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IOTA


vagabonda

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Es gibt bisher noch kein Gesetz/keine Regelung für diese ominöse 10-Jahre-Haltefrist. Und normalerweise bezieht sich ein neues Gesetz nicht auf die Vergangenheit, sondern hat einen Stichtag des Inkrafttretens in der Zukunft. Wenn das nicht so wäre, wäre man ja unwissentlich kriminell, wenn es neue Gesetze gäbe.

Deshalb gehe ich davon aus, dass man seine Coins vom staking zurückholen kann ohne diese 10-Jahres-Frist. Ist aber nur meine Einschätzung.

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vor 1 Minute schrieb chip:

Es gibt bisher noch kein Gesetz/keine Regelung für diese ominöse 10-Jahre-Haltefrist. Und normalerweise bezieht sich ein neues Gesetz nicht auf die Vergangenheit, sondern hat einen Stichtag des Inkrafttretens in der Zukunft. Wenn das nicht so wäre, wäre man ja unwissentlich kriminell, wenn es neue Gesetze gäbe.

Deshalb gehe ich davon aus, dass man seine Coins vom staking zurückholen kann ohne diese 10-Jahres-Frist. Ist aber nur meine Einschätzung.

Darüber wurde bereits sehr ausgiebig diskutiert. Lange Rede kurzer Sinn: Man weiß es nicht. Man sollte sich nur des Risikos bewusst sein. Ich gehe eher vom Gegenteil aus und splitte daher mein Iota Portfolio und stake nur einen Teil davon. 

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vor 3 Minuten schrieb Iota-Juenger:

Darüber wurde bereits sehr ausgiebig diskutiert. Lange Rede kurzer Sinn: Man weiß es nicht. Man sollte sich nur des Risikos bewusst sein. Ich gehe eher vom Gegenteil aus und splitte daher mein Iota Portfolio und stake nur einen Teil davon. 

Genau so habe ich soeben mein "zweites" Iota Wallet zum Staking "freigeschaltet" Ist tatsächlich möglich und dort ist dann auch der "Countdown" zu sehen wenn man seine Iotas zum staken angemeldet hat.

 

Bearbeitet von daisyduck
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Ergänzung:

Wenn es das Gesetz bereits gibt und man nur nicht weiß, ob die coins da hineinfallen, kann die Regelung allerdings doch auch im Nachhinein gelten... Man weiß es also nicht.

Man müsste dann also im Zweifel 10 Jahre warten (vielleicht ist man dann reich??) oder Steuern zahlen.

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vor 4 Stunden schrieb chip:

Es gibt bisher noch kein Gesetz/keine Regelung für diese ominöse 10-Jahre-Haltefrist. Und normalerweise bezieht sich ein neues Gesetz nicht auf die Vergangenheit, sondern hat einen Stichtag des Inkrafttretens in der Zukunft. Wenn das nicht so wäre, wäre man ja unwissentlich kriminell, wenn es neue Gesetze gäbe.

Deshalb gehe ich davon aus, dass man seine Coins vom staking zurückholen kann ohne diese 10-Jahres-Frist. Ist aber nur meine Einschätzung.

Interessanter Sonderfall ist ja noch, dass die Coins nach einem Jahr in der Regel schon steuerfrei waren. Wie ist das denn, wenn man eine Wohnung kauft und dann nach 2 Jahren (also steuerfrei) erst vermietet?

vor 4 Stunden schrieb chip:

Man müsste dann also im Zweifel 10 Jahre warten (vielleicht ist man dann reich??) oder Steuern zahlen.

Je nachdem WIE reich man ist, muss man eben für einige Zeit nach Monaco ziehen 😁

 

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vor 4 Stunden schrieb chip:

Es gibt bisher noch kein Gesetz/keine Regelung für diese ominöse 10-Jahre-Haltefrist. Und normalerweise bezieht sich ein neues Gesetz nicht auf die Vergangenheit, sondern hat einen Stichtag des Inkrafttretens in der Zukunft. Wenn das nicht so wäre, wäre man ja unwissentlich kriminell, wenn es neue Gesetze gäbe.

Deshalb gehe ich davon aus, dass man seine Coins vom staking zurückholen kann ohne diese 10-Jahres-Frist. Ist aber nur meine Einschätzung.

Doch die gibt es und wird auch so angewendet.

