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Freibetrag Staking (Haltefrist?)


kinghannes

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hallo. ich hab mal eine frage bezüglich der haltefrist fürs staking. jeder ist ja anderer meinung, ob beim staking die haltefrist von einem jahr oder die haltefrist von 10 jahren gilt.

jetzt habe ich gelesen, dass es einen freibetrag fürs staking gibt (glaube 259 € jährlich)

nun meine frage: würde sich die haltefrist dann auch auf 10 jahre verlängern, wenn ich z.b. nur 2 wochen staking betrieben habe?

 

das problem ist, ich hab bei etoro ada (cardano) gekauft und mich überhaupt nicht mit staking beschafft bzw. mich darüber informiert. nun hab ich aber mitbekommen, dass bei etoro das staking automatisch aktiviert wird und man die staking erlöse automatisch gutgeschrieben bekommt.

daraufhin hab ich bei etoro ein ticket eröffnet, um mein staking zu deaktivieren... dabei antworten sie mir aber dass das erst zum ende des monats ginge.

d.h. ich würde jetzt 2-3 wochen am staking teilnehmen und würde somit meine haltefrist auf 10jahre verlängern? auch wenn ich unter dem freibetrag von 259€ liege?

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Mir wurde mit einer Antwort sehr geholfen, die auf die Seiten von cryptotax.io verweist.

Hier gibt es auch eine sehr umfangreiche steuerliche Betrachtung des Staking. Selbstverständlich wird auch hier korrekterweise auf das Einholen einer rechtssicheren (!) Meinung verwiesen. So wie ich es allerdings verstanden habe, ist das Resultat des Stakings (also der Gewinn aus dem Verkauf von erhaltenen Cryptowährungen durch Staking) derzeit steuerfrei, da es sich keiner Einkunftsart zurechnen lässt. Verluste lassen sich allerdings auch nicht gegenrechnen.

Ein privates Veräußerungsgeschäft (wie z.B. bei Bitcoin) kann es nicht sein, da man für den Erhalt etwas gezahlt haben muss, was man beim Staking jedoch nicht hat.

Die angegebene Webseite begründet ausführlich, warum die oftmals kolportierte verlängerte Haltefrist von 10J bei Kryptowährungen nicht gilt.

Wie immer gilt: bin kein Steuerfachmann. Gebe nur das Gelesene wider. Bitte eigenständig und rechtsverbindlich prüfen lassen!

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Hallo @kinghannes, habe exakt das gleiche Problem. Staking bei etoro wurde automatisch "default" eingeführt und nun stehe ich auch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, ob nun 1 oder 10 Jahre Haltefrist. Die Aktion von etoro war echt fürn A*** - damals waren mir die steuerlichen Auswirkungen nicht bekannt und jetzt bin ich mir auch nicht sicher.

Bearbeitet von Tomzen
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Am 10.2.2021 um 08:36 schrieb Tingel76:

Mir wurde mit einer Antwort sehr geholfen, die auf die Seiten von cryptotax.io verweist.

Hier gibt es auch eine sehr umfangreiche steuerliche Betrachtung des Staking. Selbstverständlich wird auch hier korrekterweise auf das Einholen einer rechtssicheren (!) Meinung verwiesen. So wie ich es allerdings verstanden habe, ist das Resultat des Stakings (also der Gewinn aus dem Verkauf von erhaltenen Cryptowährungen durch Staking) derzeit steuerfrei, da es sich keiner Einkunftsart zurechnen lässt. Verluste lassen sich allerdings auch nicht gegenrechnen.

Ein privates Veräußerungsgeschäft (wie z.B. bei Bitcoin) kann es nicht sein, da man für den Erhalt etwas gezahlt haben muss, was man beim Staking jedoch nicht hat.

Die angegebene Webseite begründet ausführlich, warum die oftmals kolportierte verlängerte Haltefrist von 10J bei Kryptowährungen nicht gilt.

Wie immer gilt: bin kein Steuerfachmann. Gebe nur das Gelesene wider. Bitte eigenständig und rechtsverbindlich prüfen lassen!

https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

Zitat:

"Der Erhalt von Coins durch den Algorithmus Proof of Stake im Rahmen der sonstigen Einkünfte ist zu besteuern."

