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Auszahlung hoher Summen auf Bankkonto, Bundesbank AWV-Meldepflicht, eure Erfahrungen (Kraken)


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Ich brauche nun einmal eure Erfahrung, wie das bei euch mit der Auszahlung größerer Summen gelaufen ist. Hier werden ja Personen sein, die in den letzten Jahren bestimmt schon ein paar Auszahlungen über 12.500 Euro veranlasst haben. Ich möchte nun 40.000 Euro auszahlen. Muss ich das wegen der "AWV-Meldepflicht" für Beträge über 12.500 Euro bei der Bundesbank anmelden?

Ich habe bereits dort angerufen und mir wurde eine Telefonnummer der zuständigen Abteilung gegeben. Dort komme ich per Mobilnummer aber nicht durch, da die Telefonnummer anscheinend nur Anrufe mit bestimmten Vorwahlen (lokal ansässig) zulässt. Weitere Anrufe bei ersterer Hotline haben mich nach Köln und Frankfurt weitergeleitet. Ohne hilfreiches Ergebnis. Wieso es so schwer sein kann jemanden zu finden, der sich auskennt. – Ich werde weiter telefonieren, würde aber gerne von eurer Erfahrung und von eurem Kenntnisstand hören.

Des Weiteren habe ich bei Recherche gelesen "mehrere Überweisungen einer Person unter 12.500 Euro sind nicht meldepflichtig." Kann das jemand bestätigen? Diesen Umweg kann ich natürlich problemlos gehen. Bei den 9 Cent Gebühren für FIAT Überweisungen bei Kraken.

Bearbeitet von Deliciiouz
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vor 39 Minuten schrieb Deliciiouz:

Ich brauche nun einmal eure Erfahrung, wie das bei euch mit der Auszahlung größerer Summen gelaufen ist. Hier werden ja Personen sein, die in den letzten Jahren bestimmt schon ein paar Auszahlungen über 12.500 Euro veranlasst haben. Ich möchte nun 40.000 Euro auszahlen. Muss ich das wegen der "AWV-Meldepflicht" für Beträge über 12.500 Euro bei der Bundesbank anmelden?

Ich habe bereits dort angerufen und mir wurde eine Telefonnummer der zuständigen Abteilung gegeben. Dort komme ich per Mobilnummer aber nicht durch, da die Telefonnummer anscheinend nur Anrufe mit bestimmten Vorwahlen (lokal ansässig) zulässt. Weitere Anrufe bei ersterer Hotline haben mich nach Köln und Frankfurt weitergeleitet. Ohne hilfreiches Ergebnis. Wieso es so schwer sein kann jemanden zu finden, der sich auskennt. – Ich werde weiter telefonieren, würde aber gerne von eurer Erfahrung und von eurem Kenntnisstand hören.

Des Weiteren habe ich bei Recherche gelesen "mehrere Überweisungen einer Person unter 12.500 Euro sind nicht meldepflichtig." Kann das jemand bestätigen? Diesen Umweg kann ich natürlich problemlos gehen. Bei den 9 Cent Gebühren für FIAT Überweisungen bei Kraken.

Ich würde bei meiner Bank anrufen und fragen ob es mit der Einzahlung Probleme geben könnte und was sie vorschlagen. 

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nein, sowas hat mit der AWV-Meldepflicht nichts zu tun.
Der Account auf Kraken gehört dir und das Bankkonto gehört dir. Deswegen ist das nur ein Übertrag deines eigenen Geldes und gehört nicht in die Statistik der Bundesbank. (reine Kontoüberträge https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/986c9f778a2bda5d94d5daeaf3506087/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf )
Dies habe ich mir auch per mail bestätigen lassen ( info at bundesbank.de)

unabhängig davon kann deine Bank selbst aber natürlich Probleme machen, einige wollen mit cryptos oder zumindest hohen/regelmäßigen Zahlungen (die mit cryptos zu tun haben) nichts zu tun haben.

