Zum Inhalt springen

Prognose


fjvbit

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb Exodus:

Manchmal so:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Und da die Jugend von heute vor lauter Kommunikation und Medienberieselung keine Zeit mehr für solche Nebensächlichkeiten hat, wird auch niemand einen Aufstand machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb TomsArt:

bei der Tradevermittlung haben sie ja die Daten von den beiden beteiligten Parteien.

Anders sieht das sicher bei EIn/Auszahlungen von Coins aus... aber da sind sie (wie immer) schwammig und mit ihrer Informationspolitik hinten dran.

aber daher mal: ja, wie sieht das aus Herr @Christoph Bergmann?

Ist nicht so, dass ich da tiefer drin wäre oder wüsste, wie Bitcoin.de damit umgehen wird. Ich kann nur persönlich schätzen und raten.

Bitcoin.de hält sich selbstverständlich an die geltenden Bestimmungen. Man muss keinen vorauseilenden Gehorsam erwarten, aber Kooperationsbereitschaft mit Behörden und Sensibilität für Regulierung.

Da Bitcoin.de die Identität des Einzahlenden kennt, ist dies schon mal kein Problem. Unter Umständen wird es hier irgendwann notwendig, bei unbekannten Quellen und hohen Beträgen mehr Daten zu erheben oder zumindest sich bestätigen zu lassen, dass sie aus keinen illegalen Quellen kommen. Bei der Auszahlung weiß der Auszahlende ja, wohin die Coins gehen, daher existiert eine Spur. Im Sinne der Travel Rule wäre es denkbar, dass User Bitcoin.de irgendwann bestätigen müssen, dass Auszahlungen an eigene Adressen gehen.

Wie gesagt - ich weiß es nicht. Ich werde mir die Veordnung noch genauer durchlesen. Aber soweit ich es sehe, ist es eben das, was die travel Rule der FATF bestimmt udn was sukzessive alle Staaten einführen werden, die einen schneller, die anderen langsamer, die einen strenger, die anderen laxer. Für Deutschland könnte ich mir leider vorstellen, dass man es hier traditionellerweise sehr eilig und sehr streng handhabt, ohne darauf zu schauen, dass es von Seiten der Industrie und Aufsicht auch gut möglich ist.

Aber ich habe hier sehr viel Vertrauen in Bitcoin.de. Die schaffen es seit 2011, sich auf dem regulatorisch extrem schwierigen deutschen Markt zu behaupten und einen Kompromiss zu finden zwischen Interessen von Usern und Gesetzgebern.

 

  • Love it 1
  • Thanks 7
  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Exodus:

Ich habe auch nix zu verbergen. Die Live-Web-Cam im Wohnzimmer stört mich auch nicht wirklich. Kann jeder wissen was ich so mache... 

So lange die Fees für die Show der tanzenden Gästinnen im Wohnzimmer pünktlich mit Herkunftsnachweis auf meiner Wallet landen, ist das ok für mich.

 

Ernsthaft: Was will man von einer Gesellschaft erwarten, in der die Mehrheit sich auf Facebook & Co nackig macht?
Da ist es an sich schon überfällig, dass auch die Staaten neugierig werden.

Ich hab - eher aus Faulheit - fast alle handelbaren Coins aktuell auf diversen Exchanges liegen, einzig Miningerträge in ETH, XCH und XMR liegen noch auf Wallets, deren Existenz ich vergessen habe.

Ich finde auch, daß das Scholz-Krypto-Gesetz derbe am Ziel vorbei geschossen hat. Die legalen Leute haben höheren Aufwand und die bösen Leute juckt es nicht, weil es genug Wege gibt, Geld an der Hoheit vorbei zu transferieren. Zur Not wird das eben in Südamerika ausgecasht und dafür Waren wie z.b. Mahagoniholz oder Koffeeinersatzsstoffe nach Europa geliefert.

Unterm Strich schwächt die Verordnung nur unseren Wirtschaftsstandort und raubt den Ermittlungsbehörden wertvolle Optionen. 

Für uns Hodler hat es imho kaum Auswirkungen.

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Christoph Bergmann:

Im Sinne der Travel Rule wäre es denkbar, dass User Bitcoin.de irgendwann bestätigen müssen, dass Auszahlungen an eigene Adressen gehen.

naja, die Verordnung ist seit 1.10 in Kraft, Freigrenzen sind nicht definiert also alles schwammig.

ich könnte die Herkunft von Coins aus Mining / Faucets / Giveaways / Werbungsentlohnung von vor 10 Jahren von Entitäten, die es seit langem gar nicht mehr gibt auch nicht nachweisen (ausser den Adressen).

Die Folge wird sein, das die Leute (wie in China) ins DeFi / DEX abwandern, statt die regulierten Wege zu nutzen und zum Auszahlen dann irgendwann ins Ausland

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Exodus:

Ja, du bist ja auch Triple Q, da zittern die schon beim Namen. ;) 

Das stimmt.

vor 1 Stunde schrieb Exodus:

Verstanden. 

