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Entwurf für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen ...


Philbert

Empfohlene Beiträge

vor 35 Minuten schrieb dxtr:

Aber dem hatte z.B. Winheller immer argumentativ wiedersprochen und das bayrische Landesgericht hatte denen Recht gegeben:

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking.html

Na ja, also das ist eine Sichtweise von Winheller. Und "bayrisches Landgericht"? Ne, nur eine Stellungnahme vom Landesamt: "Diese Einschätzung wird auch durch eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Steuern untermauert"

Wenn die das so gesehen haben, dann wundert es mich nicht, dass sich für die jetzt durch den Entwurf des BMF was ändert. Aber es ändert sich nur deren Sichtweise. Die Rechtslage ändert sich nicht. Die Regelung im EStG gab es vorher. Nur weil einer Steuerberater oder Anwalt ist, muss er nicht unbedingt recht haben. Sonst bräuchten wir ja keine Richter mehr... ;)

Und nur so als meine Empfindung, ob eine Quelle wirklich gut ist: Winheller schreibt: "Profitieren Sie von unserer langjähringen Erfahrung bei der Besteuerung von Kryptowährungen" Nicht nur weil die "langjährigen Erfahrungen" falsch geschrieben haben, sondern insbesondere nicht haben können! Das kann mir einer im Jahr 2025 schreiben. Aber heute schon langjährige Erfahrung? Noch Anfang des Jahres wussten nichtmal die FAs was Krypto ist. :D

Bearbeitet von Drayton
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vor 13 Stunden schrieb Drayton:

Winheller schreibt: "Profitieren Sie von unserer langjähringen Erfahrung bei der Besteuerung von Kryptowährungen" Nicht nur weil die "langjährigen Erfahrungen" falsch geschrieben haben, sondern insbesondere nicht haben können! :D

Du hast ihren Clou endeckt.

Rechtlich kannst du ihnen nicht an, weil es den Begriff 'langjähringen' nicht gibt ;)

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vor 8 Stunden schrieb QQQ:

Du hast ihren Clou endeckt.

Rechtlich kannst du ihnen nicht an, weil es den Begriff 'langjähringen' nicht gibt ;)

:D

Aber bitte nicht falsch verstehen: Winheller bietet auf ihrer Seite viele gute steuerrechtliche Infos. Übersichtlich aufgebaut, strukturiert. Ich finde es auch sehr sehr gut, dass die für ihre Auffassung argumentieren. Und deren Argumente finde ich auch richtig. Und Winheller gehört auch zu den Akteuren, die langfristig Veränderungen bewirken können. Nur regelt das EStG es heute leider anders und der BMF-Entwurf bestätigt das. Kurz: Gute Kanzlei, aber man darf nie einer Auffassung einer einzelnen Kanzlei folgen, wenn es ums Recht geht.

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Am 21.7.2021 um 09:31 schrieb Jokin:

Dort gilt: Nach der 2-jährigen Eigennutzung kann man machen was man will -> was einmal steuerfrei geworden ist, bleibt steuerfrei (Quelle: https://immoeinfach.de/immobilie-verkaufen/nebenkosten/spekulationssteuer/).

Jetzt war ich aber mal auf deine Quelle gespannt, aber leider kann ich diese Deutung darin nicht erkennen. Ich denke, es ist gefährlich bei den Kryptos mit der Regelung bei Immobilien zu argumentieren, weil es dort eben dann doch ein wenig anders geregelt ist:

- die allgemeine Spekulationsfrist bei Immobilien sind 10 Jahre, danach ist ein Verkauf steuerfrei, egal wie die Nutzung war.

- wenn man die Immobilie in den letzten drei Jahren vor Verkauf selbst genutzt hat, ist ein Verkauf ebenfalls steuerfrei.

