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Prognose


fjvbit

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vor 1 Minute schrieb Axiom0815:

Kompliment, gut erkannt. 👍

Wie kriegt man noch mehr Bitcoin, ohne die Kurse hoch zu treiben?
Mit einen Nebenkriegsschauplatz. Bei Alts ein kleines Feuerwerk zünden und alle "Glücksritter" wollen mit machen. Dafür werden Bitcoin "umgeschichtet". Was das heißt sehen wir, wenn man wieder in Bitcoin zurück will.

Aber trotzdem, herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern. Viele wollen ihren Gewinn dann sowieso in FIAT. Also habt Spaß, freut euch des Lebens! 

Axiom

Wenn das so ist müsste nach deiner Theorie jedoch der BTC nun bald steigen ansonsten erhalte ich weiterhin meine Anzahl BTC gegen die Summe FIAT

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vor 3 Stunden schrieb scotch_2011:

Irgendwie komme ich mit eurer "keine Steuern zahlen nach 12 Monaten Einstellung" nicht ganz klar. Auch nach 12 Monaten zahlt man auf den Gewinn Steuern. Der Gewinn erhöht das Einkommen um Betrag x und muss entsprechend mit der persönlichen Steuerlast versteuert werden.

Abgezogen werden kann lediglich der Freibetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bei ausländischen Börsen / Brokern geht das nicht, daher muss es jeder selbst vom Finanzamt ausrechnen lassen und die Steuern entsprechend nachzahlen.

Ich kenne deine Situation nicht, aber in DE gilt für zB. Bitcoin -> nach 12 Monaten haltefrist => steuerfreies "privates Veräußerungsgeschäft"

Innerhalb des Jahres hast du die von dir genannten Freibeträge für "private Veräußerungsgeschäfte"

Bearbeitet von q1221q
Typo
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vor 2 Minuten schrieb scotch_2011:

Irgendwie komme ich mit eurer "keine Steuern zahlen nach 12 Monaten Einstellung" nicht ganz klar. Auch nach 12 Monaten zahlt man auf den Gewinn Steuern. Der Gewinn erhöht das Einkommen um Betrag x und muss entsprechend mit der persönlichen Steuerlast versteuert werden.

Abgezogen werden kann lediglich der Freibetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bei ausländischen Börsen / Brokern geht das nicht, daher muss es jeder selbst vom Finanzamt ausrechnen lassen und die Steuern entsprechend nachzahlen.

Das wäre mir neu
was ist dann der unterschied zu vor oder nach 12 monaten verkaufen?

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vor 2 Minuten schrieb scotch_2011:

Irgendwie komme ich mit eurer "keine Steuern zahlen nach 12 Monaten Einstellung" nicht ganz klar. Auch nach 12 Monaten zahlt man auf den Gewinn Steuern. Der Gewinn erhöht das Einkommen um Betrag x und muss entsprechend mit der persönlichen Steuerlast versteuert werden.

Abgezogen werden kann lediglich der Freibetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bei ausländischen Börsen / Brokern geht das nicht, daher muss es jeder selbst vom Finanzamt ausrechnen lassen und die Steuern entsprechend nachzahlen.

Wie kann man so lange schon hier mitmischen und immer noch nicht wissen, wie Kryptos zu versteuern sind? Stichwort - privates Veräußerungsgeschäft. Schau mal nach.

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Gerade eben schrieb q1221q:

Ich kenne deine Situation nicht, aber in DE gilt für zB. Bitcoin -> nach 12 Monaten haltefrist => steuerfreies "privates Veräußerungsgeschäft"

Innerhalb des Jahres hast du die von dir genanngen Freibeträge für "private Veräußerungsgeschäfte"

In Österreich ist es auch so.

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vor 3 Minuten schrieb SisuLa:

Wie kann man so lange schon hier mitmischen und immer noch nicht wissen, wie Kryptos zu versteuern sind? Stichwort - privates Veräußerungsgeschäft. Schau mal nach.