 

Vorsicht! Die Coins, welche du bekommst sind in dem Moment (zum aktuellen Preis) zu versteuern. Aber danach könntest du die Coins direkt, in 5 Wochen oder später verkaufen und dabei entstehen keine weiteren Steuerabgaben.

Die Haltefrist wird meines Wissens nicht verlängert, der Punkt ist korrekt.

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Am 9.2.2021 um 16:17 schrieb kinghannes:

hallo. ich hab mal eine frage bezüglich der haltefrist fürs staking. jeder ist ja anderer meinung, ob beim staking die haltefrist von einem jahr oder die haltefrist von 10 jahren gilt.

jetzt habe ich gelesen, dass es einen freibetrag fürs staking gibt (glaube 259 € jährlich)

Meine Pflicht gegenüber dem Finanzamt ist wohl, mich ausreichend zu informieren was anhand von Gesetzen und Vorgaben zu versteuern ist. Und das dann in der Steuerklärung vollständig anzugeben.

Meine (wie ich finde, absolut umfangreiche und ausreichende) Recherche hat ergeben, dass es keine Erhöhung der Haltefrist durch Staking gibt.
Dabei habe ich versucht, ausschließlich die Meinungen von spezialisierten Krypto-Steuerberatern und anderen Quellen, die da Sachverstand haben, als Grundlage zu nehmen.

Jetzt kann es natürlich sein, dass das Finanzamt, bzw. die Steuerfahndung (unter Umständen Jahre später) der Meinung ist, dass meine Recherchen da nicht ausreichend waren und ich zB. beim meinem Finanzamt vor der Steuererklärung diese Fragen hätte klären müssen.

Um genau diese Unsicherheit möglichste auszumerzen, habe ich vor, in meinen zukünftigen Steuerklärungen auch die Verkäufe anzugeben, die von Staking-Coins kommen und eben meiner Einschätzung nach steuerfrei verkauft wurden. Obwohl ich sie ja normalerweise gar nicht angeben müsste!
Dadurch hätte ich, wenn ich es richtig verstehe, 1 Monat nach Erteilung des Steuerbescheids Bestandskraft und die Sache wäre für mich erledigt, zumindest was die Vergangenheit angeht. Für die die Zukunft, wäre die Sache für mich dann auch geklärt; zumindest bis es keinen neuen Regelungen oder Bestätigungen einer anderen Auslegung gibt. 

Siehe auch: https://coinforum.de/topic/19395-prüfung-nach-§-208-i-nr-3-ao/?do=findComment&comment=539475

Hoffentlich blickt noch einer durch, was ich hier meine.... vielleicht kann @Ozymandias123da noch was erhellendes beitragen?

Edit: Das Erreichen oder Unterschreiten des Freibetrags von 256€ ändert an der Haltefrist sicherlich nichts. Das eine ist die vorrangige Frage, ob Spekulationsfrist: ja/nein/wie lange.... Erst danach kommt, viele Steuern du zu bezahlen hast ob dass dann über einer Freigrenze liegt oder nicht.

Bearbeitet von Philbert
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52 minutes ago, Philbert said:

Meine (wie ich finde, absolut umfangreiche und ausreichende) Recherche hat ergeben, dass es keine Erhöhung der Haltefrist durch Staking gibt.
Dabei habe ich versucht, ausschließlich die Meinungen von spezialisierten Krypto-Steuerberatern und anderen Quellen, die da Sachverstand haben, als Grundlage zu nehmen.

Das Finanzamt kann vom Normalbürger nicht verlangen, Steuerspezialist zu sein. Es muss reichen, sich an einen Spezialisten zu wenden, d.h. ein speziell dafür entwickeltes Krypto-Steuertool seiner Wahl zu verwenden.

CryptoTax schreibt IMHO sinngemäß "durch die Offenlegung aller Trades im Steuerbericht ist der Mitwirkungspflicht des Bürgers genüge getan".

Selbst wenn sich das konkrete FA nicht der Meinung von CT anschließt, dass die Haltefrist für Staking bei einem jahr bleibt, dann kann es doch nichts anderes tun als im Bescheid zu schreiben "wir sehen es anders, zahlen Sie noch soundsoviel nach".  Man kann also nichts "falsch machen".

Oder?

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vor 3 Stunden schrieb Philbert:

Meine Pflicht gegenüber dem Finanzamt ist wohl, mich ausreichend zu informieren was anhand von Gesetzen und Vorgaben zu versteuern ist. Und das dann in der Steuerklärung vollständig anzugeben.

