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Prognose


fjvbit

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wow, regelrechte Kursexplosionen heute Nacht :) Wollte ja meinen Augen heute morgen nicht trauen... außer FUD nix gewesen. Vielleicht nochmal das Orakel von Delphi befragen? Oder doch lieber den Kaffeesatz analysieren? :))

Der Kurs ist um 3:00 Uhr nach unten gegangen... wie vorhergesagt.... Selbstredend kann auch ich nicht sagen, um wieviel der Kurs variiert :)

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nö, kommt drauf an, wieviel du aufs konto überweist.

wenn es über 20000€ sind, weird es sehr riskant. dann ist es eine frage der bank, ob die es mitteilen oder nicht.

Da habe ich demnächst um Einiges mehr zu überweisen. Ich werde vorsichtsgemäß erst mit meiner Bank reden, die Transaktion aus dem Ausland wie vorgeschrieben melden und dann kann die Bank dem Finanzamt oder sonst wem mitteilen was sie will. Da ich belegen kann, dass die verkauften Coins länger als ein Jahr ruhten, sind diese auch steuerfrei.

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Da habe ich demnächst um Einiges mehr zu überweisen. Ich werde vorsichtsgemäß erst mit meiner Bank reden, die Transaktion aus dem Ausland wie vorgeschrieben melden und dann kann die Bank dem Finanzamt oder sonst wem mitteilen was sie will. Da ich belegen kann, dass die verkauften Coins länger als ein Jahr ruhten, sind diese auch steuerfrei.

Hier steht was Du tun musst => http://www.recht-finanzen.de/faq/5403-meldepflicht-bei-auslandsueberweisungen

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@derFremde

So hatte ich mir das auch vorgestellt. Man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen denn wenn man es aus Nachlässigkeit versäumt diese Regelung einzuhalten kann es haarig werden. Ans Finanzamt meldet die Bank dabei scheinbar gar nichts. Was die Steuer betrifft handel ich zu selten als dass meine Coins die ich verkaufe weniger als ein Jahr alt sind so dass mich das nicht betrifft.

 

Was mich jedoch steuerrechtlich interessieren würde: Wenn ich Monero, Dash oder sonstige Altcoins meinetwegen in Bitcoins tausche und regen Handel mit satten Gewinnen betreibe und so meine Coins vermehre ohne dass je eine Fiatwährung involviert ist: Ist der Gewinn den ich dann ausschließlich mit Cryptocoins einfahre steuerpflichtig oder nicht?

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@derFremde

So hatte ich mir das auch vorgestellt. Man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen denn wenn man es aus Nachlässigkeit versäumt diese Regelung einzuhalten kann es haarig werden. Ans Finanzamt meldet die Bank dabei scheinbar gar nichts. Was die Steuer betrifft handel ich zu selten als dass meine Coins die ich verkaufe weniger als ein Jahr alt sind so dass mich das nicht betrifft.

 

Was mich jedoch steuerrechtlich interessieren würde: Wenn ich Monero, Dash oder sonstige Altcoins meinetwegen in Bitcoins tausche und regen Handel mit satten Gewinnen betreibe und so meine Coins vermehre ohne dass je eine Fiatwährung involviert ist: Ist der Gewinn den ich dann ausschließlich mit Cryptocoins einfahre steuerpflichtig oder nicht?

In Deutschland werden Finanzdelikte insbesondere in Zusammenhang mit Steuern mit am höchsten bestraft, wie Du sagst sollte man das daher nicht auf die leichte Schulter nehmen und richtig bei der Bank melden

Das Geschrei ist nachher sonst groß und man hat nur Stress wo keiner hätte sein müssen.

Bearbeitet von Bitnew
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Was mich jedoch steuerrechtlich interessieren würde: Wenn ich Monero, Dash oder sonstige Altcoins meinetwegen in Bitcoins tausche und regen Handel mit satten Gewinnen betreibe und so meine Coins vermehre ohne dass je eine Fiatwährung involviert ist: Ist der Gewinn den ich dann ausschließlich mit Cryptocoins einfahre steuerpflichtig oder nicht?

Hier würde ich einen Teil Deines Gewinns in einen Steuerberater investieren, das Geld ist da sicherlich ebenfalls gut angelegt ;)

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Da habe ich demnächst um Einiges mehr zu überweisen. Ich werde vorsichtsgemäß erst mit meiner Bank reden, die Transaktion aus dem Ausland wie vorgeschrieben melden und dann kann die Bank dem Finanzamt oder sonst wem mitteilen was sie will. Da ich belegen kann, dass die verkauften Coins länger als ein Jahr ruhten, sind diese auch steuerfrei.

es reicht schon, dass du ihnen sagt, dass der gewinn com bitcoin kommt ohne was vorzuzeigen.

Das ist Ihnen sowieso alle kompliziert.

Ein Kollege hatte damals auch damals irgendwas mit 100000€ aufs Hauskonto überweisen lassen.

Als der Finanzamtangeszellt erstmal die blockchein Protokoll gesehen hat, kamen sie direkt in die Akte, ohne sich damit zu beschäftigen.

