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Prognose


fjvbit

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vor 26 Minuten schrieb JanaAusKassel:

 

diesmal ist zum glück alles anders ;)  https://coinmarketcap.com/

Wir haben doch vom Aktien gesprochen?! 
In dem Fall von Techunternehmen.

Am Kryptomarkt gibts natürlich zig Coins die überbewertet sind, wenn man sich allein die ganzen Coins ohne Usecase anschaut…

@James Hodlen

Burry hat nen Crash prohezeit, aber auch das er nicht darauf wetten würde, da der Kryptomarkt zu unberechenbar ist.

Bearbeitet von Danic
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SKS ist sowiso kein richtigen Indikator mehr heutzutage. 50/50 Chance dass sie anspricht. Dan dan gibts es sie schief auf eine oder andere Schulter usw.

Würfel mit 2 Seiten ist ähnlich gut in Treffen, in welche Richtung es gehen wird.

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vor 33 Minuten schrieb Axmlm:

SKS ist sowiso kein richtigen Indikator mehr heutzutage. 50/50 Chance dass sie anspricht. Dan dan gibts es sie schief auf eine oder andere Schulter usw.

Würfel mit 2 Seiten ist ähnlich gut in Treffen, in welche Richtung es gehen wird.

Die SKS ist eine Formation, die die Mainstream-Presse bereits benennen kann. Damit ist die Funktionsfähigkeit völlig dahin. Geld verdienen war noch nie einfach, mit der SKS wird es aber ganz sicher nichts. 😗

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vor 7 Minuten schrieb Gulliver:

 Geld verdienen war noch nie einfach, mit der SKS wird es aber ganz sicher nichts. 😗

Ich würde sagen, dass Geld verdienen nicht sehr schwer ist..man lernt es nur nicht in der Schule oder auf der Uni.

Allerdings ist es mühsam aus wenig Geld viel zu machen. Ist eben ein Unterschied ob ich 1k € investiere oder zB 100k €.

Wenn ick 1k€ verdopple kann ich damit nichts spannendes anfangen, bei 100k € sieht es etwas anders aus 😉

 

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vor 47 Minuten schrieb Raver:

Brian sagte vor 3 Wochen noch, er erwartet einen End of the year Run, heute sagt er im September wird es richtig dumpen wie 2018 oh man

 

vor 42 Minuten schrieb Gärtner:

Brian sagt viel wenn der Tag lang ist oh man 

 

oh man ;)

 

 

Bearbeitet von JanaAusKassel
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vor 2 Stunden schrieb Swebbo:

Wenn ick 1k€ verdopple kann ich damit nichts spannendes anfangen

Na ja - ich bin auch schon mit 100 DM im Portemonnaie für 1 Woche nach Südfrankreich getrampt oder für 700 DM nach New York geflogen, oder für 250 DM mit dem Zug nach Moskau...

Bearbeitet von koiram
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vor 3 Stunden schrieb Axmlm:

SKS ist sowiso kein richtigen Indikator mehr heutzutage. 50/50 Chance dass sie anspricht. Dan dan gibts es sie schief auf eine oder andere Schulter usw.

Würfel mit 2 Seiten ist ähnlich gut in Treffen, in welche Richtung es gehen wird.

Geben tut es das schon. Allerdings verkennen 90% der Leute, dass zu einer SKS Formation auch entsprechend das Volumenprofil in dem besagten Zeitraum passen muss. Und das ist weit weniger häufig der Fall als viele denken. Von daher geht es für die Leute schief, die nur das Bild kennen und ansonsten nichts weiter darüber gelesen haben ;)

Bearbeitet von Iota-Juenger
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Ops, hier hat sich eine kleine Nuance geändert. die verheerend sein könnte, in Bezug auf die anderen Meldungen. 

 

Zitat

Kryptowährungen bezeichnet das BMF darin in allen Szenarien als einkommensteuerrechtlich “angeschafft”. Egal ob diese vorher angekauft oder durch Vorgänge wie Mining, Staking, Lending, Forking oder Airdrops erworben wurden, wären dadurch entstehende Einnahmen damit zu versteuern.

