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Coronavirus


Skogen

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vor 10 Stunden schrieb MixMax:

Hab gerade noch ne Coole Idee für die App.

Man könnte doch das Symbol für "infiziert" so Sternförmig machen, in gelber Farbe.

Und für die, die dann geimpft wurden, nen besonderes Kreuz! 

Und dann mit dem Falt-Handy um den Arm binden.

Wirst du auf der Strasse von Leuten angespuckt?
Ist der Verboten in Geschäfte zu gehen, in denen anderen Menschen Zugang haben?
Musst du im ÖPNV abgeschirmt von den "besseren Menschen" in einem eigenen Bereich sitzen?
Hat die Regierung Gesetze erlassen das die Coronakritiker minderwertig und keine Menschen sind?
Wurdest du oder deine Familienmitglieder von der SS abgeholt und verschleppt?
Wurdest du aufgefordert alles zu packen, deine Wohung zu verlassen und dich am Bahnhof einzufinden?
Wurdest du von deiner Familie mit Gewalt getrennt?
Wurdest du in Güterwaggons mit hunderten anderen gesteckt und deportiert?
Musstest du in Konzentrationslagern leben?

Es sind über 6mio Juden elendig verreckt, an ihnen wurden medizinische Versuche gemacht, sie waren entrechtet, wurden enteignet und du vagst es dich mit diesen SChicksal auf der selbsten Stufe zu stellen? Nur weil du TEMPORÄR mit deinem Hintern nicht in einem Kino oder Restaurant sitzen darfst? Das Schicksal der Juden war PERMANENT, die Coronaeinschränkungen in Rahmen des InfektionsZUWACHS nur TEMPORÄR. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Dieses Opferrollen-Geheule ist widerwärtig und unpassend.

Es scheinen viele wohlstandsaverwahrloste "Erwachten" keinen blasen Schimmer zu haben, was es heißt in einer echten faschistischen Diktatur zu leben, sonst würden sie diese Grütze nicht von sich geben.
Schaut an was in anderen Ländern im Rahmen der Seuchenpreävention gemacht wird. Und zwar 100% lupenreine Demokratien, die keine Diktatur aufbauen, aber die mit allen Mitteln gegen diese Seuche kämpfen. Mit ECHTER Ausgangssperre und harten Strafen. Dagegen lebst du hier in Freiheit und heulst dennoch rum, als ob du im KZ hockst.

Aber klar, bestimmte politische Strömungen müssen "Anti-sein" um selbst daraus Kapital zu schlagen.
Wie so Leute wie der Geld-Patriot und Spendengeier Hagen Grell, der den ganzen Paranoiden jetzt wunderbar erklärt warum der BUND unbedingt eure Handydaten auswerten will.
Klar, als ob der BUND nicht besseres zu tun hat, als die Handyadten eines aufgedunsenen Spendenbettlers, der noch kaum in seinem Leben gearbeitet hat, auszuwerten.
Oh denkt dran, wie bei Jebsen und Janich auch hier: SPENDEN NICHT VERGESSEN.

 

Bearbeitet von bartio
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Wer von euch wissen möchte was es denn nun genau mit einem PCR-Test auf sich hat, von dem nun so oft geredet wird und warum der positive Nachweis nicht gleich Infekt bedeutet, kann dies z.B. hier nachlesen.

Das wichtigste — ist es zu verstehen, daß er das Genom des Virus nachweist und nicht das Virus an sich. Das bedeutet, daß das Vorhandensein des Genoms nicht Gleichzusetzen ist mit Erkrankung.

Mit anderen Worten — Überreste eines Virus, die man immer noch positiv per PCR-Test nachweisen wird, kann man nicht zur Replikation bewegen — Tote Hose, aus die Maus.

 

Frohe Ostern. ;o))

 

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vor 27 Minuten schrieb bartio:

...Es scheinen viele wohlstandsaverwahrloste "Erwachten" keinen blasen Schimmer zu haben, was es heißt in einer echten faschistischen Diktatur zu leben, sonst würden sie diese Grütze nicht von sich geben....

Naja, so lange mit Kritik warten bis wir vielleicht in einer "echten faschistischen Diktatur" leben ist auch keine Lösung. ;) 

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vor 47 Minuten schrieb bartio:

Wirst du auf der Strasse von Leuten angespuckt?
Ist der Verboten in Geschäfte zu gehen, in denen anderen Menschen Zugang haben?
Musst du im ÖPNV abgeschirmt von den "besseren Menschen" in einem eigenen Bereich sitzen?
Hat die Regierung Gesetze erlassen das die Coronakritiker minderwertig und keine Menschen sind?
Wurdest du oder deine Familienmitglieder von der SS abgeholt und verschleppt?
Wurdest du aufgefordert alles zu packen, deine Wohung zu verlassen und dich am Bahnhof einzufinden?
Wurdest du von deiner Familie mit Gewalt getrennt?
Wurdest du in Güterwaggons mit hunderten anderen gesteckt und deportiert?