Bearbeitet von Serpens66
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Also letztendlich habe ich endlich einen Mitarbeiter erreicht, der mir Auskunft gegeben hat. Diese Auszahlungen fallen laut ihm unter die AWV Meldepflicht und müssen angegeben werden. Ich soll die Überweisung abwarten und sie der Nummer melden, die auf dem Kontoauszug vermerkt sein wird.  Auch kumulierte Zahlungen unter 12.500 Euro, die aber grundsätzlich demselben Zweck zuzuweisen sind, müssen gemeldet werden. Man kann diese Pflicht also nicht durch drei Zahlungen in Höhe von 12.000 Euro umgehen.

vor 3 Stunden schrieb Serpens66:

unabhängig davon kann deine Bank selbst aber natürlich Probleme machen, einige wollen mit cryptos oder zumindest hohen/regelmäßigen Zahlungen (die mit cryptos zu tun haben) nichts zu tun haben.

Ich habe schon öfter gelesen, dass manche wenige Banken Probleme machen. Wie sieht das in der Praxis denn aus? Grundsätzlich ist es ja mein Geld, die können ja schlecht mein Konto einfrieren. Lehnen sie die Einzahlung ab und schicken es zurück? Bitten sie mich eine neue Bank aufzusuchen und wollen mich als Kunden loswerden? Was sind die Konsequenzen?

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Grundsätzlich kann dir jede Bank einfach das Konto kündigen, unter Einhaltung einer Frist.

Ich würde bei deiner Bank einfach mal nachfragen. Hast du keinen Ansprechpartner?
"Hallo, in den nächsten zwei Wochen würde eine Überweisung von einer deutschen IBAN i.H.v. 40.000 Euro kommen, es handelt sich um eine Kryptobörse, wäre das ein Problem?"

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vor 20 Stunden schrieb Deliciiouz:

Also letztendlich habe ich endlich einen Mitarbeiter erreicht, der mir Auskunft gegeben hat. Diese Auszahlungen fallen laut ihm unter die AWV Meldepflicht und müssen angegeben werden. Ich soll die Überweisung abwarten und sie der Nummer melden, die auf dem Kontoauszug vermerkt sein wird.  Auch kumulierte Zahlungen unter 12.500 Euro, die aber grundsätzlich demselben Zweck zuzuweisen sind, müssen gemeldet werden. Man kann diese Pflicht also nicht durch drei Zahlungen in Höhe von 12.000 Euro umgehen.

dann ists bei denen wohl wie beim Finanzamt/Steuerberater, manche haben Ahnung, andere nicht -> jedesmal wird was anderes geantwortet.
Kannst ja der oben geannten Mailadresse auch nochmal schreiben, hatte bei mir Ende 2018 ca. 2 Wochen gedauert, bis ne Antwort kam. Und da stand wie gesagt drin, dass dies als Kontoübertrage einzustufen ist.
Macht ja aber auch Sinn, denn soweit ich weiß geht es hierbei nicht um irgendwelche Geldwäschegesetze, sondern schlicht um Erfassung für eine Statistik wieviel Geld ins/vom Ausland fließt, wobei es um Wirtschatsleistung geht, und so eine Ein/auszahlung bei ner Börse ist keine Wirtschaftsleistung.

Bearbeitet von Serpens66
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Am 6.5.2021 um 11:42 schrieb bjew:

Frage, wieviel darf ich überweisen, ohne einer Meldepflicht zu unterliegen? -> Antwort siehe oben.

12.499 Euro. Allerdings rutscht man in die Meldepflicht, wenn du die Summe absichtlich aufsplittest und z.B. zwei mal 12.000 Euro in einem Monat überweist. Info von der Bundesbank.

