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Gesetzesentwurf Österreich neue Kryptobesteuerung.


Fioravanti

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Es handelt sich um einen Entwurf des Gesetzes. Bis zum Nikolaustag, dem 6.12.2021 ist das Gesetz nun in der Begutachtungsphase. Danach werden etwaige Änderungen noch eingebaut und danach wird das Gesetz aller Voraussicht nach auch beschlossen. Wenn nicht noch etwas besonderes passiert. 

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vor 6 Stunden schrieb herrykerry:

Also das macht es nicht so kompliziert wie vorher, sondern m.E. noch wesentlich komplizierter. Stell dir vor du hast die Eth gekauft und verkaufst die für 100 verschiedene Shitcoins. Jetzt tradest du die Shitcoins, die sich komplett unterschiedlich entwickeln und tauscht 10 davon irgendwann in BTC. Die BTC verkaufst du für €. Was sind die Anschaffungskosten der BTC? Alles anteilhaft zurückverfolgen? Und wenn man jetzt von den shitcoins wieder irgendwelche teile unterschiedlich irgendwo reingesteckt hat?

Und der der BTC mit € gekauft hat, hat am gleichen Tag andere Anschaffungskosten als der der die BTC mit Coin xy gekauft hat?

Da wird man ja verrückt bei das zu berechnen.

ja schon, aber das ist ja heute ganz genauso. Also der Aufwand bleibt derselbe (und ja, das ist absolut unmöglich ohne entsprechende tools und die tools sind auch heutzutage noch weit davon entfernt, es wirklich 100% korrekt zu berechnen, jedes Tool spuckt nen anderes ergebnis aus.).

vor 1 Stunde schrieb Banana Joe:

"Besteht die Leistung zur Transaktionsverarbeitung im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen (Staking) oder werden Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen, ist für die erhaltenen Kryptowährungen von Anschaffungskosten von Null auszugehen.“

Ich bekomme alle paar Tage einige ADA als Staking Rewards auf mein Wallet. Bisher wären das wohl Einkünfte aus sonstigen Leistungen gewesen (Delegated Proof-of-Stake ohne Übertragung von Kapital). Damit wären die ADA mit dem Wert des Zuflusses zu versteuern. Eine Veräußerung nach mehr als einem Jahr wäre steuerfrei gewesen.

Wie sieht das nun aus? Der Zufluss ist nicht zu versteuern? Dafür zahle ich beim Verkauf immer den Sondersteuersatz?

Ja genau. So ist es aufjdenfall deutlich besser, als Versteuerung bei Zufluss (verhindert Privatinsolvenz). Dass die Haltefrist wegfällt ist ein separates Thema und natürlich doof.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 14 Minuten schrieb Mark Aber:

Ja du, wir können lesen, brauchst hier nicht rumzuschreien😄...

Dass der Entwurf so oder ähnlich (etwaige Anpassungen sicher nicht zu unserem Vorteil) kommen wird, davon können wir ausgehen.

 

Sorry, die Schriftgröße war keine Absicht 😄

Dann sollen sie doch bei den Änderungen  2-5 Jahre Haltedauer "einfügen" 😁👌

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Ein ziemlich willkürlicher Akt, den Österreich da vollziehen will. Kann mir kaum vorstellen, dass es für das rückwirkende Datum im Februar 2021 eine valide Rechtsgrundlage und Argumentation geben kann. 

Auch wenn es rückwirkende Steueränderungen geben kann, so sind diesen doch sehr sehr enge Rahmen gesetzt. 

Was mit diesem Beschluss stattfinden soll, nennt sich vermutlich auch in Österreich genauso wie es in D genannt wird … die nachträgliche Entwertung von konkret verfestigten Vermögenswerten. 

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Am 9.11.2021 um 13:38 schrieb Fioravanti:

Danke, das war wirklich interessant und umfangreich.

Wird von den Veranstaltern auch noch auf Youtube gestellt werden.

 

vor 11 Stunden schrieb AndreasDx:

Aber gut, lassen wir uns überraschen.

Du hast gottseidank Recht behalten, Stablecoins sind auch Cryptos (Begründung war u.a.: Stablecoins schwanken schonmal ein paar Prozent im Wert zur unterliegenden Währung)

 

vor 13 Minuten schrieb Gulliver:

Kann mir kaum vorstellen, dass es für das rückwirkende Datum im Februar 2021 eine valide Rechtsgrundlage und Argumentation geben kann. 