 

„Bei der Veräußerung von zuvor gekauften Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ende Verkäufe steuerfrei sind. Es ist seit Beginn an heiß debattiert, ob eine längere Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Veräußerung von Kryptowährungen zur Anwendung kommt, wenn diese zuvor für Staking eingesetzt wurden. Hintergrund ist, dass sich bei Wirtschaftsgütern der sogenannte Spekulationszeitraum (Veräußerungsfrist) auf zehn Jahre erhöht, wenn aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Nach Ansicht des BMF kommt die Zehnjahresfrist nicht nur beim Lending gegen Entgelt, sondern auch beim Staking zur Anwendung, wenn das Halten von Kryptowährungen zu einer Zuteilung weiterer Einheiten führt„

 

„Zusammengefasst: Für das Staking eingesetzte Kryptocoins können nach Ansicht des Finanzministeriums erst zehn Jahre nach Anschaffung steuerfrei verkauft werden. Dies gilt gleichermaßen für beim Staking eingenommene Coins, wenn diese auf dem Staking-Account wiederum zum Staking eingesetzt werden. Nutzer, die ihre Coins beim Staking verwendet haben, sollten umgehend überprüfen, ob und wie die Einnahmen sowohl aus dem Staking, als auch aus einem anschließenden Verkauf in einer Steuererklärung bereits angegeben wurden, um hier notfalls eine Nacherklärung bzw. Berichtigung vorzunehmen. Da eine Nacherklärung zwingend vollständig sein muss, ist zu empfehlen, dies mit einem fachkundigen Steuerberater und/oder Steueranwalt zu machen.„

 

https://www.heise.de/amp/news/Fuer-Proof-of-Stake-genutztes-Kryptogeld-erst-nach-10-Jahren-steuerfrei-6114198.html

Bearbeitet von BitcoinNow
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Kleine Ergänzung, die Regelung könnte noch verändert werden, wie lange auch immer das dauert:

Zitat aus selber Quelle wie oben von BitcoinNow

Ob diese Anwendung dieser Gesetzesregelung angesichts der weitreichenden Folgen und der ohnehin bestehenden Kritik vor den Finanzgerichten Bestand haben wird, darf bezweifelt werden. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsfrage früher oder später dem Bundesfinanzhof vorliegen wird. Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wird jedoch lange Zeit vergehen, während der betroffene Nutzer, um keinen Rechtsverlust zu erleiden, den Steuerbescheid offen halten müssen.

 

Edit: Ist die Frage, ob man bei IOTA von Staken sprechen kann, wenn zum Zeitpunkt der Belohnung in Form von shimmer oder assembly diese Coins gar keinen Wert darstellen?! Die werden ja erst NACH dem Staken an Börsen gehandelt und haben bis dahin gar keinen Wert?

Bearbeitet von chip
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vor 47 Minuten schrieb BitcoinNow:

Nach Ansicht des BMF kommt die Zehnjahresfrist nicht nur beim Lending gegen Entgelt, sondern auch beim Staking zur Anwendung, wenn das Halten von Kryptowährungen zu einer Zuteilung weiterer Einheiten führt.

Hier wurde meines Wissens aber auch schon diskutiert, was "weitere Einheiten" sind. Wenn ich Shimmer für IOTA bekomme oder GAS für NEO ist das ja nicht zwingend eine Einheit der selben Währung, möglicherweise sogar wertlos.

 

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vor 34 Minuten schrieb chip:

Oha! Danke, BitcoinNow, das wusste ich nicht. Dann werde ich meine IOTAs wohl nicht staken, ich rechne nicht damit ,dass die free token viel wert sein werden. Wenn, dann IOTA selbst, vermute ich.

Dann kannst du immer noch deine iotas als free deklarieren, darfst nur nichts mehr mit den anderen beiden Tokens machen... 

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vor 50 Minuten schrieb BitcoinNow:

Doch die gibt es und wird auch so angewendet.

 

„Bei der Veräußerung von zuvor gekauften Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ende Verkäufe steuerfrei sind. Es ist seit Beginn an heiß debattiert, ob eine längere Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Veräußerung von Kryptowährungen zur Anwendung kommt, wenn diese zuvor für Staking eingesetzt wurden. Hintergrund ist, dass sich bei Wirtschaftsgütern der sogenannte Spekulationszeitraum (Veräußerungsfrist) auf zehn Jahre erhöht, wenn aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG).

