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Drayton

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Alle Inhalte von Drayton

  1. Entstehung von Bitcoins Wie, was? ich verstehe jetzt die ganzen Posts hier nicht. Das macht doch Chuck Norris.
  2. Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt sind von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze (gilt für alle Kryptowährungen) Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 135 Abs. 1 Buchst. d bis f – Dienstleistungen gegen Entgelt – Umtausch der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ in konventionelle Währungen – Befreiung“ Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt: 1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. 2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze im Sinne dieser Bestimmung darstellen. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=170305&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
  3. Ethereum: Geth 1.8 verbessert Performance des Clients erheblich Posted on 20. February 2018 by Christoph Bergmann Der “Iceberg” Release 1.8 von Ethereums wichtigstem Client, Geth, wartet mit einer großen Menge an Upgrades auf. Am bemerkenswertesten dürfte die Stabilisierung des Light-Modus sowie die Verbesserung der Performance sein. Mit 1.8 gibt es einen neuen großen Release für Geth, der weiterhin wichtigsten Node-Software für Ethereum. Eingegangen ist die Arbeit zahlreicher Entwickler und rund 170 Änderungen, von denen viele die Performance erheblich verbessern https://bitcoinblog.de/2018/02/20/ethereum-geth-1-8-verbessert-performance-des-clients-erheblich/
  4. Bitfinex kündigt mit EOSfinex die erste Blockchain-basiert Börse an Posted on 19. February 2018 by Christoph Bergmann Es gibt schon mehrere Versuche, dezentrale Börsen auf Basis von Blockchains zu bilden. Mit EOSfinex kündigt Bitfinex nun jedoch das erste ambitionierte Projekt an, das auf der Erfahrung einer der größten Krypto-Börsen aufbauen soll. https://bitcoinblog.de/2018/02/19/bitfinex-kuendigt-mit-eosfinex-die-erste-blockchain-basiert-boerse-an/
  5. Ob LiteBit den BitcoinPrivate listen wird? Denke nicht. Ich empfehle zum Snapshot (28. Februar) die ZClassic auf eine Wallet mit Private Key. Die Ratio ist 1 zu 1. Beispiel: du hast 10 ZClassic, nach dem Fork hast du 10 ZClassic und 10 BTCP.
  6. Geht nicht. Verge ist denen nicht seriös genug. Vielleicht kann der Support helfen?
  7. Ich hab übrigens eine alternative Investitionsmöglichkeit für euch. Ist ganz einfach: Ich bekomme BTCs von euch und kaufe davon einen Lambo und einen Bentley. Ich fahre die Autos solange bis sie Oldtimer sind. Als Raritäten kann ich diese dann teurer wieder verkaufen. Das ist dann der Gewinn, ich beteilige euch mit 25%.
  8. https://www.litebit.eu/en/alerts Nein, kaufen geht damit nicht, du kannst dich nur per E-Mail informieren lassen, wenn ein Coin einen bestimmten Kurs erreicht hat.
  9. Drayton

    Eure Hobbys

    Schöne Idee mit den Hobbys, so hatte Boardfreak eine schöne Möglichkeit sich zu outen. Goldwaschen klingt interessant. Ich wasche übrigens auch Geld. Hab aber mein Hobby vor einigen Jahren zum Beruf gemacht.
  10. Wenn du jetzt ETC auf CEW hast, kannst du auch nach dem Airdrop eine zweite CEW erstellen und dann die ETC auf die zweite CEW transferieren, die CLO liegen dann auf der ersten CEW. Entscheidend ist also, dass man zum Zeitpunkt des Airdrop ETC auf CEW liegen hat.
