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Prognose


fjvbit

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vor 2 Stunden schrieb kyrneh:
vor 3 Stunden schrieb Jawline:

will auch nicht beleidigend sein

..machs aber trotzdem? 😵‍💫

Seit vorgestern genießt dieser Stänkerer (laut seiner eigenen Aussage), bei mir als erster User das Privileg geblockt zu sein.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb elektrosmart:

Fratzscher unterstellt dem geneigten Leser das Wissen um Lohn-  und Rentensteigerungen pro Jahr im gleichen Rahmen. Insofern würden natürlich die nominalen Preisschilder von Jahr zu Jahr länger, allerdings leidet die Kaufkraft kaum. 

Da ja hier alle massenhaft Gold, Bitcoin, Immobilien und ähnliche limitierte Güter besitzen, verstehe ich ehrlich gesagt den ganzen beef garnicht ;)

Fratscher schreibt es ja selbst auch unten in seinem tweet. Kaufkraft ist für viele gesunken.

 

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vor 2 Stunden schrieb elektrosmart:

Fratzscher unterstellt dem geneigten Leser das Wissen um Lohn-  und Rentensteigerungen pro Jahr im gleichen Rahmen. Insofern würden natürlich die nominalen Preisschilder von Jahr zu Jahr länger, allerdings leidet die Kaufkraft kaum. 

Fratzscher schwafelt von Preisen... und nicht von Kaufkraft.

Und damit wiederholt absoluten Bullshit, denn auch bei 0,1% Inflation steigen diese (Zumindest das Niveau selbiger).

 

Zu deiner Behauptung:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/384228/umfrage/entwicklung-der-realloehne-nominalloehne-und-verbraucherpreise-in-deutschland/

 

  

vor 4 Stunden schrieb Jawline:

Tut mir echt leid und will auch nicht beleidigend sein aber interessiert es Dich nicht warum Ich Dir bei solchen Aussagen ein sehr einfaches Gemüt unterstelle? Denkst Du nicht das interessant zu erforschen wäre? Oder bin Ich einfach nur Ungut und Dumm?

Bin gespannt wie dein komplexes Gemüt den Sachverhalt revidiert.

Davon abhängig würde sich dann die letzte Frage ggf. erübrigen.

 

 

 

Bearbeitet von mike_grh
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vor einer Stunde schrieb WeilIchEsBin:

Und immer schön an das Finanzamt denken

Ganz wichtiger Punkt für die neuen hier. 👍

Folgendes gilt nur für Deutschland: ich z.B. halte alles mindestens 1 Jahr und 1 Tag. Wenn ihr es auch so macht, braucht ihr gar nicht ans Finanzamt denken. Einfach alle Käufe und Verkäufe dokumentieren, falls Fragen auftauchen.

Das kann übrigens noch den Nebeneffekt haben, dass man manchen Hype-Coin oder Token nicht zu früh verkauft. Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Habe alles schon erlebt. Unterm Strich sieht es aber so aus, dass ich mich nicht an der Inflation-Diskussion beteiligen muss. ;) Oder doch: in meinem Portfolio herrscht eine hohe Inflation, das wird immer teurer. 🧐

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vor 51 Minuten schrieb Exodus:

Ganz wichtiger Punkt für die neuen hier. 👍

Folgendes gilt nur für Deutschland: ich z.B. halte alles mindestens 1 Jahr und 1 Tag. Wenn ihr es auch so macht, braucht ihr gar nicht ans Finanzamt denken. Einfach alle Käufe und Verkäufe dokumentieren, falls Fragen auftauchen.

Das kann übrigens noch den Nebeneffekt haben, dass man manchen Hype-Coin oder Token nicht zu früh verkauft. Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Habe alles schon erlebt. Unterm Strich sieht es aber so aus, dass ich mich nicht an der Inflation-Diskussion beteiligen muss. ;) Oder doch: in meinem Portfolio herrscht eine hohe Inflation, das wird immer teurer. 🧐

Ich hoffe Du denkst auch an Deine Airdrops und die Versteuerung zum Tageswert an dem Du Sie erhalten hast.

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vor 3 Minuten schrieb WeilIchEsBin:

Ich hoffe Du denkst auch an Deine Airdrops und die Versteuerung zum Tageswert an dem Du Sie erhalten hast.

Lieber WeilIchEsBin,

wir sind hier in einem öffentlichen Forum, das ist kein Privatchat. 

