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Will das Finanzamt wissen ob ich coins besitze, selbst wenn ich diese nicht verkaufe?


Bernzog

Empfohlene Beiträge

vor 12 Stunden schrieb Crusader:

Das ist Quatsch. Gwinne sind sofort zu versteuern, egal wie sie anfallen.

Einfach falsch! Schau doch in die Kommentierung zu § 11 EStG: "Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. " Das nennt sich Zuflussprinzip. Ohne Zufluss keine Steuerpflicht, das gilt auch bei Gewinnen aus Coins. Zumindest eine Sekunde muß der Gewinn zugeflossen sein. Alles andere sind stille Reserven und die muß man nicht versteuern. 

Rewards können auch in Form von anderen Coins zufliessen, dann ist es auch ein Zufluss, der eine Steuerpflicht auslöst und der heutige Gegenwert der zugeflossenen Coins ist zu versteuern, aber ohne Zufluss keine Steuerflicht. Insbesondere löst das Entstehen einer Forderung keine Steuerplicht aus, wonach nur nur Anspruch auf den Zufluss in der Zukunft hast. 

 

Ich gehe bei dieser Antwort davon aus, dass Du - TE - als natürlich Person nach § 23 EStG steuerpflichtig bist und nicht als GmbH nach KStG.

Bearbeitet von roemer
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vor 2 Stunden schrieb battlecore:

Toll. Jetzt krieg ich mit das ADA gestakt werden nachdem ich welche gekauft hab. Kann ich zusehn die lostuwerden. Binde mir doch kein Stakingscheiss um den Hals. Scheissdreck.

Ist da tatsächlich ein Automatismus dahinter, d.h. in dem Moment, wo du ADA besitzt, wird auch gestaked?

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Wwnn die auf der Börse liegen wird nicht automatisch gestaked?

Das Problem ist ja das es Steuerlich immer noch nicht geklärt ist wie es mit der Haltefrist aussieht bei Stakingcoins wenn man gar keine durch das Staking dazubekommt. Und wie es Steuerlich aussieht ist in dem Fall auch unklar.

Einige Kanzleien meinen das wär egal. Einige das Gegenteil.

Daher vermeide ich solche Coins einfach und gut is.

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vor 27 Minuten schrieb battlecore:

Wwnn die auf der Börse liegen wird nicht automatisch gestaked?

Das Problem ist ja das es Steuerlich immer noch nicht geklärt ist wie es mit der Haltefrist aussieht bei Stakingcoins wenn man gar keine durch das Staking dazubekommt. Und wie es Steuerlich aussieht ist in dem Fall auch unklar.

Einige Kanzleien meinen das wär egal. Einige das Gegenteil.

Daher vermeide ich solche Coins einfach und gut is.

Bei Binance bekommst du in der Spot-Wallet keine automatischen Staking Rewards zum Beispiel (Binance hatte vor einiger Zeit separate Staking-Wallets eingeführt) und hättest damit auch nicht gestaked. Kommt aber eben auf die Börse an...

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vor 2 Stunden schrieb battlecore:

Wwnn die auf der Börse liegen wird nicht automatisch gestaked?

Das Problem ist ja das es Steuerlich immer noch nicht geklärt ist wie es mit der Haltefrist aussieht bei Stakingcoins wenn man gar keine durch das Staking dazubekommt. Und wie es Steuerlich aussieht ist in dem Fall auch unklar.

Einige Kanzleien meinen das wär egal. Einige das Gegenteil.

Daher vermeide ich solche Coins einfach und gut is.

Wieso sollte das unklar sein? Das Gesetz heißt ja nicht staking oder staking coins führen zu einer haltefristverlängerung blablabla, sondern Nutzung als Einkuftsquelle !UND! es wurden zumindest einmal Einkünfte erzielt. So steht es auch im Schreiben.

Das heißt eigentlich selbst wenn du staking betreibst und noch keinen reward bekommen hast (claimed oder unclaimed ist ne andere Diskussion, das meine ich nicht. Sondern es gab nirgendwo eine Gutschrift, weil mans bspw. zu kurz betrieben hat oder Pech hatte) oder je nach stakingart sogar einen Block gefunden hast, der leer war, sollte m.E. weiterhin die 1 Jahresfrist gelten (unabhängig von der Diskussion ob die 10 Jahresfrist überhaupt angewendet werden kann). Erst wenn du steuerlich gesehen Einkünfte hattest (hier dann halt 22 3 estg), sollte die vom BMF angenommene 10 Jahresfrist gelten. Das BMF bezieht sich ja einfach wortwörlich auf den Gesetztestext und wenn es das tut muss halt der Parameter "es müssen zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden" passen. Meine Meinung.

