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Bitpanda/PANTOS/BEST


phokos

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vor 19 Stunden schrieb Serpens66:

hat jemand einen Link parat zu BEST 2.0 und wie sich das auf Bitpanda pro und die Gebührenreduzierung auswirkt? Gibt es dann auch auf bitpanda pro keine Gebührenreduzierung mehr? Oder gleicht dieser Instant Trade Bonus das vollständig aus? Falls das einfach ersatzlos wegfällt, hätte ich in mein Beschwerde-SupportTicket, dass bitpanda pro User keine Rewards für die gehaltenen BEST bekommen (hatte meine BEST über Jahre nur auf pro um damit Gebühren zu reduzieren und keine Rewards erhalten), dies noch mit reinschreiben sollen... Der einzige Sinn und Zweck weshalb ich BEST angeschafft hatte, ist die Gebühren auf pro zu reduzieren. Wenn das nun wirklich ersatzlos wegfällt, sehe ich auch schwarz für BEST.

kommst du aus Germoney?

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@Krypto-Pattydanke für deine Antwort zu BEST 2.0. Ja, auf die Idee den Großteil der BESTS auf den Broker zu schieben bin ich erst vor 2 Monaten gekommen.. also ja, hätte ich besser machen können, aber bitpanda ebenso.

Aber das heißt doch jetzt, dass mit BEST 2.0 DAS Wichtigste Versprechen von BEST überhaupt wegfällt, oder? Also dass die BEST einen Mindestwert von glaube 12 cent haben, wenn man damit Gebühren bezahlt?! Oder fällt das nicht weg? (kann ich eigentlich nicht glauben, denn das würde ja auch heißen, dass es keine Gebühren in BEST mehr gibt und damit keine BEST geburnt werden) Und es wäre ein Bruch des wichtigsten Versprechens von BEST (Mindestwert), sowie ein Wegfall jeglichen Nutzens, sodass BEST zu einem reinen Spekulationsobjekt verkommt...

@lionja bin aus Deutschland

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vor 23 Minuten schrieb Serpens66:

ja bin aus Deutschland

dann solltest du es tunlichst vermeiden Rewards mitzunehmen, wenn du es noch nicht gemacht hast. Dann bist du 100% nach einem Jahr steuerfrei. Wenn du Rewards nutzt, dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das als eine Art "Staking" sieht und die Steuerfreiheit erst nach 10 Jahren eintritt. (Und noch ein kleiner Tip: Hör nicht auf die Leute die dir hier was anderes erzählen wollen, sondern frag mal deinen Steuerberater.. Der wird dir auch davon abrate Rewards zu beanspruchen..)

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vor einer Stunde schrieb lion:

dann solltest du es tunlichst vermeiden Rewards mitzunehmen, wenn du es noch nicht gemacht hast. Dann bist du 100% nach einem Jahr steuerfrei. Wenn du Rewards nutzt, dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das als eine Art "Staking" sieht und die Steuerfreiheit erst nach 10 Jahren eintritt. (Und noch ein kleiner Tip: Hör nicht auf die Leute die dir hier was anderes erzählen wollen, sondern frag mal deinen Steuerberater.. Der wird dir auch davon abrate Rewards zu beanspruchen..)

ja, dazu hatte ich hier vor 1-2 Monaten schon mal die Frage gestellt, wie andere das sehen. Ich selbst würde sagen, das ist (mal wieder) eine ziemliche Grauzone. Erstmal ist es natürlich kein Lending/Staking, was bisher eher im Fokus bzgl der 10 Jahre steht. Zusätzlich kann man natürlich auch darüber streiten, ob es wirklich ein Generieren von Einkommen ist, ganz besonders wenn man dafür ja mind. einen Trade machen muss. Ich würde es aktuell eher als eine Art Airdrop (mit kleiner Gegenleistung) bezeichnen. Leider habe ich nichts zu Airdrops gefunden, ob dies als Einkommen aus einem Coin definiert wird. Airdrops sind eigentlich sehr häufig so aufgebaut, dass man basierend auf der gehaltenden Menge von coins, weitere/neue Coins ausgeschüttet bekommt -> ähnlich wie die BEST rewards. Solange also Airdrops nicht explizit als "Einkommen aus einem Coin" gelten, mache ich mir da weniger Sorgen.
Aber wie ich ja mittlerweile ständig überall schreibe: Man sollte alles genaustens bei der Steuererklärung mit angeben und wie man es selbst eingestuft hat, damit es keine Steuerhinterziehung sein kann, wenn man etwas falsch einstuft. -> Wenn ich für mich selbst also einstufe, dass BEST Rewards keine Einkommengenerierung aus anderen BESTs sind, muss ich dies zu meiner Steuererklärung zusätzlich erklären. Wenns dann keinen Widerspruch des Finanzamtes gibt, ist alles gut. Wenn doch, dann muss ich klagen oder es so hinnehmen.

edit:
Falls es weiterhin die Möglichkeit geben sollte Gebühren in Form von BEST zu bezahlen, greift zusätzlich auch noch das hier:
https://coinforum.de/topic/27782-steuerberechnung-bei-gebühren-in-kryptowährung
Wenn das im fertigen BMF Schreiben so bleibt, heißt das effektiv, dass man bei Coins die seit Anschaffung im Wert gestiegen sind, und welche man zur Zahlung von Gebühren verwendet, den Preisanstieg nicht versteuern muss (und auch Verluste nicht geltend machen kann, bei Preisverfall). Ist sicherlich nicht gewollt vom BMF, aber die sind halt nicht die Hellsten.

