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Recur

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vor 1 Minute schrieb TopsyKrett:

@solomo solche speziellen Fragen bitte an den CT-Support stellen, die haben auch bei Bedarf Einsicht in deine Trades und können gezielt nach Fehlern suchen. Aber Geduld haben, es sind Feiertage...

Ok, danke für die Info @TopsyKrett. Ich werde mich damit im Januar nochmals befassen. Ich habe zwar selbst alles berechnet und eine Excel Tabelle erstellt (alles nachvollziehbar), aber auf Nummer Sicher zu gehen scheint deine Seite am sinnvollsten. Wie es aussieht erkennt er nur Käufe und Verkäufe, aber nicht das hin und her transferieren über den Ledger Nano S oder andere Wallets.

Ich ärger mich dermaßen, das ich diese dümmlichen Trades überhaupt durchgeführt habe. Das passiert mir kein 2. mal. 

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Allerdings ist Cointracking nur bis 100 Verkäufe frei.

Habe schon versucht jemanden zu finden, der mir die Auswertung eben macht ( man kann beliebig viel Eintragen, ausgewertet wird mit dem Gratisaccount aber nur bis zum 100. ten Verkauf ), aber irgendwie ist niemand dazu berei, auch wenn das nur 2 Minuten arbeit wären.

Überlege deshalb mir mit einem anderen ( und wer sich auch sonnst noch melden mag ) zusammenzulegen. Für eine einzige Steuererklärung ist Cointracking leider viel zu teuer geworden durch die Bitcoinsteierung dieses Jahr!

Bei Interesse mal melden, wenn sich jemand beteidigen möchte.

Ablauf wäre dann: Ihr tragt alles in Cointracking ein, exportiert die Trades ( geht mit beliebig vielen auch im Free Account ) und bekommt die fertige PDF Auswertung fürs Finanzamt.

 

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vor einer Stunde schrieb TopsyKrett:

Minus gibste nicht an, sonder Null... Verluste aus der Anlage SO lassen sich nur mit Gewinnen aus der Anlage SO verrechnen
Und als Nachweis halt den Steuerbericht von Cointracking, Rabattlink in meiner Signatur

@TopsyKrett

Jetzt hat es funktioniert. Ich hatte nur die Bitcoin.de Trades importiert. Die Kraken.com hatten noch gefehlt. Jetzt habe ich keine Fehlermeldung mehr und alles sieht gut aus.

Viele Dank

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in der csv von bitcoin.de sind die auszahlungen zum ledger oder kraken drin - es muss auch die gegenseite, also die einzahlungen beim ledger oder kraken eingetragen werden. kraken kannst du auch mittels csv importieren, beim ledger musst du das wohl manuell machen.

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vor 9 Minuten schrieb syl:

in der csv von bitcoin.de sind die auszahlungen zum ledger oder kraken drin - es muss auch die gegenseite, also die einzahlungen beim ledger oder kraken eingetragen werden. kraken kannst du auch mittels csv importieren, beim ledger musst du das wohl manuell machen.

Ja ich hatte nur Bitcoin.de importiert. Das Gegenstück ist Kraken.com (ledger)

Da war der Denkfehler. 

Danke und Gruß

Guten Rutsch :)

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vor 45 Minuten schrieb sandra:

Bei Interesse mal melden, wenn sich jemand beteidigen möchte.

Ich kann Dir leider beim Thema Cointracking nicht helfen da ich ein reiner Hodler bin und mit der Begrenzung auf 200 Vorgänge sehr gut hinkomme. Allerdings habe ich vielleicht eine kostenlose Alternative, musst Du selbst mal schauen.

https://www.cointracer.de

Hier gibt es dazu einen Supportthread, ich hoffe das ich diesen hier posten darf: https://bitcointalk.org/index.php?topic=465996.0

 

Ich wünsche Dir trotzdem alles Gute für 2018.

 

Franz

 

 

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vor einer Stunde schrieb Franz:

Ich kann Dir leider beim Thema Cointracking nicht helfen da ich ein reiner Hodler bin und mit der Begrenzung auf 200 Vorgänge sehr gut hinkomme. Allerdings habe ich vielleicht eine kostenlose Alternative, musst Du selbst mal schauen.

https://www.cointracer.de

Hier gibt es dazu einen Supportthread, ich hoffe das ich diesen hier posten darf: https://bitcointalk.org/index.php?topic=465996.0

 

Ich wünsche Dir trotzdem alles Gute für 2018.

 

Franz

 

 

Danke, aber für 2017 wohl noch nicht zu gebrauchen:

 

Nach Aussage des Bundesamts für Finanzen müssen auch Verkaufstransaktionen Coins gegen Coins als - je nach Haltedauer - steuerlich relevantes Veräußerungsgeschäft betrachtet werden. Diese Version des CoinTracer arbeitet diesbezüglich noch nicht korrekt! Aktuell ist der Gewinnbericht so gestaltet, dass nur Verkäufe von Coins gegen Fiat-Währungen (EUR/USD) aufgeführt werden. Dies wird mit einer der kommenden Versionen behoben!!

