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CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins


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Hallo,

ich habe seit dem Jahr 2016 meine Stererklärungen mit cointracking abgegeben. Dabei aber niemals auf Depottrennung geachtet - war ja bis vor nicht allzu langer Zeit auch keine Pflicht. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass einfaches Einschalten der DT eine Unmenge Fehlermeldungen wirft und Bestände sich durch alle Jahre ändern.

Würde also lieber ganz neu anfangen, aber bevor ich das mache wollte ich fragen, ob das rechtlich überhaupt legitim ist.

1. ich hatte im Jahr 2019 so gut wie keine Trades, auch nichts steuerrelevantes bzw. tief unter der Freigrenze. Könnte ich den Neuaufbau mit meinen Beständen zum Jahresende 2018 starten, schon sauber getrennt nach Börse, alle fiktiv mit Anschaffungsdatum 31.12.2018, und von da ab die Trade-Historie weiterführen? Ab 2020, wo dann auch ein paar Verkäufe drin sind wäre damit die Haltefrist >1 Jahr. Das würde mir zumindest das Nachwühlen der Trades 2016,17,18 ersparen, wo einige Börsen nicht mehr existieren.

2. ist es ok durch alle Jahre alle self-hosted-Wallets als ein einziges Wallet zu behandeln? Auf das würden alle Ein- und Auszahlungen (von/zu Börsen oder als Ausgang für Bezahlungen) gehen, aber ich müsste nicht unzählige steuerneutrale Transfers zwischen den vielen self-hosted-Wallets nachvollziehen, mit denen ich in der Zeit experimentiert habe. 

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vor 21 Minuten schrieb Andreas_CoinTracking:

Wir sind keine Steuerberater und können dir deshalb hier keine Hinweise geben.

Verstanden. Punkt 1 sollte ich wirklich direkt mit meinem FA klären. Aber zu Punkt 2. frage ich einfach mal in die Runde - wie macht ihr das? Jedes self-hosted Wallet separat tracken? Oder doch "alles in einem"?

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vor 2 Stunden schrieb bulsan:

Depottrennung geachtet - war ja bis vor nicht allzu langer Zeit auch keine Pflicht.

Danke für die Info, wusste gar nicht, dass es jetzt Pflicht ist. Bisher habe ich immer verglichen, welches Ergebnis für mich besser ist, meist war es mit Depottrennung günstiger.

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Wiso Pflicht ?

Du hast die freie Wahl ob du Depottrennung machst oder nicht !!

Dabei kannst du natürlich auch 9 von 10 Wallets zusammenfassen und das Zehnte einzeln bewerten. ( dabei ist es wichtig, in CT die 9 Wallets mit einer Bezeichnung zu verwalten. )

Die Meisten nehmen FIFO pro Depot, oder über alle Depots hinweg ( ergo ohne Depottrennung ). Aber auch hier könntest du pro Depot (pro Coin) frei wählen.

Wählst du pro Coin eine Steuerform, bis du bis zum Verkauf aller dieser Coins daran gebunden.

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Die Pflicht zur Depottrennung war mir auch neu, per Google habe ich nur das gefunden: https://t3n.de/news/steuertipps-krypto-nft-jahresende-1522162/ :

Zitat

Außerdem sollten Nutzer:innen bei Dokumentationstools auf die korrekten Einstellungen achten. „Hierzu zählen insbesondere die Anwendung der rechtlich zulässigen Fifo-Methode und der aktuell erforderlichen Depottrennung.“

Vorgabe der Finanzämter für Fifo wusste ich, aber Depottrennung?

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Was genau bedeutet diese "walletbezogene Betrachtung" denn? Wenn ich auf Börse A x BTC kaufe, auf ein eigenes Wallet transferiere, dann nach über einem Jahr auf Börse B einzahle und einen Tag später verkaufe - schleppen diese x Bitcoin dann ihre Haltefrist mit, oder gelten die als steuerpflichtig weil nur einen Tag auf dem Wallet der Börse B gelegen?