Warten wir mal ab, ich werde auf Deine Fragen noch zurückkommen.

Im übrigen bist du im Unrecht, mit der Behauptung "es seien temporäre Maßnahmen". Das sind sie nicht!

Die Maßnahmen wurden unbegrenzt verordnet!

Bearbeitet von MixMax
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@Waldgeist, @Agoken @MixMaxund die anderen Kritiker und Demokratiebewahrer

Wenn ihr scheinbar besser wisst, wie die aktuelle Situation bewältigt werden kann, dann fordere ich euch hiermit auf ein besseres Konzept nieder zuschreiben.

Anforderung: Das Konzept muss schlüssig, nachvollziehbar, innerhalb kurzer Zeit umsetzbar sein. Es darf die Grund- und Freiheitsrechte nicht einschränken. Es muss ethischen Grundsätzen folgen. Es muss geeignet sein von Bevölkerung, Wirtschaft und Politik umgesetzt zu werden. Es muss wissenschaftlichen Standards entsprechen und natürlich dem offenen wissenschaftlichen und demokratischen Diskurs standhalten.

Das sind einfach nur aufsummiert die Forderungen die in diesem Thread immer wieder an die Entscheider von Kritikern wie euch gestellt werden.

Also ich bin gespannt. Kritisieren ist immer einfach besser machen sehr schwer.

Sollte nix kommen ist auch klar gestellt, dass es nicht darum geht die Situation zu verbessern, sondern das einzige Ziel darin besteht schlechte Stimmung gegenüber den Entscheidern zu machen und daraus billiges politisches Kapital zu schlagen

Schönen Ostersonntag

BG

G.

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vor 25 Minuten schrieb red_g:

@Waldgeist, @Agoken @MixMaxund die anderen Kritiker und Demokratiebewahrer

Wenn ihr scheinbar besser wisst, wie die aktuelle Situation bewältigt werden kann, dann fordere ich euch hiermit auf ein besseres Konzept nieder zuschreiben.

Anforderung: Das Konzept muss schlüssig, nachvollziehbar, innerhalb kurzer Zeit umsetzbar sein. Es darf die Grund- und Freiheitsrechte nicht einschränken. Es muss ethischen Grundsätzen folgen. Es muss geeignet sein von Bevölkerung, Wirtschaft und Politik umgesetzt zu werden. Es muss wissenschaftlichen Standards entsprechen und natürlich dem offenen wissenschaftlichen und demokratischen Diskurs standhalten.

Das sind einfach nur aufsummiert die Forderungen die in diesem Thread immer wieder an die Entscheider von Kritikern wie euch gestellt werden.

Also ich bin gespannt. Kritisieren ist immer einfach besser machen sehr schwer.

Sollte nix kommen ist auch klar gestellt, dass es nicht darum geht die Situation zu verbessern, sondern das einzige Ziel darin besteht schlechte Stimmung gegenüber den Entscheidern zu machen und daraus billiges politisches Kapital zu schlagen

Schönen Ostersonntag

BG

G.

Ich werde sicher nicht über das Stöckchen springen, das du u.a. mir hinhältst.

Du willst du es scheinbar einfach nicht verstehen: Ich habe stets zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkungen einerseits  und einigen legislativen (teilweise auch exekutiven) Exzessen unterschieden. Letztere sind übrigens ebenso unbestritten - jedenfalls unter Leuten, die was davon verstehen (darunter - wie erwähnt - der wissenschaftliche Dienst des Bundestages).

Trotz der Meinungsverschiedenheit: Dir auch ein gesegnetes, frohes Osterfest!

P.S.

Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
 
Voltaire 
 
P.P.S. Ich bin glücklich parteilos...
Bearbeitet von Gast
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vor 12 Minuten schrieb red_g:

@Waldgeist, @Agoken @MixMaxund die anderen Kritiker und Demokratiebewahrer

Wenn ihr scheinbar besser wisst, wie die aktuelle Situation bewältigt werden kann, dann fordere ich euch hiermit auf ein besseres Konzept nieder zuschreiben.

Anforderung: Das Konzept muss schlüssig, nachvollziehbar, innerhalb kurzer Zeit umsetzbar sein. Es darf die Grund- und Freiheitsrechte nicht einschränken. Es muss ethischen Grundsätzen folgen. Es muss geeignet sein von Bevölkerung, Wirtschaft und Politik umgesetzt zu werden. Es muss wissenschaftlichen Standards entsprechen und natürlich dem offenen wissenschaftlichen und demokratischen Diskurs standhalten.

Das sind einfach nur aufsummiert die Forderungen die in diesem Thread immer wieder an die Entscheider von Kritikern wie euch gestellt werden.