Daher ist das "warum" hier wichtiger als das "ist so". Es wäre schön wenn jeder wenigstens einen Teil seiner Aussagen begründen könnte, auch du. ;) 

Ich übernehme das noch einmal gerne für dich: 

...Airdrops sind eine beliebte Methode, um Kryptowährungen zu erhalten. Dabei werden Tokens oder Kryptowährungen an eine große Anzahl von Wallets verteilt, meist als Marketingstrategie oder zur Belohnung der Gemeinschaft. Wenn eine Gegenleistung vorliegt, müssen Token mit ihrem Wert beim Erhalt versteuert werden. Werden sie verkauft, liegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG vor.

📌
Der Erhalt eines Airdrops wird als Anschaffungsvorgang betrachtet, und die Haltefrist von einem Jahr greift. Die eigentliche Steuerpflicht tritt daher erst beim Verkauf der Token innerhalb dieser Frist ein.
 
 
 
;) 
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vor 4 Minuten schrieb Exodus:

Wenn eine Gegenleistung vorliegt, müssen Token mit ihrem Wert beim Erhalt versteuert werden.

Das ist der wichtige Satz, der beschreibt, dass der Erhalt von Airdrops in manchen Fällen tatsächlich ein steuerpflichtiger Vorgang sein kann. Es liegt eben daran, was man "getan hat", um diesen Airdrop zu bekommen.

Wertneutraler Denkanstoß: "Ich kaufe ein Web3 Smartphone, weil ich darauf abziele mit Airdrops versorgt zu werden", könnte zumindest Streitpotential vor Gerichten hervorbringen. Hier habe ich aktiv etwas getan, um von den Airdrops zu profitieren. Ob dieses "tun" bereits ausreicht, sei dahin gestellt.

vor 4 Minuten schrieb Exodus:

wir sind hier in einem öffentlichen Forum, das ist kein Privatchat.

Der Prognose-Chat ähm.. -Thread war doch schon immer mehr Chat als Forum :D

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vor 42 Minuten schrieb Exodus:

Wenn eine Gegenleistung vorliegt, müssen Token mit ihrem Wert beim Erhalt versteuert werden.

Das ist ja interessant. Ich würde dann die Gegenleistung so hoch ansetzen, dass ich durch den Erwerb des Airdrops einen Verlust erwirtschaftet habe. Wie soll ich diesen Verlust versteuern?

Bearbeitet von Sophopt
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vor 5 Minuten schrieb Deliciiouz:

...Wertneutraler Denkanstoß: "Ich kaufe ein Web3 Smartphone, weil ich darauf abziele mit Airdrops versorgt zu werden", könnte zumindest Streitpotential vor Gerichten hervorbringen. Hier habe ich aktiv etwas getan, um von den Airdrops zu profitieren. Ob dieses "tun" bereits ausreicht, sei dahin gestellt....

 

Guter Hinweis, aber reicht das Wissen um evtl. mögliche Airdrops aus? Muss nicht vielmehr von Anfang an ganz genau feststehen, was ich bekomme?

 

Da WeilIchEsBin das Thema Steuern hier angerissen hat ohne irgendeinen Mehrwert zu geben, übernehme ich das gerne. Und da es für viele wichtig ist, aber hier mehr Aufmerksamkeit herrscht als in den Steuer-Threads, möge man mir dieses "Offtopic" verzeihen. ;) 

 

Airdrops und Steuern bei "Gegenleistungen"? Zitat:

"...Kommt der Zufall zum Zug, dann überlagert dieses Element den Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung. Ein Beispiel: Du machst bei einer Airdrop-Verlosung mit und kannst Rewards in der Höhe von 5€ bis 200€ gewinnen. Diese Art von Airdrops sind bei Zufluss nicht steuerbar und werden mit 0€ Anschaffungskosten eingetragen. Bei einer Veräußerung innerhalb der einjährigen Haltefrist müssen sie aber sehr wohl versteuert werden...."

 

Bei den BEST Rewards von Bitpanda verhält es sich übrigens so, Zitat:

"...Die bloße Verwendung einer Plattform ist kein ‘aktives Tun’ im Sinne eines Gegenleistungscharakters. Vielmehr handelt es sich schlicht um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Daher ist die Zuteilung der Bitpanda BEST Rewards nicht steuerpflichtig, weil keine Gegenleistung erfolgt...."

 

Und bei Bountie-Programmen ist es folgendermaßen, Zitat:

"...Anders als bei klassischen Airdrops spielt hier das Zufallselement keine Rolle. Nutzer*innen wissen also ganz genau, was sie für das Erfüllen einer Leistung erhalten. So werden Bounties versteuert: Bounties sind beim Zufluss zum progressiven Einkommensteuersatz steuerbar. Ein etwaiger Zugewinn ist bei einem Verkauf innerhalb von 365 Tagen ebenso steuerbar. Nach dem Abwarten der einjährigen Haltefrist ist die Veräußerung selbstverständlich steuerfrei...."

