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Prognose


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vor 2 Minuten schrieb Xaladilnik:

Gerade im Radio zu der Auktion: "Die Leute sind bereit mehr als den Marktwert zu bezahlen, vermutlich weil Sie sich sicher sein können, dass sie die Bitcoin auch bekommen."

Ey die solln erstmal abwarten ob die nacher noch auf den Adressen drauf sind.

Wenn ne deutsche Behörde erzählt das sie das besonders gesichert gemacht haben und das nur ein begrenzter Kreis Kenntnis von den Keys hat dann is jegliches Vertrauen mal gleich weg.

Warscheinlich haben sie die Keys per email oder Fax erstmal verteilt an den begrenzten Kreis.

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vor 11 Minuten schrieb Jokin:

Ich frag mal ob man die 503.520 Euro auch mit Bitcoin bezahlen kann - das wären derzeit ca. 9,24 BTC.

Ich würde auch grob auf 9,5 BTC aufrunden :D 

zahlbar per Banküberweisung... kannst ja mal deine Bank fragen ob sie die BTC überweisen können :lol:

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Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart.

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vor 11 Minuten schrieb battlecore:

Ey die solln erstmal abwarten ob die nacher noch auf den Adressen drauf sind.

Wenn ne deutsche Behörde erzählt das sie das besonders gesichert gemacht haben und das nur ein begrenzter Kreis Kenntnis von den Keys hat dann is jegliches Vertrauen mal gleich weg.

Warscheinlich haben sie die Keys per email oder Fax erstmal verteilt an den begrenzten Kreis.

Ich finde diese Aktion höchst seltsam.

Von einer Bonitätprüfung habe ich nichts gelesen. Kann da jetzt jeder Spaßbieter eben mal 500k bieten ohne das Geld zu haben?

Dann gibt es auch noch ein Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf.

https://www.justiz-auktion.de/widerrufsbelehrung

Wenn das nicht ausgeschlossen wurde dann kann man natürlich einen höheren Preis bieten.

Wenn der Kurs bis zum Ablauf der Frist nicht höher steigt dann nimmt man eben die BTC nicht ab.  :)

Bearbeitet von Rikki77
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vor 19 Minuten schrieb dxtr:

Wie sichert ihr euer Geld ab gegen eine kommende (Hyper-)Inflation? BTC, Gold, Immobilien? Oder generell einfach breit diversifiziert sein?

Eine Immobilie würde ich mir nur zu Selbstnutzung kaufen. Mein Aktienportfolio könnte ich noch erhöhen und ggf. mein nicht investiertes FIAT in Gold umschichten, um es so zu schützen. Ich in Krypto bin ich für meine Verhältnisse ausreichend investiert - auch wenn man immer zu wenig Coins hat sobald der Kurs sehr stark gestiegen ist. :D

Am besten wärs wenn man kein Fiat und keine Anlagen in Fiat mehr hat.

Ich verfolge das recht konsequent. Girokonto ist immer leicht im Minus und wenns sich Null nähert kauf ich schnell etwas Bitcoin.

Anlagen usw. in Fiat hab ich schon lang nicht mehr, wird eh alles von Steuer und Gebühren aufgefressen. Da kann mans auch gleich in den Ofen werfen.

Ich bin sozusagen all in.

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Wenn Gold, Aktien, Ländereien und Mietobjekte genug sind, könnte man auch ein U-Boot kaufen und U-Boot-Rundfahrten anbieten.

Oder man investiert in einen kleinen Flugzeug-Charter-Betrieb, Zielgruppe Privatpiloten, die nur hin und wieder mal fliegen wollen. Im Krisenfall kommt man so schnell auf die Insel und bis dahin verdient das Investment noch etwas Geld.

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Gerade eben schrieb Jokin:

Dieses Risiko geht die Staatsanwaltschaft sicher gern ein. :D 

Naja was sollnse denn machen?

Fernabsatzgesetz. Trittste innerhalb 14 Tagen zurück, Widerruf. Offenbar besteht die Möglichkeit ja auch da.

Ich kann mir diese Summen die da geboten werden auch einfach nicht erklären. Die bieten ja in Euro mehr als es in Dollar kostet.

Die sind doch total dulle.

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https://www.cnbc.com/2021/10/25/mastercard-says-any-bank-or-merchant-on-its-vast-network-can-soon-offer-crypto-services.html

Mastercard says any bank or merchant on its vast network can soon offer crypto services
Mastercard erklärt, dass jede Bank und jeder Händler in ihrem gewaltigen Netzwerk bald Krypto-Dienstleistungen anbieten kann

Mastercard bereitet sich darauf vor, anzukündigen, dass jede der Tausenden von Banken und Millionen von Händlern in ihrem Zahlungsnetzwerk bald Krypto in ihre Produkte integrieren kann, wie CNBC erfahren hat.

Dazu gehören Bitcoin-Wallets, Kredit- und Debitkarten, mit denen sich Boni in Krypto verdienen und digitale Vermögenswerte ausgeben lassen, sowie Treueprogramme, bei denen Punkte von Fluggesellschaften oder Hotels in Bitcoin umgewandelt werden können.