Also ich bin gespannt. Kritisieren ist immer einfach besser machen sehr schwer.

Sollte nix kommen ist auch klar gestellt, dass es nicht darum geht die Situation zu verbessern, sondern das einzige Ziel darin besteht schlechte Stimmung gegenüber den Entscheidern zu machen und daraus billiges politisches Kapital zu schlagen

Schönen Ostersonntag

BG

G.

 

Das ist (noch) falsch, jeder darf Kritik üben. Niemand braucht eine Rechtfertigung in Form eines "besseren Konzeptes". 

Wenn ich z.B. sage ich lehne die Todesstrafe für Mord ab dann darf ich das sagen. Ich brauche dafür kein Konzept wie man Mord besser verhindert. 

Es ist sogar erlaubt selbst alternativloses zu kritisieren. 

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vor 26 Minuten schrieb red_g:

Wenn ihr scheinbar besser wisst, wie die aktuelle Situation bewältigt werden kann, dann fordere ich euch hiermit auf ein besseres Konzept nieder zuschreiben.

Zu erst mal muss es einen unabhängigen Untersuchungsausschuss geben der die aktuelle Situation überhaupt mal bewertet.

Alle Panik, Zahlen, und selbst die Vorschriften an die deutsche Regierung kommen aktuell vom RKI und vom Prof. Drosten.
Falls sich danach herausstellten sollte, dass der Virus eine Gefahr birgt, die diese Maßnahmen rechtfertigen, gebe ich dir hier ein solches Konzept.

Die aktuelle Studie aus Heinsberg und eine erschreckend lange Liste an weiteren Indizieren zeigt aber für mich nun zweifelsfrei, das dies nicht im entferntesten der Fall ist.

 

Also kann das aktuelle Konzept nur sein:

Alle unrechtmäßigen Verfassungsbrüche sofort zu stoppen!  Und bis zur Prüfung des Sachverhaldes alle einchränkenden Maßnahmen aufzuheben!

Bitte

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vor 59 Minuten schrieb MixMax:

Im übrigen bist du im Unrecht, mit der Behauptung "es seien temporäre Maßnahmen". Das sind sie nicht!

Die Maßnahmen wurden unbegrenzt verordnet!

Vielleicht hast Du etwas übersehen? Ich lese etwas anderes. Hilf mir doch bitte auf die Sprünge. ;o))

 

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020

Artikel 7

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 7 bis 10 tritt mit Wirkung vom 30. März 2020 in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(4) Artikel 3 tritt am 1. April 2021 in Kraft.

 

Artikel 3

Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5a gestrichen.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

   a) Die Absätze 1 bis 5 werden aufgehoben.

   b) Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 1 und 2.

3. § 5a wird aufgehoben.

 

Quellen: IfsG, Bgbl

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
Formatierung... ;o))
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vor 7 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Vielleicht hast Du etwas übersehen? Ich lese etwas anderes. Hilf mir doch bitte auf die Sprünge. ;o))

Ich weis nicht was du dort ließt, ich sehe jetzt nichts von einem Zeitraum ... "bis Datum".

Dort steht doch überall nur wann es in Kraft tritt. Aber bis wann??? Wo steht das???

Meinst du "Vorbehaltlich"? Das ist kein Zeitraum, das sagt gar nix.

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vor 33 Minuten schrieb MixMax:

Im übrigen bist du im Unrecht, mit der Behauptung "es seien temporäre Maßnahmen". Das sind sie nicht!

Die Maßnahmen wurden unbegrenzt verordnet!

Und du bist in der Lage in die Zukunft zu sehen? Du kannst das nicht was, was nach dieser Coronakrise sein wird, oder?

Das Seuchengesetz wurde abgeändert (übrigens in allen betroffenen DEMOKRATISCHEN Ländern auch), und zwar für die Dauer dieser Notzeit um diesen hoch ansteckenden Virus (der 3mal so ansteckend ist wie eine normale Grippe, genau deshalb müssen wir den ganzen Dreck auch machen) zu bekämpfen.
Das sagen übrigens auch alle Politiker. Und sie wissen das auch, dass das nicht dauerhaft funktioniert.
Aber wenn man einen Punkt erreicht hat, wo man sowieso Niemanden mehr etwas glauben will, überall ausbeuterische Machtwahnsinnige wittert und hinter allem einen Plan sieht, ist es sowieso egal was man gesagt bekommt. Man glaubt es nicht. Da hört man dann lieber auf Panikmacher und Verschörungstheoretiker.

Wie die bekannte Anwältin Bahner, die öffentlich dazu aufrief die Maßnahmen zu boykottieren und die Abschottung alter und kranker Menschen (<-die übrigens nur zum EIGENschutz dieser Menschen dient) mit der "ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich“. Es ist unfassbar welche Idioten herumlaufen, um so einen Vergleich zu machen.