Zweites Beispiel: ich habe auf einem eigenen Wallet y BTC seit Jahren unbewegt liegen. Auf Börse C läuft ein Sparplan, der im Lauf der letzten 11 Monate auch y BTC angesammelt hat. Wenn ich die jetzt auf Börse C verkaufe wären das "über alles" nach FIFO die steuerfreien alten Coins. Alleine auf dem Wallet der Börse C wären es die steuerpflichtigen neuen Coins. Muss ich jetzt echt zwei Mal Gebühren für nix ausgeben (Neu-Coins von Börse C auf eigenes Wallet, Alt-Coins von Wallet auf Börse C) um y Coins steuerfrei verkaufen zu können? Und auch das ginge nur, wenn sie wie in der ersten Frage ihre Haltefrist sozusagen "mitschleppen"....

Bin schon ganz wuschig im Kopf...

 

Bearbeitet von bulsan
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vor 2 Stunden schrieb bulsan:

Was genau bedeutet diese "walletbezogene Betrachtung" denn?

Bezogen auf die private (selfhosted) Wallet und auf deine zwei Beispiele gibt es eine klare Regelung. Diese Regelung ist aber gut versteckt inmitten der theoretischen Beschreibungen von Kryptos, Börsen und Wallets.

Wörtlich heißt es in Randnummer 20 bei Nutzung: "...eigene Wallet... Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die Plattform ausschlaggebend."

Das bedeutet praktisch und haltefristbezogen, dass der Versand auf die eigene private Wallet und das (Zurück-)Senden auf eine Börse die Zeitpunkte der vorherigen Anschaffung und der nachfolgenden Veräußerung nicht beeinflußt.

Oder anders ausgedrückt: Für die Berechnung der Haltefrist sind das ursprüngliche Kaufdatum sowie das spätere Verkaufsdatum relevant. Eine zwischenzeitliche Übertragung auf eine private Wallet und zurück auf die Börse hat keine steuerrechtliche Auswirkung auf die Haltefrist.

 

Zum Nachlesen, Randnummern 20 (Haltefrist bei privater Wallet), 61 (fifo), und 62 (walletbezogene Betrachtung):
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Nur der Vollständigkeit halber, ohne Bezug zur Wallet, sei hier ergänzt: Es bleiben die bisherigen Steuerregeln bei Kauf von DL oder Waren bestehen, so dass auch bei Zahlung aus der Wallet Steuerfreiheit bestehen dürfte, sofern die 12-Monats-Haltefrist erfüllt ist.
Siehe Randnummer 60 (Tausch gegen DL oder Waren).

Und: Dieses BMF-Schreiben bestimmt seine sofortige Anwendung, auch auf alle offenen Fälle, praktisch vom 10.05.2022 rückwirkend.
Siehe Randnummer 90 (Anwendbarkeit).

 

Also alles gut, du, @bulsan, und ich und wir alle in D können unsere privaten Wallets beruhigt weiterverwenden. Für die steuerbefreiende 12-Monats-Haltefrist gelten ausschließlich die Handelsdaten auf der Börse; damit dürfte auch Fifo kein Problem mehr darstellen.

Bearbeitet von Peer_Gynt
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wenn du aus der wallet eine dienstleistung oder ware direkt bezahlst, ist das auch steuerelevant.

du kannst alle fragen beantworten,  indem du einen neuen account von cointracking free erstellst, die entsprechenden tx eintraegst und anschliessend einen steuerreport erzeugst 😉 

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vor 22 Minuten schrieb rasu:

wenn du aus der wallet eine dienstleistung oder ware direkt bezahlst, ist das auch steuerelevant.

Das hatte ich doch unter Verweis auf Randnummer 60 beschrieben, habe es aber jetzt präzisiert.

Jedoch dürfte dank Mica die Bezahlung aus deiner privaten Wallet heraus bald unattraktiv werden, wenn sich die Verifizierungspflicht privater Wallets durchsetzen sollte. Schaue dir hierzu mal Mica, Travel Rule und insbesondere die Kryptowertetransferverordnung an.

 

vor 28 Minuten schrieb rasu:

du kannst alle fragen beantworten,  indem du einen neuen account von cointracking free erstellst, die entsprechenden tx eintraegst und anschliessend einen steuerreport erzeugst 😉 

Warum sollte ich das tun? Hier im Coinforum steht doch alles...😁

 

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"Eintragen in Cointracking"

Dabei tunlichst auf korrekte Buchungseintragungen und Schlüssigkeit/Logik der berechneten Werte achten. Und Kontrolle durch Reports und Hilfetools in CT nutzen.

