battlecore Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 2 Minuten schrieb Xaladilnik: Gerade im Radio zu der Auktion: "Die Leute sind bereit mehr als den Marktwert zu bezahlen, vermutlich weil Sie sich sicher sein können, dass sie die Bitcoin auch bekommen." Ey die solln erstmal abwarten ob die nacher noch auf den Adressen drauf sind. Wenn ne deutsche Behörde erzählt das sie das besonders gesichert gemacht haben und das nur ein begrenzter Kreis Kenntnis von den Keys hat dann is jegliches Vertrauen mal gleich weg. Warscheinlich haben sie die Keys per email oder Fax erstmal verteilt an den begrenzten Kreis. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomsArt Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 11 Minuten schrieb Jokin: Ich frag mal ob man die 503.520 Euro auch mit Bitcoin bezahlen kann - das wären derzeit ca. 9,24 BTC. Ich würde auch grob auf 9,5 BTC aufrunden zahlbar per Banküberweisung... kannst ja mal deine Bank fragen ob sie die BTC überweisen können 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Btw., hat eigentlich Karl Lauterbach schon was zu den Bitcoin gesagt?? Vermutlich hält er das für keine gute Idee? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Für meinen Geschmack, wenn man schaut was sich alles tut, werden wir in naher Zukunft noch ganz andere Kurse sehen 🚀 1 2 1 5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Romes Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb battlecore: Ey die solln erstmal abwarten ob die nacher noch auf den Adressen drauf sind. Wenn ne deutsche Behörde erzählt das sie das besonders gesichert gemacht haben und das nur ein begrenzter Kreis Kenntnis von den Keys hat dann is jegliches Vertrauen mal gleich weg. Warscheinlich haben sie die Keys per email oder Fax erstmal verteilt an den begrenzten Kreis. Ich finde diese Aktion höchst seltsam. Von einer Bonitätprüfung habe ich nichts gelesen. Kann da jetzt jeder Spaßbieter eben mal 500k bieten ohne das Geld zu haben? Dann gibt es auch noch ein Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf. https://www.justiz-auktion.de/widerrufsbelehrung Wenn das nicht ausgeschlossen wurde dann kann man natürlich einen höheren Preis bieten. Wenn der Kurs bis zum Ablauf der Frist nicht höher steigt dann nimmt man eben die BTC nicht ab. Bearbeitet 25. Oktober 2021 von Rikki77 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 19 Minuten schrieb dxtr: Wie sichert ihr euer Geld ab gegen eine kommende (Hyper-)Inflation? BTC, Gold, Immobilien? Oder generell einfach breit diversifiziert sein? Eine Immobilie würde ich mir nur zu Selbstnutzung kaufen. Mein Aktienportfolio könnte ich noch erhöhen und ggf. mein nicht investiertes FIAT in Gold umschichten, um es so zu schützen. Ich in Krypto bin ich für meine Verhältnisse ausreichend investiert - auch wenn man immer zu wenig Coins hat sobald der Kurs sehr stark gestiegen ist. Am besten wärs wenn man kein Fiat und keine Anlagen in Fiat mehr hat. Ich verfolge das recht konsequent. Girokonto ist immer leicht im Minus und wenns sich Null nähert kauf ich schnell etwas Bitcoin. Anlagen usw. in Fiat hab ich schon lang nicht mehr, wird eh alles von Steuer und Gebühren aufgefressen. Da kann mans auch gleich in den Ofen werfen. Ich bin sozusagen all in. 2 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 2 Minuten schrieb Rikki77: Kann da jetzt jeder Spaßbieter eben mal 500k bieten ohne das Geld zu haben? Dieses Risiko geht die Staatsanwaltschaft sicher gern ein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theseus Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Wenn Gold, Aktien, Ländereien und Mietobjekte genug sind, könnte man auch ein U-Boot kaufen und U-Boot-Rundfahrten anbieten. Oder man investiert in einen kleinen Flugzeug-Charter-Betrieb, Zielgruppe Privatpiloten, die nur hin und wieder mal fliegen wollen. Im Krisenfall kommt man so schnell auf die Insel und bis dahin verdient das Investment noch etwas Geld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Gerade eben schrieb Jokin: Dieses Risiko geht die Staatsanwaltschaft sicher gern ein. Naja was sollnse denn machen? Fernabsatzgesetz. Trittste innerhalb 14 Tagen zurück, Widerruf. Offenbar besteht die Möglichkeit ja auch da. Ich kann mir diese Summen die da geboten werden auch einfach nicht erklären. Die bieten ja in Euro mehr als es in Dollar kostet. Die sind doch total dulle. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ngt Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 (bearbeitet) https://www.cnbc.com/2021/10/25/mastercard-says-any-bank-or-merchant-on-its-vast-network-can-soon-offer-crypto-services.html Mastercard says any bank or merchant on its vast network can soon offer crypto servicesMastercard erklärt, dass jede Bank und jeder Händler in ihrem gewaltigen Netzwerk bald Krypto-Dienstleistungen anbieten kann Mastercard bereitet sich darauf vor, anzukündigen, dass jede der Tausenden von Banken und Millionen von Händlern in ihrem Zahlungsnetzwerk bald Krypto in ihre Produkte integrieren kann, wie CNBC erfahren hat. Dazu gehören Bitcoin-Wallets, Kredit- und Debitkarten, mit denen sich Boni in Krypto verdienen und digitale Vermögenswerte ausgeben lassen, sowie Treueprogramme, bei denen Punkte von Fluggesellschaften oder Hotels in Bitcoin umgewandelt werden können. Um dies zu tun, arbeitet das Zahlungsnetzwerk mit Bakkt zusammen, dem Kryptounternehmen, das kürzlich von Intercontinental Exchange ausgegliedert wurde, und das hinter den Kulissen als Anbieter von Verwahrungsdienstleistungen für diejenigen fungieren wird, die sich anmelden, so Führungskräfte der beiden Unternehmen gegenüber CNBC. Noch so eine Hammer-News. In diese Richtung habe ich daher auch nicht so große Befürchtungen: vor 15 Minuten schrieb Romes: Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart. Bearbeitet 25. Oktober 2021 von ngt 4 7 5 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
saragossa Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 5 Minuten schrieb Rikki77: Kann da jetzt jeder Spaßbieter eben mal 500k bieten ohne das Geld zu haben? nennt man dann "säumigen Meistbieter"; die nichtbezahlte "Ware" wird üblicherweise nochmal versteigert und haftet der säumige Meistbieter für die Differenz. Bekommt aber natürlich nicht die Differenz zum Überbot😅 und hat sich strafbar gemacht. Österreichisches Recht! - diese BTC-Versteigerung hier unterliegt offensichtlich einer besonderen Judikatur. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bazzu Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 8 Minuten schrieb Romes: Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart. Bitte nicht. Eine ordentlich Korrektur ist meine einzige Hoffnung, meinen Bestand mal in messbare Höhen zu treiben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomsArt Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 8 Minuten schrieb Rikki77: Dann gibt es auch noch ein Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf. https://www.justiz-auktion.de/widerrufsbelehrung ja schon seltsam... kannst 14 Tage bis Widerruf + 14 Tage bis Rückgabe die BTC verleihen und Prozente einstreichen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomsArt Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 2 Minuten schrieb bazzu: Bitte nicht. Eine ordentlich Korrektur ist meine einzige Hoffnung, meinen Bestand mal in messbare Höhen zu treiben. Arbeiten geht zur Abwechslung auch 1 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
saragossa Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 c) Für Versteigerungen nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß Nr. 2 c) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ausgebotes. Gewährleistungsansprüche stehen dem Erwerber insofern gemäß § 806 ZPO nicht zu. Auch besteht - ebenso wie bei Versteigerungen nach öffentlichem Recht gemäß Nr. 2 a) - kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 2 Nr. 13 BGB). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