Übrigens würden wir wirklich in der befürchteten Corona-DIktatur leben, dann wäre Frau Bahner abgeholt, eingesperrt und/oder getötet worden.
Ist sie meines Wissens nicht, sondern sie wurde nur dazu verdonnert ihre Lügen und irren REvolutionsaufrufe zu unterlassen.
Sie hat sogar noch die Möglichkeit bekommen, vor dem Bundesverfassungsgericht zu gehen, das die Klage mit der Hinweis: "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit." abwies.

Das alles ist von einem Spektrum nur gemacht, um Panik zu schürren und davon selbst Kapital zu schlagen.
Genau wie beim UN-Migrationspakt vor 1,5 Jahren.
Das gleiche politische Spektrum das heute sagt: "Sie bauen damit eine Diktatur auf!!!!!" sagte damals:
"Im Frühjahr bis Sommer werden 50 Millionen Einwanderer aus Afrika nach Europa strömen. Dies ist der Pakt zur Umvolkung!!!!".
WIe heute haben damals diese Leute PANIK verbreitet um selbst zu gewinnen. Hat sich diese Panikmache 1,5 Jahre später bewahrheitet? Nein.

Also komme mir bitte nicht mit irgendwelchen Annahmen von ganz sicheren Entwicklungen.

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vor 15 Minuten schrieb MixMax:

Zu erst mal muss es einen unabhängigen Untersuchungsausschuss geben der die aktuelle Situation überhaupt mal bewertet.

Alle Panik, Zahlen, und selbst die Vorschriften an die deutsche Regierung kommen aktuell vom RKI und vom Prof. Drosten.
Falls sich danach herausstellten sollte, dass der Virus eine Gefahr birgt, die diese Maßnahmen rechtfertigen, gebe ich dir hier ein solches Konzept.

Die aktuelle Studie aus Heinsberg und eine erschreckend lange Liste an weiteren Indizieren zeigt aber für mich nun zweifelsfrei, das dies nicht im entferntesten der Fall ist.

 

Also kann das aktuelle Konzept nur sein:

Alle unrechtmäßigen Verfassungsbrüche sofort zu stoppen!  Und bis zur Prüfung des Sachverhaldes alle einchränkenden Maßnahmen aufzuheben!

Bitte

Das wäre der erste Untersuchungsausschuss, der unabhängig und schnell arbeitet. Schau mal, wie Untersuchungsaussschüsse zusammengesetzt sind...

Prof. Streecks Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. 

Ich respektiere deinen Vorschlag, vermag mich ihm in dieser Radikalität allerdings nicht anzuschließen.

Die sofortige Aufhebung aller Maßnahmen ist keine Option. Es geht nur über vorsichtige Lockerungen, die das gesundheitliche Risiko beherrschbar machen.

Der von mir vielfach kritisierte Armin Laschet hat dazu eine fachübergreifende Kommission aus Experten beauftragt. Dafür muss ich meinen MP jetzt ausnahmsweise auch mal loben! 

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Was passiert denn am 01.04.2021? Und welche Auswirkung hat dies auf die aktuelle Änderung des IfsG?

Mach jetzt doch nicht so nen Geheimnis daraus, ich bin auch kein Jurist und ich kann mich auch mal irren. Allso erklär es bitte!

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vor 7 Minuten schrieb MixMax:

Mach jetzt doch nicht so nen Geheimnis daraus, ich bin auch kein Jurist und ich kann mich auch mal irren. Allso erklär es bitte!

Ich würde es Begrüßen, wenn Du die paar Zeilen selbst liest und verstehst. Schau bitte mal nach — was verändert wurde, wann etwas in Kraft getreten ist oder in Kraft treten wird und was dies bedeutet.

Tipp: Ich habe Artikel 7, Absatz 4, Satz 1 schon hervorgehoben. Vielleicht setzt Du da mal an und guckst was da verändert wird. Und vielleicht guckst Du Dir dann mal Artikel 2 an.

Bitte, gerne nach Ostern. ;o))

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
Nuschelkorrektur... ;o))
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vor 7 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Vielleicht hast Du etwas übersehen? Ich lese etwas anderes. Hilf mir doch bitte auf die Sprünge. ;o))

 

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020

Artikel 7

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 7 bis 10 tritt mit Wirkung vom 30. März 2020 in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(4) Artikel 3 tritt am 1. April 2021 in Kraft.

 

Artikel 3

Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Das Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5a ge- strichen.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

   a) Die Absätze 1 bis 5 werden aufgehoben.

   b) Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 1 und 2.

3. § 5a wird aufgehoben.

 

Quellen: IfsG, Bgbl

 

Hier mal die Inhalte dazu:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 5a ge- strichen.