 

Übrigens, NFT werden wie Cryptos behandelt, Zitat:

"...Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei einem NFT-Kauf oder -Verkauf um einen Token-Tausch. Das heißt, der Gewinn ist in Deutschland zum progressiven Einkommensteuersatz zu besteuern und nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei. .."

 

Und bei Hardforks? Zitat: 

"... Für das neu entstandene Asset gilt: Das Anschaffungsdatum des Ursprungsassets wird auf die neuen Coins übertragen. Die Anschaffungskosten werden entsprechend des Verhältnisses der Marktwerte aufgeteilt.  In den meisten Fällen haben die neu enstandenen Assets im Zeitpunkt des Hardforks noch keinen Marktwert, weswegen die Anschaffungskosten bei 0€ liegen. Die Anschaffungskosten verbleiben bei den Einheiten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung..."

 

Was ist mit Lending, Staking, Mining, Forging und Masternodes? Zitat:

"... "Die Anschaffungskosten entsprechen dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token (Ableitung aus § 6 Absatz 6 Satz 1 EStG). Wenn ein Börsenkurs vorhanden ist, ist dieser als Marktkurs zu Grunde zu legen. Bei fehlenden Börsenkursen kann ein Kurs von einer Handelsplattform (z. B. Kraken, Coinbase und Bitpanda) oder einer webbasierten Liste (z. B. https://coinmarketcap.com/de) angesetzt werden.” Kommt es zu einer späteren Veräußerung der Rewards, so ist diese im Rahmen der einjährigen Haltefrist steuerbar...."

 

Steuer bei Staking, Zitat:

"...Einnahmen aus Staking unterliegen als Teil der privaten Vermögensverwaltung der Besteuerung nach § 22 Nummer 3 EStG. Das bedeutet, dass Staking Rewards als sonstige Leistungen in der Steuererklärung anzugeben sind. Sonstige Leistungen, die in Summe maximal 256€ pro Jahr betragen, sind steuerfrei....   ...Wer Forging betreibt, handelt ähnlich wie beim Mining mitunter gewerblich."

usw....

 

Keine Steuerberatung, alle Zitate stammen aus folgender Quelle: https://www.blockpit.io/de-de/steuer-guides/krypto-steuer-deutschland#:~:text=Vielmehr handelt es sich schlicht,0€%2C keine Versteuerung.”

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vor einer Stunde schrieb Exodus:

Airdrops und Steuern bei "Gegenleistungen"? Zitat:

"...Kommt der Zufall zum Zug, dann überlagert dieses Element den Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung. Ein Beispiel: Du machst bei einer Airdrop-Verlosung mit und kannst Rewards in der Höhe von 5€ bis 200€ gewinnen. Diese Art von Airdrops sind bei Zufluss nicht steuerbar und werden mit 0€ Anschaffungskosten eingetragen. Bei einer Veräußerung innerhalb der einjährigen Haltefrist müssen sie aber sehr wohl versteuert werden...."

Das widerspricht sich doch. Ein Beispiel, wo sie doch steuerfrei sind. Und wenn ich beim Erwerb Verluste mache, soll ich sie zu 100% versteuern um den Verlust durch die Steuern noch zu erhöhen? Ich fürchte, der Gesetzgeber hat hier ziemlichen Unsinn verzapft.

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vor 12 Minuten schrieb Sophopt:

Das widerspricht sich doch. Ein Beispiel, wo sie doch steuerfrei sind. Und wenn ich beim Erwerb Verluste mache, soll ich sie zu 100% versteuern um den Verlust durch die Steuern noch zu erhöhen? Ich fürchte, der Gesetzgeber hat hier ziemlichen Unsinn verzapft.

Ich fürchte, im Forum wird nicht immer alles so korrekt dargestellt. Da kann der Gesetzgeber nicht unbedingt etwas dafür. Das deutsche Steuerrecht ist natürlich auch absurd kompliziert und scheisse. 

Bearbeitet von SkaliertDoch
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vor 4 Stunden schrieb Exodus:

Ganz wichtiger Punkt für die neuen hier. 👍

Folgendes gilt nur für Deutschland: ich z.B. halte alles mindestens 1 Jahr und 1 Tag. Wenn ihr es auch so macht, braucht ihr gar nicht ans Finanzamt denken. Einfach alle Käufe und Verkäufe dokumentieren, falls Fragen auftauchen.