H3is3nb3r9 Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 14 Minuten schrieb bazzu: Bitte nicht. Eine ordentlich Korrektur ist meine einzige Hoffnung, meinen Bestand mal in messbare Höhen zu treiben. Korrekturen wird es immer geben, nur lang anhaltende Bärenmärkte wie wir ihn 2018 gesehen haben, werden aus meiner sicht in nächster Zeit immer unwahrscheinlicher 1 4 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Master1980 Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 5 Minuten schrieb H3is3nb3r9: Korrekturen wird es immer geben, nur lang anhaltende Bärenmärkte wie wir ihn 2018 gesehen haben, werden aus meiner sicht in nächster Zeit immer unwahrscheinlicher Das denke ich auch, weil mittlerweile zu viele nachkaufen, wenn der Preis mal um 5% fällt... somit nimmt langfristig auch die Volatilität ab. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Plumpaquatsch Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 28 Minuten schrieb Rikki77: Dann gibt es auch noch ein Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf. https://www.justiz-auktion.de/widerrufsbelehrung Wenn das nicht ausgeschlossen wurde dann kann man natürlich einen höheren Preis bieten. vor 12 Minuten schrieb saragossa: c) Für Versteigerungen nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß Nr. 2 c) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ausgebotes. Bei Versteigerungen ja, bei ONLINE Versteigerungen Nein. Es gilt wie bei allen gewerblichen Onlinegeschäften das Gesetz des Widerrufrechts bei Onlinegeschäften. Da kann auch die Staatsanwaltschaft oder der Zoll keine Ausnahme bei Versteigerungen machen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Privatverkäufen. Die Gesetze gelten gottlob auch für diejenigen, die sie machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
saragossa Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Solana mit ATH!? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomsArt Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Zitat Rechtsform: Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 und 6 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
saragossa Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 8 Minuten schrieb Plumpaquatsch: Bei Versteigerungen ja, bei ONLINE Versteigerungen Nein. Es gilt wie bei allen gewerblichen Onlinegeschäften das Gesetz des Widerrufrechts bei Onlinegeschäften. hast du da eine Quelle dazu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Plumpaquatsch Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 2 Minuten schrieb Master1980: Das denke ich auch, weil mittlerweile zu viele nachkaufen, wenn der Preis mal um 5% fällt... somit nimmt langfristig auch die Volatilität ab. Achwas. Wer hat denn im Mai schnell nachgekauft nachdem der Kurs um die Hälfte eingebrochen war? Man hätte monatelang billig nachkaufen können. Langfristig (also in vielen Jahren gerechnet) wird die Volatilität abnehmen. Aber nicht in Wochen, Monaten oder 1 Jahr. Der Großteil der Coins ist immer noch in "privater" Hand, nicht in institutioneller. Und die werden schon dafür sorgen, dass es weitere Crashs gibt. meiner Meinung nach geht das Gezocke noch locker >5 Jahre weiter. Dass derzeit die Dips schnell aufgekauft werden, liegt eher an FOMO und der Hoffnung an >100K. Wenn es wieder abwärts geht, lässt das wieder nach. 1 1 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Plumpaquatsch Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 3 Minuten schrieb saragossa: hast du da eine Quelle dazu? https://www.ra-kotz.de/rechteauktion.htm Bei allen Online Auktionshäusern gibt es ein Widerrufsrecht. Natürlich nur für private Käufer (Verbraucher), nicht für gewerbliche Käufer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Theseus Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 19 Minuten schrieb Plumpaquatsch: Bei Versteigerungen ja, bei ONLINE Versteigerungen Nein. Es gilt wie bei allen gewerblichen Onlinegeschäften das Gesetz des Widerrufrechts bei Onlinegeschäften. Da kann auch die Staatsanwaltschaft oder der Zoll keine Ausnahme bei Versteigerungen machen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Privatverkäufen. Die Gesetze gelten gottlob auch für diejenigen, die sie machen. Also nehm ich das als Rechtsberatung und handel danach? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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