Im April 2020 hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einem Urteil in Frage gestellt, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung überhaupt besteuert werden dürfen. Im steuerdeutsch liest sich das so: "Ob Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann." Daher muss man jetzt die höchstrichterliche Beurteilung abwarten, denn dieses Urteil widerspricht der Entscheidung des  FG Berlin-Brandenburg von 2019 (Aktenzeichen 13 V 13100/19).

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Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres. Das heißt: Wenn Sie neben Veräußerungsgewinnen aus dem Bitcoin-Handel auch noch beispielsweise ein Kunstwerk verkauft haben, müssen Sie alle Gewinne eines Jahres zusammen zählen. Nur wenn Ihr Gewinn unter 600 Euro bleibt, sind Ihre privaten Verkäufe steuerfrei.

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vor 26 Minuten schrieb Stefan129:

Ich bleibe dabei, Alts kann man kaufen, spricht nichts dagegen. Aber 80% der kohle bleibt bei mir im Bitcoin.

 

Den Gewinn den Bitcoin in den letzten 230 Tagen gemacht hat , hat XRP in 10 Tagen gemacht. Hier gibt es nichts weiter zu sehen.

Bearbeitet von BL4uTz
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vor 10 Minuten schrieb scotch_2011:

Im April 2020 hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einem Urteil in Frage gestellt, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung überhaupt besteuert werden dürfen. Im steuerdeutsch liest sich das so: "Ob Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann." Daher muss man jetzt die höchstrichterliche Beurteilung abwarten, denn dieses Urteil widerspricht der Entscheidung des  FG Berlin-Brandenburg von 2019 (Aktenzeichen 13 V 13100/19).

Da geht es um die Frage, ob Kryptowährungen überhaupt "Wirtschaftsgüter" sind und damit ob sie überhaupt der Besteuerung unterliegen.

Dass bejahendenfalls "private Veräußerungsgeschäfte" vorliegen, zieht (außer dem FG Nürnberg - es legt sich nicht fest?) keiner in Zweifel. Also, wenn überhaupt zu versteuern, dann nach 1 Jahr Haltefrist Steuerfreiheit.

Das sind aber derart spezielle Fragen, dass sie in den Steuer-Fred gehören.

https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/

Bearbeitet von Gast
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vor 6 Minuten schrieb scotch_2011:

Im April 2020 hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einem Urteil in Frage gestellt, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung überhaupt besteuert werden dürfen. Im steuerdeutsch liest sich das so: "Ob Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann." Daher muss man jetzt die höchstrichterliche Beurteilung abwarten, denn dieses Urteil widerspricht der Entscheidung des  FG Berlin-Brandenburg von 2019 (Aktenzeichen 13 V 13100/19).

Ohne diese Quellen jetzt zu prüfen: was bedeutet es dann Stand jetzt, wenn eine höchstrichterliche Beurteilung aussteht? Richtig, es wird nach gängiger Praxis weiter verfahren. Das irgendein Finanzgericht da mal quer schießt, ändert nichts daran, wie es grundsätzlich gehandhabt wird sondern stößt höchstens einen Entscheidungsprozess an. Sehr gefährlich das als Grundlage für das eigene Handeln herzunehmen...

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vor 12 Minuten schrieb scotch_2011:

Im April 2020 hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einem Urteil in Frage gestellt, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung überhaupt besteuert werden dürfen. Im steuerdeutsch liest sich das so: "Ob Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann." Daher muss man jetzt die höchstrichterliche Beurteilung abwarten, denn dieses Urteil widerspricht der Entscheidung des  FG Berlin-Brandenburg von 2019 (Aktenzeichen 13 V 13100/19).

Das sind ja gute News, demzufolge kann man das ja dann auch infrage stellen, ob man dann gestakte Coins besteuern müsste.

Es ist eh fraglich, ob die bisherige Vorgehensweise die richtige ist, das ist privates Kapital, jeder trägt selbst das Risiko.

Natürlich jeder der selbstständig ist, hat auch Risiken, aber dennoch irgendwo mehr Kontrolle über sein Geschäft und Wertegang. 