Meine (wie ich finde, absolut umfangreiche und ausreichende) Recherche hat ergeben, dass es keine Erhöhung der Haltefrist durch Staking gibt.
Dabei habe ich versucht, ausschließlich die Meinungen von spezialisierten Krypto-Steuerberatern und anderen Quellen, die da Sachverstand haben, als Grundlage zu nehmen.

Jetzt kann es natürlich sein, dass das Finanzamt, bzw. die Steuerfahndung (unter Umständen Jahre später) der Meinung ist, dass meine Recherchen da nicht ausreichend waren und ich zB. beim meinem Finanzamt vor der Steuererklärung diese Fragen hätte klären müssen.

Um genau diese Unsicherheit möglichste auszumerzen, habe ich vor, in meinen zukünftigen Steuerklärungen auch die Verkäufe anzugeben, die von Staking-Coins kommen und eben meiner Einschätzung nach steuerfrei verkauft wurden. Obwohl ich sie ja normalerweise gar nicht angeben müsste!
Dadurch hätte ich, wenn ich es richtig verstehe, 1 Monat nach Erteilung des Steuerbescheids Bestandskraft und die Sache wäre für mich erledigt, zumindest was die Vergangenheit angeht. Für die die Zukunft, wäre die Sache für mich dann auch geklärt; zumindest bis es keinen neuen Regelungen oder Bestätigungen einer anderen Auslegung gibt. 

Siehe auch: https://coinforum.de/topic/19395-prüfung-nach-§-208-i-nr-3-ao/?do=findComment&comment=539475

Hoffentlich blickt noch einer durch, was ich hier meine.... vielleicht kann @Ozymandias123da noch was erhellendes beitragen?

Edit: Das Erreichen oder Unterschreiten des Freibetrags von 256€ ändert an der Haltefrist sicherlich nichts. Das eine ist die vorrangige Frage, ob Spekulationsfrist: ja/nein/wie lange.... Erst danach kommt, viele Steuern du zu bezahlen hast ob dass dann über einer Freigrenze liegt oder nicht.

Es gibt da aber leider das Schreiben: https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf Seite 11

"4.5.Staking Während beim Mining neue Krypto-Assets durch aktive Rechenleistung geschürft werden (Proof of Work), stellen sich für das Staking Nutzer zur Verfügung und parken die dafür erforderlichen Einheiten in ihren Wallets. Der Algorithmus wählte diese Nutzer als Ersteller neuer Currency To-ken aus. Diese erhalten dafür neue Einheiten als Gebühr erhalten (Proof of Stakes). Solche Ein-künfte sind steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG. Zudem dürfte die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greifen, sodass eine Steuerfreiheit de facto ausgeschlossen ist."

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt hier zwar nur "dürfte", die Frage ist aber ungeklärt bis es eine höchstrichterliche Rechtssprechung gibt.

Rechtssicherheit kann hier eine verbindliche Auskunft bringen. Das Finanzamt wird aber m.E. keine steuerfreundliche Auslegung betreiben und sagen die 10 Jahre Spekufrist gilt. Wurde auch schon so im Cardano Forum berichtet. Es kann sich dann später herausstellen, dass diese doch nicht gilt. Mittlerweile gibt es viele Meinungen die die 10 Jahre ablehnen. Relevant ist aber vorerst nur die Meinung des zuständigen Finanzamtes.

Dann gibt man die Einkünfte eben mit 10 Jahre Spekufrist an, legt dann Einspruch und später Klage ein, bis die Frage geklärt ist. Bei sehr hohen Einkünften auf kurzzeitig gestakte Coins ab ca. 20k darauf fälligen Steuern würde ich kein Risiko eingehen. Ab der Summe beginnen in etwa Vorstrafen.

So wäre meine Vorgehensweise, bin kein Steuerberater oder Anwalt, nur Unternehmer.

 

Bearbeitet von Ozymandias123
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nach meinem laienhaften Empfinden ist es ein riesen Unterschied ob ich Coins nur ins Körbchen, also Wallet packe oder die aktiv für irgendwas gut sind in Sinne von "ich verleih die - stell die jemandem zur Verfügung etc." und bekomme dafür dann Zinsen oder eine andersartige Ausschüttung...