Um dies zu tun, arbeitet das Zahlungsnetzwerk mit Bakkt zusammen, dem Kryptounternehmen, das kürzlich von Intercontinental Exchange ausgegliedert wurde, und das hinter den Kulissen als Anbieter von Verwahrungsdienstleistungen für diejenigen fungieren wird, die sich anmelden, so Führungskräfte der beiden Unternehmen gegenüber CNBC.

Noch so eine Hammer-News.
In diese Richtung habe ich daher auch nicht so große Befürchtungen:

vor 15 Minuten schrieb Romes:

Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart.

Bearbeitet von ngt
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vor 5 Minuten schrieb Rikki77:

Kann da jetzt jeder Spaßbieter eben mal 500k bieten ohne das Geld zu haben?

nennt man dann "säumigen Meistbieter"; die nichtbezahlte "Ware" wird üblicherweise nochmal versteigert und haftet der säumige Meistbieter für die Differenz. Bekommt aber natürlich nicht die Differenz zum Überbot😅 und hat sich strafbar gemacht. Österreichisches Recht! - diese BTC-Versteigerung hier unterliegt offensichtlich einer besonderen Judikatur.

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vor 8 Minuten schrieb Romes:

Bei den ganzen positiven News und Institutionen und Ländern die gerade Einsteigen oder Interesse haben, fällt es mir etwas schwer an einen wirklichen Kryptowinter im Frühjahr zu glauben. Vielleicht bleibt uns eine große Korrektur erspart.

Bitte nicht. Eine ordentlich Korrektur ist meine einzige Hoffnung, meinen Bestand mal in messbare Höhen zu treiben. :D

 

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c) Für Versteigerungen nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß Nr. 2 c) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ausgebotes. Gewährleistungsansprüche stehen dem Erwerber insofern gemäß § 806 ZPO nicht zu. Auch besteht - ebenso wie bei Versteigerungen nach öffentlichem Recht gemäß Nr. 2 a) - kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 2 Nr. 13 BGB).

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vor 14 Minuten schrieb bazzu:

Bitte nicht. Eine ordentlich Korrektur ist meine einzige Hoffnung, meinen Bestand mal in messbare Höhen zu treiben. :D

 

Korrekturen wird es immer geben, nur lang anhaltende Bärenmärkte wie wir ihn 2018 gesehen haben, werden aus meiner sicht in nächster Zeit immer unwahrscheinlicher 

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vor 5 Minuten schrieb H3is3nb3r9:

Korrekturen wird es immer geben, nur lang anhaltende Bärenmärkte wie wir ihn 2018 gesehen haben, werden aus meiner sicht in nächster Zeit immer unwahrscheinlicher 

Das denke ich auch, weil mittlerweile zu viele nachkaufen, wenn der Preis mal um 5% fällt... somit nimmt langfristig auch die Volatilität ab.

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vor 28 Minuten schrieb Rikki77:

Dann gibt es auch noch ein Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf.

https://www.justiz-auktion.de/widerrufsbelehrung

Wenn das nicht ausgeschlossen wurde dann kann man natürlich einen höheren Preis bieten.

 

vor 12 Minuten schrieb saragossa:

c) Für Versteigerungen nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß Nr. 2 c) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Ausgebotes.

Bei Versteigerungen ja, bei ONLINE Versteigerungen Nein. Es gilt wie bei allen gewerblichen Onlinegeschäften das Gesetz des Widerrufrechts bei Onlinegeschäften. Da kann auch die Staatsanwaltschaft oder der Zoll keine Ausnahme bei Versteigerungen machen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Privatverkäufen.

Die Gesetze gelten gottlob auch für diejenigen, die sie machen.

 

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Zitat

Rechtsform:

Versteigerung nach privatem Recht (ausgesonderte, unanbringliche, eingezogene und Fund-Sachen), Ziff. 2 b) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Gewährleistung gemäß § 9 der Besonderen Verkaufsbedingungen, kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 und 6 sowie § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

 

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vor 2 Minuten schrieb Master1980:

Das denke ich auch, weil mittlerweile zu viele nachkaufen, wenn der Preis mal um 5% fällt... somit nimmt langfristig auch die Volatilität ab.

Achwas. Wer hat denn im Mai schnell nachgekauft nachdem der Kurs um die Hälfte eingebrochen war? Man hätte monatelang billig nachkaufen können. Langfristig (also in vielen Jahren gerechnet) wird die Volatilität abnehmen. Aber nicht in Wochen, Monaten oder 1 Jahr. Der Großteil der Coins ist immer noch in "privater" Hand, nicht in institutioneller. Und die werden schon dafür sorgen, dass es weitere Crashs gibt. meiner Meinung nach geht das Gezocke noch locker >5 Jahre weiter.

Dass derzeit die Dips schnell aufgekauft werden, liegt eher an FOMO und der Hoffnung an >100K. Wenn es wieder abwärts geht, lässt das wieder nach.

 

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vor 19 Minuten schrieb Plumpaquatsch:

 

Bei Versteigerungen ja, bei ONLINE Versteigerungen Nein. Es gilt wie bei allen gewerblichen Onlinegeschäften das Gesetz des Widerrufrechts bei Onlinegeschäften. Da kann auch die Staatsanwaltschaft oder der Zoll keine Ausnahme bei Versteigerungen machen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Privatverkäufen.

Die Gesetze gelten gottlob auch für diejenigen, die sie machen.

 

Also nehm ich das als Rechtsberatung und handel danach?

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