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Steuerfreiheit 1 auf 10 Jahre durch Staking


Scriper

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es kann garnicht um geplant gehen. es kann nur um die auslegung eines gesetzes von vor langer zeit gehen.

das heißt, obwohl man es teils anders liest, die auffassung (meinung) des bmf hat sich geändert und nicht ein gesetz. das wiederum heißt es gilt schon immer seit es das gesetz gibt. auch wenn die realität zeigt, dass dieses "immer" vor 5 monaten noch anders war. generell war alles mal so mal so.. mal war man sich unter den fachleuten relativ einig, dass die 10 jahr mumpitz sind (so 2015-2019). dann gabs viele stimmen 10 jahr sind sicher. dann kam das bmf mit 10 jahren, dann waren sich alle noch sicherer und jetzt ist es doch wieder ganz anders. 

das ist auch das unglaublich frustrierende was kryptobesteuerung angeht. was man stand jetzt als wahrscheinlich oder sogar gegeben ansieht kann in 5-10 jahren rückblickend komplett anders betrachtet werden... aber von dir als steuerpflichtigem wird erwartet, dass du all das was sich erst durch die zukunft herausstellt schon im jetzt weißt und was nichtmal he horde an experten wissen. dabei können sich durch die realität unendlich viele entwicklungen auftun.

ein echt interessantes beispiel wäre folgendes. das glaubt heutzutage noch keiner und auch das bmf hat solch einen standpunkt (noch) nicht (bis zum entwurf letztes jahr hatte es ja noch garkeine offzielle meinung).

in den usa gibts echt schon lange die diskussion, dass viele wenn nicht alle altcoins securities sind (wegen zentraler kontrolle). solch eine bewertung würde in DE eig dazu führen, dass für solcherlei altcoins abgeltungssteuer gilt.

jetzt stelle man sich vor, dass bmf kommt irgenwann zum schluss. oh, die in den usa haben ja recht, das sind ja wirklich mehr anteile als coins. also gilt für alle altcoins abgeltungssteuer. und auch das kann nicht als geplant oder ab einer frist gelten, denn das gesetz hat sich ja nicht geändert. dementsprechend muss es auch auf alle fälle in der vergangenheit angewendet werden (die noch offen sind). insbesondere auf alles, bei dem der steuerpflichtige z.b. aufgrund eines erreichens der jahresfrist (die es bei abgeltungsteuer nicht gibt) solche altcoins nicht angegeben hat.

Also muss der steuerpflichtige jetzt mglw. ne selbstanzeige machen oder zumindest alles in der vergangenheit berichtigen, weil er die gängige meinung vertreten hat (obwohl die meinung altcoins=abgeltungsteuer realistisch betrachtet 99,99999% nicht auf dem schirm hatten).

 

Btw. würd mich nicht wundern, wenn es schon einige selbstanzeigen von leuten gibt, die nach dem ganzen affentanz davon ausgingen, dass es ne 10 jahresfrist gibt. weiß nicht, ob das nen wünschenswerter zustand ist.

 

Bearbeitet von herrykerry
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vor einer Stunde schrieb herrykerry:

die auslegung eines gesetzes von vor langer zeit

ja schon.. Aber die Auslegung ist geplant in einem Schreiben des BMF festgehalten zu werden. Die aktuelle Nachricht bezieht sich auf formlose Äußerungen dazu, wie diese Auslegung dort aussehen wird, richtig?

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ist eigentlich schon die Frage beantwortet, ob Staking/Lending die Haltefrist unterbricht/stoppt?

Also wenn ich Coins jetzt neu anschaffe und diese über 1 Jahr lang im Staking/Lending lliegen lasse, kann ich sie danach steuerfrei verkaufen?
Oder ist die Haltefrist dann noch nicht um, weil ich die coins ja nicht "gehalten" habe, sondern quasi weggeben habe? Im Lending Fall wäre es ja auch Lending, wenn ich sie einen Freund gegen Zinsen verleihe und dabei die Coins auf seine Adresse übertrage. Dann habe ich selbst die Coins ganz offensichtlich nicht mehr, kann dennoch die Haltefrist "voll laufen"?

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vor 5 Stunden schrieb Serpens66:

ist eigentlich schon die Frage beantwortet, ob Staking/Lending die Haltefrist unterbricht/stoppt?