Natürlich kommt es auch auf die Fragestellung an. Und genauso auf die Details und Ausschweifung der Antwort. Wenn der Mitarbeiter mitdenkt, kann er auch auf eine kurze Fragestellung hilfreiche Informationen liefern. Wenn er desinteressiert ist, wird er dir kurz und bündig deine Frage beantworten ohne mitzudenken – gegebenenfalls gibt er aus Unwissenheit oder Faulheit auch eine falsche Antwort ;)

Am 6.5.2021 um 11:42 schrieb bjew:

Manche Banken melden auch selbst, da sie wissen, dass das gerne vergessen wird

Das soll ja eben nicht der Fall sein. Das wäre mir neu.

Am 6.5.2021 um 11:42 schrieb bjew:

Frage: was passiert mir, wenn ich nicht melde? -> nichts. Evtl bekomme ich mal ein Briefchen mit dem Hinweis, man hätte melden sollen.

Wenn nichts passiert umso besser. Wir warten jetzt mal den Kontoauszug ab, ob dort tatsächlich der Vermerk drauf steht und was der nächste Mitarbeiter dann von der Meldung hält. Aber erstaunlich, dass in dem Forum bisher nur einer aktiv zur Situation nachgefragt hat bzw. hier noch keiner mit eigenen Erfahrungen antworten mag. Für mich passt das jetzt – aber ich hätte gedacht, hier würden nun 10 Personen antworten, die alle schon mal mehr als 12.500 Euro (manche sicher 6-stellig) haben auszahlen lassen.

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vor 3 Minuten schrieb bjew:

nö, das war schon öfters Thema. Die entsprechende Antwort war auch schon da

Was genau? Eine meiner Antworten oder der ganze Thread? Hier kam eine Antwort: nicht meldepflichtig (Info aus 2018). Ich habe vom Mitarbeiter eine andere Antwort bekommen. Welche jetzt die "entsprechende" Antwort ist, bleibt für mich noch fraglich. Aber gerne her damit : )

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vor 11 Minuten schrieb bjew:

nein, das Thema war schon öfters angesprochen - ich suche es nicht raus!

Denn es ist schließlich völlig egal. Das AWG sagt Meldung machen und für Privatpersonen ist das doch kein Problem. 

Oder für dich doch?

ich weiß nicht, was du von mir willst. Ich habe doch kein Problem mehr. Wie ich jetzt vorgehe, weiß ich. Du tust aber so als sei das alles völlig eindeutig – mit deinen kryptischen Antworten. Passt gut zu meinem Vergleich "ein desinteressierter Mitarbeiter wird dir nicht groß weiterhelfen". Wie du in diesem Thread hier schon siehst, ist es nicht so eindeutig. Und ich habe auch die Forensuche verwendet und keine Antwort erhalten.

Danke, dass du uns nicht erhelligst. Ist aber für meinen Fall auch nicht mehr nötig :)

Bearbeitet von Deliciiouz
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  • 2 Jahre später...

Bitte entschuldigt, dass ich so einen alten Thread noch einmal hervorhole. Ich möchte dafür aber kein neues Thema aufmachen.

Eine Sache ist mir noch unklar:

Angenommen ich verkaufe auf Kraken BTC gegen EUR in einem Einzeltrade und der Wert des Einzeltrades ist umgerechnet größer als 12.500 EUR. Muss ich zum Zeitpunkt der Gutschrift der EUR auf meinen Kraken-Account bereits die AWV Meldung an die Bundesbank machen oder erst zum Zeitpunkt des Übertrages der EUR von Kraken auf mein deutsches Girokonto?

Hintergrund meiner Frage ist ja diese Frist "Bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats" die für die Meldung eingehalten werden muss. Wenn ich den Eingang auf Kraken unmittelbar melden müsste, so könnte die Frist abgelaufen sein, wenn mich mir mit dem Übertrag auf mein deutsches Girokonto Zeit lasse und es dann ggf. verspätet melde.

Danke.

