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OT Prognose


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vor 8 Stunden schrieb Axiom0815:

Hat selbst mal vor ewigen Jahren von so einer "Sozial-Tante" ein empörten Anruf, was ich den da für Summen auf mein Konto habe. Vollangriff ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen.

Ich konnte sie gerade noch bremsen und fragen, was sie eigentlich von mir will?

 

jetzt schwurbelt der nächste los ;) hättest mal die mindestens 2 vorherigen briefe von ihr gelesen in denen du um deinen senf gebeten wurdest ;) dann wäre dir schnell klar geworden dass du auf ihrem kieker bist ;)

 

vor 8 Stunden schrieb Axiom0815:

Na ja, und weil jeder jeden über 3 bis 5 Ecken kennt, muss ich nicht sagen, wie vertrauensvoll damit umgegangen wird.

 

und weiter gehts ;) bla bla ;) und sollte es tatsächlich der wahrheit entsprechen dann: anwalt - dienstgeheimnis - schadensersatz - urlaub für umme buchen ;)

 

tante edith: lt erklärbär nennt sich das nicht schadensersatz. macht den braten fett ;)

Bearbeitet von JanaAusKassel
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vor 21 Minuten schrieb TomsArt:

ach ja ? die meisten Banken sperren dir erstmal vorsichtshalber das Konto

Edit: übrigens rufen die Behörden bei der Rechtsabteilung an

ein Bekannter hatte mal einen Kumpel geärgert:

er rief bei seiner Bank an und gab sich als Kripobeamter aus. ZACK war das Konto gesperrt. 😅

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vor 4 Minuten schrieb JanaAusKassel:

und weiter gehts ;) bla bla ;) und sollte es tatsächlich der wahrheit entsprechen dann anwalt - diestgeheimnis - schadensersatz - urlaub für umme buchen ;)

blabla, welcher (materielle) Schaden denn bitteschön ? für immaterielles kannste Schmerzensgeld verlangen

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vor 50 Minuten schrieb TomsArt:

Verfassungsgericht erlaubt Kontoabfrage

https://www.welt.de/finanzen/article1020370/Verfassungsgericht-erlaubt-Kontoabfrage.html

Ein verdachtsloser netter Anruf reicht natürlich nicht, bei entsprechendem Verdacht bedarf es aber auch keines richterlichen Beschlusses

Jo, selber erst erlebt und aus allen Wolken gefallen. 

3000 Euro Coronahilfe erhalten. 

Ungefähr zur gleichen Zeit kam eine Einzahlung von einem Erbe. 

Das hat gereicht um mein Konto 2 Jahre zurück zu verfolgen, weil die von einem Betrug ausgingen. 

( das Erbe hab ich nämlich instant in BTC investiert. ) 

Die haben sich eine Arbeit gemacht, unglaublich, mein Steuerberater kam aus dem Lachen nicht mehr raus.

Ein Anruf hätte genügt... 

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vor 11 Minuten schrieb TomsArt:

blabla, welcher (materielle) Schaden denn bitteschön ? für immaterielles kannste Schmerzensgeld verlangen

 

und die nächste wortklauberei ;) geld ist geld ;) anwälte werden schon die richtige begrifflichkeit verwenden ;) mir ziemlich wumpe welchen namen das kind hat ;)

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vor 2 Minuten schrieb JanaAusKassel:

 

und die nächste wortklauberei ;) geld ist geld ;) anwälte werden schon die richtige begrifflichkeit verwenden ;) mir ziemlich wumpe welcher name das kind hat ;)

die Kontenabfrage einer Behörde kostet dich Geld?... lustiges Konto

Bearbeitet von TomsArt
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vor 14 Minuten schrieb Exodus:

Ernstgemeinte Frage: was wird das hier? Welches Ziel? 

ernstgemeinte Antwort:

Überbrückung der Wartezeit bis $3.3k ETH

unernst gemeinte Antwort:

Erarbeitung des neuen Geschäftsmodells... machst Kryptogeschäft, schwärzt Dich anonym bei den Behörden an, die machen Kontoabfrage, sitzt beim Anwalt und unterschreibst die Klage wegen Verletzung Dienstgeheimnis, gehst auf Einladung des Anwalts fürs Honorar Essen und bekommst 1k Schadensersatz aufs Konto... zag ein x10... and repeat.