Okay, in welchen Kreisen sich der Schreiber des BMF so tummlet, möchte ich mit den Wort “angeschafft” jetzt nicht analysieren. 😇
Aber der einfache Kauf wird jetzt dem anderen gleich gestellt und damit die Haltezeit von 1 auf 10 Jahre erhöht!

Hier ist also Wachsamkeit angesagt, ob das nur FUD ist oder wirklich so im Gesetz kommen soll.
Und dann natürlich entsprechend zu handeln.

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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Hier der Entwurf vom Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Zitat

39

Gewinne aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung, die im Privatvermögen gehalten werden, stellen daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (wegen der Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre vgl. Rz. 47).

47

Die Veräußerungsfrist verlängert sich nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. Eine Nutzung als Einkunftsquelle liegt beispielsweise vor, wenn Einheiten einer virtuellen Währung im Wege des sogenannten Lending gegen Entgelt überlassen w erde

 

Hier ein Artikel von @Christoph Bergmann dazu, demnach bleibt es bei der 1-Jahres-Frist:
https://bitcoinblog.de/2021/06/23/bundesfinanzministerium-veroeffentlicht-entwurf-fuer-steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen-keine-langeweile-fuer-berater/

Zitat

Gewinne – oder auch Verluste! – aus der Veräußerung solcher privat gehaltener Kryptowährungen stellen daher „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ dar (oder eben Verluste) – sofern man sie nicht länger als ein Jahr gehalten hat. Dabei gilt es nicht nur als Veräußerung, wenn eine Kryptowährung gegen Fiatgeld verkauft wird, sondern auch, wenn sie gegen Waren, Dienstleistungen oder andere Kryptowährungen getauscht wird.

 

So wie ich das verstehe bleibt es bei im privaten Bereich wie bisher bei der 1-Jahres-Frist bis zur Steuerfreiheit bei Veräußerung, solange man die Coins nicht verleiht o.ä.

Bearbeitet von koiram
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vor 12 Minuten schrieb koiram:

Hier der Entwurf vom Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hier ein Artikel von @Christoph Bergmann dazu:
https://bitcoinblog.de/2021/06/23/bundesfinanzministerium-veroeffentlicht-entwurf-fuer-steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen-keine-langeweile-fuer-berater/

 

Und wie sollte man dann handeln?

Sofort noch einen Teil steuerfrei verkaufen bevor das Gesetz in Kraft tritt?
Oder 10 Jahre warten mit dem Verkauf?
Oder wie...?

 

Zitat:

Zitat

Im privaten Bereich hingegen sind Einheiten von virtuellen Währungen wie gehabt als „anderes Wirtschaftsgut“ zu betrachten, deren Bewertung sich nach dem Marktpreis richtet. Gewinne – oder auch Verluste! – aus der Veräußerung solcher privat gehaltener Kryptowährungen stellen daher „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ dar (oder eben Verluste) – sofern man sie nicht länger als ein Jahr gehalten hat. Dabei gilt es nicht nur als Veräußerung, wenn eine Kryptowährung gegen Fiatgeld verkauft wird, sondern auch, wenn sie gegen Waren, Dienstleistungen oder andere Kryptowährungen getauscht wird.

Das wäre der Stand wie jetzt und somit okay, 1 Jahr Haltefrist. Im Artikel vorher, den ich verlinkt hatte, wird es anders darstellt und hier muss man dann eben ein Auge drauf haben.

Zur Not handelt mal digitale Kunstwerke, ob Musik, Fotos, Bilder, oder Naturgeräusche. 😉

Der Hashwert der Datei ergibt dann den privaten Key. 🙊 Ist ja nicht so, dass die anderen nicht auch Ideen haben. 😇

In der virtuellen Welt muss man nur begreifen, was das eigentlich heißt.
Ein "liebevoll hingehauchter Gebetstext" kann Mio. wert sein und sollte doch wohl durch die Glaubsfreiheit gedeckt sein. :ph34r:

Axiom

 

 

 

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vor 28 Minuten schrieb Axiom0815:

Ops, hier hat sich eine kleine Nuance geändert. die verehrend sein könnte, in Bezug auf die anderen Meldungen. 

 

Axiom

Wieso wird da jemand verehrt? Sollen wir den Bitcoin jetzt als Gott anbeten?

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