Bearbeitet von einfach_ben
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vor 13 Minuten schrieb scotch_2011:

Im April 2020 hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg in einem Urteil in Frage gestellt, ob die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährung überhaupt besteuert werden dürfen. Im steuerdeutsch liest sich das so: "Ob Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann." Daher muss man jetzt die höchstrichterliche Beurteilung abwarten, denn dieses Urteil widerspricht der Entscheidung des  FG Berlin-Brandenburg von 2019 (Aktenzeichen 13 V 13100/19).

Dabei ging es rein darum, ob überhaupt Gewinne zu versteuern sind und keinesfalls dass JEDER Gewinn zu versteuern ist:

 

https://www.andresrecht.de/aussetzung-der-vollziehung-bei-kryptowaehrungen-erstmals-erfolgreich-durchgesetzt/

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da hab ich ne andere Meinung. Für mein Geld erbringe ich eine Leistung und dieses Geld wurde schon versteuert. Ich trage ganz allein das Risiko wenn ich Kryptos kaufe und dann muss ich (wenn vor 12 Monaten) nochmal steuern zahlen. Deshalb halte ich definitiv die 12 Monate... Staat kriegt kein Cent von mir aus Prinzip. 

Deshalb ist auch der meiste Teil in BTC, da lässt das "Halten" auch einen ruhiger schlafen als zB Xrp ..hehe
 

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vor 37 Minuten schrieb scotch_2011:

Irgendwie komme ich mit eurer "keine Steuern zahlen nach 12 Monaten Einstellung" nicht ganz klar. Auch nach 12 Monaten zahlt man auf den Gewinn Steuern. Der Gewinn erhöht das Einkommen um Betrag x und muss entsprechend mit der persönlichen Steuerlast versteuert werden.

Abgezogen werden kann lediglich der Freibetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bei ausländischen Börsen / Brokern geht das nicht, daher muss es jeder selbst vom Finanzamt ausrechnen lassen und die Steuern entsprechend nachzahlen.

Dafür gibt's eine Woche Nachsitzen im Steuerthread! :ph34r:

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vor 4 Minuten schrieb bjew:

und wo ist jetzt da dein Problem?

du schreibst doch selbst, dass du es selbst in der Hand hast, ob ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

Diese Art Argument ist nicht nachvollziehbar, denn mit der könnte für jeglichen Erwerb Steuerfreiheit verlangt werden.

Für mein Gehalt arbeite ich ja, für die Zinsen habe ich doch bereists versteuertes Kapital hinterlergt, ...

und so weiter

wenn Verluste entstehen......... die müssen aber auf jeden Fall steuermindernd angerechnet werden 😉 🙂

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vor 11 Minuten schrieb bjew:

und wo ist jetzt da dein Problem?

du schreibst doch selbst, dass du es selbst in der Hand hast, ob ob du Steuern zahlen musst oder nicht.

Diese Art Argument ist nicht nachvollziehbar, denn mit der könnte für jeglichen Erwerb Steuerfreiheit verlangt werden.

Für mein Gehalt arbeite ich ja, für die Zinsen habe ich doch bereists versteuertes Kapital hinterlergt, ...

und so weiter

tjo genau hier liegt das Problem unseres Steuerrechts ..aber das würde jetzt hier zu doll ausarten

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Gerade eben schrieb timbosambo:

Mir schwant böses, wenn Mama BTC ein husten bekommt und sich ins Bett legt.

 

Bei dir ist wirklich egal wo der Kurs hin geht. Dir sitzt immer die Angst im Nacken 🤣
Lass es von hier doch 30% crashen. Dann stehen die Alts immer noch höher als vor einer Woche.

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vor 1 Minute schrieb timbosambo:

Mir schwant böses, wenn Mama BTC ein husten bekommt und sich ins Bett legt.

 

Selbst wenn, wären im Zuge eines ausgedehnten Bull-Runs 2021 (Zeichen stehen ja dafür), dann auch viele ALTs wieder gut im Rennen -> so stellt sich das zumindest für mich aktuell so dar.

dh. 20% in ausgewählten Alts ist für mich i.O. -> sell 1/3 bei 3x und das wieder in BTC (mein grober Plan, mal sehen ob das so geht)

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