Ps.: Ich habe bei Kraken in den Terms gelesen, dass Kraken Vertragspartner "Payward International Markets Limited, Trinity Chambers, PO Box 4301, Road Town, Tortola, British Virgin Islands" ist "if you live in the European Economic Area". Es muss ja das Land des Transaktionspartners bei der AWV Meldung angegeben werden, wäre das dann "British Virgin Islands"? Na super 😀

Bearbeitet von BTC-Hunter
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Die AWV-Meldepflicht bezieht sich auf Zahlungen AUS dem Ausland (oder IN das Ausland), sofern bestimmte Beträge überschritten werden. Mit anderen Worten, wenn die Zahlung auf einem deutschen Konto eingeht bzw. von einem solchen abgeht. Damit sind die Fristen ausreichend, zumal eine AWV-Meldung auf mehreren Wegen gemacht werden kann.

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vor 2 Stunden schrieb Cattle Grid:

Damit sind die Fristen ausreichend, zumal eine AWV-Meldung auf mehreren Wegen gemacht werden kann.

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Für eine digitale Meldung brauche ich eine Meldenummer. Fällt somit leider raus. Und dann gibt es noch eine Hotline die aber nur aus dem deutschen Festnetz zu erreichen ist und wenn man es dann versuchst, geht nur ein Anrufbeantworter ran.

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vor 2 Stunden schrieb skunk:

Für eine digitale Meldung brauche ich eine Meldenummer. Fällt somit leider raus. Und dann gibt es noch eine Hotline die aber nur aus dem deutschen Festnetz zu erreichen ist und wenn man es dann versuchst, geht nur ein Anrufbeantworter ran.

Wie ich das verstanden habe, kann man auch als Privatperson eine elektronische Meldung machen ohne eigene Meldenummer, Zitat: "Für Privatpersonen ist im Bereich der Transaktionsmeldungen grundsätzlich die Meldenummer 00999995 zu verwenden". Entscheidend ist aber glaube ich, was die Bundesbank unter regelmäßigen Zahlungen versteht und ab wann dann eine eigene Meldenummer beantragt werden muss. Sind 2 bis 3 Zahlungen im Monat schon regelmäßig? Das ist nicht definiert...

vor 5 Stunden schrieb Cattle Grid:

Die AWV-Meldepflicht bezieht sich auf Zahlungen AUS dem Ausland (oder IN das Ausland), sofern bestimmte Beträge überschritten werden. Mit anderen Worten, wenn die Zahlung auf einem deutschen Konto eingeht bzw. von einem solchen abgeht. Damit sind die Fristen ausreichend, zumal eine AWV-Meldung auf mehreren Wegen gemacht werden kann.

Ich frage deshalb so genau nach, da es andersherum eine recht klare Vorgabe gibt: Der Übertrag von einem deutschen Konto zu einem ausländischen ist nicht meldepflichtig, Zitat: "Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig." allerdings steht da auch "Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind." Das bedeutet, dass ich Trades die ich anschließend z.B. bei Kraken tätige melden muss, da es eine Zahlung ist die von Ausländern entgegengenommen wird, sofern sie die berühmten 12.500 EUR überschreiten. Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn die Trades in Monat kumuliert 12.500 EUR überschreiten müssen sie gemeldet werden, da sie grundsätzlich demselben Zweck zuzuweisen sind.

Wenn das so ist, dann frage ich mich ob die Bundesbank im Falle eines Verkaufs von z.B. BTC auf Kraken bereits informiert werden muss sobald das Geld auf meiner Kraken-Wallet eintrifft, da ich ja eine Zahlung von Ausländern auf meinem Auslandskonto entgegengenommen habe. Das wäre eigentlich nur logisch wenn man die oben zitierten Punkte berücksichtigt. Dann wäre eigentlich nicht erst der Zeitpunkt des Übertrags zu meinem deutschen Girokonto relevant, sondern der Zeitpunkt wenn die Zahlung bereits auf meiner Kraken-Wallet eingeht.