Nach Ansicht des BMF kommt die Zehnjahresfrist nicht nur beim Lending gegen Entgelt, sondern auch beim Staking zur Anwendung, wenn das Halten von Kryptowährungen zu einer Zuteilung weiterer Einheiten führt„

 

„Zusammengefasst: Für das Staking eingesetzte Kryptocoins können nach Ansicht des Finanzministeriums erst zehn Jahre nach Anschaffung steuerfrei verkauft werden. Dies gilt gleichermaßen für beim Staking eingenommene Coins, wenn diese auf dem Staking-Account wiederum zum Staking eingesetzt werden. Nutzer, die ihre Coins beim Staking verwendet haben, sollten umgehend überprüfen, ob und wie die Einnahmen sowohl aus dem Staking, als auch aus einem anschließenden Verkauf in einer Steuererklärung bereits angegeben wurden, um hier notfalls eine Nacherklärung bzw. Berichtigung vorzunehmen. Da eine Nacherklärung zwingend vollständig sein muss, ist zu empfehlen, dies mit einem fachkundigen Steuerberater und/oder Steueranwalt zu machen.„

 

https://www.heise.de/amp/news/Fuer-Proof-of-Stake-genutztes-Kryptogeld-erst-nach-10-Jahren-steuerfrei-6114198.html

Ich wäre mal bei dem Thema nicht so voreilig und würde absolute Aussagen treffen. Hier gibt es noch extrem viel Grauzone bzw. gar keine höchstrichterliche Regelung.
Es gibt bspw. noch keine wirkliche Rechtssicherheit, ob die Verlängerung der Haltefrist auch zur Anwendung kommen kann, wenn die Währungen ohne Staking bereits 1 Jahr gehalten wurden. Eigentlich gilt der Grundsatz, was einmal steuerfrei geworden ist, bleibt es auch. Des Weiteren gibt es gerade bei IOTA die spezielle Situation, dass man "Zweitwährungen" erhält und nicht seine MIOTAs vermehrt. Diese Zweitwährungen haben aktuell noch nicht mal einen Wert, was auch wieder Raum für Interpretation lässt. Es gibt ebenfalls viele Argumente dafür, dass Assembly und Shimmer Airdrops sind und kein Staking. Also alles nicht eindeutig.
Man muss sich einfach entscheiden, ob man das Risiko einer Fristverlängerung in Kauf nimmt oder nicht...

vor 33 Minuten schrieb chip:

Oha! Danke, BitcoinNow, das wusste ich nicht. Dann werde ich meine IOTAs wohl nicht staken, ich rechne nicht damit ,dass die free token viel wert sein werden. Wenn, dann IOTA selbst, vermute ich.

Lass dich bloß nicht von irgendeinem Forum-Post zu einer Entscheidung bringen. Es gibt keine Klarheit diesbezüglich..

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Das Problem ist einfach diese Unsicherheit. Ich habe die IOTAs schon seit 2017 und der heutige Kurs ist ungefähr mein Einkaufspreis. Ich wollte IOTA noch ein Jahr geben (bis Anfang 2023) und wenn es bis dahin so weitergeht wie bisher (tolle Ankündigungen am laufenden Band, null Kursauswirkung), dann verkaufe ich meine IOTAs. Wenn dann der Kurs aber über meinem EK ist, muss ich die auch noch versteuern, falls ich gestaked haben sollte bis dahin. Ne, bitte nicht. Da "verzichte" ich lieber auf shimmer und Co, so leid es mir  tut. Aber irgendwann ist Schluss.

Niemand weiß, ob ich nicht dann doch der Blöde bin, wenn shimmer und Co auf einmal zu 10 Jahren Haltefrist führen sollte. Das ist mir zu heiß.

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vor 12 Minuten schrieb chip:

Das Problem ist einfach diese Unsicherheit. Ich habe die IOTAs schon seit 2017 und der heutige Kurs ist ungefähr mein Einkaufspreis. Ich wollte IOTA noch ein Jahr geben (bis Anfang 2023) und wenn es bis dahin so weitergeht wie bisher (tolle Ankündigungen am laufenden Band, null Kursauswirkung), dann verkaufe ich meine IOTAs. Wenn dann der Kurs aber über meinem EK ist, muss ich die auch noch versteuern, falls ich gestaked haben sollte bis dahin. Ne, bitte nicht. Da "verzichte" ich lieber auf shimmer und Co, so leid es mir  tut. Aber irgendwann ist Schluss.

Niemand weiß, ob ich nicht dann doch der Blöde bin, wenn shimmer und Co auf einmal zu 10 Jahren Haltefrist führen sollte. Das ist mir zu heiß.

Hast du mit deiner IOTA Wallet einen KYC gemacht oder anders gefragt woher weiß das FA von deiner IOTA Wallet? Steht an deiner IOTA Wallet etwa dein Name drauf? Bei mir z.B. nicht. 