Mich würde es nicht wundern, wenn dann die 10 Jahre gelten und die Zinsen steuerpfichtige Einkünfte sind - auch wenn da hier nicht so viele hören mögen....

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vor 59 Minuten schrieb Ozymandias123:

Es gibt da aber leider das Schreiben: https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf Seite 11

"4.5.Staking Während beim Mining neue Krypto-Assets durch aktive Rechenleistung geschürft werden (Proof of Work), stellen sich für das Staking Nutzer zur Verfügung und parken die dafür erforderlichen Einheiten in ihren Wallets. Der Algorithmus wählte diese Nutzer als Ersteller neuer Currency To-ken aus. Diese erhalten dafür neue Einheiten als Gebühr erhalten (Proof of Stakes). Solche Ein-künfte sind steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG. Zudem dürfte die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG greifen, sodass eine Steuerfreiheit de facto ausgeschlossen ist."

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt hier zwar nur "dürfte", die Frage ist aber ungeklärt bis es eine höchstrichterliche Rechtssprechung gibt.

Rechtssicherheit kann hier eine verbindliche Auskunft bringen. Das Finanzamt wird aber m.E. keine steuerfreundliche Auslegung betreiben und sagen die 10 Jahre Spekufrist gilt. Wurde auch schon so im Cardano Forum berichtet. Es kann sich dann später herausstellen, dass diese doch nicht gilt. Mittlerweile gibt es viele Meinungen die die 10 Jahre ablehnen. Relevant ist aber vorerst nur die Meinung des zuständigen Finanzamtes.

Dann gibt man die Einkünfte eben mit 10 Jahre Spekufrist an, legt dann Einspruch und später Klage ein, bis die Frage geklärt ist. Bei sehr hohen Einkünften auf kurzzeitig gestakte Coins ab ca. 20k darauf fälligen Steuern würde ich kein Risiko eingehen. Ab der Summe beginnen in etwa Vorstrafen.

So wäre meine Vorgehensweise, bin kein Steuerberater oder Anwalt, nur Unternehmer.

 

Es ist schön und gut, dass der wissenschaftliche Dienst das sagt. Jedoch wirkt die Arbeit wie die eines Praktikanten. Man muss sich nur mal die Quellen anschauen. Ein paar "wissenschaftliche" Bücher von 2018. Fertig. Das kann auch ichso zusammenfassen was in 2-3 Büchern steht. Darüber hinaus sieht der Bericht es zwar komischerweise für Staking so, aber bei Lending wird dann mit Missbrauchsbekämpfungsvorschrift argumentiert. Die zwei Stellen sind glaube ich nichtmal eine Seite auseinander. Also, dass man da nicht 1 u 1 zusammenzählt als Autor dieses Schreibens und zumindest ein kleines bisschen reflektiert ist schon seeehr dürftig.

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vor 36 Minuten schrieb HDClock:

nach meinem laienhaften Empfinden ist es ein riesen Unterschied ob ich Coins nur ins Körbchen, also Wallet packe oder die aktiv für irgendwas gut sind in Sinne von "ich verleih die - stell die jemandem zur Verfügung etc." und bekomme dafür dann Zinsen oder eine andersartige Ausschüttung...

Mich würde es nicht wundern, wenn dann die 10 Jahre gelten und die Zinsen steuerpfichtige Einkünfte sind - auch wenn da hier nicht so viele hören mögen....

Falls du der Meinung bist, die 10 Jahre wären eine Art Bestrafung aus der Idee heraus, dass ein Verleih gegenüber einem reinen Handel ja irgendwie anrüchig oder zumindest moralisch fragwürdig ist, bist du gehörig auf dem Holzweg.

Diese Idee kommt von dem Unternehmensteuerreformgesetz von 2008 bei der ein Schlupfloch eines Steuersparmodells mit Schiffscontainern geschlossen wurde. Hier wurde nämlich das eine Jahr Haltefrist steuerlich ausgenutzt, obwohl die Abschreibungszeit auf die Container 10 Jahre betrag. 
Das wird jetzt als Begründung von einigen angeführt, weil ja das ähnlich zu Kryptos wäre, die ja wie die Schiffscontainer auf verliehen werden. Das diese Begründung völlig hanebüchen ist, sieht man schon daran, dass Kryptos nicht abgeschrieben werden können und somit dieses steuerliche Schlupfloch gar nicht existiert.