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vor 8 Minuten schrieb BTC-Hunter:

Wenn das so ist, dann frage ich mich ob die Bundesbank im Falle eines Verkaufs von z.B. BTC auf Kraken bereits informiert werden muss sobald das Geld auf meiner Kraken-Wallet eintrifft, da ich ja eine Zahlung von Ausländern auf meinem Auslandskonto entgegengenommen habe. Das wäre eigentlich nur logisch wenn man die oben zitierten Punkte berücksichtigt. Dann wäre eigentlich nicht erst der Zeitpunkt des Übertrags zu meinem deutschen Girokonto relevant, sondern der Zeitpunkt wenn die Zahlung bereits auf meiner Kraken-Wallet eingeht.

Exakt so sehe ich es auch. Der Verkauf der BTC ist entscheidend, da dann Geld von einem Ausländer (sei es die Börse oder die kaufende Person) auf das einem Inländer zugewiesene Auslandskonto (dein "EUR-Wallet" bei Kraken) fließt. Genau diese Transaktion (dieser BTC-Verkauf) muss komplett mit allen zugehörigen Einzeltrades gemeldet werden, sofern hierbei 12.500 EUR überschritten werden.

Die Überweisung von Kraken zu deiner Inlandsbank kann dann Monate später erfolgen und ist nicht mehr meldepflichtig.

 

vor 12 Minuten schrieb BTC-Hunter:

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn die Trades in Monat kumuliert 12.500 EUR überschreiten müssen sie gemeldet werden, da sie grundsätzlich demselben Zweck zuzuweisen sind.

Nein, das sehe ich nicht so. Es gab auf der Youtube-Seite der Bundesbank auch einen entsprechenden Kommentar diesbezüglich. Siehe hier. Dort steht in den Kommentaren seitens der Bundesbank: "Es erfolgt keine Aufsummierung der Beträge." Einfach mal die Kommentare durchlesen...

 

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26 minutes ago, BTC-Hunter said:

Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig.

Der Transfer der Euro aus dem BTC-Verkauf ist per se kein Kontoübertrag, da der Verkauf ursächlich für den EUR-Bestand ist. Ein Kontoübertrag wäre zum Beispiel, wenn Du EURO auf einem ausländischen Tagesgeld hättest, was jetzt nach D zurück soll.

Ruf aber auch bei der Bundesbank an und versuche, die Meldung per Telefon zu machen. Bei mir ging das und ist ja auch eine offizielle Möglichkeit eine Meldung zu machen.

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3 hours ago, HODL-King said:

Der Verkauf der BTC ist entscheidend, da dann Geld von einem Ausländer (sei es die Börse oder die kaufende Person) auf das einem Inländer zugewiesene Auslandskonto (dein "EUR-Wallet" bei Kraken) fließt. Genau diese Transaktion (dieser BTC-Verkauf) muss komplett mit allen zugehörigen Einzeltrades gemeldet werden, sofern hierbei 12.500 EUR überschritten werden.

Wie soll das in der Praxis ausschauen?

Wenn jemand z.B. einen Bot laufen hätte, der jeden Tag 10 oder mehr solcher Transaktionen vornimmt (z.B. Market Maker-Strategien)?

Bearbeitet von PeWi
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Aus meiner "kleinen" Sicht macht ihr euch alle – einen viel zu großen Kopf.

Erst mal ist das ganze nur für die Statistik, um zu sehen in welcher Höhe Gelder wohin fließen.

Es geht da nicht um irgend eine Erlaubnis, oder Sonstiges.

Was glaubt ihr eigentlich alle, wie viele Menschen z.B. per "Western Union" täglich Gelder ins "Ausland" ergo "nach Hause" schicken – und in welchen Mengen?

Antwort: "Unzählige". – Und? "Nobody cares!"