Im Event kam zur Sprache, dass es vor Jahren schonmal so eine ähnliche Gesetzesänderung und dann ein Urteil dazu gab, dass diese bestätigte - daher wird das jetzt als valide angesehen, aber es gibt jetzt von einem der Veranstalter eine Petition dazu:

 

PETITION: Gegen eine verpflichtende rückwirkende Einführung der Besteuerung von Kryptowährungen    https://validvent.com/petition/

 

 

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vor 33 Minuten schrieb Gulliver:

Ein ziemlich willkürlicher Akt, den Österreich da vollziehen will. Kann mir kaum vorstellen, dass es für das rückwirkende Datum im Februar 2021 eine valide Rechtsgrundlage und Argumentation geben kann.

Was mit diesem Beschluss stattfinden soll, nennt sich vermutlich auch in Österreich genauso wie es in D genannt wird … die nachträgliche Entwertung von konkret verfestigten Vermögenswerten. 

Was meinst du mit rückwirkend.

Diese Änderung soll im März in Kraft treten.

Und bei einem Coin der noch kein Jahr alt ist ist gar nichts "konkret verfestigt".

Das ist rechtlich sicherlich einwandfrei.

  • Confused 1
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vor 33 Minuten schrieb Zeder:

Danke, das war wirklich interessant und umfangreich.

Wird von den Veranstaltern auch noch auf Youtube gestellt werden.

 

Du hast gottseidank Recht behalten, Stablecoins sind auch Cryptos (Begründung war u.a.: Stablecoins schwanken schonmal ein paar Prozent im Wert zur unterliegenden Währung)

 

Im Event kam zur Sprache, dass es vor Jahren schonmal so eine ähnliche Gesetzesänderung und dann ein Urteil dazu gab, dass diese bestätigte - daher wird das jetzt als valide angesehen, aber es gibt jetzt von einem der Veranstalter eine Petition dazu:

 

PETITION: Gegen eine verpflichtende rückwirkende Einführung der Besteuerung von Kryptowährungen    https://validvent.com/petition/

 

 

Erledigt.

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vor 2 Stunden schrieb Rikki77:

Was meinst du mit rückwirkend.

Diese Änderung soll im März in Kraft treten.

Und bei einem Coin der noch kein Jahr alt ist ist gar nichts "konkret verfestigt".

Das ist rechtlich sicherlich einwandfrei.

Na sicher ist das verfestigt. Beim Kauf war verfestigt, dass er nach einem Jahr steuerfrei ist.

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vor 3 Minuten schrieb James Hodlen:

Na sicher ist das verfestigt. Beim Kauf war verfestigt, dass er nach einem Jahr steuerfrei ist.

Ich bin da nun anderer Meinung, aber will mich deshalb nicht streiten.

Die Rechtssicherheit besteht für mich darin daß bereits steuerfreie Coins das auch bleiben.

Da wird nichts rückwirkend besteuert.

Das ab März andere Regeln gelten ist eine ganz andere Sache.

Du kannst auch nicht beklagen wenn es ab nächsten Montag Regen gibt.  :)

 

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vor 5 Stunden schrieb James Hodlen:

Na sicher ist das verfestigt. Beim Kauf war verfestigt, dass er nach einem Jahr steuerfrei ist.

Nein, es heißt "Veräußerungsgeschäft". Erst bei der Veräußerung wird ermittelt ob der Ertrag steuerpflichtig oder steuerfrei ist.

Beim Kauf ist ja auch keine 10-Jahresfrist verfestigt, denn beim Kauf ist noch nicht bekannt was du damit machen wirst.

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vor 53 Minuten schrieb James Hodlen:

Aber ich weiß, in 10 bzw zwei Jahren entfällt die Spekulationssteuer. Du meintst, das können die auch jederzeit revidieren, während dieser Phase?

Für mich ist das immmernoch rückwirkend.

Für dich persönlich mag dir das "rückwirkend" vorkommen weil dir deine "Planungssicherheit" verloren geht.

Das passiert leider immer wieder durch Gesetzesänderungen in der Wirtschaft.

Nichts ist beständiger als die Veränderung.

Daher mein Leitspruch: "Habe keine Erwartungen, dann kannst du auch nicht enttäuscht werden."

Darsus abgeleitet: "Stets handlungsfähig bleiben."

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Das Gesetz an sich ist nicht rückwirkend, sondern soll ab März 22 gelten.