 

Bearbeitet von Serpens66
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vor 52 Minuten schrieb Serpens66:

ja, dazu hatte ich hier vor 1-2 Monaten schon mal die Frage gestellt, wie andere das sehen. Ich selbst würde sagen, das ist (mal wieder) eine ziemliche Grauzone. Erstmal ist es natürlich kein Lending/Staking, was bisher eher im Fokus bzgl der 10 Jahre steht. Zusätzlich kann man natürlich auch darüber streiten, ob es wirklich ein Generieren von Einkommen ist, ganz besonders wenn man dafür ja mind. einen Trade machen muss. Ich würde es aktuell eher als eine Art Airdrop (mit kleiner Gegenleistung) bezeichnen. Leider habe ich nichts zu Airdrops gefunden, ob dies als Einkommen aus einem Coin definiert wird. Airdrops sind eigentlich sehr häufig so aufgebaut, dass man basierend auf der gehaltenden Menge von coins, weitere/neue Coins ausgeschüttet bekommt -> ähnlich wie die BEST rewards. Solange also Airdrops nicht explizit als "Einkommen aus einem Coin" gelten, mache ich mir da weniger Sorgen.
Aber wie ich ja mittlerweile ständig überall schreibe: Man sollte alles genaustens bei der Steuererklärung mit angeben und wie man es selbst eingestuft hat, damit es keine Steuerhinterziehung sein kann, wenn man etwas falsch einstuft. -> Wenn ich für mich selbst also einstufe, dass BEST Rewards keine Einkommengenerierung aus anderen BESTs sind, muss ich dies zu meiner Steuererklärung zusätzlich erklären. Wenns dann keinen Widerspruch des Finanzamtes gibt, ist alles gut. Wenn doch, dann muss ich klagen oder es so hinnehmen.

edit:
Falls es weiterhin die Möglichkeit geben sollte Gebühren in Form von BEST zu bezahlen, greift zusätzlich auch noch das hier:
https://coinforum.de/topic/27782-steuerberechnung-bei-gebühren-in-kryptowährung
Wenn das im fertigen BMF Schreiben so bleibt, heißt das effektiv, dass man bei Coins die seit Anschaffung im Wert gestiegen sind, und welche man zur Zahlung von Gebühren verwendet, den Preisanstieg nicht versteuern muss (und auch Verluste nicht geltend machen kann, bei Preisverfall). Ist sicherlich nicht gewollt vom BMF, aber die sind halt nicht die Hellsten.

 

Wie es Blockpit als Bitpanda Partner und Krypto-Compliance Anbieter bewertet und wie es bei mir für 2019 auch ohne weiters akzeptiert wurde.

https://blockpit.io/blog/airdropbob-airdrops-and-taxes/

"Bekannte Beispiele für Airdrops
Beispiele sind etwa die XRP-Flare, Uniswap und BEST-Reward Airdrops. Dabei wurde zu einem vorgegebenen Zeitpunkt ein Snapshot der XRP Bestände gemacht, usw"

"In Deutschland und xxxx werden Airdrops die der Privatsphäre zuzuordnen sind, als Kapitalzuflüsse ohne Gegenleistung betrachtet. Der steuerpflichtige Ertrag bzw. die Anschaffungskosten von Airdrops werden auf Basis des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens mit 0 Euro bei Zufluss bewertet. Spätere Gewinne bei Veräußerungen innerhalb eines Jahres sind mit dem progressiven Einkommensteuersatz zu versteuern. Wird nach der 1-Jahres Spekulationsfrist verkauft, so ist jeglicher Gewinn steuerfrei."

Man kann es auch Loyalty Rewards nennen, Staking ist es auf keinen Fall. 

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vor 2 Stunden schrieb lion:

dann solltest du es tunlichst vermeiden Rewards mitzunehmen, wenn du es noch nicht gemacht hast. Dann bist du 100% nach einem Jahr steuerfrei. Wenn du Rewards nutzt, dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das als eine Art "Staking" sieht und die Steuerfreiheit erst nach 10 Jahren eintritt. (Und noch ein kleiner Tip: Hör nicht auf die Leute die dir hier was anderes erzählen wollen, sondern frag mal deinen Steuerberater.. Der wird dir auch davon abrate Rewards zu beanspruchen..)