 

PS. Ich könnte hier Geschichten erzählen, da würden sich euch die Zehennägel hochrollen.  ;o))

PPS. Over und out. ;*)

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vor 8 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Aus meiner "kleinen" Sicht macht ihr euch alle – einen viel zu großen Kopf.

Erst mal ist das ganze nur für die Statistik, um zu sehen in welcher Höhe Gelder wohin fließen.

Ja das ist natürlich richtig. Das Problem ist aber, dass zumindest theoretisch bis zu 30k€ Strafe drohen. Jetzt kann ich natürlich nicht einschätzen wie oft es bisher dazu kam, dass so eine Strafe tatsächlich verhängt wurde aber das Risiko will ich auf keinen Fall eingehen, zumal die Meldung an die Bundesbank für Privatpersonen ja recht einfach per Telefon möglich ist.

Aber das muss ja jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht 🙂 

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Verstehe ich es richtig, wenn man die BTC zuerst an eine deutsche Bôrse schickt und erst dort verkauft, dann ist keine Meldung nötig?

Ist ja auch die Frage wie viel Leute überhaupt von der Meldepflicht wissen.

Bearbeitet von ratzfatz
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vor 9 Minuten schrieb ratzfatz:

Verstehe ich es richtig, wenn man die BTC zuerst an eine deutsche Bôrse schickt und erst dort verkauft, dann ist keine Meldung nötig?

Ist ja auch die Frage wie viel Leute überhaupt von der Meldepflicht wissen.

Der ganze AML-Kram ersetzt die Meldung von einer EU-Börse

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Am 18.2.2024 um 19:01 schrieb Cattle Grid:

Der Transfer der Euro aus dem BTC-Verkauf ist per se kein Kontoübertrag, da der Verkauf ursächlich für den EUR-Bestand ist. Ein Kontoübertrag wäre zum Beispiel, wenn Du EURO auf einem ausländischen Tagesgeld hättest, was jetzt nach D zurück soll.

Ruf aber auch bei der Bundesbank an und versuche, die Meldung per Telefon zu machen. Bei mir ging das und ist ja auch eine offizielle Möglichkeit eine Meldung zu machen.

@Serpens66 hatte mir der Bundesbank Kontakt und sich bestätigen lassen damit EUR auszahlungen von Cryptobörsen als "übertrag" gezählt werden und somit nicht meldepflichtig.

weiß leider nicht mehr in welchem thread das stand. 

 

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Am 21.2.2024 um 08:45 schrieb Sockenbart:

@Serpens66 hatte mir der Bundesbank Kontakt und sich bestätigen lassen damit EUR auszahlungen von Cryptobörsen als "übertrag" gezählt werden und somit nicht meldepflichtig.

Sorry für die späte Reaktion.

So wie Du das schreibst ist das nach meiner Meinung auch kokrrekt. Der Übertrag zur ausländischen Exchange ist nach meiner Meinung nicht meldepflichtig. Auch der Übertrag von der Exchange zum privaten inländichen Girokonto ist nach meiner Meinung nicht meldepflichtig. Aber wenn ich auf der ausländschen Exchange dann Trade und der Einzeltrade > 12.500 EUR ist, muss ich das melden. Weiter oben hatte @HODL-King einen Link auf ein Youtube-Video der Bundesbank zu dem Thema gepostet. In den Kommentaren finde ich u.A. folgendes:

Frage: "...wie verhält es sich wenn man einen Betrag von über 12.500 Euro an einen Broker zum Handel von Kryptowährungen z. B. in Österreich überweist, um dort Kryptos zu handeln? Ist die Überweisung dann meldepflichtig oder nicht, da ich ja für mich das Geld dorthin überweise und nicht um es einem Dritten zu übertragen, also reiner Kontoübertrag gem. § 67 AWV ff. ?"

Antwort BB: "Das ist korrekt, der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland z.B. Österreich ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig."

Ich finde das ist eindeutig.

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