=

§ 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung

2. § 5 wird wie folgt geändert:

   a) Die Absätze 1 bis 5 werden aufgehoben.

=

1.   durch Anordnung Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte bedrohliche übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, insbesondere weil sie aus Gebieten einreisen, die das Robert Koch-Institut als gefährdet eingestuft hat, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung einer Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit zu verpflichten,

a)   ihre Identität, Reiseroute und Kontaktdaten gegenüber der zuständigen Behörde bekannt zu geben,

b)   eine Impf- oder Prophylaxebescheinigung hinsichtlich der bedrohlichen übertragbaren Krankheit vorzulegen,

c)   gegenüber der zuständigen Behörde Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben,

d)   ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen der bedrohlichen übertragbaren Krankheit vorhanden sind,

e)   sich ärztlich untersuchen zu lassen;

2.   durch Anordnung Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grenzüberschreitend Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen sowie Reiseveranstalter im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung einer Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit zu verpflichten, bei der Durchführung der Anordnungen nach Nummer 1 mitzuwirken, und Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 8 von 58 -

a)   Beförderungen aus bestimmten Staaten in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, soweit eine Rückreise deutscher Staatsangehöriger weiterhin möglich ist,

b)   Reisende über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung barrierefrei zu informieren und in diesem Rahmen auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hinzuweisen,

c)   die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern notwendigen Angaben zu verarbeiten,

d)   die Beförderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern der zuständigen Behörde zu melden und die Daten nach Buchstabe c zu übermitteln,

e)   Passagierlisten und Sitzpläne der zuständigen Behörde zu übermitteln,

f)   ärztliche Untersuchungen von Reisenden zu ermöglichen, g)   den Transport von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, in ein Krankenhaus oder in eine andere geeignete Einrichtung zu ermöglichen;

3.   durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, den Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen und gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln zuzulassen, um die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten;

4.   durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln, der Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe dafür, mit Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, sowie mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion zu treffen und insbesondere

a)   Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes, des Apothekengesetzes, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Transfusionsgesetzes sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der die persönliche Schutzausrüstung betreffenden Vorschriften zum Arbeitsschutz, die die Herstellung, Kennzeichnung, Zulassung, klinische Prüfung, Anwendung, Verschreibung und Abgabe, Ein- und Ausfuhr, das Verbringen und die Haftung, sowie den Betrieb von Apotheken einschließlich Leitung und Personaleinsatz regeln, zuzulassen,

b)   die zuständigen Behörden zu ermächtigen, im Einzelfall Ausnahmen von den in Buchstabe a genannten Vorschriften zu gestatten, insbesondere Ausnahmen von den Vorschriften zur Herstellung, Kennzeichnung, Anwendung, Verschreibung und Abgabe, zur Ein- und Ausfuhr und zum Verbringen sowie zum Betrieb von Apotheken einschließlich Leitung und Personaleinsatz zuzulassen,

c)   Maßnahmen zum Bezug, zur Beschaffung, Bevorratung, Verteilung und Abgabe solcher Produkte durch den Bund zu treffen sowie Regelungen zu Melde- und Anzeigepflichten vorzusehen,

d)   Regelungen zur Sicherstellung und Verwendung der genannten Produkte sowie bei enteignender Wirkung Regelungen über eine angemessene Entschädigung hierfür vorzusehen,

e)   ein Verbot, diese Produkte zu verkaufen, sich anderweitig zur Überlassung zu verpflichten oder bereits eingegangene Verpflichtungen zur Überlassung zu erfüllen sowie Regelungen über eine angemessene Entschädigung hierfür vorzusehen,

f)   Regelungen zur Abgabe, Preisbildung, Erstattung sowie Vergütung vorzusehen, g)   Maßnahmen zur Aufrechterhaltung, Umstellung, Eröffnung oder Schließung von Produktionsstätten oder einzelnen Betriebsstätten von Unternehmen, die solche Produkte produzieren sowie Regelungen über eine angemessene Entschädigung hierfür vorzusehen;

5.   nach § 13 Absatz 1 des Patentgesetzes anzuordnen, dass eine Erfindung in Bezug auf eines der in Nummer 4 vor der Aufzählung genannten Produkte im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden soll; das Bundesministerium für Gesundheit kann eine nachgeordnete Behörde beauftragen, diese Anordnung zu treffen;

   b) Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 1 und 2.