Also wenn ich Coins jetzt neu anschaffe und diese über 1 Jahr lang im Staking/Lending lliegen lasse, kann ich sie danach steuerfrei verkaufen?
Oder ist die Haltefrist dann noch nicht um, weil ich die coins ja nicht "gehalten" habe, sondern quasi weggeben habe? Im Lending Fall wäre es ja auch Lending, wenn ich sie einen Freund gegen Zinsen verleihe und dabei die Coins auf seine Adresse übertrage. Dann habe ich selbst die Coins ganz offensichtlich nicht mehr, kann dennoch die Haltefrist "voll laufen"?

Das wird die nächste Verunsicherung mit dem man euch Quälen wird. Das hat System. 

Bin ich froh in AT zu leben, da macht man das was eindeutig geregelt ist, und schei... auf das was sich der übereifrige  Finanzbeamte denkt. Denn das ist irrelevant. Man macht einen Einspruch und fertig. Aber es wurde jetzt bei uns eindeutig und nach Menschenverstand geregelt. Alles andere wäre sowieso gescheitert. 

Ich hoffe eure BaFin checkt das auch mal. Ich fürchte aber die wollen euch noch lange verunsichern. Klappt ja gut. Alleine die 10 Jahresregel, die noch nie Gesetz war, und doch hat sich jeder gefürchtet, zeigt dass sie es mit der systemischen Verunsicherung gut machen. 

Bearbeitet von alica
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vor 6 Stunden schrieb Serpens66:

Im Lending Fall wäre es ja auch Lending, wenn ich sie einen Freund gegen Zinsen verleihe und dabei die Coins auf seine Adresse übertrage.

Dadurch hast du sie jedoch nicht steuerrechtlich "veräußert".

Du "veräußerst" ja auch keine Immobilie nur weil du sie vermietest.

Bei den verliehenen Coins bist du weiterhin "Eigentümer" selbst wenn du zeitweise nicht mehr der Besitzer bist. Du darfst doch auch Coins auf eine Exchange übertragen ohne die Eigentumsrechte zu verlieren.

Bei einer "Veräußerung" müsstest du im gleichen Zug etwas anderes als "Anschaffung" erhalten haben.

Ich würde es daher nicht zu kompliziert machen.

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vor 11 Stunden schrieb Jokin:

Dadurch hast du sie jedoch nicht steuerrechtlich "veräußert".

Du "veräußerst" ja auch keine Immobilie nur weil du sie vermietest.

Bei den verliehenen Coins bist du weiterhin "Eigentümer" selbst wenn du zeitweise nicht mehr der Besitzer bist. Du darfst doch auch Coins auf eine Exchange übertragen ohne die Eigentumsrechte zu verlieren.

Bei einer "Veräußerung" müsstest du im gleichen Zug etwas anderes als "Anschaffung" erhalten haben.

Ich würde es daher nicht zu kompliziert machen.

hmm.. vermutlich wird diese Argumentation bei kleinen Mengen wieder ungeprüft durchgehen, kennt man ja.
Aber bei größeren Mengen sehe ich da schon wieder das nächste Gerichtsverfahren auf mich zukommen =/ ICh informiere mich gerade zu diversen Staking und Lending Seiten und fand dabei heraus, dass vielen von diesen explizit in der AGB stehen haben, dass das Eigentum der Coins in deren Besitz übergeht (allein schon damit der Anbieter offiziell keine deiner coins für dich verwahrt wofür er evlt ne andere Lizenz braucht)

Also leider muss ich auch hier wieder sagen, "keep it simple and stupid" ist glaube ich nicht so sinnvoll. Zumindest wenn die Beträge auffallend groß sind, sodass das Finanzamt gierig wird...

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On 4/30/2022 at 1:11 AM, Serpens66 said:

ist eigentlich schon die Frage beantwortet, ob Staking/Lending die Haltefrist unterbricht/stoppt?

Also wenn ich Coins jetzt neu anschaffe und diese über 1 Jahr lang im Staking/Lending lliegen lasse, kann ich sie danach steuerfrei verkaufen?
Oder ist die Haltefrist dann noch nicht um, weil ich die coins ja nicht "gehalten" habe, sondern quasi weggeben habe? Im Lending Fall wäre es ja auch Lending, wenn ich sie einen Freund gegen Zinsen verleihe und dabei die Coins auf seine Adresse übertrage. Dann habe ich selbst die Coins ganz offensichtlich nicht mehr, kann dennoch die Haltefrist "voll laufen"?