Prognose: das klappt mit fast jedem Coin :lol:

Bearbeitet von TomsArt
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vor 13 Stunden schrieb Amsi:

@CoinHomi@TomsArtUm was gehts genau? Weil die Beiträge weg sind? Der User wollte das von sich aus so!

vor 11 Stunden schrieb Amsi:

Sorry - aber ich muss dann natürlich auch die Zitate entfernen (sollte logisch sein).
Die Antwort ohne Zitat ist dann meist ziemlich sinnlos und würde zusammenhanglos da stehen.

Also in meinem fall war das nicht so.

Am 8.8.2021 um 22:38 schrieb JanaAusKassel:
Zitat

Für mich schon immer das

ganz dünnes eis ;)

 

Der Ursprungspost des Zitats wurde gelöscht. Der Grund erschließest sich mir nicht, da es doch nur meine freie Meinung war.
Es ist auch nichts was nicht eh schon seit Jahren bekannt war, und der Bitcoin.de 'Chef' auch erklärte warum Er das so sieht, und auch dazu steht. 
Es ist halt immer ein schmaler Grad wie man damit umgeht. Ich bleibe aber dabei und gab nur meine Meinung ab, nicht mehr und nicht weniger, möchte aber auch keine Schwierigkeiten dadurch haben. Ich hoffe weiterhin das bleibt erlaubt. 

Aber mir auch relativ egal, man wird seine Gründe haben, und klar verstehe ich das 'schlechte' Werbung nicht gut ist.
Transparenz ist wichtig in dem Space, und jeder kann selbst entscheiden was ihm wichtiger ist.

Bearbeitet von QQQ
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Also im Groben und Ganzen mach @Amsi hier regelmäßig gut sauber, so dass wir ihm eigentlichen dankbar sein müssen.

Und wenn eine Meinung irgend wie unter geht, was kostet es, diese einfach noch mal, vielleicht auch "besser formuliert", zu posten?

Also ich stärke hier mal Amsi demonstrativ den Rücken!

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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vor 8 Stunden schrieb Exodus:

ein Bekannter hatte mal einen Kumpel geärgert:

er rief bei seiner Bank an und gab sich als Kripobeamter aus. ZACK war das Konto gesperrt. 😅

Würde mich freuen wenn wenn das einer bei mir macht. ZACK free Kohle für mich, und ZACK free Probleme für die Bank. ;)

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§ 38.

 (1) Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis). Werden Organen von Behörden sowie der Oesterreichischen Nationalbank bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so haben sie das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu wahren, von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.

(2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht

                     

1.

im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gegenüber den Finanzstrafbehörden;

2.

im Falle der Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 41 Abs. 1 und 2 und § 93 Abs. 2

3.

im Falle des Todes des Kunden gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär;

4.

wenn der Kunde minderjährig oder sonst pflegebefohlen ist, gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht;

5.

wenn der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich und schriftlich zustimmt;

6.

für allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, wenn dieses der Auskunftserteilung nicht ausdrücklich widerspricht;

7.

soweit die Offenbarung zur Klärung von Rechtsangelegenheiten aus dem Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden erforderlich ist;

8.

hinsichtlich der Meldepflicht des § 25 Abs. 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes.

(3) Ein Kreditinstitut kann sich auf das Bankgeheimnis insoweit nicht berufen, als die Offenbarung des Geheimnisses zur Feststellung seiner eigenen Abgabepflicht erforderlich ist.

(4) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch für Finanzinstitute und Unternehmen der Vertragsversicherung bezüglich § 75 Abs. 3 und für Einlagensicherungseinrichtungen bezüglich der Informationen gemäß § 93 Abs. 2 letzter Satz.

(5) (Verfassungsbestimmung) Die Abs. 1 bis 4 können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert werden.

§ 41.