Ein erfahrener Steuerberater ist sicherlich angebracht, insbesondere bei Internet Ratschlägen 😀
Wie verhält sich dies eigentlich bei CRO wo für angepriesene Kartenvorteile CRO 6 Monate zu locken ist. Hier könnte man über die Generierung von Einkommen aus steuerlicher Sicht nachdenken. 

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vor 37 Minuten schrieb LissiK:

Ein erfahrener Steuerberater ist sicherlich angebracht, insbesondere bei Internet Ratschlägen 😀
Wie verhält sich dies eigentlich bei CRO wo für angepriesene Kartenvorteile CRO 6 Monate zu locken ist. Hier könnte man über die Generierung von Einkommen aus steuerlicher Sicht nachdenken. 

Dont't feed the troll.

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vor 57 Minuten schrieb Bx11:

Wofür soll ein Bitcoin ETC gut sein??? Ist das was besonderes??

Der ETC hätte (wahrscheinlich) leichte Kostenvorteile gegenüber einem ETF, weil er als Schuldschein einen Versicherer hinter sich hätte, der das Ausfallrisiko reduziert. Inwieweit dies auf die Performance drücken würde, müsste man sehen. Normalerweise laufen ETC und ETF weitestgehend synchron und haben eine ähnliche Performance; aber es kann auch mal zu Abweichungen kommen. Wichtig ist, bei einem ETC besitzt man kein echtes Stück Bitcoin. Bei einem ETF auf den Bitcoin zwar auch nicht, aber nur weil es einen solchen noch gar nicht gibt; sollte es aber mal einen SPOT ETF auf Bitcoin geben, dann wäre es der Fall.

Brauchen tut es einen ETC nicht …

Bearbeitet von Gulliver
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vor 12 Minuten schrieb Gulliver:

Der ETC hätte (wahrscheinlich) leichte Kostenvorteile gegenüber einem ETF, weil er als Schuldschein einen Versicherer hinter sich hätte, der das Ausfallrisiko reduziert. Inwieweit dies auf die Performance drücken würde, müsste man sehen. Normalerweise laufen ETC und ETF weitestgehend synchron und haben eine ähnliche Performance; aber es kann auch mal zu Abweichungen kommen. Wichtig ist, bei einem ETC besitzt man kein echtes Stück Bitcoin. Bei einem ETF auf den Bitcoin zwar auch nicht, aber nur weil es einen solchen noch gar nicht gibt; sollte es aber mal einen SPOT ETF auf Bitcoin geben, dann wäre es der Fall.

Brauchen tut es einen ETC nicht …

Ok jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank 🙏 

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vor 7 Stunden schrieb Krypto-Patty:

Puhhh....das wird teuer. Mal schauen ob da dann auch was zum Gegenzug kommt. Wenn es wirklich der Fall sein sollte, dann dürtfe man 

bald was davon sehen ^^

Bei Netflix und Strava hat man das gesehen. Da ich diese Apps auch viel Nutze! 

 

#eswirdwiederspannend :) 

Bearbeitet von Heineken
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vor 16 Minuten schrieb omega:

Long-term ist meiner Meinung nach alles paletti 🙃. Hab mir noch eine Schippe Best, BTC, harmony und sand gegönnt. 

 

Jetzt erstmal einen Kakao drauf. 

noch jemand hier der von Harmony überzeugt zu sein mag :) 

Bei Kurs Fall hab ich auch nachgekauft....meine Freundin schon am rotieren :lol: 

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vor einer Stunde schrieb Gulliver:

Der ETC hätte (wahrscheinlich) leichte Kostenvorteile gegenüber einem ETF, weil er als Schuldschein einen Versicherer hinter sich hätte, der das Ausfallrisiko reduziert. Inwieweit dies auf die Performance drücken würde, müsste man sehen. Normalerweise laufen ETC und ETF weitestgehend synchron und haben eine ähnliche Performance; aber es kann auch mal zu Abweichungen kommen. Wichtig ist, bei einem ETC besitzt man kein echtes Stück Bitcoin. Bei einem ETF auf den Bitcoin zwar auch nicht, aber nur weil es einen solchen noch gar nicht gibt; sollte es aber mal einen SPOT ETF auf Bitcoin geben, dann wäre es der Fall.

Brauchen tut es einen ETC nicht …

Erstens kann es in Deutschland z.B. keinen BTC ETF geben, da in Deutschland keine ETF auf Einzelwerte zulässig sind.

 

Zweitens gibt es sowohl ETF als auch ETC die mit echten BTC hinterlegt sind:

https://www.boerse-stuttgart.de/de-de/produkte/etps/etns/stuttgart/a27z30-btcetc-bitcoin-exchange-traded-crypto-btce

https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?isin=DE000A27Z304#returns

https://www.purposeinvest.com/funds/purpose-bitcoin-etf

 

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