Das kannst du alles hier nachlesen

Dass die Zinsen steuerliche Einkünfte sind, bezweifelt übrigens niemand.

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vor 48 Minuten schrieb herrykerry:

Es ist schön und gut, dass der wissenschaftliche Dienst das sagt. Jedoch wirkt die Arbeit wie die eines Praktikanten.

Ja, das ist mir beim Lesen des ganzen Textes auch aufgefallen. So richtig wissenschaftlich und gut ausformuliert klingt das wirklich nicht. 

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vor 4 Stunden schrieb PeWi:

Das Finanzamt kann vom Normalbürger nicht verlangen, Steuerspezialist zu sein. Es muss reichen, sich an einen Spezialisten zu wenden, d.h. ein speziell dafür entwickeltes Krypto-Steuertool seiner Wahl zu verwenden.

Ja genau. Das wäre zumindest mal fair.

 

vor 4 Stunden schrieb PeWi:

CryptoTax schreibt IMHO sinngemäß "durch die Offenlegung aller Trades im Steuerbericht ist der Mitwirkungspflicht des Bürgers genüge getan".

Es ist ja durchaus so, zumindest nachdem was man verschiedentlich so hört, dass die Finanzämter die Steuerberichte von Cryptotax und anderen Dienstleistern klaglos akzeptieren und durchwinken, während es bei eigenen Aufstellungen der Transaktionen oft zu Rückfragen kommt.

Allerdings halte ich diese Steuerberichte nicht für die "reine Wahrheit". Denn im Gegensatz zu einer Buchhaltungssoftware, lassen sich die Daten problemlos manipulieren. Man kann nicht nur verschiedene Bereiche bei der Erstellung des Steuerberichts per Option ausblenden oder anderes berechnen lassen. Man kann auch vorher schon beliebig Transaktionsdaten verändern, löschen oder hinzufügen. Ich habe bei Cointracking keine Möglichkeit gefunden, diese "Handoptimierung" im Steuerreport zu erkennen. Und durch den CSV Import kann man ja quasi einreichen, was man möchte.

Die Krux dabei ist, dass man das i.d.R. sogar muss, weil der Steuerbericht sonst nur bei ganz einfachem Tradingverhalten wirklich fehlerfrei ist, was unterschiedliche Gründe hat. ZB fehlerhafte Daten schon von den Börsen, oder eben falsche Importfunktionen oder einfach nur fehlende Transaktionen, die sich überhaupt nicht importieren lassen.
Jetzt könnte es natürlich sein, dass das den Sachbearbeitern im FA auch irgendwann mal auffällt...

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vor 2 Stunden schrieb Ozymandias123:

Dann gibt man die Einkünfte eben mit 10 Jahre Spekufrist an, legt dann Einspruch und später Klage ein, bis die Frage geklärt ist. Bei sehr hohen Einkünften auf kurzzeitig gestakte Coins ab ca. 20k darauf fälligen Steuern würde ich kein Risiko eingehen. Ab der Summe beginnen in etwa Vorstrafen.

Das mit den 20k ist ein guter Hinweis. Das wäre ja auch ein Betrag den man noch halbwegs riskieren könnte.
Die 10 Jahre sind natürlich im Kyptouniversum eine halbe Ewigkeit. Für mich stellt sich dann eben doch wieder die Frage: Soll ich den Kram dann nicht lieber aus dem Staking rausnehmen und eine eventuell eingesetzte 10 Jährige Haltefrist damit außer Kraft setzen, dass ich die Coins einfach sofort verkaufe und wieder zurückkaufe. Dann ist zumindest nach einem Jahr wieder alles steuerfrei. Auch wenn ich durch den (vielleicht unnötigen Verkauf) natürlich Steuern zu bezahlen hätte.

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Cointracking hat übrigens gerade die Möglichkeit eingeführt, im Steuerbericht beim Staking mit 10 statt 1 Jahr rechnen zu lassen. Vorher war 1 Jahr fest eingestellt.
Ich vermute mal, das war ein Kundenwunsch und legt nicht unbedingt nahe, dass Cointracking seine Meinung zur richtigen Besteuerung geändert hätte.