Quelle : Hersteller

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vor 9 Stunden schrieb syl:

beim ledger musst du das wohl manuell machen.

Wenn Du den xpub-Key kennst, kann cointracking das auch automatisch importieren.

vor 8 Stunden schrieb sandra:

Danke, aber für 2017 wohl noch nicht zu gebrauchen:

 

Nach Aussage des Bundesamts für Finanzen müssen auch Verkaufstransaktionen Coins gegen Coins als - je nach Haltedauer - steuerlich relevantes Veräußerungsgeschäft betrachtet werden. Diese Version des CoinTracer arbeitet diesbezüglich noch nicht korrekt! Aktuell ist der Gewinnbericht so gestaltet, dass nur Verkäufe von Coins gegen Fiat-Währungen (EUR/USD) aufgeführt werden. Dies wird mit einer der kommenden Versionen behoben!!

Quelle : Hersteller

Komisch - ich meine, dass die Coin2Coin-Trades sauber drin sind.

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vor 8 Stunden schrieb Jokin:

Wenn Du den xpub-Key kennst, kann cointracking das auch automatisch importieren.

Komisch - ich meine, dass die Coin2Coin-Trades sauber drin sind.

seltsam.

Jedenfalls steht direkt auf der Downloadseite, das Coin<->Coin nicht unterstütz wird .

Wenn ich meine ersten 100 Cointracking Trades 1:1 importieren kann, versuch ichs mal, das ergebiss sollte ja gleich sein

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Am 30.12.2017 um 20:17 schrieb Jokin:

ist kein Widerspruch!

Das versteht jedoch wohl nur wer sich "ausreichend" (also Schulnote "4") damit auseinander setzt ... mit "mangelhaft" oder "ungenügend" wird das nix!

Jeder hat bei Null angefangen sein Wissen aufbauen. Dass das Thema Kryptowährung und dessen Besteuerung, derzeit relativ neu ist und diverse falsche Aussagen im Netz kursieren, macht es nicht einfacher. Noch habe ich keine falsche Steuererklärung oder Ähnliches gemacht. Bisher habe ich lediglich angefangen mich über die Besteuerung zu informieren.

Am 30.12.2017 um 20:17 schrieb Jokin:

Sie können es deshalb: "Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro hat" - das kannst Du auch, wenn Du dein "zu versteuerndes Jahreseinkommen" kennst. Ich zumindest kenne meins derzeit nicht, da mir mein Steuerberater mein "zu versteuerndes Jahreseinkommen" mit möglichst vielen Pauschalen und anderen Ausgaben, die ich  hatte so gut es geht reduziert - daher lässt sich keinerlei Aussage über den Steuersatz treffen.

Also ist es doch möglich. Zuerst hast du geschrieben dass ich ihn im Voraus nicht berechnen kann.

Am 30.12.2017 um 20:17 schrieb Jokin:

Was soll das bringen? Jeder Gewinn ab 600 Euro führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung.

Ich ging davon aus dass es mehr Sinn macht unter einem gewissen Betrag zu bleiben um seinen Steuersatz nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Wenn ich alles richtig verstanden habe erhöht sich mit jedem Verkauf meinen Steuersatz. Wenn ich zu viele steuerpflichtige Verkäufe habe reduziert dadurch mein sich mein Nettolohn zu stark.

Am 30.12.2017 um 20:17 schrieb Jokin:

Welches Risiko? Entweder Du kommst mit Kniffen unter die 600 Euro oder Du gehst den Steuerzahlungsweg.

Das Risiko dass der Kurs im nächsten Jahr in den Keller fällt und du nichts mehr hast. Entweder steuerpflichtig unter einem Jahr verkaufen, oder das eben genannte Risiko tragen und erst nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Wenn du nur 5€ Steuern zahlen muss, würde ein Verkauf sinnvoll sein. Wenn du durch deinen Verkauf aber 100.000€ Steuern nachzahlen musst, überlegst du dir den Verkauf zweimal.

 

Das Finanzamt hat sich zwischenzeitlich gemeldet. Kurzgefasst bekam ich die Aussage dass das Finanzamt keine Beratung macht. Beim Finanzamt kann man sich nur eine verbindlichen Auskunft (kostenpflichtig) holen. Eigentlich wollte ich keine Beratung sondern in einem Termin alle offenen Fragen klären, jedoch fällt das wohl unter Beratung. Da ich keine Großen Summen bewegt habe und unterm Strich im negativen bin, werde ich wohl keine kostenpflichtige Auskunft anfragen. Wenn überhaupt, ist ein Steuerberater für mich in diesem Fall wohl ausreichend. Somit kann ich leider keine offenen Fragen mitnehmen oder weitere Auskunft über die Anforderungen vom Finanzamt geben. Zusammengefasst kann ich jedem nur dazu raten keine steuerpflichtige Vorgänge zu verursachen, sobald das passiert darf man viel Zeit und Geld investieren. Am besten kaufen, dokumentieren und ein Jahr liegen lassen.