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Das Problem ist ja immer, dass die Schnittstelle Cryptos - gesetzliches Zahlungsmittel offen liegt. Klar kann ich die IOTAs bis ultimo halten in meiner Wallet und damit tun und  lassen, was ich will. Sobald ich aber in Euro tauschen will, habe ich möglicherweise ein Problem. Ich rechne nicht damit, dass die Welt in den nächsten 10 oder 20 Jahren IOTA zum Standardzahlungsmittel machen wird :-)

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vor 23 Minuten schrieb mawa73:

Hast du mit deiner IOTA Wallet einen KYC gemacht oder anders gefragt woher weiß das FA von deiner IOTA Wallet? Steht an deiner IOTA Wallet etwa dein Name drauf? Bei mir z.B. nicht. 

Die Coins also iota, shimmer und Assembly liegen alle auf der selben Adresse. Das sollte man wissen, wenn man seine Steuererklärung macht ;)

Bearbeitet von Iota-Juenger
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vor einer Stunde schrieb mawa73:

Hast du mit deiner IOTA Wallet einen KYC gemacht oder anders gefragt woher weiß das FA von deiner IOTA Wallet? Steht an deiner IOTA Wallet etwa dein Name drauf? Bei mir z.B. nicht. 

Das nicht, aber wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt. Die Coins liegen alle auf der selben Adresse. 

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Es gab ja einige Zeit lang keine Möglichkeit den Migrationsprozess auf Firefly durchzuführen, wenn man seine IOTA auf dem Ledger verwaltet - das geht aber mittlerweile eh schon einige Zeit und ich wollte das soeben machen.

Die Firefly Wallet findet aber meine Balance nicht, hat jemand eine Idee?

Ich habe die aktuelle Firefly Wallet (1.3.0) installiert und den Migrationsprozess soweit durchgeführt, dass ich nun beim Schritt "Choose Ledger account Index" bin und er dann "Finding balance..." schreibt.

Hier wird mir anschließend aber immer 0 Mi angezeigt. Beim Index bin ich mir nicht ganz sicher, ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich da vom Standard etwas verstellt hätte (sollte also 0 sein), habe aber zumindest von 0 bis inklusive 5 mal durchprobiert, immer dasselbe Ergebnis.
Am Ledger schreibt er "Generating Address..." also soweit würde es auch passen.

Ledger Live ist mit Version 2.36.3 am aktuellsten Stand.
Die Firmware des Ledgers (Nano S) ist ebenfalls aktuell (2.1.0).
Die beiden IOTA Apps auch frisch installiert (Legacy 0.5.8 und die Neue 0.7.3).

Hier ein Bild, da stehe ich aktuell an.

FireflyMigration.thumb.jpg.40e05abe02d2aaa2594388df44110b87.jpg

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vor 23 Minuten schrieb Amsi:

Es gab ja einige Zeit lang keine Möglichkeit den Migrationsprozess auf Firefly durchzuführen, wenn man seine IOTA auf dem Ledger verwaltet - das geht aber mittlerweile eh schon einige Zeit und ich wollte das soeben machen.

Die Firefly Wallet findet aber meine Balance nicht, hat jemand eine Idee?

Ich habe die aktuelle Firefly Wallet (1.3.0) installiert und den Migrationsprozess soweit durchgeführt, dass ich nun beim Schritt "Choose Ledger account Index" bin und er dann "Finding balance..." schreibt.

Hier wird mir anschließend aber immer 0 Mi angezeigt. Beim Index bin ich mir nicht ganz sicher, ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich da vom Standard etwas verstellt hätte (sollte also 0 sein), habe aber zumindest von 0 bis inklusive 5 mal durchprobiert, immer dasselbe Ergebnis.
Am Ledger schreibt er "Generating Address..." also soweit würde es auch passen.

Ledger Live ist mit Version 2.36.3 am aktuellsten Stand.
Die Firmware des Ledgers (Nano S) ist ebenfalls aktuell (2.1.0).
Die beiden IOTA Apps auch frisch installiert (Legacy 0.5.8 und die Neue 0.7.3).

Hier ein Bild, da stehe ich aktuell an.

FireflyMigration.thumb.jpg.40e05abe02d2aaa2594388df44110b87.jpg

Ich selbst benutze keine Ledger. Allerdings habe ich mal kurz ein paar Diskussionen rund um Ledger&Migration überflogen. Unter anderem wird dort berichtet, dass die Verbindung via Bluetooth oder "nicht original Ledger Kabel" nicht stabil genug ist für die Migration. Ansonsten schaue ich morgen mal weiter. 

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vor 12 Minuten schrieb Amsi:

Danke schon mal für die Hilfe!
Kann ich aber beides ausschließen, Bluetooth hat der Nano S nicht und ich verwende das original Ledger Kabel.

Probier mal die Migration mit Firefly 1.2.

Bearbeitet von Iota-Juenger
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