=

6.   die notwendigen Anordnungen zur Durchführung der Maßnahmen nach Nummer 4 Buchstabe a und c bis g zu treffen; das Bundesministerium für Gesundheit kann eine nachgeordnete Behörde beauftragen, diese Anordnung zu treffen; Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 9 von 58 -

7.   durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in ambulanten Praxen, Apotheken, Krankenhäusern, Laboren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und in sonstigen Gesundheitseinrichtungen in Abweichung von bestehenden gesetzlichen Vorgaben vorzusehen und insbesondere

a)   untergesetzliche Richtlinien, Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse der Selbstverwaltungspartner nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch und nach Gesetzen, auf die im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Bezug genommen wird, anzupassen, zu ergänzen oder auszusetzen,

b)   abweichend von der Approbationsordnung für Ärzte die Zeitpunkte und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Ärztlichen Prüfung festzulegen und zu regeln, dass Medizinstudierenden infolge einer notwendigen Mitwirkung an der Gesundheitsversorgung keine Nachteile für den Studienfortschritt entstehen;

3. § 5a wird aufgehoben.

=

(1) Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten folgenden Personen gestattet:

1.   Altenpflegerinnen und Altenpflegern,

2.   Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 10 von 58 -

3.   Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern,

4.   Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und

5.   Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern.

Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten ist während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet, wenn

1.   die Person auf der Grundlage der in der jeweiligen Ausbildung erworbenen Kompetenzen und ihrer persönlichen Fähigkeiten in der Lage ist, die jeweils erforderliche Maßnahme eigenverantwortlich durchzuführen und

2.   der Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten nach seiner Art und Schwere eine ärztliche Behandlung im Ausnahmefall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zwingend erfordert, die jeweils erforderliche Maßnahme aber eine ärztliche Beteiligung voraussetzen würde, weil sie der Heilkunde zuzurechnen ist.

Die durchgeführte Maßnahme ist in angemessener Weise zu dokumentieren. Sie soll unverzüglich der verantwortlichen Ärztin oder dem verantwortlichen Arzt oder einer sonstigen die Patientin oder den Patienten behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt mitgeteilt werden.

(2) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates weiteren Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten nach Absatz 1 Satz 2 zu gestatten.

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vor 6 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Ich würde es Begrüßen, wenn Du die paar Zeilen selbst ließt und verstehst. Schau bitte mal nach — was verändert wurde, wann etwas in Kraft getreten ist oder in Kraft treten wird und was dies bedeutet.

Tipp: Ich habe Artikel 7, Absatz 4, Satz 1 schon hervorgehoben. Vielleicht setzt Du da mal an und guckst was da verändert wird. Und vielleicht guckst Du Dir dann mal Artikel 2 an.

Bitte, gerne nach Ostern. ;o))

Ok, ich schaue es mir später noch mal genauer an.  Aber eines Vorweg, warum wurde es so umstädlich formuliert? Warum kein Ablaufdatum?

Vielleicht weil man so den Punkt (4) einfach mal "entfallen" lassen kann?

Aber wie gesagt, ich muss jetzt los, heute Abend...

Wir wollen jetzt nach Brandenburg mit den Kindern im Wald Eiersuchen gehen. Ich hoffe wir werden nicht erwischt bei diesem Verbrechen.

Bearbeitet von MixMax
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vor 9 Minuten schrieb bartio:

Sie hat sogar noch die Möglichkeit bekommen, vor dem Bundesverfassungsgericht zu gehen, das die Klage mit der Hinweis: "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit." abwies.

Wärest du so gut, mir zu zeigen, wo im unten verlinkten Dokument diese Passage enthalten ist?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html

Bahner hat keine Klage erhoben, sondern einen Antrag suf einstweilige Anordnung gestellt, der zu Recht als "unzulässig" zurückgewiesen worden ist.

Daraus abzuleiten, z.B. das InfektionsschutzG sei nach Ansicht des BVerfG in Gänze verfassungsgemäß, ist - mit Verlaub - Unsinn. Es ist nicht in eine materielle Prüfung des Verfassungsrechts eingetreten, weil eine Verletzung eigener Rechte nicht dargetan war und der Rechtsweg in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingehalten worden war.

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vor 18 Stunden schrieb Agoken:

Nun ja, da von einer "Verhaftung" zu sprechen, ist übertrieben. 

Aus dem anderen Video ergibt sich, dass das Demonstrieren geduldet wurde, soweit der Abstand eingehalten wurde. Dazu waren manche nicht bereit - dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen.

Manche Aktionen schaden den Freiheitsrechten leider mehr, als sie ihnen nützen...

Klar war das eine Verhaftung. Solange er keinen Widerstand leistet läuft das Abführen "normal". Wenn du dir das komplette Video anschaust siehst du was passiert wenn du bei Aufforderung Widerstand leistest. Dann liegst du schneller mit der Acht auf dem Boden als du gucken kannst. 

Das wäre allerdings eine Schlagzeile, Ken Jepsen am Boden mit Kabelbinder auf dem Rücken. ;)

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vor einer Stunde schrieb Agoken:

Wärest du so gut, mir zu zeigen, wo im unten verlinkten Dokument diese Passage enthalten ist?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html

Bahner hat keine Klage erhoben, sondern einen Antrag suf einstweilige Anordnung gestellt, der zu Recht als "unzulässig" zurückgewiesen worden ist.