Das kann übrigens noch den Nebeneffekt haben, dass man manchen Hype-Coin oder Token nicht zu früh verkauft. Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Habe alles schon erlebt. Unterm Strich sieht es aber so aus, dass ich mich nicht an der Inflation-Diskussion beteiligen muss. ;) Oder doch: in meinem Portfolio herrscht eine hohe Inflation, das wird immer teurer. 🧐

Dann kann ich also meine Bitcoins von 2011 steuerfrei verkaufen? 😜

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vor einer Stunde schrieb Sophopt:

Das widerspricht sich doch. Ein Beispiel, wo sie doch steuerfrei sind. Und wenn ich beim Erwerb Verluste mache, soll ich sie zu 100% versteuern um den Verlust durch die Steuern noch zu erhöhen? Ich fürchte, der Gesetzgeber hat hier ziemlichen Unsinn verzapft.

Ich bin kein Steuerberater, ich verstehe es so, das der Airdrop für sich versteuert werden muss wenn es eine Gegenleistung gab um diesen zu erhalten. Egal was mit der Gegenleistung passiert ist.

Ich bin bei deinem Post von "... Ich würde dann die Gegenleistung so hoch ansetzen..." davon ausgegangen, dass es kein nachweisbarer Betrag ist. Wenn doch, z.B. ein Coin-Kauf und dieser Coin ist dann gefallen, solltest du den Verlust ebenfalls steuerlich anrechnen können. Jedenfalls innerhalb der Jahresfrist. 

Aber alles ohne Gewähr. 

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vor 10 Minuten schrieb Exodus:

gal was mit der Gegenleistung passiert ist.

Es scheint eine Art von Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer zu sein. Vom Mehrwert und auch vom Einkommen muss ein Teil an den Staat abgeführt werden. Eine der beiden Steuern könnte jedoch entfallen, da dies eine Doppelbesteuerung darstellt. - Aber ich drifte ab :)

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vor 2 Minuten schrieb Sophopt:

...Eine der beiden Steuern könnte jedoch entfallen, da dies eine Doppelbesteuerung darstellt....

Du meinst, wenn ich mit meinem versteuerten Einkommen Benzin kaufe und darauf Mehrwertsteuer zahle obwohl bereits Energiesteuer und CO2 Steuer enthalten sind - kann ich dann von dieser Vierfachbesteuerung etwas streichen? 🤓 

Es ist schon erstaunlich wie viele Steuern hier erhoben werden...

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vor 42 Minuten schrieb Coinsearch:

Wie ist das, wenn sich Projekte zu einem zusammenschließen? Beispiel AGIX, FET und OCEAN? Ich hab alle drei und bekomme dann ja stattdessen einen neuen. Fängt die Haltefrist dann von vorne an?

In meinen Augen ja. 

Die Argumentation könnte sein: Du "veräußerst" alle drei Coins (ob steuerfrei oder nicht, hängt von der Anzahl der Monate ab) und bekommst dann dafür am xx.xx.2024 einen neuen Coin. Und ab diesem Tag xx.xx. fängt die neue Haltefrist an.

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vor 6 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

In meinen Augen ja. 

Die Argumentation könnte sein: Du "veräußerst" alle drei Coins (ob steuerfrei oder nicht, hängt von der Anzahl der Monate ab) und bekommst dann dafür am xx.xx.2024 einen neuen Coin. Und ab diesem Tag xx.xx. fängt die neue Haltefrist an.

Sind die Coins gut im Plus und noch jünger als 12 Monate, wäre man ja voll angearscht  😅

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vor 46 Minuten schrieb Coinsearch:

Wie ist das, wenn sich Projekte zu einem zusammenschließen? Beispiel AGIX, FET und OCEAN? Ich hab alle drei und bekomme dann ja stattdessen einen neuen. Fängt die Haltefrist dann von vorne an?

Eine gute Frage, viele suchen die Antwort. Ich sehe es so:

Da es sich um einen Swap in einen NEUEN Coin handelt, beginnt die Haltefrist ab dem Swap neu.

ich z.B. habe einen Haufen steuerfreier AGIX. Wenn ich die in ASI tausche, beginnt die Haltefrist erneut. 😬

Meine Lösung:

da der Swap auch viel später erfolgen kann, werde ich meine AGIX erst dann swappen, wenn ich sie verkaufen möchte. Und da der Wechselkurs von 1 AGIX zu 0,4 ASI fest ist, sollte sich auch der Preis entsprechend gebunden entwickeln. ;) 

 

 

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