Am 11.2.2021 um 18:21 schrieb Andreas_CoinTracking:

- Einnahmen durch gestakte Coins können nun mit einem Short-Term von 10 Jahren berechnet werden

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51 minutes ago, Philbert said:

Es ist ja durchaus so, zumindest nachdem was man verschiedentlich so hört, dass die Finanzämter die Steuerberichte von Cryptotax und anderen Dienstleistern klaglos akzeptieren und durchwinken

Das war bei mir für 2017 und 2018 auch so. Auf 2019 warte ich noch.

53 minutes ago, Philbert said:

Allerdings halte ich diese Steuerberichte nicht für die "reine Wahrheit". Denn im Gegensatz zu einer Buchhaltungssoftware, lassen sich die Daten problemlos manipulieren. [...]
Jetzt könnte es natürlich sein, dass das den Sachbearbeitern im FA auch irgendwann mal auffällt...

Das ist natürlich möglich.

Aber auch bei anderen Angaben in der Steuererklärung verlässt sich das FA üblicherweise auf die Ehrlichkeit der Angaben. Bzw wenn ihnen etwas spanisch vorkommt, dann fordern sie schon mehr und genauere Nachweise an. (Im schlimsmten Fall, hatte irgendjemand neulich geschrieben, musst du vor den Augen der Steuerfanndung die CSVs live von der Börsen herunterladen und aushändigen.)

2 hours ago, HDClock said:

nach meinem laienhaften Empfinden ist es ein riesen Unterschied ob ich Coins nur ins Körbchen, also Wallet packe oder die aktiv für irgendwas gut sind in Sinne von "ich verleih die - stell die jemandem zur Verfügung etc." und bekomme dafür dann Zinsen oder eine andersartige Ausschüttung...

EIn Argument gegen die 10-Jahres-Frist beim Staking war, wenn ich recht erinnere, auch, dass man beim Staking keine "verlässlichen" Einkünfte hat, sondern proportional zum gestakten Betrag nur "zufällig" von Zeit zu Zeit einen Reward bekommt.

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  • 3 Wochen später...

Hallo in die Runde. Hatte den Thread erst jetzt entdeckt. Gibt es in der Zwischenzeit Neuigkeiten? 

@Philberthast du deine Coins aus dem Staking genommen?

Ist echt schwer hier eine geeignete Regelung zu finden. 

Also zumindest ich würde sagen das die Coins die du ins Staking gibst normal nach 1 Jahr steuerfrei sind und man nur die Rewards besteuern muss. Zumindest schreiben/sagen das die meisten Anwälte im Internet.

Viel mehr kann man ja fast nicht machen als leihe wenn die Spezies es nicht einmal wissen.

Aber der Staat macht es sich ja wie immer einfach. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😬

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  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Mich interessiert die Verlängerung der Spekulationsfrist auch. Das würde tatsächlich über einen Teilverkauf oder eben nicht entscheiden. Hat hier jemand evtl Neuigkeiten?

 

Wenn ich das richtig verstehe, verlängert sich die Haltefrist meiner ADA nicht, weil das Gesetz auf Basis der Schiffscontainer resultiert. Und ADA verschleißen ja nicht im Gegensatz zu den Containern.... 

 

Hoffe ich jedenfalls!

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Hallo,

 

Mir geht es ähnlich wie den Leuten oben.

Geht es bei der eventuellen 10 Jährigen Verlängerung der Haltedauer nur um die durch das Staking erhaltenen Coins oder geht es auch um die ursprünglichen Coins?

Also wenn ich X cardano jetzt kaufe und ind 1.5 Jahren X cardano verkaufe, ist das dann steuerfrei, auch wenn ich dabei durch staking noch Y cardoano verdient habe?

 

 

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  • 4 Monate später...
Am 13.10.2021 um 20:45 schrieb Tomzen:

Hallo,

mittlerweile bietet etoro eine Lösung an: Ticket eröffnen und Stornierung der Staking Rewards fordern. Anschließend schicken die eine Art Verzichtserklärung, um die Rewards rückgängig zu machen!!

Cheers

Hi, magst du mir mal sagen wo du diese Informationen gefunden hast? Kann bei etoro diesbezüglich gar nichts finden 😕

Ich konnte mithilfe einer Verzichtserklärung bloß das staking stoppen, aber meine reward Positionen sind weiterhin vorhanden. Kann ich diese wirklich rückgängig machen?

 

LG Jerome

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