 

 

Eine andere interessante Frage ist aber, ob Wechselkursverluste überhaupt mit den Einkünften aus Staking/Lending verrechnet werden können. Siehe §23 EstG:  "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden."

Das heißt für mein Verständnis,wenn man bspw 10 Coins erählt durch Staking, müssen diese bei Zufluss im Eurowert versteuert werden. Wenn man nun diese Coins nach 6 Monaten oder wie bei vielen Coins nach 3 Tagen für die Hälfte verkauft, hat man zwar einen Verlust, der aber nicht mit den Einkünften aus §22 3 verrechnet werden darf.

 

Interessant ist auch, dass alle Leistungen vom BMF auch als Anschaffungen gezählt werden. Bei Fremdwährungen ist es laut BFH so, dass Wechselkursverluste/gewinne z.b. durch Lohn in Fremdwährung keiner Steuerbarkeit unterliegen, sondern Privatvergnügen sind.

 

Bearbeitet von herrykerry
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vor einer Stunde schrieb herrykerry:

Eine andere interessante Frage ist aber, ob Wechselkursverluste überhaupt mit den Einkünften aus Staking/Lending verrechnet werden können. Siehe §23 EstG:  "Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden."

Das heißt für mein Verständnis,wenn man bspw 10 Coins erählt durch Staking, müssen diese bei Zufluss im Eurowert versteuert werden. Wenn man nun diese Coins nach 6 Monaten oder wie bei vielen Coins nach 3 Tagen für die Hälfte verkauft, hat man zwar einen Verlust, der aber nicht mit den Einkünften aus §22 3 verrechnet werden darf.

Danke dafür, bei der Sache war ich mir nicht sicher (ob verrechnen hier erlaubt).
Das macht den BMF Entwurf ein gutes Stück schlechter, als ich ihn eingestuft hatte (dachte da hätten sich die Verantwortlichen tatsächlich bemüht eine faire Lösung zu finden).

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vor 8 Stunden schrieb skunk:

Gegenfrage. Warum trägst du beim Exchange die Trades alle penibel ein und nicht etwa zu dem Zeitpunkt zu dem du die Coins auszahlst? Für mein Empfinden ist es meine Pflicht alles sauber zu buchen auch wenn ein von mir genutzter Dienst keine CSV Exporte erlaubt. Aktuell nutzt ich zum Beispiel zkSync als Second Layer. So ein Second Layer kann das Finanzamt durchaus einsehen. Vielleicht sind sie aktuell noch zu blöd dafür aber in den nächsten 10 Jahren haben sie die Chance einiges an Wissen aufzuholen. Mit dem Finanzamt lege ich mich nicht an. Da buche ich meine Aktivitäten im Second Layer lieber artig damit das Finanzamt keinen Grund zu Beanstandungen hat.

Ich bin der selben Meinung. Man sollte alles angeben. Auch wenn es danach aussieht, dass das Finanzamt erstmal nicht darauf kommt. Die Steuern werden früher oder später fällig.

 

Ich bin missverstanden worden: Auch die Transaktionen in Secondlayer gelten als Veräußerung, auch wenn man sie nicht direkt nachweisen kann. Also lieber  alles sauber dokumentieren.

 

Mit meinem Beispiel meinte ich nicht Transaktionen in Secondlayer, sondern das Staken wo man die Rewards manuell auszahlen lassen muss. Dann erst werden die Coins der eigenen Wallet zugeschrieben. Vorher hat man kein Zugriff drauf.

 

Analogie im Arbeitsleben: Überstunden. Man kann sich die Überstunden auszahlen lassen. Dann zahlt man erst die Steuern/Abgaben. Oder man nimmt frei und kriegt trotzdem den selben Lohn. Auch das ist eine "Veräußerung der Überstunden". Und man zahlt seine Steuern/Abgaben. Man zahlt aber keine Steuern, weil man seit Wochen, Monaten, Jahren Überstunden hat. Erst nach einlösen der Überstunden.

 

Wenn die Rewards sofort dem eigenen Wallet gutgeschrieben werden, hat man einen Zufluss und ist sofort steuerpflichtig. Anders sieht es aber aus, wenn man selber die Rewards einsammeln muss. Hierauf fallen nach meinem Verständnis keine Steuern an, weil kein Zufluss. Die Rewards werden erst zum Wallet geschickt, wenn man sich auszahlen lässt.