Zitat aus deiner Quelle: "Die Spekulationssteuer fällt nur dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf und der Fertigstellung ununterbrochen selbst oder zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren in der Immobilie gewohnt haben. "

Beim genauen Zeitraum bei Eigennutzung bin ich mir jetzt unsicher, ich dachte immer, es seien genau drei Jahre, aber die Formulierung oben würde ja bedeuten, wenn ich eine Wohnung am 31.12.2019 gekauft habe, sofort eingezogen bin, das ganze Jahr 2020 dort gewohnt habe, dass ich dann am 1.1.2021 ausziehen und die Wohnung steuerfrei verkaufen könnte. Der Zeitraum wäre dann also lediglich ein Jahr und zwei Tage. Halte ich allerdings für sehr gewagt...

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Meine eigene Interpretation des neuen Entwurfs zur Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen ist folgende:

Wichtig bei Staking, Lending, Mining etc. ist vor allem folgender Satz aus der Ziffer 47 des Entwurfs:

"Die Veräußerungsfrist verlängert sich nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. "

Was genau steht denn in § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG ?

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre"

Ok, dann müssen wir jetzt schauen, was "im Sinne von Satz 1" bedeutet. In Satz 1 steht:

"[Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Der Text in eckigen Klammern steht übergeordnet vor den einzelnen Nummern.

Also in kurz: Wirtschaftsgüter im Sinne von Satz 1 sind 'andere Wirtschaftsgüter', also explizit keine Grundstücke und Rechte wie in der Nummer 1 vorher aufgelistet und nur, wenn diese innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden.

Also steht in Satz 4 tatsächlich:

Bei anderen Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden und mit denen Einkünfte erzielt wurden, erhöht sich die Frist bis zur Steuerfreiheit von einem auf zehn Jahre. Ein wunderschönes Oxymoron. Und der neue Enwurf besagt, dass Kryptowährungen diesbezüglich wie 'andere Wirtschaftsgüter' zu behandeln seien.

Also entweder ist meine Interpretation falsch oder die haben alle einen an der Waffel. Ich hoffe auf letzteres.

Aber im Prinzip müsste es doch bei der Rechtssprechung schon entsprechende Fälle geben. Andere Wirtschaftsgüter, die ein Jahr gehalten wurden, dann also steuerfrei verkäuflich waren und mit denen im Anschluss Einkünfte erzielt wurden. Also beispielsweise ein Kunstwerk, das der Käufer erst mal zwei Jahre bei sich in der Wohnung aufhängt und es danach an ein Museum gibt, die ihm dafür monatlich etwas zahlen. Und nach fünf Jahren kauft das Museum das Kunstwerk. Ich denke, dass das steuerfrei sein müsste, weil die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war. Auch rein sprachlich müsste das so sein: 'Verlängern' kann sich nur etwas noch bestehendes. Etwas, das bereits abgeschlossen ist, kann nur 'wiederaufleben'. Und ich denke, dass die Juristen bei den Gesetzestexten echte Wortklauber sind und so was nicht zufällig so schreiben. 

 

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vor 6 Stunden schrieb MKE:

Meine eigene Interpretation des neuen Entwurfs zur Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen ist folgende:

Wichtig bei Staking, Lending, Mining etc. ist vor allem folgender Satz aus der Ziffer 47 des Entwurfs:

"Die Veräußerungsfrist verlängert sich nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. "

Was genau steht denn in § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG ?

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre"

Ok, dann müssen wir jetzt schauen, was "im Sinne von Satz 1" bedeutet. In Satz 1 steht:

"[Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Der Text in eckigen Klammern steht übergeordnet vor den einzelnen Nummern.

Also in kurz: Wirtschaftsgüter im Sinne von Satz 1 sind 'andere Wirtschaftsgüter', also explizit keine Grundstücke und Rechte wie in der Nummer 1 vorher aufgelistet und nur, wenn diese innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden.

Also steht in Satz 4 tatsächlich:

Bei anderen Wirtschaftsgütern, die innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden und mit denen Einkünfte erzielt wurden, erhöht sich die Frist bis zur Steuerfreiheit von einem auf zehn Jahre. Ein wunderschönes Oxymoron. Und der neue Enwurf besagt, dass Kryptowährungen diesbezüglich wie 'andere Wirtschaftsgüter' zu behandeln seien.