 (1) Ergibt sich der begründete Verdacht,

                     

1.

daß eine bereits erfolgte, eine laufende oder eine bevorstehende Transaktion der Geldwäscherei dient, oder

2.

daß der Kunde der Verpflichtung zur Offenlegung von Treuhandbeziehungen gemäß § 40 Abs. 2 zuwidergehandelt hat,

so haben die Kredit- und Finanzinstitute die Behörde (§ 6 SPG) hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und bis zur Klärung des Sachverhalts jede weitere Abwicklung der Transaktion zu unterlassen, es sei denn, daß die Gefahr besteht, daß die Verzögerung der Transaktion die Ermittlung des Sachverhalts erschwert oder verhindert. Im Zweifel dürfen Aufträge über Geldeingänge durchgeführt werden und sind Aufträge über Geldausgänge zu unterlassen. Die Kredit- und Finanzinstitute sind berechtigt, von der Behörde zu verlangen, daß diese entscheidet, ob gegen die unverzügliche Abwicklung einer Transaktion Bedenken bestehen; äußert sich die Behörde (§ 6 SPG) bis zum Ende des folgenden Bankarbeitstages nicht, so darf die Transaktion unverzüglich abgewickelt werden.

(2) Die Kredit- und Finanzinstitute haben der Behörde (Abs. 1) auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die dieser zur Verhinderung oder zur Verfolgung von Geldwäscherei erforderlich scheinen.

 

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vor 7 Minuten schrieb saragossa:
§ 38.

 (1) Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis). Werden Organen von Behörden sowie der Oesterreichischen Nationalbank bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so haben sie das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu wahren, von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.

(2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht

                     

1.

im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gegenüber den Finanzstrafbehörden;

2.

im Falle der Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 41 Abs. 1 und 2 und § 93 Abs. 2

3.

im Falle des Todes des Kunden gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär;

4.

wenn der Kunde minderjährig oder sonst pflegebefohlen ist, gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht;

5.

wenn der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich und schriftlich zustimmt;

6.

für allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, wenn dieses der Auskunftserteilung nicht ausdrücklich widerspricht;

7.

soweit die Offenbarung zur Klärung von Rechtsangelegenheiten aus dem Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden erforderlich ist;

8.

hinsichtlich der Meldepflicht des § 25 Abs. 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes.

(3) Ein Kreditinstitut kann sich auf das Bankgeheimnis insoweit nicht berufen, als die Offenbarung des Geheimnisses zur Feststellung seiner eigenen Abgabepflicht erforderlich ist.

(4) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch für Finanzinstitute und Unternehmen der Vertragsversicherung bezüglich § 75 Abs. 3 und für Einlagensicherungseinrichtungen bezüglich der Informationen gemäß § 93 Abs. 2 letzter Satz.

(5) (Verfassungsbestimmung) Die Abs. 1 bis 4 können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert werden.

§ 41.

 (1) Ergibt sich der begründete Verdacht,

                     

1.

daß eine bereits erfolgte, eine laufende oder eine bevorstehende Transaktion der Geldwäscherei dient, oder

2.

daß der Kunde der Verpflichtung zur Offenlegung von Treuhandbeziehungen gemäß § 40 Abs. 2 zuwidergehandelt hat,

so haben die Kredit- und Finanzinstitute die Behörde (§ 6 SPG) hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und bis zur Klärung des Sachverhalts jede weitere Abwicklung der Transaktion zu unterlassen, es sei denn, daß die Gefahr besteht, daß die Verzögerung der Transaktion die Ermittlung des Sachverhalts erschwert oder verhindert. Im Zweifel dürfen Aufträge über Geldeingänge durchgeführt werden und sind Aufträge über Geldausgänge zu unterlassen. Die Kredit- und Finanzinstitute sind berechtigt, von der Behörde zu verlangen, daß diese entscheidet, ob gegen die unverzügliche Abwicklung einer Transaktion Bedenken bestehen; äußert sich die Behörde (§ 6 SPG) bis zum Ende des folgenden Bankarbeitstages nicht, so darf die Transaktion unverzüglich abgewickelt werden.

(2) Die Kredit- und Finanzinstitute haben der Behörde (Abs. 1) auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die dieser zur Verhinderung oder zur Verfolgung von Geldwäscherei erforderlich scheinen.

 

Die eigentliche Frage ist, wo ist die Ausnahme für den bloßen Anruf eins Menschen der sich als was auch immer ausgibt?

Ps. habe aber nicht alles gelesen nur geraten dass davon nix drinnen steht ;)

Bearbeitet von QQQ
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vor 8 Minuten schrieb QQQ:

Die eigentliche Frage ist, wo ist die Ausnahme für den bloßen Anruf eins Menschen der sich als was auch immer ausgibt?