Die Frage habe ich mir auch gestellt, aber ich interpretiere sie auch wie @Jokin. Fand das Beispiel mit dem Mietshaus gut! ;)

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Kann man denn jetzt ohne Bedenken mit dem Lending / Staking beginnen oder muss man noch auf das offizielle Gesetz warten?

PS: Habe die Antwort doch noch selber gefunden:

https://winheller.com/blog/keine-haltefristverlangerung-staking-lending/

Zitat: "Euphorie ist aber nicht angebracht. Bis zur Finalisierung des BMF-Schreibens ist Vorsicht geboten. Erst wenn der Entwurf final ist, müssen sich alle Finanzämter in Deutschland an das BMF-Schreiben halten."

Bearbeitet von dxtr
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Am 7.4.2021 um 15:59 schrieb breisinger:

Hallo zusammen,

ich zerbreche mir seit gestern auch den Kopf um die steuerliche Behandlung von GAS-Tokens. In meinem Fall geht es um VET, dass ich in der gewöhnlichen Cold Wallet halte. Es wird hier ohne mein zutun alle 10 Sek VTHOR generiert. Ich werde dies, da Grauzone, als Airdrop deklarieren. Winheller hat hier bei accointing folgende Begründung vorgelegt:

 

Ich werde somit bei Vechain auch nicht von einer verlängerten Haltefrist ausgehen, sondern 1 Jahr!

hat hier jemand erfahrungen gemacht? hatte meine VET auch in einer wallet, hab die nie auf ner exchange zum staken angelegt, könnte mir aber vorstellen, dass man im finanzamt daraus staking macht wenn man vtho durch das halten in der vechain thor wallet bekommt.

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Am 8.5.2022 um 11:41 schrieb dxtr:

Kann man denn jetzt ohne Bedenken mit dem Lending / Staking beginnen oder muss man noch auf das offizielle Gesetz warten?

PS: Habe die Antwort doch noch selber gefunden:

https://winheller.com/blog/keine-haltefristverlangerung-staking-lending/

Zitat: "Euphorie ist aber nicht angebracht. Bis zur Finalisierung des BMF-Schreibens ist Vorsicht geboten. Erst wenn der Entwurf final ist, müssen sich alle Finanzämter in Deutschland an das BMF-Schreiben halten."

Habe ich es richtig verstanden, dass:

1) die Coins/Token, die für das Staking/Lending benutzt werden, nach einem Jahr steuerfrei sind, falls das BMF-Schreiben finalisiert wurde?

2) die zusätzlichen Coins/Token ("generiert" durch Staking/Lending) sind auch nach einem Jahr steuerfrei?

Habe immer davon die Finger gelassen wegen der 10 Jahres Haltefrist.

Frage mich gerade wie es zu handhaben ist, wenn ich nach einem Jahr beim Staking die Coins bei einem anderem Pool benutze, beginnt dann wieder die 1 Jahr Haltefrist? Theoretisch habe ich dann meine Coins in einem "zweiten Vorgang" gestaked - was dagegen sprechen würde ist einfach, dass es immernoch die gleichen Coins sind, die aber nur in einem anderen Pool transferiert werden.

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Für passives Staking ist die Regelung klar genug denke ich. Aber was ist mit yield Farming bzw. "Liquidity Providing"? Wenn man als LPer dient und seine Token zusammen mit z.B. einem Stablecoin in den Pool gibt (50% Token, 50% Wert in Stablecoin), gibt es glaube ich keine klare Regelung :( Gerade wenn man für Token + Stablecoin einen Utility Token erhält. Der Tasuch in und vor allem zurück sind aber zumindest nach dem Schreiben kein steuerbarer Vorgang, oder???

Bearbeitet von CptHero
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vor einer Stunde schrieb CptHero:

Für passives Staking ist die Regelung klar genug denke ich. Aber was ist mit yield Farming bzw. "Liquidity Providing"? Wenn man als LPer dient und seine Token zusammen mit z.B. einem Stablecoin in den Pool gibt (50% Token, 50% Wert in Stablecoin), gibt es glaube ich keine klare Regelung :( Gerade wenn man für Token + Stablecoin einen Utility Token erhält. Der Tasuch in und vor allem zurück sind aber zumindest nach dem Schreiben kein steuerbarer Vorgang, oder???

Erzielst du dadurch "Einkommen"?

Wenn nein: Nicht einkommensteuerpflichtig.

Wenn ja: Einkommensteuerpflichtig.