Also entweder ist meine Interpretation falsch oder die haben alle einen an der Waffel. Ich hoffe auf letzteres.

Aber im Prinzip müsste es doch bei der Rechtssprechung schon entsprechende Fälle geben. Andere Wirtschaftsgüter, die ein Jahr gehalten wurden, dann also steuerfrei verkäuflich waren und mit denen im Anschluss Einkünfte erzielt wurden. Also beispielsweise ein Kunstwerk, das der Käufer erst mal zwei Jahre bei sich in der Wohnung aufhängt und es danach an ein Museum gibt, die ihm dafür monatlich etwas zahlen. Und nach fünf Jahren kauft das Museum das Kunstwerk. Ich denke, dass das steuerfrei sein müsste, weil die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war. Auch rein sprachlich müsste das so sein: 'Verlängern' kann sich nur etwas noch bestehendes. Etwas, das bereits abgeschlossen ist, kann nur 'wiederaufleben'. Und ich denke, dass die Juristen bei den Gesetzestexten echte Wortklauber sind und so was nicht zufällig so schreiben. 

 

Oldtimer wären ggf auch ein Beispiel wo es schon was geben könnte. Kaufen, ein Jahr nix mit machen, dann vermieten. 

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  • 4 Wochen später...

https://www.btc-echo.de/news/bmf-zeigt-sich-beim-krypto-steuerentwurf-uneinsichtig-124415/

Zitat

Eine Unklarheit wurde aus dem Weg geräumt, allerdings zuungunsten der Krypto-Holder: Wer Staking mit bereits steuerfreien Coins betreibt, unterliegt zukünftig ebenfalls der Zehnjahresfrist.

bleibt also nur noch die Frage, wie das "nachträglich" gesehen wird. Ob es also reicht ab 2022, bzw ab Gültigkeit des offiziellen Schreibens mit Staking/Lending aufzuhören, oder ob jetzt nachträglich viele User Steuern nachzahlen dürfen, von vermeintlich steuerfrei Gewinnen...

(ansonsten gibts natürlich auch hier Probleme in der Dokumentation der Börsen. Zb. beim Lending auf bitfinex sehe ich nirgendwo wieviele coins ich zeitgleich verliehen hatte. Man hat zb. 1 BTC und verleiht dauerhaft 0.1 BTC davon. Wenn man das so strikt macht, kann man das aus dem Gedächtnis halbwegs nachvollziehen. irgendwo dokumentiert, dass man 0.1 BTC verliehen hat, ist es aber nicht. Wenn man nun schwankdene Beträge, evlt noch durch nen coinlend oderso Bot macht, dann gibts da keinerlei Überblick darüber, wieviele der Coins nun eigentlich in der 10 Jahres Frist stecken sollen.)

Bearbeitet von Serpens66
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vor 15 Stunden schrieb Serpens66:

bleibt also nur noch die Frage, wie das "nachträglich" gesehen wird. Ob es also reicht ab 2022, bzw ab Gültigkeit des offiziellen Schreibens mit Staking/Lending aufzuhören, oder ob jetzt nachträglich viele User Steuern nachzahlen dürfen, von vermeintlich steuerfrei Gewinnen...

Es ist, soweit ich das verstehe, eine "Handlungsanweisung/-empfehlung" für die Finanzämter und kein Gesetz. Der Rechtsweg daher ein mögliches risikobehaftetes Mittel. Die Finanzämter werden auch, sobald das Schreiben final ist, entsprechend beurteilen bzw. handeln. Für bereits beschiedene Steuererklärungen dürften die Regelungen hinfällig sein und ich würde auch nicht von "nachzahlen" ausgehen, außer der Steuerbescheid erging unter entsprechenden Vorbehalt. Für noch nicht beschiedene, aber in der Vergangenheit liegende, Steuererjahre bin ich mir unsicher - tendenziell dürfte die Entscheidung aber gemäß Schreiben ausgehen. Dass BMF und Steuerrechtsanwälte, die am Rechtsstreit verdienen, unterschiedliche Ansichten haben liegt in der Natur der Sache und sollte man beachten.