Merke: Gesetze werden nicht aus Spaß geschrieben. Es geht immer nur um das Wohl der Völker.

Ja, du bist ja auch Triple Q, da zittern die schon beim Namen. ;) 

Manchmal so:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/134938-jean-claude-juncker-wir-beschliessen-etwas-stellen-das-dann-in-den-rau/

Ich habe auch nix zu verbergen. Die Live-Web-Cam im Wohnzimmer stört mich auch nicht wirklich. Kann jeder wissen was ich so mache... 

 blabla ist dein Hobby wha? 😅

Bearbeitet von QQQ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb L4nc3r:

Einerseits sind "diese Zeiten vorbei", andererseits kannst du dir aber dennoch solche Zustände vorstellen unter gewissen Bedingungen. Was wenn es den 3. Weltkrieg garnicht  braucht um Grundrechte oä. auszuhebeln? Fehlt dir da angesichts der corona Krise immernoch die Fantasie? Gute Gründe braucht es, mehr nicht. 

 

Hier mal aus einem Artikel: 

GB: gewaltsame Öffnung von Schließfächern

Ein besonders spektakulärer Fall einer gewaltsamen Schließfachöffnung ereignete sich 2008 in Großbritannien. Die Behörden öffneten in einer Groß-Aktion 7000 Schließfächer gewaltsam mit dem Winkelschleifer. Begründung: Verdacht auf Geldwäsche und Schwarzgeld, welches in den Fächern gelagert sei.

Die zutage geförderten Vermögenswerte – unter anderem auch Gold – wurden in der englischen Presse wie ein Triumpf gefeiert. In den Zeitungen wurden die Schließfachbesitzer per se als kriminell eingestuft – wer was im "Fach" hat, hat auch was zu verbergen. Scotland Yard vermeldete einen "großartigen Erfolg im Krieg gegen die weltweit organisierte Kriminalität". Insgesamt waren 300 Polizisten im Einsatz um 7000 Schließfächer an drei unterschiedlichen Standorten gewaltsam aufzubrechen.

Auch in Großbritannien gab es zwar das zweifelhafte Angebot, dass sich die Schließfachbesitzer melden könnten, um den Nachweis über die Herkunft der Inhalte zu liefern. Doch davon machten nur rund 850 Personen Gebrauch.

Ende. 

Siehste das ist mit Krypto unmöglich ;)

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb Tikey:

Ist Mittwoch der neue So-Di ? 🤪

Wenn der Kurs noch ein bissel höher gegangen wäre, würde ich sagen, es gab ein Doppeltop. Dann würde der Kurs nun ein gutes Stück nach unten rutschen. Man wird sehen, wenn er nur Anlauf nimmt um die Hürde zu knacken, dann ist die Doppeltop Theorie wieder dahin. 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 58 Minuten schrieb Deliciiouz:

Herkunftsnachweis liegt theoretisch in Form einer Dokumentation meiner Steuererklärung bei. Weil das Finanzamt seit 2017 eine Auflistung aller Coins wollte (nicht nur der steuerrelevanten Trades) – ob das nun erforderlich war oder nicht, sie liegt denen vor. Hilft mir aber vermutlich nicht für den Vorgang auf Börsen?

doch, ich denke schon.

Wenn die Bank / Börse rumzickt und Meldung an FIU macht, kannste auf die Steuermeldungen und Abrechnung mit deinem FA hinweisen. Dann sollte das flott gegessen sein.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Tikey:

Ist Mittwoch der neue So-Di ? 🤪

warten wir mal Montag ab wenn die Börse in Shanghai nach einer Woche wieder auf macht und Hongkong und Tokio bis dahin ein Minus von 10% eigefahren haben... da wirds noch mal rund gehen, in die eine und/oder andere Richtung bei BTC

Bearbeitet von TomsArt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Exodus:

Verstanden. 

Merke: Gesetze werden nicht aus Spaß geschrieben. Es geht immer nur um das Wohl der Völker.

 

Ja, du bist ja auch Triple Q, da zittern die schon beim Namen. ;) 

 

Manchmal so:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/134938-jean-claude-juncker-wir-beschliessen-etwas-stellen-das-dann-in-den-rau/

 

Ich habe auch nix zu verbergen. Die Live-Web-Cam im Wohnzimmer stört mich auch nicht wirklich. Kann jeder wissen was ich so mache... 

Unterstützende Links:

https://www.spiegel.de/politik/die-bruesseler-republik-a-3d75c854-0002-0001-0000-000015317086

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Nothing_to_hide_argument

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Theseus:

 

Ich finde auch, daß das Scholz-Krypto-Gesetz derbe am Ziel vorbei geschossen hat. Die legalen Leute haben höheren Aufwand und die bösen Leute juckt es nicht, weil es genug Wege gibt, Geld an der Hoheit vorbei zu transferieren. 