Macht man Fehler ( z.B. Eintragungsfehler,falsche Gebühren Ein- und Abzug vom Kaufbetrag, Gebührenbuchung von Drittwährung, ect. ), und diese Fehler werden evt. nicht im Report als Fehler angezeigt, sind die Ergebnisse im Steuerreport inkorrekt. Das mag evt. beim FA nicht final auffallen, kann aber doch, und kann dann ein erheblichstes Nacharbeiten erforderlich machen. Und kleine Fehler sich durch viele nachfolgenden Buchungen ziehen werden. Außerdem möchte man ja selbst auch eigentlich korrekte Ergebnisse haben.

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Appropo FA. Meine Steuererklärung für 2022. Nachforderung von geeigneten Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der eingetragenen Werte zu Kryptogeschäften.

Explizit genannt wurden "geeignete Steuertools zur Aufbereitung der Daten", "Transaktionsprotokolle" und "weitere geeignete Nachweise".

"Für die Verwendungsreihenfolge gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung, Aus Vereinfachungsgründen können Sie die FIFO-Methode wählen" : Ergo = man kann auch andere Methoden wählen, jeweils pro Coin !

Bearbeitet von coinfranky
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vor 2 Stunden schrieb Peer_Gynt:

Oder anders ausgedrückt: Für die Berechnung der Haltefrist sind das ursprüngliche Kaufdatum sowie das spätere Verkaufsdatum relevant. Eine zwischenzeitliche Übertragung auf eine private Wallet und zurück auf die Börse hat keine steuerrechtliche Auswirkung auf die Haltefrist.

Habe ich das richtig verstanden?

Depottrennung bedeutet, dass pro Börse (und Coin) ein eigener Kaufpool aufläuft, der auch nur auf dieser Börse und als FIFO aus nur diesem Kaufpool wieder verkauft werden kann.

Bedeutet deine Anmerkung also, dass man durch Transfer der gekauften Coins in eine eigene Wallet diese "Börsenbindung" aufhebt, sie also sozusagen in einen universellen Kaufpool kommen? Ich hoffe ja dem ist so, sonst wäre man schön gekniffen wenn man seine hodl-Coins damals auf einer Börse gekauft hätte die heute nicht mehr existiert... In meinem zweiten Beispiel oben müsste ich also tatsächlich diese teure Schleife drehen, noch steuerpfichtige Coins von der Börse holen, stattdessen alte aus dem universellen Kaufpool einzahlen um die dann steuerfrei verkaufen zu können?

Oder ist in deinem Zitat mit "die Börse" tatsächlich "dieselbe Börse" , und nicht "irgendeine Börse" gemeint? Das wäre der Horror, da ich in der Vergangenheit oft zum Verkauf die Börse gewechselt hatte - war ohne DT ja völlig egal.

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Hallo,

wenn ich die CSV Daten bis Mitte 23 eingepflegt habe, kann ich dann trotzdem die Daten für das ganze Jahr 2023 nochmal einpflegen und die doppelten Daten werden automatisch erkannt bzw. nicht berücksichtigt oder muss man eh alles z.B. ab 2020 neu erstellen?

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vor 26 Minuten schrieb Klausi1:

Hallo,

wenn ich die CSV Daten bis Mitte 23 eingepflegt habe, kann ich dann trotzdem die Daten für das ganze Jahr 2023 nochmal einpflegen und die doppelten Daten werden automatisch erkannt bzw. nicht berücksichtigt oder muss man eh alles z.B. ab 2020 neu erstellen?

kommt drauf an welche methode du verwendest. Bei den meisten (oder allen?) exchange importern wo du direkt die csv vom exchange einliest, gibt es "doppelt"-checks die verhindern, dass dieselbe Transaktion doppelt eingetragen wird.
Wenn du aber API und csv mischst, kann das je nach exchange fehlschlagen. Und wenn du eine exportierte csv wieder importierst (heißt glaub ich "excel import" oderso), dann war da zuletzt auch der Doppel-check absolut fehlerhaft (zuletzt vor ~nem halben jahr von mir geprüft und dem support gemeldet)

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vor 57 Minuten schrieb bulsan:

Bedeutet deine Anmerkung also, dass man durch Transfer der gekauften Coins in eine eigene Wallet diese "Börsenbindung" aufhebt, sie also sozusagen in einen universellen Kaufpool kommen?