 

vor 15 Stunden schrieb Serpens66:

Zb. beim Lending auf bitfinex sehe ich nirgendwo wieviele coins ich zeitgleich verliehen hatte.

Bei Bitfinex ist über den Ledger nachvollziehbar, wieviele Coins du auf dem Funding-Wallet hattest, darüber ließe es sich mit Einschränkungen steuern. Ggf. muss man die Rohdaten händisch oder über eines der Tracking-Portale auswerten, nicht schön aber machbar.

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vor 11 Stunden schrieb ap7fxm:

Es ist, soweit ich das verstehe, eine "Handlungsanweisung/-empfehlung" für die Finanzämter und kein Gesetz. Der Rechtsweg daher ein mögliches risikobehaftetes Mittel. Die Finanzämter werden auch, sobald das Schreiben final ist, entsprechend beurteilen bzw. handeln. Für bereits beschiedene Steuererklärungen dürften die Regelungen hinfällig sein und ich würde auch nicht von "nachzahlen" ausgehen, außer der Steuerbescheid erging unter entsprechenden Vorbehalt. Für noch nicht beschiedene, aber in der Vergangenheit liegende, Steuererjahre bin ich mir unsicher - tendenziell dürfte die Entscheidung aber gemäß Schreiben ausgehen. Dass BMF und Steuerrechtsanwälte, die am Rechtsstreit verdienen, unterschiedliche Ansichten haben liegt in der Natur der Sache und sollte man beachten.

 

Bei Bitfinex ist über den Ledger nachvollziehbar, wieviele Coins du auf dem Funding-Wallet hattest, darüber ließe es sich mit Einschränkungen steuern. Ggf. muss man die Rohdaten händisch oder über eines der Tracking-Portale auswerten, nicht schön aber machbar.

Danke für deine Auslegung.

ja Rechtsweg undso... das ist alles grober bulllsh*t (nur wenn jeder, bzw. eine MAssenklage gegen exakt das BMF Schreiben möglich wäre, würde das was bringen. Denn aktuell muss jeder separat für jedes Steuerjahr klagen und kann auch nur klagen, was ihn in diesem Steuerjahr betrifft. Das ist Humbug.)

Zur bitfinex Funding Wallet:
Hilft leider nicht wirklich, denn da liegt bei mir fast immer alles drin und der coinlend Bot arbeitet. Aber wenn meine vorgegebenen Zinswerte nicht erreicht werden, wird auch nichts verliehen (oder eben nicht alles, sondern nur ein Teil) und daher auch keine Verlängerung der Haltefrist.

Bearbeitet von Serpens66
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so...
aufgrund dieser Meldung hab ich grad ein paar hundert Euro binance geschenkt, indem ich ein Locked Staking von ADA abgebrochen habe (war mein erstes mal und wenn man es vorzeitig abbricht, verliert man alle bis dahin gesammelten Zinsen), nur damit die ADA, die ich schon länger als 1 Jahr halte, keine Verlängerung auf 10 Jahre bekommen. Klasse Regelung den Leuten die Möglichkeit zu nehmen, passives Einkommen zu generieren.

Aber wie bei so vielen der völlig bekloppten Regelungen, muss man schauen, wie man das System gegen sich selbst ausspielt. Denn dies bedeutet ja auch:
Habe ich Coins die ich länger als 1 Jahr gehalten habe und die aktuell im Minus sind, kann ich die Verluste daraus eigentlich nicht mehr steuerlich geltend machen. Packe ich sie nun aber für 2 Tage ins Lending bei Bitfinex und bekomme einen winzigen Zins auch wenn er weniger als 1 cent ist, dann verlängert sich die Haltefrist und ich kann Verluste aus einem Verkauf wieder geltend machen.

edit:
ich könnte die ADA jetzt natürlich steuerfrei verkaufen und direkt wieder neu kaufen, dann ins Staking packen und nach dem Staking wieder alles verkaufen und damit dann "nur" den Kursgewinn während des Stakings versteuern müssen. Aber dass man hier und an anderer Stelle gezwungen wird völlig sinnfreie Trades zu machen, bei denen man Gebühren verliert, zeigt wie super verbraucherfreundlich diese Regelungen sind und am Ende wird einem dann noch Gestaltungsmissbrauch vorgeworfen...