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vor 4 Stunden schrieb Recur:

Das Finanzamt hat sich zwischenzeitlich gemeldet. Kurzgefasst bekam ich die Aussage dass das Finanzamt keine Beratung macht.

Das hängt sicher auch davon ab wie hoch Deine voraussichtliche Steuerlast sein wird - bei kleinen Beträgen wird da kein Hahn nach krähen. Meine Unterlagen gingen durch das ganze Haus und ich hab alle zwei Wochen mit dem Fachmann telefoniert und mich mit ihm abgestimmt, der wiederum mit der Oberen Finanzdirektion in Abstimmung steht ... wenn die meine Steuererklärung bekommen, schmeißen die erstmal 'ne Champagnerparty und sanieren ihre Büros erstmal durch :D

vor 4 Stunden schrieb Recur:

Also ist es doch möglich. Zuerst hast du geschrieben dass ich ihn im Voraus nicht berechnen kann.

Naja, da Du Dein "zu versteuerndes Einkommen erst kennst wenn Du alle Daten hast, kannst Du den Steuersatz eben nicht so einfach im Voraus berechnen.

Ich behelfe mir damit, dass ich gedanklich 50% des Gewinns in den Topf für Steuernachzahlungen stecke.

vor 5 Stunden schrieb Recur:

Wenn ich zu viele steuerpflichtige Verkäufe habe reduziert dadurch mein sich mein Nettolohn zu stark.

Dein Nettolohn reduziert sich gar nicht. Die Einkommensteuer, die vom Bruttolohn einbehalten wird wird allein über Deinen voraussichtlichen Jahreslohn ermittelt.

Jedoch werde ich quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen aufgebrummt bekommen, das ist zu 100% sicher. Lohn/Gehalt und Bitcoin-Gewinne sind vollkommen voneinander getrennt.

vor 5 Stunden schrieb Recur:

Das Risiko dass der Kurs im nächsten Jahr in den Keller fällt und du nichts mehr hast.

In dem Fall gibt es einen Verlustnachtrag ins Vorjahr. oder einen Verlustvortrag ins Folgejahr. Ich gehe jedoch davon aus, dass im schlimmsten Fall der Kurs fallend ist und sich halbiert. Das juckt mich persönlich überhaupt nicht, damit kann ich leben.

Zudem habe ich meinen Coinbestand-Aufbau abgeschlossen, nun geht es nur noch darum die Steuernachzahlung zu überleben ohne meinen Bestand zu reduzieren und nach und nach auszucashen und in andere Anlageklassen zu wechseln - auch wieder ohne meinen Coinbestand zu reduzieren.

vor 5 Stunden schrieb Recur:

Zusammengefasst kann ich jedem nur dazu raten keine steuerpflichtige Vorgänge zu verursachen, sobald das passiert darf man viel Zeit und Geld investieren. Am besten kaufen, dokumentieren und ein Jahr liegen lassen.

Absolute Zustimmung!

Allerdings wird es dann schwer den Bestand auszubauen - das geht nicht ohne aktives Trading oder Lending auf legale Art und Weise. Aber auch da muss jeder einen gesunden Mittelweg finden.

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Am ‎01‎.‎01‎.‎2018 um 19:34 schrieb Interessiertan:

hätte hierzu auch nochmal ne Frage und zwar hab nun bei cointracking inf.. meine Daten hochgeladen aber da zeigt es nur die Trades (bzw auch ein u auszahlung) der Bitcoin s an aber nicht von Bitcoin Cash.. hat es da was nicht hochgeladen bzw weiß jmd an was das liegt?

 

Danke schon mal

kann mir denn hierzu jemand was schreiben bitte??

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vor 1 Minute schrieb Interessiertan:

kann mir denn hierzu jemand was schreiben bitte??

von welcher börse importiert, bitcoin.de? vielleicht hast du nur BTC importiert, dort musst du nämlich von jedem coin die csv separat herunterladen und importieren.

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@Jokin

ich finde es total toll,dass Du hier das Thema Steuern so kompetent,wie es mir scheint,thematisierst.Es wird ein böses Erwachen geben,denn die Finanzämter haben doch schon längst die Spekulation  und die Gewinne bei bitcoin und Co. im Visier

Als hodler seit 2013/2014 habe ich keine Probleme.