Das wage ich nicht zu beurteilen.

Ich kann nur vermuten, dass die walletbezogene Betrachtung gerade den Grund hat, die steuerrelevanten Vorgänge leichter beurteilen zu können.

 

Jetzt nehme ich mal den folgenden Vorschlag auf:

vor 4 Stunden schrieb rasu:

du kannst alle fragen beantworten,  indem du einen neuen account von cointracking free erstellst, die entsprechenden tx eintraegst und anschliessend einen steuerreport erzeugst 😉 

Nachdem CT ja keine Steuerauskünfte erteilt, müssten sie ja wenigstens in einer testweisen Aufbereitung eine gute Antwort geben können.

 

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vor 3 Stunden schrieb Klausi1:

Hallo,

wenn ich die CSV Daten bis Mitte 23 eingepflegt habe, kann ich dann trotzdem die Daten für das ganze Jahr 2023 nochmal einpflegen und die doppelten Daten werden automatisch erkannt bzw. nicht berücksichtigt oder muss man eh alles z.B. ab 2020 neu erstellen?

Ich hatte ein ähnliches Problem, hab den bereits eingetragenen Zeitraum händisch aus der csv geschmissen, hat problemlos funktioniert.

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vor 6 Stunden schrieb bulsan:

Habe ich das richtig verstanden?

Depottrennung bedeutet, dass pro Börse (und Coin) ein eigener Kaufpool aufläuft, der auch nur auf dieser Börse und als FIFO aus nur diesem Kaufpool wieder verkauft werden kann.

Nein, Börse , Exchange oder Broker sind nur Werkzeuge zum Handel (Kauf/Verkauf). Es ist völlig egal wo du kaufst/verkaufst. Du kannst auch privat ( peer to Peer) verkaufen und das dokumentieren. Völlig wurst.

Ein " Depot" ist wie folgt gemeint: Ein Wallet bei der Börse oder eine Wallet-Adresse im Netzwerk.

Grundlage angenommen FIFO. = Kauf a : 0,5 BTC zu 30000 eur,    Kauf b : 1 BTC zu 40000 eur , beide nacheinander bei einer Börse gekauft und dort belassen.  Verkaufst du 1 BTC dann wird Kauf a komplett und Kauf b 0,5 BTC verkauft. Es sind dann noch 0,5 BTC zu 40000 eur übrig.

Verkaufst du nicht und transferierst du 0,5 BTC auf ein Wallet, so werden die BTC von Kauf a dafür verwendet. Diese BTC sind dann erstmal separiert.

Verkaufst du nun 1 BTC, so werden die übigen BTC von Kauf b (1 BTC ) , die noch auf der Börse liegen verkauft (short). Sollte der BTC Kurs 42000 eur sein, sind nur 2000 eur zu versteuern ( statt 7000 eur wenn man nicht aufs Wallet transferiert hätte )

Verkaufst du nicht und transferierst du die BTC von Kauf b auch auf ein 2tes Wallet wären diese auch separiert. Wären in einem eigenem Depot.

Kaufst du wiederrum 0,3 BTC (43000 eur ) mit Kauf c und verkaufst du Diese wieder, so wären Diese für sich zu bewerten. Die anderen BTC liegen ja separiert in eigenen Depots.

Im Groben: jeder Trade oder Transfer lost ein Ereignis aus das die Coins nach FIFO neu sortiert. Bei Verkauf sind die Coins weg, damit raus aus FIFO. Bei Transfer nicht. Da reihen die sich mit Kaufdatum in die Reihenfolge des Depots ein und die ältesten werden als erstes wieder bewegt.

Du kannst auch die BTC aus dem Wallet in andere Wallets verschieben ohne das sich ansich der Depotstatus ändert. Sollten in dem anderen Wallet/in den anderen Depot schon BTC liegen, so reihen sich die neuen BTC in die vorhandenen BTC ein. In Reihe nach Kaufdatum ( FIFO).