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vor 19 Minuten schrieb Serpens66:

so...
aufgrund dieser Meldung hab ich grad ein paar hundert Euro binance geschenkt, indem ich ein Locked Staking von ADA abgebrochen habe (war mein erstes mal und wenn man es vorzeitig abbricht, verliert man alle bis dahin gesammelten Zinsen), nur damit die ADA, die ich schon länger als 1 Jahr halte, keine Verlängerung auf 10 Jahre bekommen. Klasse Regelung den Leuten die Möglichkeit zu nehmen, passives Einkommen zu generieren.

Aber wie bei so vielen der völlig bekloppten Regelungen, muss man schauen, wie man das System gegen sich selbst ausspielt. Denn dies bedeutet ja auch:
Habe ich Coins die ich länger als 1 Jahr gehalten habe und die aktuell im Minus sind, kann ich die Verluste daraus eigentlich nicht mehr steuerlich geltend machen. Packe ich sie nun aber für 2 Tage ins Lending bei Bitfinex und bekomme einen winzigen Zins auch wenn er weniger als 1 cent ist, dann verlängert sich die Haltefrist und ich kann Verluste aus einem Verkauf wieder geltend machen.

edit:
ich könnte die ADA jetzt natürlich steuerfrei verkaufen und direkt wieder neu kaufen, dann ins Staking packen und nach dem Staking wieder alles verkaufen und damit dann "nur" den Kursgewinn während des Stakings versteuern müssen. Aber dass man hier und an anderer Stelle gezwungen wird völlig sinnfreie Trades zu machen, bei denen man Gebühren verliert, zeigt wie super verbraucherfreundlich diese Regelungen sind und am Ende wird einem dann noch Gestaltungsmissbrauch vorgeworfen...

Man kann einfach nur hoffen, dass es zu massiv vielen klagen kommen wird, nicht nur wegen Staking, sondern einfach wegen allen Ungenauigkeiten. Im Grunde wäre es schön, wenn es eine Art solidarisches Klagen gäbe und die FAs mit Klagen überschüttet werden. Schon allein, weil es vier Jahre seit Erörterungsbeginn gedauert hat, um überhaupt irgendein Schreiben rauszubringen und jeder der sich, nennen wir es mal so, mit diesem innovativen Bereich beschäftigt hat steuerrechtlich im Dunklen getappt ist. Auch jeder der einen offenen Steuerbescheid hat und Position xy vertreten hat, die jetzt negativ ausgelegt wird, kriegt als Belohnung die Steuer + Zinsen aufgedrückt (ich schätze viele Erklärungen wurden einfach nicht geprüft, sondern einfach mal unter Vorbehalt durchgewunken)

Auch der zweite Punkt mit Missbrauchsunterstellung wird spaßig, weil sie dann mglw. einfach behaupten: der hat ja nur ein cent damit gemacht. Aber das kann keine Argumentation sein, ein Cent ist ja anscheinend auch genug bei Kursgewinnen. Naja, es wird bestimmt noch nen Haufen Purzelbäume der FAs geben. Einfach die feinen Unterschiede zwischen all den Angeboten, Coins und Verdienstmöglichkeiten. Und nicht zu vergessen die Gewinnberechnung an sich (mit bspw. 100 Wallets). Welcher Beamte soll auch nur im Ansatz dazu in der Lage sein einen Steuerreport und evtl. Feinheiten auf Korrekheit zu prüfen mit 100/1000/10000000 Trades und xyz Sachverhalte (vllcht. grobe Plausibilitätsprüfung, aber viel mehr auch nicht). Viele die sich mit so ner Erklärung beschäftigen brauchen Wochen, um die fertigzustellen. Ein Beamter soll 30 Erklärungen pro Tag abarbeiten.