  11. Als Steuerberater muss man wohl den Sachverhalt für die Laien etwas komplizierter darstellen, sonst gewinnt man keine neuen Mandanten Dass die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer zu trennen ist, wird diesen Sachverhalt hier nicht komplizierter machen, denn es hat mit dem Sachverhalt hier, nichts zu tun. Für alle Laien die es interessiert, ein Beispiel: Ein Spielzeughändler mit einem kleinen Ladengeschäft. Er kauft Waren ein und verkauft diese. Wenn er sie einkauft zahlt er Umsatzsteuer, wenn er sie dann als Händler verkauft, bekommt er Umsatzsteuer. Er muss dann an das FA Umsatzsteuer abführen, wenn er mehr Umsatzsteuer bekommen hat als er ausgegeben hat. Die Differenz also geht ans Finanzamt. Es gibt auch den umgekehrten Fall, dass er möglicherweise Umsatzsteuer vom FA erstattet bekommt. Es kann dann den Fall geben, dass der Spielzeughändler in einem Jahr nur sehr wenig Spielzeug verkaufen konnte. Seine Gewinn betragen beispielsweise nur 8.000 EUR. In diesem Fall muss der Spielzeughändler keine Gewerbesteuer und auch keine Einkommensteuer zahlen. Die Umsatzsteuer aber ist davon unabhängig und er wird dennoch Umsatzsteuer zahlen müssen oder eine Erstattung bekommen. Das ist aber für den BTC und die Umsatzsteuerfrage völlig irrelevant und wurde von SPBA nur aufgeführt um Leute zu verunsichern und den Sachverhalt etwas komplexer erscheinen zu lassen. Um eines vorwegzunehmen: Internetforen sind im Zweifel wirklich nicht der richtige Anlaufpunkt. Andererseits können Internetforen aber auch sehr gut als Werbemedien genutzt werden Dass die Bundesregierung einen anderen Standpunkt vertreten würde, als der EuGH ist nicht richtig. Ganz im Gegenteil hat die Bundesregierung die Sichtweise des EuGH bereits bestätigt. Es bleibt der Bundesregierung auch nichts anderes übrig, da es sich hier um die Auslegung einer europarechtlichen Regelung handelt, die für alle Mitgliedsstaaten bindend ist. Einfach formuliert: Selbst wenn es in Deutschland ein anders lautendes Gesetz gäbe (was es nicht gibt), wäre dieses deutsche Gesetz nicht zu beachten, es wäre nichtig, weil es gegen Europarecht verstößt. Auch gibt es seitens der Bundesregierung keinerlei bekannte Anstrengungen einen erneuten "deutschen Prozess vor dem EuGH" zu führen. Dieses Unterfangen wäre auch sinnlos, weil es hier eben eine EuGH Entscheidung hierzu bereits gibt. Das EuGH ist das höchste Gericht Europas. Die Entscheidung ist also gefallen. Und auch die Begründung, "da die Bundesregierung nicht Prozessbeteiligte war", ist nicht zielführend. Denn es gibt vor dem EuGH keinen Prozess mit Prozessbeteiligten wie im nationalen Recht. Obwohl die Entscheidungen des EuGH als Beschlüsse und Urteile bezeichnet werden, urteilt der EuGH nicht über einen Sachverhalt. Die Aufgabe des EuGH liegt lediglich darin, festzustellen, ob eine europarechtliche Vorschrift gültig ist und wie diese auszulegen ist. Gleichzeitig kann der EuGH überprüfen, ob ein nationales Gesetz oder das Handeln einer Behörde mit Europarecht im Einklag steht. Dies passiert im Wege der Vorabentscheidung. Und genau dies ist im vorliegendem Fall auch passiert. Ein nationales Gericht musste sich bei einem Prozess mit der EU-Mehrwertsteuerrichtline beschäftigen. Es ging um den Bitcoin. Hier hat das nationale Gericht die Möglichkeit genutzt, den EuGH im Wege der Vorabentscheidung um Auslegung, sprich um Rat zu fragen. Der EuGH hat dann eine Auslegung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vorgenommen, mit dem Ergebnis: BTC ist von der Umsatzsteuer befreit. Der EuGH hat sich hier mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie befasst und nicht mit dem Sachverhalt der Prozessbeteiligten. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie kann man vereinfacht als eine einheitliche Zusammenfassung aller Mehrwertsteuerregelungen der einzelnen EU-Länder beschreiben. Ziel ist, eine einheitliche Vorgehensweise in der gesamten EU zu erreichen. Rechtlich bedeutend: Alle Mitgliedstaaten haben an der Erstellung dieser EU-Mehrwertsteuerrichtline mitgewirkt, sie waren also alle an diesem Prozess beteiligt. Und diese EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist für alle EU-Länder bindend, also natürlich auch für alle Finanzämter bindend. Einfach formuliert: das höchste Gericht Europas hat sich ein für alle EU-Länder bindendes Gesetz angeschaut und gesagt, dass der BTC und damit auch alle anderen Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Ich bleibe dabei: Niemand wird für Coins Umsatzsteuer zahlen müssen. Und die Bundesregierung hat dies auch schon bestätigt.
  12. Nur mal so meine Meinung. Ich beschäftige mich schon sehr lange mit Altcoins und würde daher nicht zum Vergleich mit BTC raten. Wenn Altcoins und insbesondere Pennystocks, dann auf EUR/USD-Kurse achten.
  13. Ja, die Transaktionen gehen schneller, in Echtzeit. Credits können aber nicht gehackt werden, weil es keine Coins oder Token sind. Man kann sie nur auf LiteBit verwenden und kann sie auch nicht auf eine Wallet transferieren oder so. Im Grunde sind die LiteBit-Credits nur eine Notiz bei LiteBit, dass du Summe X EUR eingezahlt hast und damit dann handeln kannst.
  14. Wobei 2 cent wäre schon sehr viel! Wenn ich mir ausrechne wie viel Gewinn ich machen könnte, wenn im Vergleich sehr sehr gute Coins wie DOGE beispielsweise auf 2 cent gehen würden!
  15. JA, hat sich rumgesprochen, dass hier Scamer unterwegs sind. Nicht mal 1%. Da läuft gar nix. Ach wie schade. Wenn die Käufer den gleichen IQ haben. Mcreal vielen Dank für deine Beiträge und die Erinnerung daran, dass Bitconnect und Bitconnectx SCAM sind.