Ps. habe aber nicht alles gelesen nur geraten dass davon nix drinnen steht ;)

es wird hier besonderes Augenmerk auf Geldwäscherei bei Gefahr in Verzug gelegt. Darüber können die Juristen im Einzelfall wahrscheinlich jahrelang prozessieren. Der kleine Bankbeamte bekommt einen Schreck und plappert. NACHTRÄGLICH bei Bestätigung des Verdachtes wird er richtig gehandelt haben und bei Nichtbestätigung falsch. Alles sehr schwammig. Telefonisch handelt er bei Auskunftserteilung IN JEDEM FALL falsch.

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vor 1 Stunde schrieb Axiom0815:

Also im Groben und Ganzen mach @Amsi hier regelmäßig gut sauber, so dass wir ihm eigentlichen dankbar sein müssen.

 

vor 1 Stunde schrieb Axiom0815:

Also ich stärke hier mal Amsi demonstrativ den Rücken!

Alles schön und gut und ich bin auch absolut deiner Meinung. Amsi ist hier unabkömmlich, keine Frage. 

Aber was genau machst du nochmal als Mod? ;)

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vor 35 Minuten schrieb Axiom0815:

Ja, mieten ist zu Zeit ein sehr emotionales Thema!

Aber treten wir doch gedanklich etwas zurück und betrachten die Sache "abgeklärter".

Der Zins ist in der Wirtschaft sind die Kosten des Geldes. Und nur weil man Zinsen erwirtschaften kann, ist man bereit Geld zu investieren. Ob das nun beim Bäcker ein neuer Ofen ist, eine neue Autofabrik oder Häuser, ist letztendlich erst mal egal. Man kann Geld auch in eine Firma stecken und dafür Zinsen bzw. andere Renditen (Dividenden) erzielen.

Also ist das perse erst mal nicht schlecht. Und wenn dann welche "philosophieren" Geld in Immobilien zu stecken, schaffen sie damit direkt oder indirekt mehr. Das kann z.B. mehr Wohnraum sein! Und das ist erst mal gut und entspannt. 

Für welchen Mieten man dann das anbietet ist ein anderes Thema und ich habe hierzu gar keine Ideen gelesen. Eher waren die Überlegungen sehr allgemein. 

Aber bleiben wir mal bei Allgemeinen. Mit immer mehr Auflagen wird das Bauen natürlich immer mehr verteuert. Inklusive die ganze teure Bürokratie, die die Preise treibt. 

Und dann ist es auch immer ein Nachfragespiel. Hohe Nachfrage treibt die Preise nach oben, wenig Nachfrage nach unten. Was ich so gelesen habe, nehmen die Deutschen in den letzten Jahren kontinuierlich ab.

Woher dann bei fallenden Zahlen die Nachfragesteigerung resultiert muss man jetzt nicht hier diskutieren, könnte man aber mal privat recherchieren.

Ich habe dazu keine Meinung. 

Axiom

PS: Und hier noch eine Info Allgemein. Es gibt auch Probleme wie Armut, Leistungsdruck, Arbeiten bis zur Erschöpfung oder umgekehrt keine Arbeit usw. 

Du schreibst hier seitenweise deine Meinung, nur um darunter zu schreiben, dass du keine hast. Findest du das echt nicht selbst seltsam? Oder ratet dir dein Rechtsberater zu diesem, mit Verlaub, Unsinn?

Damit zerstört du deine 'auch' sinnvollen Beiträge jedesmal selbst.

Wollte ich nur mal so nebenbei anmerken.

Das war meine Meinung.

Bearbeitet von QQQ
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vor 1 Minute schrieb QQQ:

Du schreibst hier Seitenweise deine Meinung, nur um darunter zu schreiben, dass du keine hast. Findest du das wirklich nicht selbst seltsam? Oder ratet dir dein Rechtsberater zu diesem, mit Verlaub, Unsinn?

Wollte ich nur mal so nebenbei anmerken.

Das war meine Meinung.

Das "geübte Auge" findet Absätze im Posting. Man könnte also das auch so interpretieren, dass ich ein Thema diskutiert habe, zum Schluß ein anderes angerissen, aber darauf verwiesen habe es nicht hier zu diskutieren und ich zu diesen Thema keine Meinung habe. 

Axiom

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