Da aber ab März 2021 gekaufte Coins dann nicht steuerfrei sind, weil sie das 1 Jahr nicht "schaffen", kneift es alle in den Hintern, die ab März 2021 eingekauft haben.

Daher sind die Auswirkungen sehr wohl rückwirkend, nicht aber das Gesetz.

Fair wäre es gewesen, wenn Erlöse aller ab dem 1, März 22 gekauften Coins zu versteuern wären und die, die kein Jahr gehalten wurden. Dann hätten alle die noch kurz vor Inkrafttreten gekauft haben eine Chance, ihre Coins auch nach 3/22 noch steuerfrei zu verkaufen.

Aber ich weiss, Steuer und Fairness passt ja nicht zusammen.

Natürlich müssen die Staaten wieder ihre Bürger mit solchen dreckigen scheiss Tricks abzocken. Im Gegenzug erwarten sie von den Bürgern Ehrlichkeit.

Und die Deutschen werden es nicht ebenso tun, nein, sie werden es noch schlimmer tun. Da bin ich mir ziemlich sicher!

 

 

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vor 12 Stunden schrieb Serpens66:

ja schon, aber das ist ja heute ganz genauso. Also der Aufwand bleibt derselbe (und ja, das ist absolut unmöglich ohne entsprechende tools und die tools sind auch heutzutage noch weit davon entfernt, es wirklich 100% korrekt zu berechnen, jedes Tool spuckt nen anderes ergebnis aus.).

Ist es das? Ich glaub ich steh auf dem Schlauch. 

Nach der jetzigen Regelung kann/muss ich jedem Verkauf einen Kauf zuordnen und den Gewinn ermitteln. Überschaubarer Aufwand.

Wenn ich jetzt BTC mit FIAT kaufe und dann jahrelanges Traden betreibe, über mehrere Börsen hinweg, immer wieder mal FIAT nachschiesse, und irgendwann aus meinem Teilchenzoo nen kleinen Anteil verkaufe, wie soll da der anteilige Gewinn ermittelt werden??? Wie soll ich auf den Anschaffungskurs meines Coins kommen?

Einzige Möglichkeit die ich jetzt hier am morgen mit nem leichten Kater sehe, ist doch, dass das nur ginge, wenn immer zu jedem Zeitpunkt das komplette Kryptovermögen bekannt ist und man dann über alles summiert. So ala, insgesamt 50.000 EUR investiert, Portfoliostand heute: 200.000 EUR, für 2000 EUR verkauft, also 1500 Gewinn erwirtschaftet...

Aber so ist es doch nicht gemeint, oder?  Ich glaub ich hab ne Denkblockade und bin noch nicht ganz wach....

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Wenn ich also Kest anstatt Einkommenssteuer zahlen will (fürs Trading), müsste ich eine Position halten bis März 2022? D.h. ich hätte z.B. Gewinne bis heute ertradet, darauf fallen Einkommenssteuern an, ganz normal, also 2021. Aber das Gesetz, wenn es denn kommt, gilt rückwirkend für die Phase zwischen März 2021 und ab März 2022, oder gilt es dann  nur für das Kalenderjahr 2022?

Konkret: ab wann gilt die Kest auf die Gewinne und bis wann gilt die Einkommenssteuer, wenn man Haltefristen nicht einhält?

EDIT: das Video hat meine Frage beantwortet... Schade^^

Bearbeitet von coinflipper
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Wie ist es denn, wenn ich nach dem Gesetzesentwurf Dienstleistungen in Krypto bezahle - z.B. Handwerker? Wahrscheinlich würde es wie ein Umtausch in Fiat gewertet werden?! Auf welcher Grundlage wird der Gegenwert in Fiat berechnet (angenommen in der Rechnung steht ein Betrag in BTC)? Datum Rechnung, Zeitpunkt Transaktion?

Grüße, Knut

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vor 11 Minuten schrieb knut.h:

Wie ist es denn, wenn ich nach dem Gesetzesentwurf Dienstleistungen in Krypto bezahle - z.B. Handwerker? Wahrscheinlich würde es wie ein Umtausch in Fiat gewertet werden?! Auf welcher Grundlage wird der Gegenwert in Fiat berechnet (angenommen in der Rechnung steht ein Betrag in BTC)? Datum Rechnung, Zeitpunkt Transaktion?

Grüße, Knut

Natürlich steuerpflichtig sobald du eine Leistung erwirbst. Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass der Wert bei Tausch/Bezahlung maßgeblich für die Bemessung sein wird.

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