 

vor 8 Stunden schrieb skunk:

Gegenfrage. Warum trägst du beim Exchange die Trades alle penibel ein und nicht etwa zu dem Zeitpunkt zu dem du die Coins auszahlst?

Trades sind Veräußerungen. Rewards sind Zuflüsse. Wie @roemer schrieb:

 

vor 7 Stunden schrieb roemer:

(...) § 11 EStG: "Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. " Das nennt sich Zuflussprinzip. Ohne Zufluss keine Steuerpflicht, das gilt auch bei Gewinnen aus Coins. Zumindest eine Sekunde muß der Gewinn zugeflossen sein. Alles andere sind stille Reserven und die muß man nicht versteuern. 

Rewards können auch in Form von anderen Coins zufliessen, dann ist es auch ein Zufluss, der eine Steuerpflicht auslöst und der heutige Gegenwert der zugeflossenen Coins ist zu versteuern, aber ohne Zufluss keine Steuerflicht. Insbesondere löst das Entstehen einer Forderung keine Steuerplicht aus, wonach nur nur Anspruch auf den Zufluss in der Zukunft hast. 

 

Ich gehe bei dieser Antwort davon aus, dass Du - TE - als natürlich Person nach § 23 EStG steuerpflichtig bist und nicht als GmbH nach KStG.

 

Wenn man keine Zuflüsse hat, auf die man noch keinen Zugriff hat, kann man auch schlecht steuern dafür zahlen. Analogie Überstunden im Arbeitsleben. Anders sieht es aus, wenn die Rewards automatisch dem eigenen Wallet (oder einer anderen Wallet die man angibt) zugeschrieben werden. Hier finden Zuflüsse statt.

Bearbeitet von coinboy
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Am 31.7.2021 um 19:29 schrieb Bernzog:

So traurig wie das gleich zu einem virtuellen Hahnenkampf wird. Ohne jeden Grund. Ohne jede Provokation. Einfach weil man anonym ist, kann man jede Gesprächskultur beiseite schieben und sich wie ein 12jähriger benehmen. Es könnte ja Internetpunkt in der eigenen Blase geben.

Ich habe eine simple Frage gestellt. Muss man trotz 0 Euro Einnahmen steuern zahlen, weil man hätte spekulieren können und zu einen bestimmten Zeitpunkt in Euro tausch und hätte dann einen tatsächlichen, besteuerbaren Gewinn.

Für dich, der darüber anscheinend schon lange nachgedacht hat, scheint das eine offensichtliche Antwort zu produzieren. Stell dir vor, es gibt Menschen die sich damit noch nicht beschäftigt haben und genau deswegen hier in diesem Forum nachfragen. 

 

vor 23 Stunden schrieb arcturus:

Gar nix ist umstritten.

Die Rechtslage ist so klar und eindeutig wie nie zuvor.

Du hast nun einfach vier Möglichkeiten:

- Du akzeptierst es und handelst entsprechend.

- Du akzeptierst es nicht und lässt das Staking sein.

- Du ignorierst es und machst einfach weiter in der Hoffnung wird schon niemand merken.

- Du suchst Dir ein Land wo Dir alle Regeln passen und wanderst dorthin aus.

Niemand zahlt gerne Steuern, hilft aber nix.

Wat Mut, dat Mut!

Steuern werden auch nur vom Gewinn bezahlt. Man kann sich also über den Gewinn freuen der übrig bleibt nach der Steuer, oder man ärgert sich über die notwendige Steuerzahlung. Kann sich jeder selbst aussuchen. Je höher die Steuer ist die zu bezahlen ist umso höher der Gewinn.

Gratuliere dir zu einem Gewinn der so hoch ist wie dein normales Jahreseinkommen, alles richtig gemacht. 

My to cents

Dann würdest du nach FIFO (1 Jahr) auch keine Steuern bezahlen müssen. Das grenzt an Geldwäsche. Super Idee.

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vor 4 Stunden schrieb herrykerry:

Das heißt für mein Verständnis,wenn man bspw 10 Coins erählt durch Staking, müssen diese bei Zufluss im Eurowert versteuert werden. Wenn man nun diese Coins nach 6 Monaten oder wie bei vielen Coins nach 3 Tagen für die Hälfte verkauft, hat man zwar einen Verlust, der aber nicht mit den Einkünften aus §22 3 verrechnet werden darf.

Ja, genau so ist das.