Immer dann, wenn du Coins in einem Depot(Wallet/Börse hast, egal aus welchem Kauf, egal aus welchem vorherigem Wallet, dann bilden die zum Zeitpunkt der Zusammenführung wieder ein eigenes Depot. Alle Coins darin haben ja einen eigenen erstmaligen Kaufzeitpunkt, mit der Regel FIFO bilden die dann eine Reihenfolge. Bei Transfer zur Börse werden die Coins mit dem früheren Zeitpunkt als erstes transferiert.

Es wird noch umfangreicher wenn man mit Konten in Walletprogrammen und zugehörigen UXTO`s arbeitet. Im Prinzip aber genau so.

Bei korrekten Einträgen und Obacht bei den Walletbezeichnungen in CT macht das Programm all diese Berechnungen und zeigt über den Steuerreport die steuerlichen Auswirkungen. Nur das eigentliche Prinzip der Wallettrennung sollte klar sein damit man taktisch agieren kann.

Sollte man allerdings nur hodln, dann erübrigt sich eine Depottrennung wenn man min. 1 Jahr Haltedauer hat.

 

Bearbeitet von coinfranky
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@coinfranky, danke für die Erklärung. Ok, das mit den Kaufpools funktioniert so wie ich das verstanden hatte, auch wenn ich andere Worte verwendet hatte.

Hab's auch in cointracking in einem, frischen Account durchgespielt - im zweiten Beispiel von mir (*) ist es tatsächlich nötig, das, ich nenne es mal "Notopfer für hungernde Miner" zu berappen damit "alte" Coins auf die Börse kommen und steuerfrei verkauft werden können. Das wäre ohne Depottrennung nicht nötig, muß man also wissen um nicht in eine Falle zu tappen.

Es wäre doch am einfachsten, für das steuerliche Tracking in cointracking nur ein einziges eigenes Wallet (pro Coin natürlich) anzugeben, in dem sich alles was man je gekauft und von der Börse geholt hat als FIFO-Kette ansammelt. Unabhängig davon, auf wie vielen Adressen in wievielen Programmen die Coins tatsächlich liegen. Die Summe muss natürlich stimmen.

Frage in die Runde: ist das eine zulässige Vereinfachung? Macht das jemand so, ist das evt. bei jemandem schon vom StB empfohlen oder gar vom FA so akzeptiert worden?

Ich frage deshalb so penetrant nach weil ich wohl nicht drum rum komme, meine gesamte Historie seit 2016 in cointracking neu aufzubauen, da möchte ich nicht gleich ganz zu Anfang wieder auf die falsche Spur kommen. Für mich würde es einen Riesen-Unterschied machen wenn ich das Hin und Her ausschließlich zwischen eigenen Wallets nicht In- und Output-genau aufdröseln müsste.

 

(*) Zweites Beispiel: ich habe auf einem eigenen Wallet y BTC seit Jahren unbewegt liegen. Auf Börse C läuft ein Sparplan, der im Lauf der letzten 11 Monate auch y BTC angesammelt hat. Wenn ich die jetzt auf Börse C verkaufe wären das "über alles" nach FIFO die steuerfreien alten Coins. Alleine auf dem Wallet der Börse C wären es die steuerpflichtigen neuen Coins. Muss ich jetzt echt zwei Mal Gebühren für nix ausgeben (Neu-Coins von Börse C auf eigenes Wallet, Alt-Coins von Wallet auf Börse C) um y Coins steuerfrei verkaufen zu können?

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vor 6 Minuten schrieb rasu:

du kannst doch auch einfach auf einer anderen boerse verkaufen, dann musst du nicht vorher platz machen auf der boerse, wo der sparplan laeuft.

Auch das braucht einmal on-chain den Transfer der "alten" Coins auf eine Börse. War ohne DT gar nicht nötig, da konnte ich die "Sparplan-Coins" verkaufen und steuerlich wurden einfach die ältesten Coins aus meiner einen einzigen FIFO-Schlange ausgebucht.

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das stimmt natuerlich, aber immerhin nur eine statt zwei tx.

der vorteil allerdings von DT ist, dass du auch neue coins dezidiert verkaufen kannst, zb um die alte steuerfreiheit zu schuetzen (fuer den fall einer gesetzesaenderung) oder um das FA am verlust zu beteiligen 😉

 

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vor 5 Stunden schrieb bulsan:

@coinfranky

1 Es wäre doch am einfachsten, für das steuerliche Tracking in cointracking nur ein einziges eigenes Wallet (pro Coin natürlich) anzugeben, in dem sich alles was man je gekauft und von der Börse geholt hat als FIFO-Kette ansammelt. Unabhängig davon, auf wie vielen Adressen in wievielen Programmen die Coins tatsächlich liegen.