Und es ist ja auch nicht gerade so als wären FAs voll in Übung Trades und so Zeug zu berechnen. Bei der Abgeltungssteuer gibts Auskünfte von der Bank und fertig. Ich denke mal es wurde noch so gut wie keine Berechnung davon überprüft. Jetzt sollen sie Berechnungen, die sich um Potenzen (Wechselkurse, unterschiedliche Depots, unterschiedliche Haltefristen) komplexer gestalten, prüfen. Natürlich ist man verpflichtet als Steuerpflichtiger das alles gewissenhaft und richtig zu machen. Bin trotzdem gespannt wie die Verwaltung damit umgeht...

Hmm.. vllcht. wäre es mal ein Spaß angeforderte Tradingunterlagen in Papierform hinzusenden. So ein paar Seiten mit 8 Nachkommastellen. Ob das dann zur Prüfung Zahl für Zahl eingetippt werden muss?

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Guten Morgen,

sagen wir mal ich habe meinen Coin gestaked und bin somit evtl. in der 10-Jahre-Haltefrist. Wenn ich den Coin nun zu 100% verkaufe und mir neuzulege bin ich doch sicher wieder in der 1-Jahres-Haltefrist oder wie seht ihr das?

 

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vor 11 Minuten schrieb Bashn:

Guten Morgen,

sagen wir mal ich habe meinen Coin gestaked und bin somit evtl. in der 10-Jahre-Haltefrist. Wenn ich den Coin nun zu 100% verkaufe und mir neuzulege bin ich doch sicher wieder in der 1-Jahres-Haltefrist oder wie seht ihr das?

 

Mit dem "Neuzulegen" solltest du mind. 1 Tag warten (wegen Gestaltungsmissbrauch), danach beginnt die 1j Haltefrist erneut wenn du kein staking mehr machst.

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On 8/22/2021 at 7:38 PM, Serpens66 said:

Denn dies bedeutet ja auch:
Habe ich Coins die ich länger als 1 Jahr gehalten habe und die aktuell im Minus sind, kann ich die Verluste daraus eigentlich nicht mehr steuerlich geltend machen. Packe ich sie nun aber für 2 Tage ins Lending bei Bitfinex und bekomme einen winzigen Zins auch wenn er weniger als 1 cent ist, dann verlängert sich die Haltefrist und ich kann Verluste aus einem Verkauf wieder geltend machen.
 

Das ist aber eine falsche Annahme.

Wenn die Haltefrist einmal abgelaufen ist dann kann sie nicht wieder aufleben.

 

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vor 2 Stunden schrieb Micha80:

Das ist aber eine falsche Annahme.

Wenn die Haltefrist einmal abgelaufen ist dann kann sie nicht wieder aufleben.

 

basierend auf der Aussage des BMF eben schon, siehe Zitat des Zitat von btc-echo.de.
Wirklich sicher ists erst wenn das Schreiben offiziell wird, aber ich gehe stark davon aus, dass da tatsächlich sowas drinstehen wird.

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Falls ihr euch bereits über 10 Jahre beim Staking ärgert. Wie wäre die generelle Abschaffung der Haltefrist (auch für Cryptohodler) und ihr bezahlt IMMER Einkommenssteuer?:

https://www.welt.de/wirtschaft/article233332897/Wahlprogramm-der-Gruenen-Neuer-Angriff-auf-das-Eigentum.html

Also überlegt euch gut, wen ihr wählt.

Bearbeitet von Morama
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Na Klasse. Dann hab ich ja mal richtig ins Klo gegriffen...

Ich halte seit 2017 ADA, die sind also längst steuerfrei. Im Januar 2021 nutzte ich alle verfügbaren ADA, um Staking zu testen. Im Februar 2021 verkaufte ich einen Teil der ADA mit 5000€ Gewinn (unter der Annahme der Steuerfreiheit). Im März habe ich die gesamten Staking Rewards von ca. 50€ abgerufen. Dann habe ich alle ADA geunstaked, weil ich inzwischen von der Gefahr der 10 Jahresfrist gelesen hatte. D.h. ich muss jetzt ca. 2500€ Steuern zahlen, weil ich 50€ Staking Rewards erhalten habe?