Das ist genau auf den Punkt. Und das haben die mal wieder aus Versehen gemacht oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb James Hodlen:

Das ist genau auf den Punkt. Und das haben die mal wieder aus Versehen gemacht oder?

Der Punkt, den ich sehe, ist das "sie". Menschen handeln aufgrund innerer und äußerer Parameter/Einflüsse/Tendenzen/etc.

Generell ist ein Mensch dabei ein soziales Wesen und hat so Dinge wie Wertekanon oder Gewissen.

Nach dieser Philosophie betrachte ich die Menschen und Aktionen in meiner Welt.

 

 

Für mich steckt da nix böses hinter. Vielmehr ist das eine Folge der Tatsache, daß der Bundestag zum größten Teil aus Männern über 50 besteht, die primär Jura oder Politikwissenschaften studiert haben. Entsprechend ist deren Wahrnehmung und Entscheidungsfindung. Über jemanden zu sprechen ist was anderes, als mit jemandem zu reden.

Das o.g. Problem ist an der Basis fast aller Parteien bekannt und spricht sich auch langsam herum. 

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb QQQ:

Ja schön und nochmal welches Problem habt ihr damit?

Ja mein Gott dann guck in deinen Schönfelder wennst nicht weisst wos steht.

Ich für meinen Teil habe ein Problem mit der Überwachung die hiermit durchgeführt wird. Z.b. auch der Echtzeitüberwachung, denn die erfordert ein pauschales Überwachen auf Dauer. Das widerspricht allen Werten die ich bisher so kenne und trifft damit auch grundsätzlich erstmal vollkommen unverdächtige die so auf Dauer überwacht werden. Meines Wissen ist das noch nie zulässig gewesen Menschen unter Generalverdacht zu stellen und damit dauehaft zu überwachen.

Aber unter dem Deckmäntelchen der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung wurde ja schon vieles möglich.

Wenn du damit kein Problem hast dann biste aber ne aussterbende Art.

1. Verpflichteter: ein Verpflichteter nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Geldwäschegesetzes;

Erklärung Verpflichtete:

§2 GWG, Abs 1, nr.1+2:

(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln,
1. Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstituten mit Sitz im Ausland,
 
2. Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 bis 10 und 12 und Absatz 10 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistungsinstituten mit Sitz im Ausland sowie Wertpapierinstitute nach § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes und im Inland gelegene Niederlassungen vergleichbarer Unternehmen mit Sitz im Ausland,

 

Kryptowertetransferverordnung:

(1) Verpflichtete, die für den Auftraggeber einen Transfer vornehmen, ohne dass für den Begünstigten dieses Transfers ein Kryptowertedienstleister handelt, haben das mit dem Transfer verbundene Risiko des Missbrauchs zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten sowie risikoangemessene Maßnahmen zu treffen, um die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu steuern und zu mindern.

(2) Für Verpflichtete, die einen Transfer für den Begünstigten entgegennehmen, finden die Vorschriften für Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten nach den Artikeln 7, 8 und 9 der Geldtransferverordnung entsprechend Anwendung, wenn an dem Transfer für den Auftraggeber und den Begünstigten ausschließlich Kryptowertedienstleister beteiligt sind.

 

Geldtransferverordnung Art 7:

(1) Der Zahlungsdienstleister des Begünstigten richtet wirksame Verfahren ein, mit deren Hilfe er feststellen kann, ob die Felder für Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten in dem zur Ausführung des Geldtransfers verwendeten Nachrichten- oder Zahlungs- und Abwicklungssystem unter Verwendung der im Einklang mit den Übereinkünften über das betreffende System zulässigen Buchstaben oder Einträge ausgefüllt wurden.

(2) Der Zahlungsdienstleister des Begünstigten richtet wirksame Verfahren ein, einschließlich — soweit angebracht — einer nachträglichen Überwachung oder einer Echtzeitüberwachung, mit deren Hilfe er feststellen kann, ob folgende Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten fehlen:

  1. im Falle von Geldtransfers, bei denen der Zahlungsdienstleister des Auftraggebers seinen Sitz in der Union hat, die in Artikel 5 genannten Angaben;¶  
  2. im Falle von Geldtransfers, bei denen der Zahlungsdienstleister des Auftraggebers seinen Sitz außerhalb der Union hat, die in Artikel 4 Absätze 1 und 2 genannten Angaben;
  3. im Falle von Sammelüberweisungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Auftraggebers seinen Sitz außerhalb der Union hat, die in Artikel 4 Absätze 1 und 2 genannten Angaben in Bezug auf die Sammelüberweisung.
Bearbeitet von battlecore
  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb SkaliertDoch:

Ich sehe die Möglichkeit, dass ich die Wette mit @TomsArtverliere bei ca. 33 Prozent. Ich bin aber auch ein Permabär. Soll heißen, dass ander die Chance, dass Bitcoin auf über 100k 2021 geht, deutlich höher als 33 Prozent einschätzen. 

Ich glaube, ich habe grade etwas furchtbar banales ganz ganz kompliziert ausgedrückt.

  • Haha 5
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.