Daraus abzuleiten, z.B. das InfektionsschutzG sei nach Ansicht des BVerfG in Gänze verfassungsgemäß, ist - mit Verlaub - Unsinn. Es ist nicht in eine materielle Prüfung des Verfassungsrechts eingetreten, weil eine Verletzung eigener Rechte nicht dargetan war und der Rechtsweg in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingehalten worden war.

Die von mir gepostete Passage findest du nicht dort, sondern in der Pressemitteilung zu anderen COVID19-Eilanträgen die die Tage beim BVerfG bearbeitet wurden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-023.html


Stimmt, es war keine Entscheidung über die beschlossenen Maßnahmen im Rahmen dieser Notverordnungen. Das habe ich aber auch nicht behauptet.
Es war eine Dame die offentlich Aufrief die temporär sinnvollen Maßnahmen zu boykottieren. Die Ausgangsbeschränkungen für Ältere und Immungeschwächte allen Ernstes mit dem dritten Reich verglich. Die eine Demo "Coronia" durchführen wollte, was dann auch der Hauptpunkt für diesen Eilantrag war. Klagen würden ja viel länger dauern.
Wenn man sich die LiveStreams der Demo "Nur mit uns" von ein paar Tagen anschaut (wo >50% KEINE Masken aufhatten), dann wäre das dort wohl auch so gelaufen. Und sowas ist für einen Virus ein Träumchen.

"Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein." Diese Dame konnte selbst nicht schlüssig darlegen, inwieweit ihre Grundrechte in dieser Phase eingeschränkt sind.


Recht interessant zu lesen was diese Frau Bahner seit Neuestem so verlangt:
http://www.beatebahner.de/lib.medien/Corona Auferstehungs Verordnung.pdf

 

§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen
1.Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
2.Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
3.Kinos,
4.Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
5.alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, 6.Jugendhäuser,
7.öffentliche Bibliotheken,
8.Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen,
9.Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
10.Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,
11.Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
12.alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Outlet-Center,
13.öffentliche Spiel- und Bolzplätze
14.Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios, 15.Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze,
16.Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr"

Punkt 9 ist recht interessant, mega wichtig das Freudenhäuser wieder öffnen.
Bei diesen Forderungen muss ich annehmen, das Frau Bahner an einem Bestattungsunternehmen beteiligt ist. Anders kann ich mir diese Unvernunft nicht erklären.
Was geht in den Kopf von solchen Leuten vor? Hat sie auch nur ansatzweise begriffen, um was es hier geht?

Also lassen wir das ganze mit Coronabekämpfung. Sterben halt Millionen von Menschen in den nächsten Monaten. Egal. Corona ist sowieso nur sowas wie eine Erkältung. Wirklich.

Man könnte natürlich schauen wie damals die spanische Grippe verlief um aus der Geschichte zu lernen und zu schauen was man machen kann und sollte.
Bei der spanischen Grippe starben 40mio weltweit innerhalb eines Jahres (in eienr Zeit in der die Welt nur ein BRuchteil von den Menschen von heute hatte).

"Die Spanische Grippe verlief in drei Wellen. Die erste flaute im August 1918 ab. Doch im Herbst kehrte sie mit noch größerer Macht zurück. In einigen Städten wurde das Tragen von Gesichtsmasken Pflicht. Husten und Niesen in der Öffentlichkeit wurden unter Strafe gestellt. Die dritte und letzte Welle zog in den ersten Monaten des Jahres 1919 um den Globus."
Also gab es schon 1919 heftige Einschränkungen, ohne das es in den 20igern zu totalitären Unrechtsregimenen kam. Weil die Maßnahmen angebracht, pragmatisch und nur temporär waren.

Im Herbst wird uns mit aller voraussicht noch eine Welle erwarten, die sich gewaschen hat. Auch in Südkorea und China sflammt es wieder auf und Menschen wie Frau Bahner möchte alles wieder so öffnen wie vor dieser Pandemie. Das fahrlässig und gefährlich.

Bearbeitet von bartio
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vor 12 Minuten schrieb bartio:

...Hat sie auch nur ansatzweise begriffen, um was es hier geht?...

Wir können uns nur wünschen das die Antwort auf deine Frage "nein" ist. Denn... stell dir mal das andere Szenario vor.