2 (*) Zweites Beispiel: ich habe auf einem eigenen Wallet y BTC seit Jahren unbewegt liegen. Auf Börse C läuft ein Sparplan, der im Lauf der letzten 11 Monate auch y BTC angesammelt hat. Wenn ich die jetzt auf Börse C verkaufe wären das "über alles" nach FIFO die steuerfreien alten Coins. Alleine auf dem Wallet der Börse C wären es die steuerpflichtigen neuen Coins. Muss ich jetzt echt zwei Mal Gebühren für nix ausgeben (Neu-Coins von Börse C auf eigenes Wallet, Alt-Coins von Wallet auf Börse C) um y Coins steuerfrei verkaufen zu können?

1 Ja, genau. Wenn man bei geplanten Verkauf die steuerfreien Coins allererst verkaufen möchte.

2 Nein, mußt du nicht. weil nach Fifo ja die erstgekauften schon seit Jahren gehaltenen Coins auch als erstes verkauft werden und die pflichtigen coins übrigbleiben können. Es genügt ein Transfer der Steuerfreien zur Börse, die dann als erstes steuerlich ( steuerfrei ) abverkauft werden. Die Sparplan-Coin bleiben übrig auf dem Börsen-Wallet.

Bearbeitet von coinfranky
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Updates und Verbesserungen

API
- neuer API Import: Atani
- Binance (weitere Futures PnL Daten unterstützt)
- Bitvavo ("Repaid fees" unterstützt)
- Coinbase (Gebühren, FIAT, "Teil Order" Trades verbessert)
- Kraken Futures (Einzahlung & "Multicollateral Conversions" verbessert, "Unwind Counterparty" unterstützt)
- MEXC ("Bonus Future Trading" und "Funding rate" unterstützt)
- OKX (Auszahlungsgebühr verbessert)
- crypto.com Exchange (Auszahlungstransaktionen verbessert)
- Bybit (Margin Trades verbessert)

CSV
- bitcoin.de ("corrective position" und "Welcome Bonus" unterstützt)
- Binance (weitere Futures PnL Daten unterstützt, Trades & Kreditkartentransaktionen verbessert, Autoinvest unterstützt)
- BTCPay (neues Format unterstützt)
- NEXO (weitere Transaktionstypen unterstützt)
- OKX (PnL Import & Convert Verbesserung, neues Trading History Format und "Untradeable Asset" Auszahlung unterstützt)
- Kraken Futures (Einzahlung & "Multicollateral Conversions" verbessert)
- Bitpanda (FIAT Ein/Auszahlung Slider verbessert)
- crypto.com App (Defi Käufe unterstützt)
- Bittrex (neues Format unterstützt)
- MEXC (Bonus Future Trading und Funding rate unterstützt)
- gate.io (Dust swap unterstützt)
- crypto.com Exchange (Trade Import & Auszahlungstransaktionen verbessert)

Blockchain
- Verbesserungen: Cosmos, Solana, Ripple & Pulsechain - "keine Transaktionen importiert" behoben, SOLANA - Token Blacklist Funktion hinzugefügt, DeFiChain - weitere Transaktionstypen unterstützt (siehe FAQ "Meine blockchain Transaktionen wurden nicht korrekt importiert. Warum?")

Sonstiges
- Mehrere Anpassungen zu Coin Tickern, Preishistorien und Logos
- Verbesserungen von Steuerberichten (Deutschland - Depottrennung standardmäßig aktiv, Österreich - weitere Verbesserungen)
- Benutzerdefinierter Börsen Importer (Export Funktion Einstellungen hinzugefügt)
- Backup (Umlaute in Kommentarfeld unterstützt)
- Excel Importer (Duplikats-Check verbessert)
- Coins Eintragen Seite (Seitenzahl oberhalb der Transaktionen ergänzt)

Vielen Dank an alle, die uns Feedback gegeben haben! Ihr wurdet bereits individuell über die Änderungen benachrichtigt. Vielen Dank für Euren wertvollen Input!

Quelle

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