  16. Hier ein Video von FunFair zur Erklärung der Blockchain. Kurz und simple ohne großen "Schnickschnack" erklärt. Das mag ich an dem Team von FunFair, die machen alles sehr einfach verständlich und dadurch massentauglich.
  17. Nur weil es Spielwährung ist, hat das meiner Meinung nach keine Auswirkungen auf mögliche Kursentwicklungen. Man kann ja auch nur einen halben Fun zum Spielen verwenden oder auch nur 0,001 Fun. In dieser Hinsicht kann der Fun auch theoretisch 100 EUR Kurs erreichen. Ich könnte mir einen Kurs von 2 EUR bis 2019 vorstellen.
  18. Also ich würde es jetzt mal gerne selbst ausprobieren. Auf Bitfinex mit drei Coins (IOTA, SNT, XRP). Ich trade immer bei sinkenden Kursen und überwiegend gegen USD. DA sollte es keine Probleme mit dem DCA Mode geben.
  19. FunFair Token: Großes Potenzial mit realem Usecase für Online-Casinos https://coin-hero.de/funfair-token-grosses-potenzial-mit-realem-usecase/ FunFair ist ein ERC-20 Token, der sich dadurch auszeichnet, dass er einen realen Anwendungsfall im Online-Casinogeschäft besitzt. Zentrales Anliegen von FunFair ist das Online Glückspiel sicherer und transparenter zu machen. Hierfür soll das Vertrauen und die Sicherheit der Blockchain-Technologie genutzt werden. Elementarer Bestandteil des FUN-Projektes sind die FUN-Token, die nicht nur (wie bei vielen anderen Blockchain-Projekten) der Finanzierung des Unternehmens dienen. FUN fungiert innerhalb des Systems nämlich als virtueller Casino-Chip und kann z.B. bei einer Runde Poker oder Roulette vermehrt oder auch verloren werden. Im Gegensatz zur „regulären“ Blockchaintransaktion wird aber nicht für jeden Spieleinsatz Gas, also eine Transaktionsgebühr verlangt. Hier kommen die State-Channels ins Spiel. Diese ermöglichen, dass die Spiele und die dazugehörigen Transaktionen von FUN in Echtzeit (und damit schneller als die Ethereum Blockchain) ablaufen. Außerdem ist durch die State-Channels-Technologie nur einmalig eine Gas-Gebühr, um die Spielsitzung zu starten, erforderlich. Ein weiterer riesiger Vorteil von FunFair gegenüber traditionellen Online-Casinos ist, dass der Spieler kein Deposit in das Wallet des Anbieters vornehmen muss. Stattdessen kann der Spieler eines FunFair Casinos aus seinem eigenen FUN Wallet heraus die Einsätze ins Spieln bringen. So verliert der Spieler nie die Kontrolle über sein eigenes Guthaben an eine dritte Partei
  20. Kein Verbot von Kryptobörsen in Südkorea https://coin-hero.de/litecoin-ethereum-und-co-im-aufwind-kein-verbot-von-kryptoboersen-in-suedkorea/ Nachdem lange Zeit widersprüchliche Nachrichten aus Südkorea zu vernehmen waren, will die südkoreanische Regierung jetzt Klarheit im Handel von Kryptowährungen schaffen. Der komplette Handel mit Kryptowährungen soll transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. Nachdem über 200.000 Koreaner eine Petition auf der Blue House Webseite von Präsident Moon Jae unterschrieben haben, indem sie den Vorschlag des Justizministeriums scharf verurteilten, teilte der Präsident gestern in einer Videobotschaft klipp und klar mit, dass es kein Verbot von Kryptowährungsbörsen in Südkorea geben wird
  21. Weißes Haus: Vorerst keine Regulierung für Bitcoin und Kryptowährungen https://coin-hero.de/usa-vorerst-keine-regulierung-fuer-bitcoin-ethereum-und-co/ Die US-Regierung wird laut offiziellen Aussagen eines Repräsentanten des Weißen Hauses vorerst keine Regulierung für Kryptowährungen, wie Bitcoin und Ethereum auf den Weg bringen. Alles in allem sind die derzeitigen Entwicklungen aus unserer Sicht als sehr positiv einzustufen. Weder von einem Verbot, wie dies z.B. in China durchgesetzt wurde, noch eine starke Regulierung scheint zeitnah vorgesehen zu sein. Einige Bundesstaaten der USA beschäftigen sich zunehmend mit dem Thema der digitalen Währungen. Arizona hat beispielsweise ein Gesetzentwurf angebahnt, der vorsieht, dass Bewohner dieses Bundesstaates ihre Steuern mit Kryptowährungen begleichen können. Ebenso laufen bereits öffentlich Diskussionen, dass weitere Bundesstaaten folgen könnten.
  22. Der Gewinn zwischen Kaufkurs in 2013 und Verkaufskurs 2017 ist steuerfrei. Versteuern musst du nur die jetzigen Trade-Gewinne. Wenn du sonst kein Einkommen hast gilt der Steuerfreibetrag von etwa 8.000 EUR/Jahr. Bleiben deine Trade-Gewinne darunter sind auch diese steuerfrei.
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