Oder, nein, besser nicht vorstellen. Die Frau ist einfach nur wirr im Kopf. Alles wird gut. ;) 

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vor 28 Minuten schrieb bartio:

Die von mir gepostete Passage findest du nicht dort, sondern in der Pressemitteilung zu anderen COVID19-Eilanträgen die die Tage beim BVerfG bearbeitet wurden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-023.html


Stimmt, es war keine Entscheidung über die beschlossenen Maßnahmen im Rahmen dieser Notverordnungen. Das habe ich aber auch nicht behauptet.
Es war eine Dame die offentlich Aufrief die temporär sinnvollen Maßnahmen zu boykottieren. Die Ausgangsbeschränkungen für Ältere und Immungeschwächte allen Ernstes mit dem dritten Reich verglich. Die eine Demo "Coronia" durchführen wollte, was dann auch der Hauptpunkt für diesen Eilantrag war. Klagen würden ja viel länger dauern.
Wenn man sich die LiveStreams der Demo "Nur mit uns" von ein paar Tagen anschaut (wo >50% KEINE Masken aufhatten), dann wäre das dort wohl auch so gelaufen. Und sowas ist für einen Virus ein Träumchen.

"Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein." Diese Dame konnte selbst nicht schlüssig darlegen, inwieweit ihre Grundrechte in dieser Phase eingeschränkt sind.


Recht interessant zu lesen was diese Frau Bahner seit Neuestem so verlangt:
http://www.beatebahner.de/lib.medien/Corona Auferstehungs Verordnung.pdf

 


§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen
1.Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
2.Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
3.Kinos,
4.Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
5.alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, 6.Jugendhäuser,
7.öffentliche Bibliotheken,
8.Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen,
9.Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
10.Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,
11.Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
12.alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Outlet-Center,
13.öffentliche Spiel- und Bolzplätze
14.Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios, 15.Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze,
16.Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr"

Punkt 9 ist recht interessant, mega wichtig das Freudenhäuser wieder öffnen.
Bei diesen Forderungen muss ich annehmen, das Frau Bahner an einem Bestattungsunternehmen beteiligt ist. Anders kann ich mir diese Unvernunft nicht erklären.
Was geht in den Kopf von solchen Leuten vor? Hat sie auch nur ansatzweise begriffen, um was es hier geht?

Also lassen wir das ganze mit Coronabekämpfung. Sterben halt Millionen von Menschen in den nächsten Monaten. Egal. Corona ist sowieso nur sowas wie eine Erkältung. Wirklich.

Man könnte natürlich schauen wie damals die spanische Grippe verlief um aus der Geschichte zu lernen und zu schauen was man machen kann und sollte.
Bei der spanischen Grippe starben 40mio weltweit innerhalb eines Jahres (in eienr Zeit in der die Welt nur ein BRuchteil von den Menschen von heute hatte).

"Die Spanische Grippe verlief in drei Wellen. Die erste flaute im August 1918 ab. Doch im Herbst kehrte sie mit noch größerer Macht zurück. In einigen Städten wurde das Tragen von Gesichtsmasken Pflicht. Husten und Niesen in der Öffentlichkeit wurden unter Strafe gestellt. Die dritte und letzte Welle zog in den ersten Monaten des Jahres 1919 um den Globus."
Also gab es schon 1919 heftige Einschränkungen, ohne das es in den 20igern zu totalitären Unrechtsregimenen kam. Weil die Maßnahmen angebracht, pragmatisch und nur temporär waren.

Im Herbst wird uns mit aller voraussicht noch eine Welle erwarten, die sich gewaschen hat. Auch in Südkorea und China sflammt es wieder auf und Menschen wie Frau Bahner möchte alles wieder so öffnen wie vor dieser Pandemie. Das fahrlässig und gefährlich.

Mal ehrlich: So viel Text, statt einfach mal einzuräumen, dass du da einen Fehler gemacht hast. Du bezogst dieses Zitat nunmal eindeutig auf den Bahner-Antrag.

Aus den nunmehr zitierten Beschlüssen ziehst du wiederum voreilige Schlüsse dahingehend, dass die Freiheitsrechte generell hinter den anderen Grundrechten zurückzutreten hätten. Auch das sagt das BVerfG mitnichten. Es hat stets im konkreten Fall eine Gesamtabwägung zu erfolgen. Zur Zeit geht die zugunsten von Art. 2 II GG aus. In ein paar Wochen kann das - wenn eventuell neue Erkenntnusse vorliegen - anders aussehen...

Frau Bahner hat den Grundrechten mit ihren handwerklich schlechten Anträgen einen Bärendienst erwiesen. Die Unzulässigkeit ist gar so evident, dass man denken könnte, es stecke Absicht dahinter - um mit einer negativen gerichtlichen Entscheidung besser "Stunk machen" zu können. Die medienwirksame Rückgabe der Anwaltszulassung bestärkt diese Vermutung sogar - warum kämpft sie denn nicht weiter, indem sie die Zulässigkeitshürden nimmt und anschließend neue Anträge stellt?  Sie hatte sicher von Anfang an irgendwo einen Posten in der Hinterhand. Wenn wir das wissen, lässt sich auch schließen, wer wirklich hinter den Anträgen steckt?

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