Obwohl ich noch reichlich steuerliche Tradingverluste habe muss ich auf Ref-Boni, Lendingerträge und so weiter reichlich Steuern zahlen.

Beides steht in unterschiedlichen Abschnitten der Anlage SO.

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Am 31.7.2021 um 15:09 schrieb Bernzog:

Ich habe seit 2017 immer mal wieder coins gekauft und sie auf eine Hardware Wallet ausgelagert, aber nie etwas verkauft.

Seit Mitte 2020 generieren diese coins "Zinsen" dadurch dass sie gestaked sind.

Das sind inzwischen schwindelerregende Summe wo selbst die Zinsen fast meinem Jahresgehalt entsprechen (wenn man die coins verkaufen würde)

Nun mache ich gerade meine Einkommenssteuererklärung und weiß nicht ob ich dort die neu generierten Coins eintragen muss.

Im Elster gibt man ja Gewinne in Euro an und ich mache 0€ Gewinn weil ich die coins ja nicht verkaufe.

Wenn ich jetzt den aktuellen Kurs dieser Coins als Euro-Wert in der Einkommenserklärung angeben (auch wenn ich sie nicht in Euro umgewandelt habe) bin ich ja sofort Pleite wenn die Steuernachzahlung kommt.

Will das Finanzamt wissen, dass in meiner Wallet 1000 ADA mehr sind?

Ich kann leider den Ursprünglichen Beitrag nicht mehr editieren, aber wer das liest und eine Kurzfassung will:

Coins die man kauft und auf einer Börse oder Wallet lässt und nicht innerhalb eines Jahres verkauft, sind dem Amt ab da egal. Muss man nicht in der Steuererklärung angeben, auch in zukünftigen nicht.

Generieren diese Coins Zinsen, dann sind nur die Zinsen in der Erklärung anzugeben unter "Anlage SO"

Dabei ist es egal ob man sie innerhalb eines Jahres verkauft oder nicht, die müssen immer versteuert werden. Es gilt der Kurs am Tag an dem die Ausschüttung war.

Glücklicher Weise geht das bei Cardano super einfach. Auf dieser Seite seine Adresse eintragen und schon hat man den zu versteuernden Betrag:

https://adapools.org/tax/stake1uyqkrkr65mm79jqm80dwm6ekqqns4amrtq99ervkfdy5cwqaarfge?native_currency=EUR

Also lasst euch von POS nicht abschrecken. ADA für €10k in 2020 gekauft geben nach aktuellem Kurs grob €1,2k im Monat Zinsen. Da zahlt man doch gerne Steuern.

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vor 12 Minuten schrieb bjew:

welch grossartige Erkenntnis.

😂😂😂😂

 

Was ein Level an Arroganz, der Hammer.

Warst du nicht der, der verkündet hat, hier "raus" zu sein und uns deine wertvollen Kommentare vorenthalten wolltest?

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vor 1 Stunde schrieb Bernzog:

Coins die man kauft und auf einer Börse oder Wallet lässt und nicht innerhalb eines Jahres verkauft, sind dem Amt ab da egal. Muss man nicht in der Steuererklärung angeben, auch in zukünftigen nicht.

Was machst du mit den Coins, die du unterhalb eines Jahres verkauft hattest um die ADA kaufen zu können? Was machst du wenn das Finanzamt merkt, dass du für das Staking ADA benötigst und jetzt eine Auflistung aller deiner Trades haben möchte? Du musst die steuerfreien Trades nicht angeben aber du solltest dich trotzdem darauf vorbereiten die Steuerfreiheit auch mit geeigneten Unterlagen zu beweisen. Dem Finanzamt ist es dabei egal ob die ADA älter als 1 Jahr ist. Das Finanzamt wird alle Trades der letzten 10 Jahre einsehen wollen. Das Finanzamt wird überprüfen woher die Gelder kamen mit denen du vor mehr als einem Jahr ADA gekauft hast. Weißt du inzwischen wie viel Trading Gewinne und Verluste du in den Vorjahren hattest? Falls nicht dann wäre mir das an deiner Stelle ein etwas zu großes Wagnis.

Bearbeitet von skunk
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vor 14 Minuten schrieb skunk:

Weißt du inzwischen wie viel Trading Gewinne und Verluste du in den Vorjahren hattest? Falls nicht dann wäre mir das an deiner Stelle ein etwas zu großes Wagnis.