Verkehrte Welt...hätte ich das nur im Januar schon gewusst. :(

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vor 21 Minuten schrieb Paramahamsah:

Na Klasse. Dann hab ich ja mal richtig ins Klo gegriffen...

Ich halte seit 2017 ADA, die sind also längst steuerfrei. Im Januar 2021 nutzte ich alle verfügbaren ADA, um Staking zu testen. Im Februar 2021 verkaufte ich einen Teil der ADA mit 5000€ Gewinn (unter der Annahme der Steuerfreiheit). Im März habe ich die gesamten Staking Rewards von ca. 50€ abgerufen. Dann habe ich alle ADA geunstaked, weil ich inzwischen von der Gefahr der 10 Jahresfrist gelesen hatte. D.h. ich muss jetzt ca. 2500€ Steuern zahlen, weil ich 50€ Staking Rewards erhalten habe?

Verkehrte Welt...hätte ich das nur im Januar schon gewusst. :(

 

Wenn du der vermutlichen Meinung des FAs folgst, wirst du den Gewinn versteuern müssen. Auf der anderen Seite kannst du auch deine Meinung (von einem Anwalt darlegen lassen) darlegen, den Gewinn melden, und falls das FA deiner Meinung nicht folgt Einspruch und ggf. Klage einlegen.

Einer Sache sollte man sich m.E. bewusst sein. Wenn man der Einschätzung des FAs folgt und der Fall erstmal zu ist, bringt auch ein Urteil irgendwann in der Zukunft nichts mehr für bereits verkaufte Coins. Man kann sich dann nicht darauf berufen, dass das Verhalten des FAs rechtswidrig war, da der Bescheid bereits rechtskräftig ist.

Bearbeitet von herrykerry
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vor 4 Stunden schrieb herrykerry:

Wenn man der Einschätzung des FAs folgt und der Fall erstmal zu ist, bringt auch ein Urteil irgendwann in der Zukunft nichts mehr

Weißt du da irgendwas, wie man einen Steuerfall offen halten kann? Ich hatte fürs steuerjahr 2017 mit Bezug auf meine Darlegungen hier, dass zuviel ungeklärt ist:
https://coinforum.de/topic/24733-ungleiche-besteuerung-bei-denselben-trades-warum-die-kryptobesteuerung-zurzeit-nicht-fair-ist/
versucht das ganze offen zu halten, für eventuell zukünftige Urteile. Einspruch und Aussetzung des Vollzugs wurden abgelehnt und auf Nachfrage wie ich das nun irgendwie offen halten kann, wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass das nicht geht, da es aktuell kein Verfahren oderso gäbe, auf das ich mich berufen könnte (muss wohl ein spezielles Verfahren sei an einer hohen Stelle, denn zb. diese Verfahren zur Frage ob Kryptobesteuerung verfassungswidrig ist, konnte nicht verwendet werden). Die einzige Möglichkeit die mir genannt wurde, wäre selber zu klagen gewesen. Dabei wollte ich nicht unbedingt selbst klagen, ich wollte nur "falls sich in Zukunft das klärt, dass mein Bescheid korrigiert wird". Ich will schließlich nicht 50% des "Streitwerts" an Gerichtskosten zahlen, falls zukünftige Entscheidungen dem BMF recht geben.
(Mittlerweile verfolge ich eine andere Strategie, nämlich die Steuerfälle möglichst schnell komplett abzuschließen, da ich sehe dass die zukünftige Entwicklung eher noch schlechter wird)

 

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vor 3 Stunden schrieb Serpens66:

Weißt du da irgendwas, wie man einen Steuerfall offen halten kann? Ich hatte fürs steuerjahr 2017 mit Bezug auf meine Darlegungen hier, dass zuviel ungeklärt ist:
https://coinforum.de/topic/24733-ungleiche-besteuerung-bei-denselben-trades-warum-die-kryptobesteuerung-zurzeit-nicht-fair-ist/
versucht das ganze offen zu halten, für eventuell zukünftige Urteile. Einspruch und Aussetzung des Vollzugs wurden abgelehnt und auf Nachfrage wie ich das nun irgendwie offen halten kann, wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass das nicht geht, da es aktuell kein Verfahren oderso gäbe, auf das ich mich berufen könnte (muss wohl ein spezielles Verfahren sei an einer hohen Stelle, denn zb. diese Verfahren zur Frage ob Kryptobesteuerung verfassungswidrig ist, konnte nicht verwendet werden). Die einzige Möglichkeit die mir genannt wurde, wäre selber zu klagen gewesen. Dabei wollte ich nicht unbedingt selbst klagen, ich wollte nur "falls sich in Zukunft das klärt, dass mein Bescheid korrigiert wird". Ich will schließlich nicht 50% des "Streitwerts" an Gerichtskosten zahlen, falls zukünftige Entscheidungen dem BMF recht geben.
(Mittlerweile verfolge ich eine andere Strategie, nämlich die Steuerfälle möglichst schnell komplett abzuschließen, da ich sehe dass die zukünftige Entwicklung eher noch schlechter wird)

 

Nein, kenne keine andere Möglichkeit als selbst zu klagen. Hat sicherlich auch Strategie von den Fas Fälle abzuschließen, wenns ihnen gut reinpasst. Wenns vorm Bfh oder Bverfg verhandelt wird siehts anders aus soweit ich weiß. Darum ja meine Hoffnung (was wohl eh nicht so kommt), dass sich die Kryptogemeinde irgendwie am Ende des Tages zusammenschließt und die FAs in Einsprüchen und Klagen ertrinken. So sitzen sie immer am längeren Hebel, wenn sie keine Lust haben etwas zu folgen.

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Am 25.8.2021 um 15:34 schrieb herrykerry:

Wenn du der vermutlichen Meinung des FAs folgst, wirst du den Gewinn versteuern müssen. Auf der anderen Seite kannst du auch deine Meinung (von einem Anwalt darlegen lassen) darlegen, den Gewinn melden, und falls das FA deiner Meinung nicht folgt Einspruch und ggf. Klage einlegen.

Einer Sache sollte man sich m.E. bewusst sein. Wenn man der Einschätzung des FAs folgt und der Fall erstmal zu ist, bringt auch ein Urteil irgendwann in der Zukunft nichts mehr für bereits verkaufte Coins. Man kann sich dann nicht darauf berufen, dass das Verhalten des FAs rechtswidrig war, da der Bescheid bereits rechtskräftig ist.

Danke für die Einschätzung. Ich fürchte die Höhe des Steueraufwands befindet sich noch in einer Größenordnung, bei der sich die Anwaltskosten bei den unklaren Erfolgsaussichten nicht lohnen werden. Ich werde da wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen. Vielleicht probiere ich es mit einem Einspruch ohne Anwalt. Dann ist zumindest nur meine Zeit futsch und nicht noch mehr Kohle den Bach runter...

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vor 6 Stunden schrieb Paramahamsah:

Vielleicht probiere ich es mit einem Einspruch ohne Anwalt. Dann ist zumindest nur meine Zeit futsch und nicht noch mehr Kohle den Bach runter...

Denk dran, dass du auch bei einem Einspruch die Steuern sofort zahlen musst. Nur bei Aussetzung des Vollzuges kannst du später zahlen, wenn die Sache geklärt wurde. Das hatte mir Winheller leider nicht mitgeteilt, wodurch sich einige Säumniszuschläge angehäuft haben... (abgesehen davon wird ohnehin weder Einspruch noch Adv gewährt, aber versuchen kann mans, wobei man mit der Begründung aufpassen muss "verfassungswidrig" macht einige Beamte mächtig wütend und dir zum Feind.

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