Dann geht es nur darum ob das Einkommen nach §22 oder §23 EStG ist - auch das ist ganz einfach: Spottrading: §23 und Rest: §22 ... total einfache Regelung 🙂 

 

Wenn es um die 10 Jahre gilt: Haltefristverlängerung gibt's nicht mehr.

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vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Erzielst du dadurch "Einkommen"?

Wenn nein: Nicht einkommensteuerpflichtig.

Wenn ja: Einkommensteuerpflichtig.

Dann geht es nur darum ob das Einkommen nach §22 oder §23 EStG ist - auch das ist ganz einfach: Spottrading: §23 und Rest: §22 ... total einfache Regelung 🙂 

 

Wenn es um die 10 Jahre gilt: Haltefristverlängerung gibt's nicht mehr.

Wichtig aber eben auch die unumgängliche Steuerpflicht beim Zugang gemäß Randnummer 43 😉

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Okay also die Gewinne/Rewards aus dem LPing sind also Steuerpflichtig. Aber was ist denn der Unterschied zwischen §22 und §23?

Noch eine Frage: Gilt der Tausch der beiden Token für das Yield Farming, für die man dann LP Token bekommt (die aber keinen Preis haben) als Verkauf?

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vor 25 Minuten schrieb CptHero:

Aber was ist denn der Unterschied zwischen §22 und §23?

Google weiß das: https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=22-23

vor 26 Minuten schrieb CptHero:

Noch eine Frage: Gilt der Tausch der beiden Token für das Yield Farming, für die man dann LP Token bekommt (die aber keinen Preis haben) als Verkauf?

"Verkauf" ist der falsche Begriff. Es heißt "Veräußerung".

Und ja, wenn du einen Token gegen einen anderen tauschst, dann ist das eine "Veräußerung" des einen Token bei zeitgleicher "Anschaffung" eines anderen Token.

 (Veräußerungspreis * Anzahl) des einen Token entspricht exakt (Anschaffungskosten * Anzahl) des anderen Token.

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Okay so hatte ich mir das fast schon gedacht, danke! Bedeutet natürlich auch, wenn ich die beiden Token 1 Jahr halte und dann ins Yield Farming gebe, fallen keine Steuern für die Veräußerung an. Die Rewards würden dann gem §22 als sonstige Leistungen versteuert.

Wenn ich also normal Stake, wie jetzt z.B. auf Bitpanda, dann tue ich dies als Privatperson und muss die wöchentlichen Zuflüsse als Einnahmen gem §22 erfassen, damit sie dann nächstes Jahr in meiner Steuererklärung mit meinem pers. Steuersatz verrechnet werden. Gut ist natürlich, dass für gestakte Coins die 10 Jahre nicht mehr gelten (oder viel mehr nie galten) und ich gff. mit dem Verkauf die Steuern zahlen kann :P

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Ist das jetzt final? Ab wann gilt das und können sie es sich in einem Jahr wieder anders überlegen?

 

Oh man, ich habe teilweise so viele Steuern generiert, um Tokens vom Staking zu "resetten"

Bearbeitet von Ventilator
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vor 7 Stunden schrieb CptHero:

Okay so hatte ich mir das fast schon gedacht, danke! Bedeutet natürlich auch, wenn ich die beiden Token 1 Jahr halte und dann ins Yield Farming gebe, fallen keine Steuern für die Veräußerung an. Die Rewards würden dann gem §22 als sonstige Leistungen versteuert.

Wenn ich also normal Stake, wie jetzt z.B. auf Bitpanda, dann tue ich dies als Privatperson und muss die wöchentlichen Zuflüsse als Einnahmen gem §22 erfassen, damit sie dann nächstes Jahr in meiner Steuererklärung mit meinem pers. Steuersatz verrechnet werden. Gut ist natürlich, dass für gestakte Coins die 10 Jahre nicht mehr gelten (oder viel mehr nie galten) und ich gff. mit dem Verkauf die Steuern zahlen kann :P

Ja, das ist auch mein Verständnis.

Die Erwartung, mit dem Stakereward gflls. die Steuern nach Paragraph 22 für den Rewardzugang zahlen zu können, sollte natürlich bestenfalls übertroffen werden, da das Staking sonst sinnlos wäre.

Die eindeutige Definition des Zugangszeitpunkts gemäß Randnummer 43 hat keiner griffbereit?  

Das würde ich gerne noch einmal lesen, da man evtl. im gewissen Rahmen durch den Zeitpunkt des „Abruf“ Einfluss auf den Ermittlungszeitpunkt des Kurses hat.

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