Ja das ging erstaunlich einfach. Man kann diese Logs einfach runterladen, auch für Jahre rückwirkend, zumindest auf den beiden Börsen wo ich gekauft hab. Die Kontoauszüge kriegt man sowieso von der Bank. Damit sollte ja alles nachgewiesen sein. Daten liegen alle bereit aber im Elster steht ausdrücklich mal soll nicht einfach was hochladen, nur wenn das ausdrücklich verlangt wird. Ich bin gespannt ob da noch was kommt :)

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vor einer Stunde schrieb Bernzog:

 

Ja das ging erstaunlich einfach. Man kann diese Logs einfach runterladen, auch für Jahre rückwirkend, zumindest auf den beiden Börsen wo ich gekauft hab. Die Kontoauszüge kriegt man sowieso von der Bank. Damit sollte ja alles nachgewiesen sein. Daten liegen alle bereit aber im Elster steht ausdrücklich mal soll nicht einfach was hochladen, nur wenn das ausdrücklich verlangt wird. Ich bin gespannt ob da noch was kommt :)

Super das ist schonmal die Halbe Miete. Die CSV Dateien der Börsen hast du auch ausgewertet? Wieviel Gewinn oder Verlust hattest du in dem Jahr in dem du ADA gekauft hast? Die Zahl ist es, die dir später das Genick brechen kann.

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vor 8 Minuten schrieb skunk:

Super das ist schonmal die Halbe Miete. Die CSV Dateien der Börsen hast du auch ausgewertet? Wieviel Gewinn oder Verlust hattest du in dem Jahr in dem du ADA gekauft hast? Die Zahl ist es, die dir später das Genick brechen kann.

Das hab ich ehrlich gesagt nicht. Jeder Handel wird da ja als X Minitrades angezeigt (also jeder der meine Limitorder angenommen hat) und davon nochmal die Gebühren und die Rabatte auf die Gebühren. Ich denke mal das zu verstehe ist nicht mein Problem. Meine Portfolio App hat mich jedenfalls bis Anfang des Jahres täglich daran erinnert wie sehr ich in den roten Zahlen bin ;)

Ich weiß also schon ungefähr was am Ende der Gleichung raus kommt.

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vor 6 Stunden schrieb Bernzog:

Glücklicher Weise geht das bei Cardano super einfach. Auf dieser Seite seine Adresse eintragen und schon hat man den zu versteuernden Betrag:

https://adapools.org/tax/<aus Datenschutzgründen entfernt>?native_currency=EUR

Also lasst euch von POS nicht abschrecken. ADA für €10k in 2020 gekauft geben nach aktuellem Kurs grob €1,2k im Monat Zinsen. Da zahlt man doch gerne Steuern.

Täusche ich mich, oder veröffentlichst du mit diesem Link genau deine Daten? Vielleicht nicht die beste Idee in aller Öffentlichkeit... kann mich aber auch täuschen.

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vor 27 Minuten schrieb Cricktor:

Täusche ich mich, oder veröffentlichst du mit diesem Link genau deine Daten? Vielleicht nicht die beste Idee in aller Öffentlichkeit... kann mich aber auch täuschen.

Nein das war nur eine Beispieladresse, aber danke fürs Aufpassen ;)

 

Ist wirklich schlimm mit mir, nach der neuste Verhöhnung von heute Morgen wollte ich das Topic und meinen Account löschen. Beides geht nicht und nun schaue ich wieder den ganzen Tag hier rein. Das nagt schon an mir. Habe mal den Admin angeschrieben, mal schauen ob er was machen kann / will.

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vor 4 Stunden schrieb Bernzog:

Ich weiß also schon ungefähr was am Ende der Gleichung raus kommt.

Am Ende kommt eventuell eine Steuerhinterziehung raus. Ich wiederhole mich gern nochmal. Du solltest das genau prüfen so als ob dein Leben davon abhängt. Überlege dir gut ob du dir das Finanzamt zum Feind machen willst. Noch hast du die Möglichkeit sie dir zum Freund zu machen selbst wenn du einen Fehler in einem vergangen Steuerjahr hast.

vor 4 Stunden schrieb Bernzog:

Meine Portfolio App hat mich jedenfalls bis Anfang des Jahres täglich daran erinnert wie sehr ich in den roten Zahlen bin ;)

Das hat keine Aussagekraft. Eine Portfolio App zeigt dir dein derzeitiges Vermögen an aber um daraus einen Steuerlichen Verlust zu machen, musst du das Zeug auch verkaufen und das vor Ablauf eines Jahres. Es ist problemlos möglich in der Portfolio App tief in den roten Zahlen zu sein und dann trotzdem vom Finanzamt zur Kasse gebeten zu werden.

vor 4 Stunden schrieb Bernzog:

Jeder Handel wird da ja als X Minitrades angezeigt (also jeder der meine Limitorder angenommen hat) und davon nochmal die Gebühren und die Rabatte auf die Gebühren.

