/#

 

"Als private Veräußerungsgeschäfte sind Spekulationen mit Bitcoin steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Sie sind jedoch von der Steuer ausgenommen, wenn eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Zudem bleiben die Gewinne steuerfrei, wenn der erzielte Jahresgewinn weniger als 600 Euro beträft. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt."

 

Was das für Spekulationsgewinne über 600 Euro pro Jahr bedeutet, wenn man die Bitcoins weniger als 1 Jahr gehalten hat, verstehe ich allerdings noch nicht! Muss ich jetzt auf die Spekulationsgewinne Einkommenssteuer bezahlen? Oder doch Abgeltungssteuer?

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  • 4 Jahre später...
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vor 2 Stunden schrieb FrankDrebin:

hier was neues, keine Steuer  wenn man mit BTC was kauft ?  ;)

https://cointelegraph.com/news/germany-wont-tax-cryptocurrencies-used-to-make-purchases

alter... ist cointelegraph eine rotzseite ?! wenn ich unten auf "Comments(3)" klicke, passiert nichts. Und auch auf den Author klicken, es passiert nichts.

Jedenfalls sind Beiträge wie diese der Grund weshalb kein Mensch mehr durchblickt!
Absolute Schande und dieser Bericht gehört runtergenommen und die Authorin bestraft!
Denn soweit ich sehen kann schreibt sie im Text nirgends dass es um Umsatzsteuer geht, das merkt man erst wenn man sich die deutsche Quelle anguckt.
Und wenn sich irgendwer darüber informieren will, welche Steuern in Detuschland oder anderen Ländern anfallen, landet er immer auf solchen hirnlosen Beiträgen und denkt in Land X wäre was steuerfrei, dabei handelt es sich nur um umsatzstzeuer oder irgendwelche anderen Regelungen die einfach nur verfälscht übersetzt wurden...

Bearbeitet von Serpens66
  • Thanks 1
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vor 9 Minuten schrieb FrankDrebin:

Ja mei, ich hab den link hier nur gepostet. Kann jeder fur sich intepretieren.   Aber hast schon recht, 3/4 beitraege sind totaler muell

entschuldige wenn das nicht ganz rüberkam, ich hab über den Author des cointelegraph artikels gemotzt, nicht über dich.
Wobei wenn man schaut in welchem Thread du es gepostet hast und auch nicht "umsatzsteuer" unterscheidest, hast du recht, hätte ich auch mit dir motzen müssen =P

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Ich glaub, dass deutsche Steuerrecht ist da schon eindeutig. Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt den privaten Veräusserungsgeschäften. Das bedeutet, alles was du über die Freigrenzen als Gewinn machst, ist mit 25% zu versteuern. Sofern Du mit den Coins handelst. Die allerwenigsten lassen Ihre Gewinne in Coins über ein Jahr liegen. Also die Coins. Dann wäre es steuerfrei. Von daher eindeutig.  

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Hallo Andy71,

vor 17 Minuten schrieb Andy71:

Ich glaub, dass deutsche Steuerrecht ist da schon eindeutig. Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt den privaten Veräusserungsgeschäften. Das bedeutet, alles was du über die Freigrenzen als Gewinn machst, ist mit 25% zu versteuern.

Privates Veräußerungsgeschäft stimmt, aber es wird mit dem persönlichen Steuersatz - also bis zu 42% bzw. 45% - versteuert. Die 25% gelten bei der Kapitalertragssteuer.

Und es muss der gesamte Gewinn versteuert werden, wenn er über der Freigrenze von 600€ liegt, nicht nur der darüberliegende Betrag. Es ist ja eine Freigrenze und kein Freibetrag.

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