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Wenn Du einen Bearbeiter hast der Langeweile hat oder einem nix gönnt dann kann ich mir vorstellen das dieser gerne mal richtig bohrt und alles versucht für "sein" Finanzamt rauszuholen.
Es gibt kaum noch Menschen die einem etwas gönnen, schon gar nicht wenn es sich in diesen Größen abspielt.

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Private Veräußerungsgeschäfte (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2 EStG) i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG  sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung, außer bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, nicht mehr als 1 Jahr beträgt. Unter Anschaffung oder Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts zu verstehen. Zweck des Steuertatbestands ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der ESt zu unterwerfen.

 

Daraus ergibt sich u. a. das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut; da § 23 Abs. 3 EStG ausdrücklich auch Herstellungskosten erwähnt, bedeutet Nämlichkeit lediglich Identität im wirtschaftlichen Sinn. Ob Nämlichkeit gegeben ist oder ein anderes Wirtschaftsgut ("aliud") vorliegt, richtet sich nach einem wertenden Vergleich von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

 

Ein entgeltlicher Erwerb ist auch im Weg des Tauschs möglich. Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts entsprechen dabei dem gemeinen Wert des weggegebenen Wirtschaftsguts.

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Heute ist es mit auch mit den Lumen noch was geworden, und jetzt bin ich von allen Coins ausgestiegen mit 1796€. Möglicherweise ein Fehler, aber ich will mal nicht gierig sein und abwarten, ob meine Sorgen vor einem Kursabsturz begründet sind. Dann kann ich auch fürs nächste mal entscheiden, ob man erst bei beginnendem Kursabfall verkaufen soll, oder sich auf "stop loss" Verkäufen einlassen soll (dagegen gabs doch Insider Handel Vorwürfe gegen Poloniex, nicht?)

 

 


Und den Rest holt sich die Steuer?

 

 

Nein. In Deutschland vieleicht, dafür kann man da einfach holden ohne Steuerabgaben auf Gewinn, richtig?

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es reicht schon, dass du ihnen sagt, dass der gewinn com bitcoin kommt ohne was vorzuzeigen.

Das ist Ihnen sowieso alle kompliziert.

Ein Kollege hatte damals auch damals irgendwas mit 100000€ aufs Hauskonto überweisen lassen.

Als der Finanzamtangeszellt erstmal die blockchein Protokoll gesehen hat, kamen sie direkt in die Akte, ohne sich damit zu beschäftigen.

 

Alles andere würde mich überraschen. Finanzbeamte sind darauf doch gar nicht geschult, und die Materie ist ja nicht ohne. Natürlich ist es ratsam, sich im Vorfeld entsprechend Gedanken zu machen,und alles ausreichend belegen zu können, aber in der Realität wird da dann wohl doch eher nach dem Vertrauensprinzip verfahren.

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Wenn jetzt so viele sich Gedanken über die Steuern von ihren Millionen machen, wird es vielleicht langsam Zeit zu verkaufen und abzuwarten.

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Nein. In Deutschland vieleicht, dafür kann man da einfach holden ohne Steuerabgaben auf Gewinn, richtig?

 

Auch wenn die USD/Coins im Ausland liegen müssen die hier in D versteuert werden!

Sowas hatte auch mal ein Ulli H. vergessen anzugeben.

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"...vielleicht langsam Zeit zu verkaufen..." - das denke ich mir die letzten tage auch immer öfter ;) die alten hasen wälzen keine träumerischen inselkataloge mehr sondern realistische steuergesetze und die noobs schwemmen dieses forum - letzteres ganz extrem in den letzten 48h

Bearbeitet von boardfreak
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Was mich jedoch steuerrechtlich interessieren würde: Wenn ich Monero, Dash oder sonstige Altcoins meinetwegen in Bitcoins tausche und regen Handel mit satten Gewinnen betreibe und so meine Coins vermehre ohne dass je eine Fiatwährung involviert ist: Ist der Gewinn den ich dann ausschließlich mit Cryptocoins einfahre steuerpflichtig oder nicht?

 

Du musst jede Transaktion (als Veräußerungsgeschäft) eigenständig betrachten. Daher führt auch ein Umtausch von BTC in zB ETH zur Versteuerungpflicht, es sein denn die Haltefrist der BTC übersteigt 12 Monate.

Beispiel:

1.1. 10k€ => 10 BTC @ 1k€/BTC

1.3. 5 BTC => 50ETH @ 0,1BTC/ETH, Kurs BTC 1.500€/BTC

 

dann musst du 5x500=2500 EUR Gewinn versteuern. Abzgl. jährlicher Freibetrag pP von 801 Euro = 1699 Eur => ca 26 Eur Steuern.

 

Dies ist dementsrpechend bei allen Transaktionen fällig.

 

Am Besten überlässt du das am Ende deinem Steuerberater :)

Bearbeitet von BBen7
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Dieses gerade stattfindende massive aberwitzige Steuerkram-Gespamme kann man ja fast als Übernahme des Forums durch Trollarmeen sehen. Ist doch nicht normal sowas. Aus welchen Löchern kommen die plötzlich alle her?

Bearbeitet von Gast
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