Dafür gibt es Programme um diese Trades ordentlich zu verrechnen. Cointracking würde dir die Steuern kostenlos berechnen solange du unter 200 Trades bleibst. Wenn du mehr Trades hast dann nimm besser Accointing und bezahle die Gebühr um auf Nummer sicher zu gehen.

Bearbeitet von skunk
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vor 8 Stunden schrieb Bernzog:

Also lasst euch von POS nicht abschrecken. ADA für €10k in 2020 gekauft geben nach aktuellem Kurs grob €1,2k im Monat Zinsen. Da zahlt man doch gerne Steuern.

Kann ist du das näher erläutert. 

Meinst du das mit Zinseszins? 

Wenn ich jetzt €10000 stake, wie viel kommt dabei ca. raus?

 

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vor 3 Stunden schrieb Bernzog:

Ist wirklich schlimm mit mir, nach der neuste Verhöhnung von heute Morgen wollte ich das Topic und meinen Account löschen. Beides geht nicht und nun schaue ich wieder den ganzen Tag hier rein. Das nagt schon an mir. Habe mal den Admin angeschrieben, mal schauen ob er was machen kann / will.

Du musst nicht auf alles anspringen, was kommentiert wird. Im Ignorieren liegt die Kraft. Eine bewährte und alte Mailinglisten- und Forenregel lautet: nicht die Trolle füttern! Ich klassifiziere hiermit ausdrücklich keine Beitragenden als Trolle. Gemeint ist, wen man selbst als trollig empfindet, den ignoriert man besser einfach, weil Auseinandersetzungen mit Trollen meist nur schlechte Laune machen und bei richtigen Trollen auch garnix bringen. Und wenn man die Trolle nicht füttert, dann sind die ganz traurig und trollen sich wieder von dannen, so jedenfalls die Theorie, meist auch die Praxis. Fällt schwer, besonders in eigenen Threads. Keep calm and hodl.

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vor 15 Stunden schrieb skunk:

Am Ende kommt eventuell eine Steuerhinterziehung raus. Ich wiederhole mich gern nochmal. Du solltest das genau prüfen so als ob dein Leben davon abhängt. Überlege dir gut ob du dir das Finanzamt zum Feind machen willst. Noch hast du die Möglichkeit sie dir zum Freund zu machen selbst wenn du einen Fehler in einem vergangen Steuerjahr hast.

Das hat keine Aussagekraft. Eine Portfolio App zeigt dir dein derzeitiges Vermögen an aber um daraus einen Steuerlichen Verlust zu machen, musst du das Zeug auch verkaufen und das vor Ablauf eines Jahres. Es ist problemlos möglich in der Portfolio App tief in den roten Zahlen zu sein und dann trotzdem vom Finanzamt zur Kasse gebeten zu werden.

Dafür gibt es Programme um diese Trades ordentlich zu verrechnen. Cointracking würde dir die Steuern kostenlos berechnen solange du unter 200 Trades bleibst. Wenn du mehr Trades hast dann nimm besser Accointing und bezahle die Gebühr um auf Nummer sicher zu gehen.

Ich habe mir den Thread auch mal durchgelesen und noch folgende Fragen:

Wenn man Coins immer länger als 1 Jahr hält und dann irgendwann verkauft, muss man den Gewinn ja nicht in der Steuererklärung angeben. Würde das Finanzamt dann auf einen aufmerksam werden bei einer großen FIAT-Auszahlung aufs Konto und dementsprechend Nachweise anfordern? Und würde dann ein Report von Cointracking mit allen Trades vom Finanzamt akzeptiert werden? Oder gab es schon Fälle, wo das Finanzamt direkt Nachweise bei den Börsen angefragt haben?

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vor 14 Stunden schrieb QQQ:

Kann ist du das näher erläutert. 

Meinst du das mit Zinseszins? 

Wenn ich jetzt €10000 stake, wie viel kommt dabei ca. raus?

 

Du musst auch schauen, wieviel ADA du 2020 für 10k bekommen hast. Können 50k, 100k oder mehr sein, wenn du zu einem guten Zeitpunkt gekauft hast.

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