Nur nochmal zur Sicherheit eine Frage an Dich: wenn ich länger als 1 Jahr halte und dann verkaufe,brauche ich nichts anzugeben,sondern nur wenn ich "Spekulationsgewinne" < 1 jahr mache?

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vor 2 Stunden schrieb syl:

von welcher börse importiert, bitcoin.de? vielleicht hast du nur BTC importiert, dort musst du nämlich von jedem coin die csv separat herunterladen und importieren.

ja von bitcoin importiert hm dann muss ich da nochmal schauen hätte gedacht das lädt gleich alles runter

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vor 2 Stunden schrieb segeln:

@Jokin

ich finde es total toll,dass Du hier das Thema Steuern so kompetent,wie es mir scheint,thematisierst.Es wird ein böses Erwachen geben,denn die Finanzämter haben doch schon längst die Spekulation  und die Gewinne bei bitcoin und Co. im Visier

Als hodler seit 2013/2014 habe ich keine Probleme.

Nur nochmal zur Sicherheit eine Frage an Dich: wenn ich länger als 1 Jahr halte und dann verkaufe,brauche ich nichts anzugeben,sondern nur wenn ich "Spekulationsgewinne" < 1 jahr mache?

angeben meine ich musst du es immer da ja das Finanzamt entscheiden soll ob du steuerfrei bist..

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vor 13 Minuten schrieb Interessiertan:

angeben meine ich musst du es immer da ja das Finanzamt entscheiden soll ob du steuerfrei bist..

sorry,aber das halte ich für Blödsinn.Bei einer Haltedauer von > 1Jahr gibt es doch nichts mehr zu entscheiden: nur < 1Jahr Haltedauer fällt die Spekulationssteuer an

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vor 27 Minuten schrieb Interessiertan:

angeben meine ich musst du es immer da ja das Finanzamt entscheiden soll ob du steuerfrei bist..

Hätte ich für Deutschland auch so aufgefasst, aber he, ich bin kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt und auch kein Finanzler.

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ich glaube das Problem liegt etwas tiefer und anders.

Die Spekulationsfrist für Aktien ist ab 2009 aufgehoben und es gibt dafür die Abgeltungssteuer.

Bei Immobilien gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren immer noch.

cryptowährungen sind nicht mit Aktien zu vergleichen,aber auch nicht mit Immobilien.

Somit wird es wohl so sein,dass bezüglich der Cryptos neu definiert werden muss (von den Oberfinanzämtern - OFA - oder vom Gesetzgeber) ob für sie die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt,oder die Abgeltungssteuer greift,egal,wie lange man die cryptos hält.

Insofern hat @Interessiertan schon recht,dass das FA zu entscheiden hat.Sorry @Interessiertan,dass ich Blödsinn geschrieben habe.Nur wenn z.B. das OFA eine Klärung herbeiführt,braucht das (untergeordnete) lokale Finanzamt nicht mehr zu entscheiden,das hat ja das OFA oder der Gesetzgeber dann bereits getan

https://www.onlinebrokervergleich.org/spekulationssteuer/

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vor 15 Minuten schrieb segeln:

ich glaube das Problem liegt etwas tiefer und anders.

Die Spekulationsfrist für Aktien ist ab 2009 aufgehoben und es gibt dafür die Abgeltungssteuer.

Bei Immobilien gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren immer noch.

cryptowährungen sind nicht mit Aktien zu vergleichen,aber auch nicht mit Immobilien.

Somit wird es wohl so sein,dass bezüglich der Cryptos neu definiert werden muss (von den Oberfinanzämtern - OFA - oder vom Gesetzgeber) ob für sie die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt,oder die Abgeltungssteuer greift,egal,wie lange man die cryptos hält.

Insofern hat @Interessiertan schon recht,dass das FA zu entscheiden hat.Sorry @Interessiertan,dass ich Blödsinn geschrieben habe.Nur wenn z.B. das OFA eine Klärung herbeiführt,braucht das (untergeordnete) lokale Finanzamt nicht mehr zu entscheiden,das hat ja das OFA oder der Gesetzgeber dann bereits getan

https://www.onlinebrokervergleich.org/spekulationssteuer/

ja das hatte ich nämlich auch gelesen .. ich bin nämlich bei meinen bisherigen verkäufen dieses jahr auch unter den 600 Freibetrag gebe aber das trotzdem an damit das Finanz das entschieden hat das es frei ist und so denke ich sollte man es bei der 1 Jahres-frist auch halten .. falls dann wirklich besteuert werden würde kann man ja immer noch Einspruch einlegen aber man sollte es halt nicht riskieren es einfach unter den Tisch zu kehren.. ist halt jetzt eine besondere "neue" Situation auch für die Finanzämter und solange es nicht eindeutig geregelt ist sollt man nicht s riskieren da das Risiko meiner Meinung nach einfach zu groß ist

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